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Wenn nötig, kann man dafür auch vor Gericht ziehen – mit dem Recht auf seiner Seite.
„Hiermit möchten wir dir mitteilen, dass dein YouTube-Konto aufgrund wiederholter oder grober Verletzungen unserer Community-Richtlinien, nach denen Spam, Betrug und irreführende Werbung untersagt sind, gesperrt wurde.“
Wer als aktiver YouTube so eine Nachricht liest, ist vermutlich erstmal geschockt. Wie kann es sein, dass mein Kanal gesperrt worden ist? Was soll denn bitte mit Spam gemeint sein? Es hat doch vorher noch nie eine Verwarnung oder Ähnliches gegen mich gegeben?! Die ganze Arbeit und Mühe, die man in seinen Channel gesteckt hat, die Videos, Aufrufe, Abonnenten und Likes – alles ist dahin. Das ist natürlich besonders schlimm, wenn die eigene Existenzgrundlage von all dem abhängig ist, wenn man also hauptberuflich YouTuber ist.
Mit einer so plötzlichen Sperrung ist man nicht allein. Immer wieder gibt es Fälle, wo Konten ungerechtfertigterweise gekündigt werden. Wenn man sich aber tatsächlich nichts hat zu Schulden kommen lassen und nie gegen die Community-Richtlinien verstoßen hat, hat man das Recht auf seiner Seite: Dann kann man gegen die Sperrung vorgehen und dafür sorgen, dass der Kanal wieder freigegeben wird – wenn nötig auf gerichtlichem Wege.
YouTube ist eine so große Plattform mit so vielen Nutzern, dass es dem Unternehmen gar nicht möglich ist, alles einzeln und manuell zu überprüfen. Deswegen werden viele Kanal-Sperrungen automatisch vorgenommen, d.h. wenn das System meint, Verstöße gegen die Richtlinien zu erkennen. Dabei kann es aber auch mal vorkommen, dass ein Fehler passiert und ein Channel ungerechtfertigterweise gesperrt wird. Dagegen kann man dann vorgehen.
Bevor man das tut, sollte man sich aber ernsthaft überlegen, ob man nicht doch unbewusst gegen die Community-Richtlinien verstoßen haben könnte. Jedem sollte klar sein: Rassistische wie pornografische Inhalte, Hass, Beleidigungen usw. sind natürlich ganz eindeutig verboten. Aber: Auch Spam und Urheberrechtsverletzungen sind nicht erlaubt – und beides kann einem schnell auch mal aus Versehen passieren. Es empfiehlt sich also unbedingt ein genauer Blick in die Community-Richtlinien von YouTube und/oder Google sowie auf das eigene Konto. Hat es in der Vergangenheit vielleicht sogar schon Strikes (Verwarnungen) gegeben, auch wenn die wieder zurückgenommen wurden? Das wäre jedenfalls schon ein Indikator dafür, dass irgendetwas auf dem eigenen Kanal nicht ganz richtig war. Man sollte sich dann fragen, was das sein könnte. Hier die häufigsten Gründe:
Das Urheberrecht wird vielen YouTubern zum Verhängnis. So gibt es häufig Strikes gegen Nutzer, bis hin zur Sperrung, weil sie in ihren Videos unberechtigt Medien anderer Nutzer verwendet haben – meist Songs oder Fotos. Es ist sogar schon vorgekommen, dass Lets Player gesperrt wurden, weil sie ein Spiel gestreamt hatten, ohne dafür die Erlaubnis des Herstellers zu haben. Deswegen gilt: Für alle fremden Medien, die man selbst einsetzen möchte, ob Musik, Bilder, Fotos oder Videos, braucht man die Einwilligung des Urhebers! Das heißt, man muss sich eine sogenannte Medien- bzw. Nutzungs-Lizenz kaufen. Meist hat man damit dann Zugriff auf ein Stockarchiv, wo Musik, Videos und Fotos vorhanden sind. Manchmal (bei aktuellen Songs) muss man aber sogar die GEMA kontaktieren. Kostenfreie Alternativen sind, entweder nur eigene Medien zu verwenden (Videos und Fotos, die man selbst aufgenommen hat) oder auf die Sounds zurückzugreifen, die YouTube selbst anbietet. Von anderen angeblich kostenlosen und lizenzfreien Inhalten oder Medien mit Creative-Commons-Lizenz raten wir die Finger zu lassen! Man weiß da nämlich nie wirklich, ob sie nicht schon von woanders gestohlen wurden – und am Ende haftet man dann bloß selbst für den Urheberrechtsverstoß…
YouTube hat ein eigenes Prüfprogramm, das alle Videos automatisch analysiert und dann möglichen Spam erkennt. Das kann z.B. Meta-Tag-Spam sein, also dass zu viele unpassende Tags gesetzt wurden, oder Clickbait in Form von irreführenden Thumbnails. Auch viele kurze Videos in einem kurzen Zeitraum können als Spam gewertet werden. All das führt dann zu Verwarnungen von der Videoplattform.
Influencer verdienen ihr Geld mit Werbung. Das ist auch so erstmal völlig in Ordnung. Allerdings muss diese Werbung immer gekennzeichnet werden. Man muss also angeben, wenn es in dem Video eine sogenannte Produktplatzierung gibt. Tut man das nicht, kann diese Nicht-Kennzeichnung von Werbung geahndet werden.
Man darf nicht einfach irgendwelche Menschen filmen und das dann auf ins Internet stellen. Bei Personen, die nur irgendwo im Hintergrund oder als Teil einer großen Menschenmasse zu sehen sind, ist das anders. Aber: Wenn bestimmte Personen deutlich erkennbar oder gar zentraler Punkt des Videos sind, braucht man gemäß Persönlichkeitsrecht unbedingt deren Einwilligung, dass man dieses Video hochladen darf. Im Zweifel gilt: Lieber eine möglicherweise unnötige Einwilligung zu viel einholen. Sicher ist sicher. Dieser Grundsatz der Vorsichtigkeit gilt im Übrigen sogar bei Nicht-Personen-Aufnahmen. Denn auch einige Privatgebäude und militärische Einrichtungen darf man nicht filmen. Sogar Sehenswürdigkeiten können zum Problem werden – zumindest, wenn man die Aufnahmen von ihnen für einen geschäftlichen Zweck veröffentlicht. Grundsätzlich gilt hier: Videos in der Öffentlichkeit dürfen nur auf normaler Augenhöhe gefilmt werden.
Das Impressum kennt man ja eigentlich von Webseiten. Aber auch bei einem YouTube-Kanal braucht man so ein Impressum. Wenn man ohnehin eine eigene Website mit Impressum hat, kann man dort dazuschreiben, dass es auch für den YouTube-Kanal gilt, und dann darauf verlinken – am besten direkt oben im Header des Kanals, wo es deutlich zu sehen ist. So ist das Impressum nämlich mit nur einem Klick erreichbar. Der Link in der Kanalinfo kann dahingehend leider schon als unzureichend beurteilt werden.
Konten werden auch dann gelöscht, wenn sie häufig von anderen Nutzern gemeldet worden sind. Das ist richtig und wichtig etwa bei gewaltdarstellenden oder pornografischen Inhalten. Aber dieser Mechanismus kann auch ausgenutzt werden, und zwar indem Leute bewusst andere melden und dadurch löschen lassen – z.B., weil diese sich zuvor kritisch ihnen gegenüber geäußert hatten oder weil sie Mitbewerber/Konkurrenz sind, d.h. Kanäle im gleichen Segment und mit gleicher Zielgruppe.
Das übliche Muster ist: Bei der Plattform gehen viele Meldungen von diversen Accounts ein – aber alle mit demselben Wortlaut. Und auch die IP-Adresse ist identisch. Das deutet schon darauf hin, dass eigentlich bloß eine Person bzw. eine Personengruppe hinter all den Meldungen steckt. Möglicherweise gehen auch anonyme Drohungen damit einher, die verunsichern sollen. So ein Vorgehen ist ganz klar eine strafrechtlich relevante Handlung. Natürlich ist die Kanal-Sperrung dann unbegründet, da man ja gar nicht gegen die Community-Richtlinien verstoßen hat, sondern nur Opfer davon geworden ist, dass jemand das behauptet. Zu Recht kann man sich also an die Plattform wenden und die Freigabe des Kontos fordern.
Ist man sich wirklich sicher, dass man in keiner Weise (oder nur selten/geringfügig) gegen die Community-Richtlinien verstoßen hat und der Kanal also ungerechtfertigt gesperrt wurde, kann man sich an YouTube bzw. Google wenden. Es gibt eigens dafür ein Formular. Darin sollte man seinen Einspruch freundlich, sachlich und ausführlich formulieren – ggf. versprechen, dass man bestimmte Videos löscht oder Verhaltensweisen ändert (wenn man selbst tatsächlich Fehler begangen hat).
Ziel ist natürlich, dass das Konto wieder freigegeben wird. So leicht ist das aber leider gar nicht. Google bekommt täglich nämlich so viele solcher Anfragen, dass sie meist schlicht automatisch abgewiesen werden. Zudem macht das Unternehmen nicht die Stellen transparent, die für solche Fälle zuständig sind. Man selbst bleibt erfolglos. Wenn man seinen Channel inklusive veröffentlichter Videos, Abonnenten usw. wiederhaben möchte, muss man dann also den nächsten Schritt gehen und sich fachkundige Hilfe suchen.
Eine Sperrung ohne Abmahnung ist nicht erlaubt – das steht so in YouTubes eigenen Nutzungsbedingungen und ist schon in einigen Fällen von Gerichten bestätigt worden. Reagiert die Plattform aber nicht auf das eingereichte Formular (s.o.) bzw. weist es ab, kann man genau das machen, was YouTube eben auch erstmal hätte machen sollen: abmahnen. Bei dieser Forderung, das Konto wieder freizugeben, kann man sich auf das Schadensersatzrecht in Verbindung mit dem Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch stützen: §823, Absatz 1 (BGB) mit §1004 (BGB). Diese rechtliche Untermauerung in Form von anwaltlichem Schreiben mit Rechtsbezügen setzt das Unternehmen anscheinend unter Druck. Jedenfalls haben wir mit unseren Mandanten die Erfahrung gemacht, dass die Sperrung ihres Kanals dann schnell wieder aufgehoben wird – nicht selten mit der Bitte, den Fall nicht publik zu machen. Macnhaml würden die Gerichtskosten sogar übernommen werden. Anscheinend möchte die Plattform sogenannte Präzedenzfälle verhindern, d.h. dass ein gerichtliches Urteil gefällt wird, das dann als Vorbild in anderen, ähnlichen Fällen genommen werden kann.
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Für einen hauptberuflichen YouTuber ist die Sperrung seines Channels ein absoluter Schreckmoment, hängt doch seine Existenz davon ab. Gleichzeitig scheint es manchmal nicht so einfach, die Sperrung zu beheben: Die Plattform reagiert nicht auf das Formular oder weist einen zurück – aber was soll man eigentlich überhaupt falsch gemacht haben? Eine ganz schön chaotische Situation.
Als Kanzlei für Internetrecht und Social Media Recht sind wir von SBS LEGAL auf solche Fälle spezialisiert. Seit Jahren betreuen unsere fachkundigen Rechtsanwälte erfolgreiche Unternehmen und Privatpersonen kompetent in allen entsprechenden Angelegenheiten rund um Social Media. Denn wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, unsere Mandanten wie etwa YouTuber, Influencer, Instagrammer oder Blogger so angenehm wie möglich über alle rechtlichen Hürden hinweg zu führen – damit sie sich beruhigt auf den eigentlichen Inhalt ihrer Kanäle konzentrieren können.
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