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Immer mehr Online-Händler setzen auf das sogenannte Dropshipping-Modell: Produkte werden nicht mehr selbst vom Verkäufer gelagert, sondern direkt vom Lieferanten oder Großhändler an den Kunden versendet. Das Geschäftsmodell Dropshipping boomt insbesondere im E-Commerce. Doch viele Händler unterschätzen, wie komplex das Modell rechtlich gesehen ist. Insbesondere beim Widerrufsrecht können viele Fragen aufkommen, sowohl bei Händlern als auch bei Kunden. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie der Widerruf im Dropshipping rechtssicher gestaltet werden kann und welche typischen Fehler Sie vermeiden sollten.
Das Widerrufsrecht gibt in § 355 BGB Verbrauchern die Möglichkeit, einen Online-Kauf innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Für klassische Online-Shops sind die Regeln eindeutig. Im Dropshipping jedoch verkauft der Händler Waren, die direkt vom Lieferanten oder Großhändler verschickt werden. Dadurch entsteht ein rechtlich gesehen heikles Dreiecksverhältnis: Kunde – Händler – Lieferant. Denn obwohl der Kunde seine Bestellung beim Lieferanten erhält, ist stets der Händler Vertragspartner und damit auch zuständig für den Widerruf und die Rückabwicklung.
§ 312c Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 246 EGBGB verpflichtet Online-Händler den Verbraucher klar und verständlich darüber zu informieren, an wen der Widerruf zu richten ist und wohin die Rücksendung erfolgen kann. Diese Angaben gehören zur gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung. Um Abmahnungen nach dem UWG und Bußgelder zu vermeiden, müssen diese Angaben transparent, widerspruchsfrei und aktuell sein.
Ein Großteil der Dropshipping-Shops geben eine Rücksendeadresse des Lieferanten an. Problematisch daran ist, dass die offizielle Muster-Widerrufsbelehrung nur eine einheitliche Adresse für den Widerruf vorsieht. Sofern Händler eine abweichende Rücksendeadresse nennen, beispielsweise die des Dropshipping-Partners, verstoßen Sie gegen gesetzliche Vorgaben und riskieren Abmahnungen.
1. Wenn die Abweichung der Rücksendeadresse transparent erklärt wird
2. Wenn die Widerrufsadresse des Unternehmens stets angegeben ist
3. Wenn Verbraucher keine Nachteile von der abweichenden Rücksendeadresse erleiden z.B. höhere Versandkosten bei Rücksendung ins Ausland. Wenn also der Lieferant aus dem Ausland verschickt, sollte stets eine deutsche oder zumindest EU-Rücksendeadresse für den Widerruf angeboten werden
Das Thema Widerrufsrecht im Dropshipping ist rechtlich komplex und birgt für Online-Händler erhebliche Abmahnrisiken. Daher ist es für Online-Händler unentbehrlich zu wissen, welche Pflichten und Risiken für sie bestehen.
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