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Zu spät gelöscht: Warum Meta jetzt 100.000 Euro zahlen soll


Das Landgericht Frankfurt am Main hat gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta mit Beschluss vom 28.05.2026 (Az.: 2-03 O 128/26) ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 € verhängt. Der Grund dafür: Falschbehauptungen über einen im Gazastreifen eingesetzten Soldaten wurden trotz gerichtlicher Anordnung zu spät gelöscht. Aus der Entscheidung des Gerichts geht hervor, dass Großkonzerne wie Meta ihre internen Strukturen so organisieren müssen, dass gerichtliche Anordnungen unverzüglich umgesetzt werden können.

Falschvorwürfe gegen Soldaten: Der Fall vor dem LG Frankfurt

Der betroffene Mann, der im Gazastreifen eingesetzt war, ging im Eilverfahren gerichtlich gegen die Veröffentlichung falscher Tatsachenbehauptungen über ihn auf Facebook vor.  

Die Beiträge beinhalteten den Namen und ein Bild des Betroffenen und bezeichneten diesen zu Unrecht als Kriegsverbrecher. Die Pressekammer des LG Frankfurt untersagte dem Konzern Meta daraufhin die Verbreitung der wahrheitswidrigen Einträge. Für den Fall, dass Meta der Anordnung nicht nachkomme, drohte das Gericht ein Ordnungsgeld an.

Der Beschluss des Gerichts ging dem Internet-Konzern am 24.03.2026 zu.

Gericht sieht verspätete Löschung als erheblichen Verstoß

Erst nachdem der Soldat Anfang April dieses Jahres den Erlass eines Ordnungsgeldes beantragte, löschte Facebook die umstrittenen Posts jeweils am 08.04.2026 und am 10.04.2026.

Der Konzern kam der gerichtlichen Anordnung zur Unterlassung und Entfernung der wahrheitswidrigen Beiträge somit erst 15 beziehungsweise 17 Tagen nach deren Zustellung nach. Dieser Zeitraum wiege im modernen Zeitalter schwer, wenn unter Verwendung von Klarnamen und Bildnissen Falschvorwürfe dieser Intensität verbreitet werden, so das Gericht.

Interne Abläufe als Problem: Meta belastet sich vor Gericht selbst

Als Erklärung für die verzögerte Löschung der Beiträge führte Meta an, dass komplexe interne Prüfungsprozesse stattgefunden hätten und es zu Sprachbarrieren gekommen sei, die die Löschung verzögerten. Mit dieser Aussage nehme der Konzern nach Ansicht des Gerichts eine interne strukturelle Fehlorganisation bewusst hin. Die mangelhafte Organisation innerhalb des Konzerns führe dazu, dass gerichtlichen Anordnungen zur Unterlassung oder Entfernung bestimmter Beiträge nicht rechtzeitig nachgekommen werden könne. Es sei jedoch Aufgabe des Konzerns, zu gewährleisten, dass gerichtlich angeordnete Pflichten unverzüglich erfüllt werden können, weshalb das LG Frankfurt den Vortrag von Meta als straferhöhend bewertete.

Der Konzern führte zudem an, dass die verzögerte Entfernung der Falschbehauptungen lediglich geringere negative Auswirkungen für den betroffenen Soldaten bedeutet hätte. Auch diesem Argument widersprach das Gericht mit der Begründung, dass Meta mit dieser Aussage die Persönlichkeitsrelevanz unzulässiger öffentlicher Behauptungen herunterspiele und Entscheidungen des Gerichts nicht ernst nehme.

Die Folge: Meta muss Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 € zahlen

Vor diesem Hintergrund und angesichts des geringen technischen Aufwands für die Entfernung der Beiträge hielt das Gericht ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 € für angemessen. 

Das Ordnungsgeld stellt ein Ordnungsmittel des Zivilrechts dar, mit dem der Wille des Schuldners dahingehend gebeugt werden soll, sich an gerichtliche Anordnungen zu halten. Abzugrenzen ist das Ordnungsgeld, das auf Grundlage des § 890 ZPO (Zivilprozessordnung) verhängt wird, von der Geldstrafe infolge von Straftaten.

Der Beschluss des LG Frankfurt am Main vom 28.05.2026 ist bisher nicht rechtskräftig. Der Konzern kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde gegen diesen einlegen.


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