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André Schenk, LL.M. Eur.
Die Zona Especial Canaria (ZEC) kann für Unternehmen mit einer tatsächlichen Geschäftstätigkeit auf den Kanarischen Inseln einen Körperschaftsteuersatz von 4 Prozent für bestimmte Gewinne ermöglichen. Ob ein Vorhaben dafür infrage kommt, hängt unter anderem von der zugelassenen Tätigkeit, der Geschäftsleitung, neu geschaffenen Arbeitsplätzen und Investitionen vor Ort ab. Dieser Beitrag erklärt die ZEC-Voraussetzungen, die Grenzen des Steuervorteils und die Termine der Informationsveranstaltungen im November 2026 in Hamburg, Berlin, Frankfurt am Main und München.
Die ZEC ist ein besonderer Steuerrahmen innerhalb des Wirtschafts- und Steuersystems der Kanarischen Inseln. Sie soll Beschäftigung schaffen, Investitionen fördern und die Wirtschaft über den Tourismus hinaus breiter aufstellen. Die Kanaren gehören zu Spanien und damit zur Europäischen Union. Grundlage der ZEC ist das spanische Gesetz 19/1994 - die Europäische Kommission genehmigte die Regelung im Jahr 2000.
Die Förderung richtet sich an Unternehmen, die eine echte Geschäftstätigkeit auf den Inseln aufbauen. Auch für ein deutsches Unternehmen, das beispielsweise eine operative Einheit auf Gran Canaria oder Teneriffa plant, kann der Standort interessant sein. Ob das konkrete Vorhaben zur ZEC passt, hängt von der geplanten Tätigkeit und ihrer tatsächlichen Umsetzung ab.
ZEC-Unternehmen müssen Tätigkeiten ausüben, die im Anhang des spanischen Gesetzes 19/1994 zugelassen sind. Als mögliche Bereiche kommen etwa Softwareentwicklung, bestimmte Dienstleistungen, Forschung und Entwicklung oder Produktion in Betracht. Eine Branchenbezeichnung allein entscheidet jedoch nicht über die Zulassung: Das konkrete Geschäftsmodell muss zur erlaubten Tätigkeit passen und im Antrag beschrieben werden.
Im Gespräch mit dem auf Gran Canaria tätigen Steuerberater Dr. Thorsten Wrage wird deutlich, weshalb international tätige Unternehmen auch über operative Teams auf den Inseln nachdenken. Wer etwa Entwicklung, Marketing oder Kundenbetreuung von dort aus organisieren möchte, muss die Tätigkeit, Personalplanung und Zusammenarbeit mit dem bestehenden Unternehmen sorgfältig gestalten. Ob eine Auslagerung im Einzelfall sinnvoll und ZEC-fähig ist, bedarf einer eigenen Prüfung.
Das spanische Gesetz 19/1994 vom 6. Juli (Ley 19/1994, de 6 de julio) regelt die Änderung des Wirtschafts- und Steuerrahmens der Kanarischen Inseln (Régimen Económico y Fiscal de Canarias, kurz REF).
Es ist das rechtliche Fundament für die weitreichenden Steuervorteile und Sonderregelungen, die auf den Kanaren (Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura, Lanzarote, La Palma, La Gomera, El Hierro) gelten, um die geografische Nachteile (Isolierung und große Entfernung zum europäischen Festland) wirtschaftlich auszugleichen.
Quelle: Gobierno de Canarias
Der besondere Satz von 4 Prozent gilt für den Teil der steuerlichen Bemessungsgrundlage, der den materiell und tatsächlich im ZEC-Gebiet ausgeübten Geschäften zuzurechnen ist. Zudem begrenzt das spanische Gesetz die begünstigte Bemessungsgrundlage abhängig von der Zahl neu geschaffener Arbeitsplätze. Bei Erfüllung der Mindestbeschäftigung beginnt die gesetzliche Grenze bei 1,8 Millionen Euro. Für zusätzliche Stellen erhöht sie sich nach den gesetzlichen Regeln. Daher lässt sich aus dem Satz von 4 Prozent allein keine pauschale Steuerersparnis für ein ganzes Unternehmen ableiten.
Weitere kanarische Förderinstrumente können je nach Tätigkeit eine Rolle spielen, etwa für Forschung und Entwicklung oder bestimmte Produktionsvorhaben. Deren Voraussetzungen, mögliche Kombinationen und Beihilfegrenzen müssen gesondert geprüft werden. Ein bestimmter Auszahlungsbetrag oder eine effektive Steuerbelastung lässt sich daraus ohne Einzelfallprüfung nicht zusagen.
Nach dem spanischen Gesetz sind insbesondere folgende Punkte relevant:
Gerade bei bestehenden deutschen Unternehmen stellen sich zusätzliche Fragen zur gesellschaftsrechtlichen Struktur, zur tatsächlichen Leitung, zu Verträgen zwischen verbundenen Gesellschaften sowie zu steuerlichen und arbeitsrechtlichen Folgen in beiden Staaten. Diese Fragen sollten vor der Umsetzung geklärt werden.
Bei vier Informationsveranstaltungen können sich Unternehmerinnen, Unternehmer und Start-ups über den Investitionsstandort Kanarische Inseln und die Voraussetzungen der ZEC informieren. Vorgesehen sind Beiträge aus rechtlicher und steuerlicher Perspektive sowie Einblicke aus der kanarischen Wirtschaftsförderung. Als Mitwirkende werden unter anderem André Schenk von SBS LEGAL, Dr. Thorsten Wrage von Genesis Consulting SLP und Pilar Moreno Martínez von Proexca angekündigt.
Hamburg - 23. November 2026
Berlin - 25. November 2026
Frankfurt am Main - 27. November 2026
München - 30. November 2026
Die Veranstaltungen beginnen laut Veranstaltungsseite jeweils um 16:30 Uhr - Einlass ist bereits ab 16:00 Uhr. Die Teilnahme zu den ZEC-Info-Veranstaltungen ist kostenfrei. Aktuelle Angaben zu Veranstaltungsorten und Programm sowie das Anmeldeformular finden Sie unter sonderwirtschaftszone.eu.
Die Veranstaltungen richten sich besonders an Unternehmen, die eine neue operative Tätigkeit auf den Kanarischen Inseln planen, internationale Teams aufbauen oder eine Expansion innerhalb der EU prüfen. Auch wer zunächst wissen möchte, ob das eigene Geschäftsmodell zu den zugelassenen ZEC-Tätigkeiten zählt, kann dort die wesentlichen Prüffragen kennenlernen. Eine individuelle rechtliche und steuerliche Bewertung ersetzt die Veranstaltung nicht.
Nein. Satzungssitz und tatsächliche Geschäftsleitung müssen sich bei einer ZEC-Gesellschaft auf den Kanaren befinden. Hinzu kommen unter anderem eine zugelassene Tätigkeit, Personal und grundsätzlich eine Investition vor Ort.
Eine neu gegründete Gesellschaft oder Zweigniederlassung kann grundsätzlich für die ZEC in Betracht kommen. Entscheidend sind das konkrete Vorhaben, die Eintragung und die dauerhafte Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen. Die Folgen für das bestehende Unternehmen in Deutschland sind gesondert zu prüfen.
Rechtsgrundlagen und weiterführende Informationen:
► Spanisches Gesetz 19/1994, insbesondere Art. 31 und Art. 42 bis 44
► amtliche ZEC-Informationen zu den Voraussetzungen
► amtliche Informationen zum Antragsverfahren.
Im internationalen Steuerrecht kommt es bei der ZEC auf die tatsächliche Tätigkeit und die steuerliche Einordnung der Gewinne an. Im Gesellschaftsrecht ist zu klären, wie eine ZEC-Gründung und die Zusammenarbeit mit einem bestehenden deutschen Unternehmen gestaltet werden.
SBS LEGAL unterstützt Sie bei der rechtlichen Prüfung Ihres Vorhabens, der geplanten Unternehmensstruktur und der Verträge zwischen beteiligten Gesellschaften. Die steuerlichen Anforderungen und die Umsetzung auf den Kanarischen Inseln sollten dabei mit fachkundigen Beratern vor Ort abgestimmt werden.