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Wirtschaftlich Tätige aufgepasst: Die W-IdNr kommt!


Ab Herbst wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer vergeben

Um die Wirtschafts- und Steuerverwaltung in Deutschland zu digitalisieren und effizienter zu gestalten, erhalten Unternehmen, Gewerbetreibende, Personenvereinigungen aber auch Einzelpersonen oder Freiberufler vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab 30.09.2024 eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr), die im Besteuerungsverfahren dauerhaft und einheitlich zur Identifizierung dienen und die Kommunikation zwischen den Behörden und wirtschaftlich Tätigen vereinfachen soll. Dies teilte das Bundesfinanzministerium in einem Informationsschreiben vom 28.12.2023 mit.

Hiermit soll die Kommunikation zwischen Gewerbetreibenden und Behörden vereinfacht werden sowie auf Dauer zur einer Entlastung der Verantwortlichen von Berichtspflichten führen. In § 139c Abgabenordnung (AO) finden sich die Regelungen bezüglich der Wirtschafts-Identifikationsnummer. §139 b Absatz 6a AO wurde angepasst, um den behördenübergreifenden Datenaustausch zu gestatten. Damit können sich Nutzer nun auch über ihre Nutzerkonten authentifizieren und identifizieren.

Daher heißt es bald: Wirtschaftlich Tätige aufgepasst! Die W-IdNr kommt! Wir klären auf, was Sie hierzu wissen müssen!


Wie wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer vergeben?

Juristische Personen, Personenvereinigungen sowie natürliche Personen, die als Freiberufler oder Unternehmer in Deutschland tätig sind, erhalten die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer. In ihrer Form entspricht sie der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Sie setzt sich aus DE, 9 Ziffern sowie 5 weiteren Ziffern zusammen. Letzteres ist ein Unterscheidungsmerkmal, das die einzelnen Betriebsstätten, Tätigkeiten oder Betriebe identifizieren soll.

Um die private Sphäre von dem betrieblichen Bereich zu trennen, erhalten Freiberufler, Einzelkaufleute und Gewerbetreibende neben der Steueridentifikationsnummer, die seit 2008 für alle deutschen Bürger gilt, nun auch die Wirtschafts-Identifikationsnummer. 

Geht ein wirtschaftlich Tätiger einer Vielzahl von unternehmerischen Tätigkeiten nach, so wird ihm für jede einzelne eine Wirtschafts-Identifikationsnummer zugewiesen. Hierdurch sollen die Geschäftsfelder besser abgegrenzt werden.

Auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde wird das BZSt die Wirtschafts-Identifikationsnummer vergeben. Im Anschluss wird diese dem wirtschaftlich Tätigen bekanntgegeben. Ein Antrag der Unternehmen oder anderen wirtschaftlich Tätigen ist folglich nicht notwendig. Aufgrund von organisatorischen und technischen Anforderungen ist es jedoch erforderlich, dass die Vergabe stufenweise geschieht. Die Betroffenen werden rechtzeitig über den Zeitplan informiert.

Das BZSt wird bei Gründung eines Unternehmens sowohl die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer als auch die Wirtschafts-Identifikationsnummer übermitteln. 

Die Öffentlichkeit wird noch einmal gesondert über den Start der Wirtschafts-Identifikationsnummer-Vergabe informiert werden. Der Steuerpflichtigre ist erst ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe dazu verpflichtet, die W-IdNr zu nennen, wenn ein Gesetz hiernach verlangt.

2026 soll die Erstvergabe und die Mitteilung an die wirtschaftlich Tätigen abgeschlossen sein.

Wozu dient die Wirtschafts-Identifikationsnummer? 

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer soll der Unterscheidung zu Privatpersonen, aber auch der Identifizierung im Besteuerungsverfahren dienen. Zudem soll die W-IdNr für das Unternehmensbasisdatenregister genutzt werden. In der Vergangenheit wurden in den unterschiedlichen Registern die Stammdaten nämlich häufig mehrfach gemeldet. Dank des Once-Only-Prinzips soll dies nun der Vergangenheit angehören.

Im Unternehmensbasisdatenregister sollen nun alle dezentralen gesammelten Unternehmensdaten zusammengeführt, gespeichert und verfügbar sein. Zusätzlich sollen im Unternehmensdatenregister auch ausgewählte Identifikationsnummern anderer Register zu finden sein, um Unternehmen zukünftig nur eine einmalige Registrierung aufzubürden, die sämtliche Interaktion mit den Behörden abdeckt. Dies soll zu einer Verbesserung der Qualität der Daten und einer Reduzierung des Verwaltungsaufwandes führen. 

Das Register wird vom statistischen Bundesamt geführt werden. Die Erstbefüllung des Unternehmensdatenbasisregisters mit Stammdaten inklusive der W-IdNr  erfolgt durch das BZSt. Des Weiteren ist das BZSt für die stetige Aktualisierung der Daten verantwortlich.


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