SBS Firmengruppe Logos

| Steuerrecht, Vertragsrecht

Wirtschaftliche Existenz von Amazon Händlern bedroht!


Einbehaltung von Guthaben wegen Umsatzsteuerproblemen

Amazon reagiert schnell und hart, wenn es um Verstöße gegen Vorschriften durch die Amazon Händler geht. Das führt häufig zur Einbehaltung des Guthabens, sodass Auszahlungen über mehrere Tage nicht möglich sind. Diese Einbehaltungen sind insbesondere in den letzten Wochen vermehrt aufgetreten. Grund dafür sind Probleme mit der Umsatzsteuer.

System des Marketplace auf Amazon

Auf der Verkaufsplattform von Amazon finden sich immer mehr Amazon Händler wieder. Wer dort verkauft, muss allerdings auch mit den strengen Regeln von Amazon zurechtkommen. Amazon gilt als besonders kundenfreundliche Plattform, oftmals sind deshalb die Amazon Händler die Leidtragenden.

Das System vom Marketplace auf Amazon erfolgt in dem Wege, dass Amazon Kundenzahlung einnimmt, diese verarbeitet und dann an die Händler auszahlt. Auf diese Auszahlungen sind die Verkäufer auf Amazon angewiesen. Von diesen Auszahlungen können sie dann die laufenden Betriebskosten finanzieren, wie die Warenbeschaffung, den Versand oder das Gehalt an die Mitarbeiter.

Zahlreiche Händler betroffen – Keine Auszahlung des Guthabens!

Nun wurden seit Herbst 2023 Meldungen bekannt, dass Amazon die Guthaben der Händler nicht auszahlt, aufgrund von umsatzsteuerrechtlicher Hintergründe. Die Auszahlung des Guthabens wurde dann bei einigen Amazon Händlern eingeschränkt. Seit Anfang diesen Jahres werden nun immer mehr Fälle bekannt.

Umsatzsteuer ist das Problem

In der Mitteilung von Amazon an die Händler wird deutlich, dass bei diesen Händler festgestellt wurde, dass einige Vorgaben an die Geschäftsniederlassung in der EU möglicherweise nicht erfüllt sind. Die Händler müssen Unterlagen vorlegen, die beweisen, dass der Händler in umsatzsteuerrechtlicher Hinsicht in der EU ansässig ist.

Grund dafür ist, dass Amazon seit dem 1. Juli 2021 dazu verpflichtet ist Umsatzsteuern auf B2C-Verkäufe von außerhalb der EU ansässigen Verkaufspartnern an B2C-Kunden in der EU gemäß der EU-Umsatzsteuergesetzgebung im E-Commerce einzuziehen und abzuführen. Um deshalb keine Haftung zu riskieren, wendet Amazon nun solche Maßnahmen bei seinen Händlern an. 

60 tägige Frist

Der Verdacht bei einigen Händlern besteht, dass diese außerhalb der EU ansässig sind. Sollte dies der Fall sein, muss der Händler zusätzlich den Umsatzsteuerbetrag an Amazon zahlen, der für die bislang nicht bezahlte Umsatzsteuer anfällt. Bis die fälligen Beträge der Umsatzsteuer an Amazon gezahlt wurden, wird auch kein Geld ausgezahlt. Sollten sich die Händler nicht innerhalb einer Frist von 60 Tagen zurückmelden, geht Amazon davon aus, dass diese Händler nicht in der EU ansässig sind und verlangen die Zahlung der Umsatzsteuer Beträge. 


Lange Bearbeitungszeit kann wirtschaftliche Existenz bedrohen!

Aufgrund dieser Maßnahmen von Amazon fehlen bei vielen Händler seit Ende Januar nun die Einkünfte. Auch nach einer Einreichung der erforderlichen Unterlagen, dauert die Bearbeitung meist noch eine Weile an, sodass die Händler über Wochen keine Auszahlungen erhalten. Dadurch kann die wirtschaftliche Existenz von einigen Händlern bedroht sein. 

Den Händlern ist anzuraten möglichst schnell auf die Mitteilung von Amazon zu reagieren. Dabei müssen alle erforderlichen Unterlagen an die vom Amazon bereitgestellte E-Mail gesendet werden. Dokumente dieser Art können etwa die Kopie vom Personalausweis sein, Steuerbescheide, die Gewerbeanmeldung oder der Gewerbeschein oder Unterlagen wie Handelsregisterauszüge und Gesellschaftsverträge.

Aufgepasst! Dokumente müssen vollständig und genau sein

Es muss penibel darauf geachtet werden, dass alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden. Sollten die Unterlagen nicht ausreichen, verlangt Amazon ansonsten erneut nach den notwendigen Nachweisen. Probleme bereiten dabei vor allem Unterlagen, die zu ungenau sind, weil unterschiedliche Firmennamen oder Anschriften verwendet werden, insbesondere wenn es sich um veraltete Informationen handelt.

Sollte ein erneuter Hinweis von Amazon erfolgen, sollten Sie als Händler auch auf diesen umgehend antworten und die Dokumente nachreichen.  

Lohnt es sich rechtlich dagegen vorzugehen?

Grundsätzlich hat der Händler, solange er all seine Pflichten erfüllt, auch einen Anspruch auf die Auszahlung seines Guthabens. Amazon steht zwar möglicherweise ein Zurückbehaltungsrecht zu, wenn eine Vertragsverletzung seitens des Händlers vorliegt, allerdings ist auch bei einer Verletzung der Umsatzsteuerpflicht eine Einbehaltung in solch hohen Summen nicht verhältnismäßig. Rechtlich gesehen ist das Verhalten von Amazon also nicht in Ordnung. Jedoch würde eine gerichtliche Durchsetzung sehr lange dauern und für die meisten Händler finanziell nicht möglich sein. Außerdem droht die Gefahr, dass Amazon den Nutzungsvertrag mit dem jeweiligen Händler kündigt.

Es bleibt somit nur die zügige Einreichung der erforderlichen Dokumente.


SBS LEGAL – Ihre Kanzlei für Vertragsrecht und Steuerrecht

Die Ausgestaltung von Verträgen birgt einige Herausforderungen, insbesondere wenn es sich um Online-Verträge handelt. Mit der richtigen Beratung sind Sie bestens über die bestehende Rechtslage informiert und entsprechend aufgestellt. Unser Anwälte von SBS LEGAL verfügen über ein breites Wissen im Vertragsrecht. Auch im Bereich des Steuerrechts sind tätig und können dementsprechend die steuerrechtlichen Aspekte mitberücksichtigen. Mithilfe der direkten Zusammenarbeit mit unserer inhouse Steuerberatung von SBS TAX sind wir der perfekte Ansprechpartner für Anliegen in Bezug auf Steuern und Recht.

Haben Sie noch Fragen zu der aktuellen Problematik rund um die Umsatzsteuer?

Sind Sie auch von Maßnahmen durch Amazon betroffen? Unser Team von SBS LEGAL verfügt über eine langjährige Expertise im Vertragsrecht und Steuerrecht. Wir beraten Sie fachlich kompetent und vertreten Ihre Interessen gerichtlich und außergerichtlich.

Auch über Amazon hinaus können wir Ihnen bei der Errichtung eines eigenen Online-Shops helfen. Wir helfen Ihnen gerne Ihren Online-Shop rechtssicher zu gestalten und unternehmen eine Online-Shop Prüfung.

Kontaktieren Sie uns noch heute und erhalten Sie eine umfassende und zielgerichtete Beratung.

Der Erstkontakt zu SBS LEGAL ist immer kostenlos.

SBS Direktkontakt

telefonisch unter (+49) 040 / 7344086-0 oder
per E-Mail unter mail@sbs-legal.de oder
per unten angebotenem SBS Direktkontakt.

Ich habe die Datenschutz-Richtlinien gelesen und stimmen diesen hiermit zu.

Zurück zur Blog-Übersicht