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| Gesellschaftsrecht

Wie erfolgt die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen?


Änderungen im Bestand einer Gesellschaft

Wird eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft von mehreren Gesellschaftern gegründet, kann es vorkommen, dass einer der Gesellschafter irgendwann aus der Gesellschaft austreten möchte und seine Geschäftsanteile verkauft. Eine solche Veräußerung der Gesellschaftsanteile einer Gesellschaft hat diverse Konsequenzen.

Welche Voraussetzungen gelten bei einem Verkauf von Gesellschaftsanteilen einer Personengesellschaft?

Will ein Gesellschafter seine Gesellschaftsanteile verkaufen, besteht die Möglichkeit, die Geschäftsanteile an die übrigen Gesellschafter oder an unbeteiligte Dritte zu verkaufen. Ein solcher Verkauf von Geschäftsanteilen wird als Share Deal bezeichnet.

Bei einem Verkauf von Anteilen gelten für die GbR, die OHG und die KG dieselben Regeln. Ein Verkauf ist möglich, wenn alle anderen Gesellschafter dieser Veräußerung in einem Gesellschafterbeschluss zugestimmt haben. Besondere Regelungen gelten, wenn im Gesellschaftsvertrag eine solche bestimmt ist. Dort kann z. B. geregelt werden, dass ein Mehrheitsentscheid ausreichend ist. Weitere Voraussetzungen für die Übertragung bestehen meist nicht. Eine notarielle Beurkundung ist bei den Personengesellschaften nicht erforderlich.

Wie erfolgt der Verkauf von GmbH-Anteilen?

Bei dem Verkauf von GmbH-Anteilen muss eine Zustimmung der anderen Gesellschafter nicht vorliegen. Ein Gesellschafter kann seinen GmbH-Anteil grundsätzlich frei verkaufen. Für den Abtretungsvertrag ist lediglich eine notarielle Beurkundung erforderlich. Jedoch muss der Gesellschaftsvertrag beachtet werden. Dort können unter Umständen Einschränkungen für die Verfügung von Geschäftsanteilen geregelt werden.

Welche Einschränkungen gibt es?

Ist etwa ein Vorkaufsrecht geregelt, wäre ein Verkauf nicht ohne Weiteres möglich. Ein Vorkaufsrecht ist ein Recht der Mitgesellschafter, den GmbH-Anteil zu kaufen, wenn sich ein Gesellschafter zum Verkauf entscheidet. Damit kann verhindert werden, dass ein Dritter die GmbH-Anteile kauft. Des Weiteren ist eine Regelung vorstellbar, dass ein Verkauf an Dritte gänzlich verboten wird oder der Verkauf nur mit der Zustimmung der übrigen Gesellschafter möglich sein soll. Damit erhalten die anderen Gesellschafter ein Mitwirkungsrecht und Zustimmungsrecht.

Wonach bestimmt sich der Kaufpreis?

Sobald ein Interessent für den Kauf der Gesellschaftsanteile gefunden wurde, muss man sich auf einen Kaufpreis einigen. Der Verkäufer selbst sollte eine Bewertung vornehmen, aber auch der Käufer wird den Wert der Gesellschaftsanteile bestimmen wollen. Damit der Käufer eine Bewertung vornehmen kann, müssen ihm gewisse Informationen über das Unternehmen zugestellt werden. Der Verkäufer muss in dem Fall aufpassen, dass er nicht zu viele Informationen weitergibt. Bei einem Verkaufsprozess müssen viele Aspekte beachtet werden, weshalb eine rechtliche Beratung in jedem Fall herangezogen werden sollte.

Steuerliche Aspekte ebenfalls wichtig

Neben der gesellschaftsrechtlichen Beurteilung ist auch eine steuerliche Beurteilung auf den Verkauf heranzuziehen. Wenn Anteile aus einer Gesellschaft verkauft werden, muss der erzielte Gewinn versteuert werden. Bei der steuerrechtlichen Beurteilung ist darauf zu achten, wie hoch die Beteiligung der Gesellschafter ist.

Unwesentliche Beteiligung

Wenn der Gesellschafter einen Anteil von unter einem Prozent hält, ist seine Beteiligung nicht wirklich wesentlich. Verkauft der Gesellschafter seine Anteile, so muss er die Gewinne mit der Abgeltungsteuer versteuern, die pauschal 25 % beträgt. Darauf fällt außerdem der Soli-Zuschlag und unter Umständen Kirchensteuer an.

Hält eine Person hingegen mehr als ein Prozent der Gesellschaftsanteile, liegt eine wesentliche Beteiligung vor. Der erzielte Gewinn muss ganz normal versteuert werden, wobei dabei ein Zeitraum von fünf Jahren betrachtet wird.

Freibeträge sind steuerfrei

Werden Anteile verkauft, die den Freibetrag von maximal 9.060 € nicht überschreiten, fallen keine Steuern an. Dabei ist zu beachten, dass 40 % des Gewinns ohnehin steuerfrei sind, sodass lediglich die restlichen 60 % betrachtet werden müssen.

Geschäftsanteile können auch vererbt werden

Statt eines Verkaufs kann auch die Vererbung von Geschäftsanteilen zu einer Änderung im Bestand einer Gesellschaft führen. Ob die Anteile automatisch nach dem Tod des Gesellschafters auf den Erben übergehen, kommt ganz auf die Gesellschaftsform an.

GbR wird aufgelöst bei Tod eines Gesellschafters

Stirbt ein Gesellschafter einer GbR, so wird grundsätzlich die GbR aufgelöst. Damit diese Rechtsfolge nicht eintritt, muss eine Fortsetzungsklausel vereinbart werden. Nach einer solchen Fortsetzungsklausel soll die Gesellschaft auch nach dem Tod eines Gesellschafters von den übrigen Gesellschaftern weitergeführt werden. Die Erben erhalten also nicht automatisch den Geschäftsanteil vererbt, sondern lediglich einen Abfindungsanspruch.

Möglich ist auch die Vereinbarung einer Fortsetzungsklausel, nach der eine dritte Person den Gesellschaftsanteil erhält. Auch ist es möglich, einen Erben als Nachfolger zu bestimmen. Wichtig ist lediglich, dass die Person vor dem Tod des Gesellschafters bestimmt wird.

Ganz anders bei der GmbH

Bei der GmbH hingegen wird die Gesellschaft nach dem Tod eines Gesellschafters nicht aufgelöst. Die Geschäftsanteile gehen automatisch auf die Erben über. Dabei ist allerdings wieder der Gesellschaftsvertrag wichtig. Sollte im Gesellschaftsvertrag geregelt sein, dass die Übertragung von Gesellschaftsanteilen an die Zustimmung aller anderen Gesellschafter gebunden ist, so gilt dies nicht nur für den Verkauf von Gesellschaftsanteilen, sondern auch für die Vererbung. Weiterhin kann eine Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag getroffen werden, die besagt, dass die Erben eine Abfindung erhalten sollen, statt des Gesellschaftsanteils.


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