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Blog News
Der Youtuber und Journalist Marvin Wildhage hat sich beim Eröffnungsspiel der Europameisterschaft im Juni 2024 in München als falsches Maskottchen ins Stadion und bis an den Spielfeldrand geschlichen. Das Ziel: Er wollte als Investigativjournalist die Sicherheitslücken des Veranstalters aufdecken. Er berichtete in einem Youtube-Video darüber, wie er sich ohne Berechtigung in einem nachgemachten Maskottchen-Kostüm und einem gefälschten Parkausweis Zugang zum Spielfeld verschaffen konnte.
Nun wurde er vom Amtsgericht München zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 9000 Euro verurteilt, die er in 60 Tagessätzen zu je 150 Euro zu zahlen hat. Zudem wurden 5400 Euro der Einnahmen, die er mit dem Youtube-Video erzielte, eingezogen.
Mit einem falschen Parkausweis und einem nachgeahmten Kostüm schlich sich Marvin Wildhage als Maskottchen Albärt im Juni 2024 bis auf das Spielfeld des EM-Eröffnungsspiels. Dort tanzte er unerkannt vor den zehntausenden Zuschauer/-innen und veröffentliche später ein Video davon auf Youtube. Das Video wurde inzwischen mehr als 3,1 Millionen Mal angeschaut.
Infolgedessen nahm die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen ihn auf, da er sich ohne Eintrittskarte und mithilfe gefälschter Akkreditierungen Zugang zum Stadion verschaffte und sich dort unbefugt im Innenraum aufhielt. Das zuständige Gericht erließ gemäß § 407 der Strafprozessordnung (StPO) einen Strafbefehl. Das Verfahren hätte aufgrund eines Falles minderschwerer Kriminalität ohne Hauptverhandlung entschieden werden können. Da Wildhage jedoch Einspruch erhob, kam es zur Verhandlung vor dem Amtsgericht München.
Das Youtube-Video zeigt deutlich, wie gut sich Wildhage auf die Aktion vorbereitet hatte. Auch ein Mitarbeiter an der Schranke des Stadions gab später als Zeuge vor Gericht an, dass Wildhages Auftreten als Maskottchen stimmig wirkte. Das Fahrzeug, mit dem er anfuhr, hätte die entsprechenden Logos gehabt, der Fahrer habe die schwer zu findende Einfahrt gefunden. Zudem wurde Wildhage als Albärt in einem perfekt nachgeahmten Kostüm von einem angeblichen Volunteer begleitet. Der Security-Mitarbeiter habe ihn daher ins Stadion gelassen, obwohl zwei der Akkreditierungen nicht gescannt werden konnten.
Im Raum standen die Vorwürfe der Urkundenfälschung nach § 267 Abs. 1 des Strafgesetzbuchs (StGB) wegen der gefälschten Akkreditierungen und des Parkausweises sowie das Erschleichen von Leistungen im Sinne des § 256a Abs. 1 StGB, da der Youtuber das Stadion ohne Eintrittskarte betrat.
Obwohl auf den gefälschten Dokumenten Namen und Bild fehlten, bejahte die Richterin des Amtsgerichts den für das Vorliegen einer Urkunde nötigen Beweiswert. Sie folgte somit der Forderung der Staatsanwaltschaft dahingehend.
Auch sie nahm außerdem das Erschleichen von Leistungen an. Obwohl für den erschlichenen Zugang als Maskottchen im Normalfall kein Entgelt gezahlt werden muss, liege in diesem Fall der Tatbestand des § 256a Abs. 1 StGB vor, da Wildhage die Veranstaltung wahrnahm, ohne den erforderlichen Eintrittspreis zu zahlen.
Marvin Wildhage ist bekannt für seine oft aufwendigen Videos, in denen er beispielsweise offenlegt, dass Influencer Werbung für Restaurants oder Produkte machen, die es gar nicht gibt und so zeigen will, wie gleichgültig es einigen Influencern scheinbar ist, wofür sie eigentlich Werbung machen.
Auch zu einer Verurteilung kam es bereits. Im Jahr 2022 hatte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten Marvin Wildhage wegen Urkundenfälschung und mittelbarer Falschbeurkundung zu einer Geldstrafe von 3200 Euro verurteilt, nachdem er sich von einer nicht bestehenden Universität einen falschen Doktortitel in seinen Personalausweis eintragen ließ.
Die Verteidigerin des Werbevideoproduzenten plädierte vor Gericht auf Freispruch und führte an, dass Wildhage unter hohem persönlichen Einsatz auf die Missstände der Sicherheitsvorkehrungen bei den Fußballspielen aufmerksam gemacht habe. Es sei gerade die Aufgabe der journalistischen Tätigkeit, kritisch zu überprüfen, zu hinterfragen und zu kontrollieren.
Auch Wildhage selbst verteidigte die Aktion als investigativen Journalismus. Er sehe es als seine Aufgabe an, öffentlich über solche Missstände aufzuklären, auch wenn seine Youtube-Videos vielleicht nicht die klassische Art der journalistischen Aufklärung darstellen. Das Sicherheitskonzept der UEFA für die EM-Spiele stand im Vorfeld bereits in der Kritik.
Das AG München sprach ihm nicht ab, als investigativer Journalist gearbeitet zu haben, um Sicherheitslücken aufzuzeigen. Auch der Staatsanwalt habe das nach eigener Aussage in seiner Anklage berücksichtigt. Allerdings habe auch der investigative Journalismus seine Grenzen, die im Falle einer Urkundenfälschung als nicht unerhebliches Delikt überschritten werden würden.
Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig und Wildhage könnte Berufung gegen die Entscheidung einlegen.
Nach Fällen wie diesem stellt sich die Frage, wie weit Influencer beim Produzieren ihrer Inhalte gehen dürfen und wo die öffentliche Berichterstattung ihre Grenzen hat.
Wildhage zeigte sich nach dem Urteil enttäuscht. Er gab an, dass er nun überdenken müsse, wie er künftig recherchieren kann, da sich einige Dinge, wie beispielsweise die Sicherheitslücken bei solchen Veranstaltungen, nicht nur theoretisch überprüfen lassen können.
Die Arbeit des Youtubers kann zum einen juristisch eng betrachtet werden, so wie es das Münchener Amtsgericht getan hat. Nach dieser Betrachtung gelangt man zu dem Schluss, dass er Urkunden fälschte und Straftatbestände erfüllte, für die er bestraft werden muss. Man kann die Aktion jedoch auch als akribischen journalistischen Einsatz sehen, um massive Lücken im Sicherheitskonzept einer der wichtigsten Sportveranstaltungen Europas aufzudecken.
Es ist klarzustellen, dass sich Influencer, Content-Creator und Journalisten wie Marvin Wildhage nicht in einem rechtsfreien Raum bewegen. Neben der Wahrnehmung seiner Meinungs- und Pressefreiheit gilt es, die gesetzlichen Vorschriften zu wahren. Jedoch sollten Videos wie dieses kritisch betrachtet werden. Man sollte sich die Frage stellen, welchen Zweck die öffentliche Berichterstattung verfolgt und welchen Mehrwert sie im konkreten Fall für unsere Gesellschaft hat.
Folglich ist es schwierig, pauschal zu beantworten, wie weit Influencer mit ihren produzierten Inhalten gehen dürfen und wo die Grenze liegt, die sie dabei berücksichtigen müssen. Feststeht, dass dieses Thema im Zeitalter der sozialen Medien und der digitalen Berichterstattung stetig an Bedeutung gewinnen wird.
Das Internetrecht umfasst alle rechtlichen Regeln, die die Nutzung des Internets betreffen. Dazu gehören unter anderem der Datenschutz, das Urheberrecht, Online-Verträge, Cyberkriminalität und der Schutz persönlicher Daten. Es regelt, wie Menschen und Unternehmen sich im digitalen Raum verhalten dürfen und welche Rechte und Pflichten sie haben.
Bei Fragen rund um das Thema investigativer Journalismus in den sozialen Netzwerken, der Bedeutung des Urteils und allen weiteren internetrechtlichen Fragen sind wir bei SBS Legal der richtige Ansprechpartner für Sie. Melden Sie sich gerne!