SBS Firmengruppe Logos

| Compliance, Gesellschaftsrecht

Wirksames Risikomanagement nach Geldwäschegesetz


Die Aufsichtsbehörden setzen das Geldwäschegesetz (GwG) immer häufiger und konsequenter durch. Ein wichtiger Aspekt hierbei ist ein wirksames Risikomanagement. Denn dieses Risikomanagement muss von Verpflichteten gem. §§ 4 ff. des Geldwäschegesetzes (GwG) den Behörden vorgehalten werden. Es ist auch Teil des Compliance-Management-Systems.

Was bedeutet Risikomanagement?

Compliance GeldwäscheRisikomanagement ist ein weitreichender Begriff, der viele verschiedene Aspekte vereint. Im Arbeitsalltag müssen Unternehmensangehörige oder Geschäftsführer viele Entscheidungen treffen. Diese Entscheidungen können manchmal auch die Grenze zur persönlichen Haftung überschreiten. Um solche Risiken zu vermeiden, muss ein Compliance-Management-System eingepflegt werden.

Hierzu gehört auch eine Risikoanalyse, also ein sogenanntes Compliance-Risk-Assessment. Unternehmen müssen die eigenen Risikopotenziale unter die Lupe nehmen und die Chancen und Risiken genauestens abwägen. Wenn ein Unternehmen keine Risikoanalyse durchführt, kann es sein, dass die Haftung dadurch verschärft wird, da die Unternehmensleitung den Anschein erweckt, ihren Aufsichtspflichten nicht nachzukommen. Das Risikomanagement sorgt also dafür, dass eine Nachweiswirkung entsteht, die dafür sorgt, dass Behörden besänftigt werden. Folgende Maßnahmen werden im Rahmen des Compliance-Risk-Assessments durchgeführt:

  • Steuerung von Risiken
  • Analyse von Risiken
  • Sammlung von Risiken und Chancen
  • Bewertung der Risiken

So gesehen kann man das Compliance-Risk-Assessment als wichtigstes Bestandteil des Compliance-Management-Systems (CMS) ansehen. Dadurch kann man auch frühzeitig drohende Verstöße, Pflichtverletzungen und Nachlässigkeiten erkennen und vorbeugend handeln.

5 Schritte des Compliance-Risk-Assessments

Anhand der folgenden 5 Schritte können Sie ihre Risikoanalyse bzw. das Compliance-Risk-Assessment durchführen: Risiko-

  • Identifizierung
  • Priorisierung und – Bewertung
  • Steuerung
  • Beobachtung
  • Übermittlung

Diese Schritte werden im Folgenden näher erläutert.

Risiko-Identifizierung

Zunächst müssen im ersten Schritt der Risikoidentifizierung alle Risiken des Unternehmens ermittelt werden. Hierbei sind die Wahrscheinlichkeiten zu berechnen und alle bekannten Faktoren zusammenzutragen. Man kann sich folgende Faustformel merken: Wenn ein geringes Abwärtsrisiko, aber ein hohes Aufwärtspotenzial vorliegt, ist es nicht riskant. Liegt dagegen ein hohes Abwärtsrisiko, gleichzeitig aber ein geringes Aufwärtspotenzial vor, dann sollte man es lieber lassen.

Risiko-Priorisierung

Im zweiten Schritt müssen die wichtigsten Compliance-Risiken chronologisch gelistet werden, wobei man verschiedene Faktoren berücksichtigen muss, wie beispielsweise Relevanz, Deliktstypus oder Organisationseinheit. Anschließend kann man die Eintrittswahrscheinlichkeit und das Schädigungspotenzial festlegen.

Risiko-Steuerung

Anschließend müssen Sie die gewonnenen Informationen über wahrscheinliche Risiken für das Unternehmen eine Bewältigungsstrategie entwickeln. Hierzu gehört auch die Aufstellung von Präventionsmaßnahmen. Je nach Schwere oder Art des Risikos müssen dann folgende Möglichkeiten in Betracht gezogen werden: Risikovermeidung, -reduzierung, -begrenzung oder –weitergabe. Unsere Anwälte im Compliance-Recht werden Ihnen die einzelnen Schritte genau erklären.

Risiko-Beobachtung

Im vorletzten Schritt werden die Veränderungen der Compliance-Risiken, die im Unternehmen vorliegen, überwacht. Hierbei müssen Sie die sich stetig anpassende Situation genau erfassen und dementsprechend Ihre Bewältigungsstrategien und Präventionsmaßnahmen anwenden. Ein Risiko kann nämlich auch noch nach mehreren Wochen weitere Folgen nach sich ziehen. Deswegen ist eine dauernde Beobachtung äußerst wichtig.

Risiko-Übermittlung

Schließlich müssen die gewonnenen Informationen über die Compliance-Risk-Potenziale im Unternehmen an die Unternehmensleitung übermittelt werden. Hier müssen auch die jeweiligen Fachbereiche einbezogen werden. Das Unternehmen hat bestimmte Wertevorstellungen und diese müssen Sie unbedingt beachten. Deshalb muss eine geeignete und erforderliche Bewertung des Risikos erfolgen, um das Compliance-Risk-Assessment erfolgreich zu realisieren. Dadurch haben Sie dann eine starke Implementierung eines professionellen Risikomanagements.

Wer ist Verpflichteter im Sinne des GwG?

Nach dem Geldwäschegesetz sind folgende Berufsgruppen betroffen:

  • Immobilienmakler
  • Güterhändler
  • Kunstvermittler
  • Kunstlagerhalter
  • Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
  • Glücksspiel-Veranstalter

Unsere Experten unterstützen Sie bei der Erstellung eines umfangreichen Risikomanagements, der Durchführung einer Risikoanalyse und der Entwicklung von geeigneten Präventionsmaßnahmen. Hierbei ist es egal, ob Sie zur Einführung eines Risikomanagements aufgefordert wurden, oder präventiv handeln möchten. Folgende Maßnahmen sind ebenfalls von der Risikoanalyse umfasst:

  • Analyse des Unternehmens / der Geschäftstätigkeit
  • Bestandsaufnahme der Situation
  • Einordnung der Organisations- und Geschäftsstruktur
  • Beurteilung des Standorts
  • Kundenstruktur des Unternehmens
  • Vertriebswege
  • Angebotene Produkte und Dienstleistungen
  • Nationaler und internationaler Zahlungsverkehr

Nachdem diese Maßnahmen ergriffen wurden, erfassen wir die geldwäscherechtlichen Risiken Ihres Unternehmens und der jeweiligen Zweige. Diese können wir individuell bewerten. Anschließend setzen sich unsere Experten mit Ihnen zur abschließenden Geldwäscheprävention in Verbindung und gemeinsam werden geeignete Maßnahmen ergriffen.


SBS LEGAL Rechtsanwälte - Anwalt für Gesellschaftsrecht und Compliance-Recht

Eine wichitge Organisation und Compliance-Managemant in Ihrem Unternehmen ist unabdingbar. Wie helfen ihnen Haftungsrisiken zu minimieren und Probleme vorzubeugen.

Wir als spezielisierte Anwälte im Gesellschaftsrecht sowie Compliance-Recht unterstützen Sie nicht nur bei jeden Schritten der Gründung, von der Findung der optimalen Gesellschaftsform bis hin zum Aufbau dessen, sondern entwickeln mit Ihnen auf Wunsch auch ein auf Sie spezialisiertes Compliance-Management. 

Kontaktieren Sie uns einfach via E-Mail, Direktkontaktformular oder per Telefon oder besuchen Sie unsere Social Media Plattformen auf Facebook, Instagram, Twitter oder LinkedIn.

Der Erstkontakt zu SBS LEGAL ist immer kostenlos

SBS Direktkontakt

telefonisch unter (+49) 040 / 7344086-0 oder
per E-Mail unter mail@sbs-legal.de oder
per unten angebotenem SBS Direktkontakt.

Ich habe die Datenschutz-Richtlinien gelesen und stimmen diesen hiermit zu.

Zurück zur Blog-Übersicht