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| Datenschutzrecht, Internetrecht
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Seit dem 15. Mai müssen alle Personen, die den Messenger-Dienst WhatsApp nutzen, den neuen Regelungen ihre Zustimmung erteilen. Dabei betont WhatsApp, dass es sich bloß um eine Lappalie handle. Man wolle WhatsApp Nutzerinnen und Nutzern nur ermöglichen mit Unternehmen zu kommunizieren, um die langwierige Kontaktaufnahme über z.B. E-Mail oder Telefon zu umgehen. Solche Chats werden dann entsprechend gekennzeichnet. Der 15. Mai stellt sich aber nicht als endgültige Deadline dar. Diejenigen Nutzerinnen und Nutzer, die Pop-Up-Fenster auf ihrem Smartphone bisher erfolgreich wegklicken konnten oder den 15. Mai ausgesetzt haben, ist es immerhin noch für eine gewisse Zeit möglich Anrufe über die App entgegenzunehmen und Nachrichten zu erhalten. Dieses Update erhitzt schon jetzt viele Gemüter. Dabei fragt man sich vor allem: Was für Folgen haben diese Änderungen für die Millionen von Nutzerinnen und Nutzer von WhatsApp und was hat Facebook damit zu tun?
Bedenken über diese Regelungsänderungen äußerte jüngst auch Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar: Er befürchtet Langzeitfolgen der neuen Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen. Daher erließ seine Behörde nun gegenüber dem Mutterunternehmen Facebook eine Anordnung, personenbezogene Daten der WhatsApp Nutzerinnen und Nutzer nicht für eigene Zwecke, wie ihr Anzeigengeschäft zu nutzen, um Werbekunden zu generieren. Mit der Bundestagswahl im Herbst ist Caspar der Meinung, dass Facebook von Werbekunden Druck bekommen habe, diese Informationen zugänglich zu machen.
WhatsApp ließ nun offiziell verlauten, dass nur Daten wie die Gerätekennung, die Telefonnummer und ausgewählte Nutzungsinformationen an Facebook weitergeleitet werden. Chat-Inhalte seien von dieser Übermittlung jedoch ausgeschlossen. Ebenso heißt es auf einer Informationsseite von WhatsApp, dass zur Zeit keine personenbezogenen Daten in der EU geteilt werden, um die auf Facebook geschalteten Anzeigen noch besser auf einen persönlich abzustimmen. Die neuen Regelungen würden nicht dazu führen, dass WhatsApp dazu berechtigt wird, die personenbezogenen Daten an Facebook weiterzuleiten.
Johannes Caspar reichen diese Zusicherungen nicht aus, weshalb auch die Anordnung erlassen wurde. Facebook ist es möglich sie vor dem Hamburger Verwaltungsgericht anzufechten. Die Anordnung gilt 3 Monate lang.
In der Zwischenzeit strebt Caspar im Wege des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) eine Entscheidung an, die auf europäischer Ebene Geltung findet.
Caspars Behörde ließ nämlich verlauten, dass selbst nach eingehender Untersuchung nicht deutlich sei, was es für datenschutzrechtliche Folgen für die Nutzerinnen und Nutzer nach sich ziehen werde, wenn man den neuen Regelungen von WhatsApp zustimme. Man stoße sich ebenfalls an der Tatsache, dass die Zustimmung nicht freiwillig herbeigeführt werde. Erteilt man seine Zustimmung nicht, so ist es einem nämlich langfristig nicht mehr möglich den Messenger-Dienst zu nutzen. Bezüglich minderjähriger Nutzerinnen und Nutzer sei dies besonders heikel. Die datenschutzrechtliche Einwilligung als Rechtsgrund entfalle daher.
Man habe in einer eigenen Prüfung der Regelungen zudem in Erfahrung gebracht, dass das Verhältnis zwischen Facebook und WhatsApp erweitert werden solle, damit das Mutterunternehmen jederzeit die personenbezogenen Daten der WhatsApp Nutzerinnen und Nutzer für eigene Zwecke nutzen könne.
Die Transparenz sei dabei auch ein Problem: So werden WhatsApp Nutzerinnen und Nutzer undurchsichtige Bedingungen für eine weitreichende Weitergabe ihrer Daten präsentiert.
Bloß um dann zu behaupten, dass man die veranschaulichten Verarbeitungen nicht ausführe, obwohl sie später sehr wohl Schritt für Schritt aufgrund des neuen Rechtsrahmens, der durch die Zustimmung gegründet wurde, umgesetzt werden. Dieses Vorgehen sei auch nicht mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbar.
Abschließend sagt Caspar, dass er mit der Anordnung die Freiheit und Rechte der WhatsApp Nutzerinnen und Nutzer bewahren wolle, die den neuen Regelungen zugestimmt haben, ohne zu wissen, was dies für Folgen mit sich ziehe.
Das Unternehmen WhatsApp, das eine Niederlassung in Hamburg hat, zeigt sich soweit unbeeindruckt von den Behauptungen Caspars. Sie beruhen auf keiner glaubwürdigen Grundlage, sondern fußen rein auf einer Fehlinterpretation über die Wirkung und die Absicht der neuen Regelungen, so das Unternehmen.
Das Update ermögliche es den Nutzerinnen und Nutzern mit einem Unternehmen in Kontakt zu treten und sorge für eine höhere Transparenz darüber, wie Daten erhoben und genutzt werden. Die Anschuldigungen der Hamburger Datenschutzbehörde seien schlichtweg wahrheitswidrig. Somit werde die Anordnung die Einführung der neuen Regelungen nicht weiter beeinflussen.
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