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Als Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) bestehen mehrere Möglichkeiten zur Einzahlung von Geld in die Gesellschaft. Zum einen kann das Stammkapital erhöht werden, weiterhin kann eine Einzahlung auf die offene Kapitalrücklage erfolgen oder ein Darlehen bereitgestellt werden. Die jeweiligen Möglichkeiten zur Einzahlung haben bestimmte Vorteile und Nachteile.
Bei der Gründung einer GmbH wird ein Stammkapital bestimmt. Dieses Stammkapital ist ein fester Bilanzposten im Rahmen des Eigenkapitals. GmbH-Gesellschafter müssen bei der Gründung die Leistung der Einlage auf das Stammkapital leisten.
Über diesen Bilanzposten hinaus bestehen auch andere Posten, die Geldmittel der GmbH ausweisen können. Wenn es um die von den Gesellschaftern eingebrachten Geldmitteln geht, bestehen verschiedene Möglichkeiten, wie Gesellschafter in die GmbH einzahlen können.
Eine Möglichkeit für GmbH-Gesellschafter Geld in die GmbH einzuzahlen, ist die Erhöhung des Stammkapitals. Durch die Einzahlung in die GmbH im Wege der Erhöhung des Stammkapitals, erhalten die Gesellschafter weitere Geschäftsanteile. Der Vorteil dieser Möglichkeit ist, dass die Erhöhung des Stammkapitals die Bilanz der Gesellschaft verbessert und somit auch die Kreditwürdigkeit.
Für die Erhöhung des Stammkapitals ist eine Satzungsänderung des Gesellschaftsvertrages notwendig. Diese Satzungsänderung benötigt eine notarielle Beurkundung. Die Erhöhung des Stammkapitals muss weiterhin beim zuständigen Handelsregister angemeldet werden.
Es ist jedoch zu beachten, dass wiederum eine Herabsetzung des Stammkapitals notwendig ist, sollten die Gesellschafter wieder Geld aus dem Stammkapital auszahlen wollen. Die Kapitalherabsetzung muss ebenfalls beim Handelsregister angemeldet werden. Außerdem muss eine Wartefrist von einem Jahr eingehalten werden. Innerhalb dieser Zeit können die Gläubiger der GmbH der Kapitalherabsetzung widersprechen. Bei einem solchen Widerspruch muss die GmbH sicherstellen können, dass sie die Forderungen des Gläubigers weiterhin ausgezahlt werden könnten, auch trotz Kapitalherabsetzung.
Statt das Stammkapital zu erhöhen können Gesellschafter in die Kapitalrücklage einzahlen. Die Kapitalrücklage dient ebenfalls dazu die Liquidität der Gesellschaft zu stärken. Die Einzahlung in die Kapitalrücklage wird als Eigenkapital in der Bilanz ausgewiesen, sodass auch diese Einzahlung bei einem Kreditgeber eine gute Bonität suggeriert und die Kreditwürdigkeit verbessert.
Es reicht bereits ein einfacher Gesellschafterbeschluss für die Einzahlung in die Kapitalrücklage aus. Zu beachten ist aber, dass die Kapitalrücklage ein steuerliches Eigenkonto ist. Die Auszahlung der Kapitalrücklage ist steuerfrei möglich, allerdings ist die gesetzliche Verwendungsreihenfolge des §27 Absatz 1 Satz 3 KStG zu beachten. Die Kapitalrücklage kann erst ausgezahlt werden, wenn die GmbH zunächst die Gewinne ausschüttet. Auf die Gewinne muss 25 % Steuern gezahlt werden. Erst wenn dies erfolgt ist, kann die steuerfreie Rückzahlung von der Kapitalrücklage erfolgen.
Die dritte Möglichkeit ist die Gewährung eines Darlehen durch einen Gesellschafter. Dies stellt eine Einzahlung als Fremdkapital und nicht wie die anderen Optionen als Eigenkapital, dar. Das Gesellschafter-Darlehen ist besonders deshalb vorteilhaft, weil eine einfache Einzahlung und Rückzahlung möglich sein. Es muss nicht so viel beachtet werden, wie bei den anderen beiden Möglichkeiten, denn es bedarf keiner notariellen Bestätigung oder Gesellschafterbeschlusses. Weiterhin ist die Gewährung des Darlehens steuerfrei. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Gesellschafter sowohl in Deutschland als auch im Ausland ansässig sein kann.
Aufgrund der einfachen Möglichkeit der Einzahlung und Rückzahlung, setzt sich das Gesellschafter Darlehen positiv von den anderen Möglichkeiten herab. Die Optionen über die Erhöhung des Stammkapitals oder die Einzahlung in die Kapitalrücklage sind nicht ganz einfach zu nutzen und umzusetzen. Insbesondere sind an die Rückzahlung so hohen Bedingungen geknüpft, dass das Geld nicht wirklich oder nur sehr schwer an die Gesellschafter zurückgezahlt werden kann.
In einigen Fällen kann allerdings auch eine Einzahlung in das Stammkapital oder in die Kapitalrücklage sinnvoller sein. Dies ist etwa der Fall, wenn die GmbH ein Bankdarlehen begehrt. Das Gesellschafter-Darlehen wird lediglich als Fremdkapital in der Bilanz ausgewiesen, was keine positiven Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit der Gesellschaft hat. Ein Zeichen für eine gute Bonität ist die Erhöhung des Stammkapitals oder die Einzahlung auf die Kapitalrücklage, da dies als Eigenkapital in der Bilanz ausgewiesen wird.
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