Rechtsanwalt & Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
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| Medienrecht, Presserecht, Reputationsrecht
Tae Joung Kim
Das Landgericht Berlin kam in seinem Urteil vom 28.08.2018, Az.: 27 O 12/17 zu der Entscheidung, Wikipedia-Autoren haben die gleichen Sorgfaltsanforderungen zu gewährleisten wie Journalisten. Unter dem Aspekt eines journalistischen Mediums betrachtet, habe die Plattform sicherzustellen, presserechtliche Maßstäbe einzuhalten, anderenfalls zu korrigieren.
Da Wikipedia seine Artikel nicht selbst erstellt und aktualisiert, sondern von z.T. anonymen, häufig sogar mehreren Nutzern, ist die Verantwortung der Plattform wiederholt juristischer Streitpunkt. Selbst die Qualitätskontrolle wird ausschließlich durch Nutzer und Administratoren vorgenommen, die zwar mit weitergehenden Rechten befugt sind, als Nutzer aber nicht für den Betreiber Wikipedia Foundation (Sitz San Francisco) arbeiten.
Den Stein ins Rollen brachten unrichtige Tatsachen zu einem Wikipedia-Eintrag über einen Professor am Karlsruher Institut für Technologie. Dieser soll u.a. im Auftrag von amerikanischen Geheimdiensten geforscht haben. Verweise auf Presseberichte sowie Behauptungen in Fernsehberichten wie der ARD-Sendung FAKT dienten Wikipedia dafür als hinreichende Belege. Die Forderung nach Korrektur lief ins Leere. Die Wikipedia Foundation verwies auf sein internes Qualitätsmanagements.
Ungeachtet dessen entschied das LG Berlin die Unterlassungsklage zugunsten des Informatik-Professors. Die Plattform hätte zwar nicht deliktsrechtlich als Täterin fungiert, sich aber mit der Kenntnis des umstrittenen Eintrags als Störerin haftbar gemacht. Als Betreiberin sei es ihre Aufgabe und Pflicht, den Sachverhalt zu prüfen, unabhängig von ihrer selbst gewählten Organisations- und Kontrollstruktur. Damit stützt sich das Urteil nicht nur auf eine bereits bestehende höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH Urt. v. 25.10.2011, Az. VI ZR 93/10), wonach Host-Provider nicht aktiv prüfen, aber reagieren müssen, sondern setzt hier auch neue Maßstäbe. Wikipedia-Autoren können sich zukünftig nicht mehr allein auf Medien-Quellen stützen, wie es der Autor im konkreten Fall mit dem Magazin FAKT getan hat. Durch die Gleichstellung mit einem journalistischen Medium haben ihre Autoren den gleichen presserechtlichen Kriterien zu entsprechen, welche die Rechtsprechung für Presseberichte entwickelt hat.
Auch Wikipedia-Autoren müssen die presserechtlichen Maßstäbe einhalten. Für weitere Fragen zum Thema Medienrecht oder Presserecht stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte gern zur Verfügung.
In sämtlichen Fragen rund um das Presserecht oder Medienrecht steht Ihnen SBS LEGAL mit seinen Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen und deren Expertise zur Seite. Das Presserecht ist ein Teilgebiet des Medienrechts. Innerhalb dieses Bereichs ist das Presserecht ein Rechtsgebiet, welches sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Presse befasst.
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