Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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| Bank- und Kapitalmarktrecht, Kryptorecht
André Schenk, LL. M. Eur.
Nach dem rasanten und teils hysterisch anmutenden Aufstieg des Bitcoins in 2017 kam es in zu einem ebenso rasanten Absturz im Jahre 2018. Dessen ungeachtet strömen immer mehr Unternehmen auch aus der Finanzbranche in die neue Krypto-Welt und erkennen das riesige Potential dieser neuartigen Technologie. Als Kanzlei für Kryptorecht erreichen uns auch in 2019 beinahe täglich neue Anfragen für FinTech-Projekte. Bei der rechtlichen Bewertung neuer Projekte sind neben den Fragen des IT-Rechts und Datenschutzrechts häufig insbesondere die Anforderungen des Bank- und Kapitalmarkrechts zu prüfen. Von besonderer Bedeutung bei der Beantwortung der Frage, ob ein FinTech-Projekt wie z.B. eine Exchange (Bitcoin-Wechselstube) oder ein Security Token (STO) in Deutschland oder für Deutsche Kunden umgesetzt werden kann, ist die Rechtsansicht der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin).
Sehen Sie >>H I E R<< einen ersten Überblick über die Rechtsauffassung der BaFin zu Bitcoin und Co.
Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Fachanwälte gern zur Verfügung.