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Das Arbeitsrecht


Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Hamburg - Arbeitnehmerschutz, Kündigung & Abfindung

Das Arbeitsrecht kann aufgeteilt werden in das Individualarbeitsrecht einerseits und das Kollektivarbeitsverhältnis andererseits. Das Kollektivarbeitsrecht regelt die Beziehungen etwa von Betriebsräten oder Personalräten zu den Arbeitgebern, wohingegen das Individualarbeitsrecht das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber reglementiert. Dabei ist das Individualarbeitsrecht ein Rechtsgebiet, das in Deutschland besonders häufig die Arbeitsgerichte beschäftigt. Der Grund dafür: Als Anwalt und Experte für Arbeitsrecht haben wir die richtigen Lösungen für Sie! Es gibt Millionen von Arbeitsverträgen, in denen die Pflichten und Rechte des Arbeitnehmers, die Dauer des Arbeitsvertrages, die Kündigung im Arbeitsrecht, der Arbeitnehmerlohn und weitere Regeln über das Arbeitsverhältnis aufgestellt sind. Bei einer solch immensen Anzahl von Arbeitsverhältnissen und Spielregeln im Arbeitsrecht liegt es auf der Hand, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer immer wieder über vertragliche Pflichten im Arbeitsrecht streiten. Eine herausragende Rolle spielt dabei die Kündigungsschutzklage durch Arbeitnehmer.

Unsere Leistungen als Kanzlei für Arbeitsrecht

  1. Anwaltliche Unterstützung bei Arbeitsvertragsfragen wie Arbeitsvertrag erstellen und prüfen;
  2. Beratung im Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer;
  3. Wettbewerbsverbot und Kündigungsklausel im Arbeitsvertrag prüfen & erstellen;
  4. Anwaltliche Hilfe bei einer Kündigung des Arbeitsvertrages;
  5. einen Anwalt zur Abwehr oder Durchsetzung einer Kündigungsschutzklage;
  6. Anwaltliche Unterstützung bei einer Befristungskontrollklage, Entfristungsklage im Arbeitsrecht;
  7. Prüfung des Urlaubsanspruches, der Elternzeit, des Elterngelds und Mutterschutzes für Arbeitnehmer;
  8. Anwaltliche Prüfung des Arbeitszeugnisses, Klage auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses;
  9. Beratung zum arbeitsrechtlichen Thema Datenschutz im Arbeitsrecht;
  10. Fachliche Beratung bei Mobbing und Diskriminierung im Arbeitsrecht;
  11. Ganzheitliche anwaltliche Begleitung von Arbeitgebern bei der anwaltlichen Betreuung ihrer Arbeitnehmer und Arbeitsvertragsmanagements;
  12. Beratung des Betriebsrates oder Personalrates im Arbeitsrecht;
  13. Compliance Beratung und Erstellung von Compliance Richtlinien im Arbeitsrecht.

Arbeitsvertrag prüfen und erstellen – Wichtige Tipps vom Anwalt für Arbeitsrecht

Der Arbeitsvertrag legt die maßgeblichen Spielregeln für das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber fest. Dabei gibt es unterschiedliche Vertragsarten. Der häufigste Vertrag im Arbeitsrecht ist der normale Arbeitnehmervertrag. Eine besondere Ausgestaltung hiervon wird im Geschäftsführervertrag für angestellte Geschäftsführer geregelt. Daneben zu erwähnen ist der verwandte Dienstvertrag, der umgangssprachlich auch als Arbeitsvertrag für Selbständige bezeichnet wird. Der Aufhebungsvertrag spielt eine große Rolle im Arbeitsrecht. Eher weniger bekannt als der Aufhebungsvertrag ist der Abwicklungsvertrag im Arbeitsrecht. Last but not least findet auch der Arbeitnehmerfindungsvertrag Eingang in das Arbeitsrecht.

Arbeitsverträge sollten stets schriftlich vereinbart werden. Von lediglich mündlichen Arbeitsverträgen dagegen wird dringend abgeraten, da im Nachgang häufig nicht mehr beweisbar ist, was die Parteien wirklich vereinbart haben.

Tipp: Hat man als Arbeitnehmer den Eindruck, dass der Arbeitgeber keinen schriftlichen Arbeitsvertrag eingehen möchte, so kann das Nachweisgesetz helfen. Jenes Nachweisgesetz verpflichtet Arbeitgeber, die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsvertrages aufzuzeichnen, eine Niederschrift zu fertigen und diese dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen. Der Arbeitnehmer kann also den Arbeitgeber auffordern, ihm eine Niederschrift über die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsvertrages zu übergeben.


Gestaltungsmöglichkeiten im Arbeitsvertragsrecht

Im dem schriftlichen Arbeitsvertrag sollte stets mindestens der Arbeitslohn, die wöchentliche Arbeitszeit, Regelungen zu Überstunden, der Urlaub, der Arbeitsort und die Beschreibung der Arbeitstätigkeit normiert werden. Bei der Regelung des Gehaltes gibt es außerdemarbeitsrecht beratung Gestaltungsmöglichkeiten, das Grundgehalt positiv zu gestalten. Neben dem Urlaubs- und Weihnachtsgeld als betriebliche Übungen können Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch Gewinn- und Umsatzbeteiligungen oder Abschlussprovisionsregelungen zusätzlich vereinbaren. Weitere Gestaltungsmöglichkeiten im Arbeitsverragsrecht können durch Zuschüsse zur Altersversorgung oder eine betrieblichen Altersvorgabe gewährt werden. Beliebt sind auch Sachzuschüsse wie etwa der Firmenwagen, das Firmenlaptop, das Firmenhandy oder Leistungsangebote zur Gesundheitsfürsorge wie zum Beispiel der firmeninterne Yoga-Kurs. Außerdem sind bei der Vertragsgestaltung im Arbeitsrecht Fahrtkostenzuschüsse, Kundenwagenzuschüsse oder Einkaufsgutscheine nicht aus der Acht zu lassen bei der Verhandlung des indirekten Gehaltes. Abgerundet werden diese Möglichkeiten der Gestaltung des Gehalts durch die Kostenübernahmen von Fortbildungen.

Tipp: Der alte Arbeitsvertrag sollte durch den Arbeitnehmer erst gekündigt werden, wenn der neue Vertrag von Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterzeichnet wurde.


Im Arbeitsvertrag sollte genau geregelt werden, welchen Aufgabenbereich der Arbeitnehmer hat und an welchen Ort er seiner Tätigkeit zu verrichten hat. Je genauer die Beschreibung in dem Arbeitsvertrag ist, desto so geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Arbeitnehmer keine unliebsame Versetzung im Arbeitsrecht an einen anderen Ort oder in eine andere Abteilung innerhalb des Unternehmens des Arbeitgebers erlebt. Allerdings hat eine sehr genaue Aufgabendefinition auch eine Kehrseite. Sofern bei einem Arbeitgeber Entlassungen anstehen und er eine Sozialauswahl im Arbeitsrecht durchzuführen hat, kann eine zu genaue Aufgabendefinition dazu führen, dass der Arbeitnehmer leichter zu entlassen ist, weil etwa dieses Stellenprofil im Unternehmen wegfällt oder nur sehr wenige Arbeitnehmer eine vergleichbaren Aufgabenbereich haben und diese beispielsweise länger im Unternehmen sind.

Arbeitsverträge enthalten fast immer Regelungen zur Probezeit im Arbeitsrecht, die nicht länger als 6 Monate sein dürfen.

Tipp: Aufpassen muss ein Arbeitnehmer aber, wenn es in der Vertragsklausel heißt, dass der Arbeitsvertrag zum Zwecke der Erprobung befristet wird. Eine solche Vertragsklausel stellte keine Probezeit, sondern einen befristeten Arbeitsvertrag dar, der ohne Kündigung nach Ablauf der befristeten Zeit endet.


Die Arbeitszeit wird meistens in den Arbeitsverträgen genau mit beispielsweise 38 Wochenstunden angegeben.

Tipp: Häufig nicht geregelt in Arbeitsverträgen ist aber die Verteilung Wochenarbeitszeit auf die einzelnen Werktage. Sofern es der  Arbeitnehmerseite wichtig ist, an allen 5 Tagen etwa die gleich lang zu arbeiten, sollten dies auch so im Arbeitsvertrag festgehalten werden, da andernfalls die Arbeitszeit auch an vier Tagen in der Woche vom Arbeitgeber abverlangt werden kann.


Auch Überstunden im Arbeitsrecht sind von dem Arbeitgeber auch ohne entsprechende Überstundenabgeltungsklausel stets zu zahlen. Diese Rechtslage gilt jedoch nicht für Arbeitnehmer mit einem monatlichen Gehalt von mehr als 5.800,00 Euro in Westdeutschland beziehungsweise 4.900,00 Euro in Ostdeutschland oder bei einem sogenannten „Dienst höherer Art.“ Hier sollten die Arbeitnehmer auf eine Einfügung einer Vertragsklausel achten, die die Überstundenzahlung berücksichtigt. 

Tipp: Arbeitsverträge, die etwa zu einer Leistung von 4 Überstunden wöchentlich verpflichten und 2 dieser Überstunden als durch das normale Gehalt abgegolten erachten, benachteiligen die Arbeitnehmer. Solche Klauseln können vor einem Arbeitsgericht aber trotzdem Bestand haben und sind daher von Arbeitnehmerseite mit Vorsicht zu genießen.


Des Weiteren sollten Arbeitnehmer drauf achten, dass Kündigungsfristen hinreichend klar formuliert werden, die Sondervergütungen einfach verständlich in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden oder die nachvertraglichen Wettbewerbsverbote vorab durch einen Anwalt für Arbeitsrecht mit Blick auf den erheblichen Folgen geprüft werden.

Kündigung & wichtige Kündigungsgründe im Arbeitsrecht, Abfindung & Kündigungsschutzklage

Die Kündigung im Arbeitsrecht führt regelmäßig dann zum Streit, wenn der Arbeitnehmer gekündigt wird. Sofern er sich ungerechtfertigt gekündigt sieht, hat der Arbeitnehmer häufig die Möglichkeit, sich gegen die Kündigung durch eine Kündigungsschutzklage zur Wehr zu setzen. Bei der Kündigung im Arbeitsrecht ist zu unterscheiden zwischen der ordentlichen fristgerechten Kündigung, der Kündigung in der Probezeit und der (außerordentlichen) Kündigung aus wichtigem Grund. Es gibt verschiedene Kündigungsgründe.

Sofern in einem Betrieb mehr als 10 Vollzeitarbeitnehmer beschäftigt sind, wird für die Beschäftigen dieses Unternehmen der Schutzbereich des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) eröffnet. Hiernach können Arbeitgeber ihre Angestellten außerhalb der Probezeit nicht mehr einfach ordentlich kündigen. Vielmehr muss bei einer Kündigung im Arbeitsrecht dann einer der vorgenannten besonderen Kündigungsgründe vorliegen und im Fall einer betriebsbedingten Kündigung im Arbeitsrecht eine gesetzeskonforme Sozialauswahl erfolgen. Sowohl die Wahl des richtigen Kündigungsgrunds als auch die ordnungsgemäße Sozialauswahl führ ohne einen Anwalt für Arbeitsrecht häufig zu Rechtsfehlern und in der Folge zu einer Kündigungsschutzklage. Die Kündigungsschutzklage richtet sich regelmäßig gegen die Kündigung und es soll in erster Linie festgestellt werden, dass die Kündigung unwirksam ist, so dass gekündigte Arbeitsverhältnis fortzusetzen ist. In der Praxis allerdings werden die Kündigungsschutzverfahren in den meisten Fällen dazu genutzt, einen Vergleich zwischen den Parteien zu erzielen, in dessen Folge der Arbeitnehmer eine angemessene Abfindung zumeist einhergehend mit einem wohlwollenden Arbeitszeugnis erhält. Die Abfindung im Arbeitsrecht ist eine finanzielle Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und den Verlust des Arbeitnehmerlohnanspruchs. Gesetzlich geregelt ist die Abfindung in § 1a Kündigungsschutzgesetz jedoch nur für die betriebsbedingte Kündigung.


Abmahnung im Arbeitsrecht

5 wichtige Tipps vom Anwalt für Arbeitsrecht, die Sie unbedingt beachten müssen

Eine Abmahnung im Arbeitsrecht erfolgt, sofern der Arbeitnehmer gegen die Pflichten des Arbeitsvertrages verstößt. Wichtig zu wissen ist, dass eine Abmahnung jedenfalls im Wiederholungsfalle zu einer arbeitsrechtlichen Kündigung führen kann. Daher sollten Sie als Arbeitnehmer folgende 5 Tipps bei einer Abmahnung im Arbeitsrecht unbedingt beachten, wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber eine arbeitsrechtliche Abmahnung erhalten:

  1. Bewahren Sie Ruhe und lesen Sie sich die Abmahnung sorgfältig mehrmals durch. Vermeiden Sie Spontanreaktionen, spontane Stellungnahmen oder übereilte Gespräche mit dem „Chef“.
  2. Bestätigen Sie immer nur den Erhalt einer Abmahnung aber niemals die Richtigkeit Vorwürfe der Abmahnung oder die Berechtigung der Abmahnung etwa durch Ihre Unterschrift.
  3. Machen Sie sich zeitnah schriftliche Notizen über den Sachverhalt des vermeintlichen Abmahnvorfalles, damit Ihre Erinnerung im Falle eines Verfahrens vor dem Arbeitsgericht erhalten bleibt.
  4. Sofern die Abmahnung berechtigt ist, stecken Sie „den Kopf nicht in den Sand“ sondern kommunizieren Sie mit ihrem Arbeitgeber, um die Sache aus Welt zu schaffen. Hierbei kann ein Betriebsrat unterstützen.
  5. Sofern die Abmahnung unberechtigt ist, beauftragen Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht und setzen Sie sich gegen die Abmahnung im Arbeitsrecht - sofern erforderlich auch arbeitsgerichtlich - zur Wehr oder lassen Sie auch anwaltlich prüfen, ob Sie eine Gegendarstellung für Ihre Personalakte erwirken sollten.

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Sie möchten einen Arbeitnehmervertrag, einen Geschäftsführervertrag oder anderen Arbeitsvertrag erstellen oder überarbeiten? Sie wollen einen Aufhebungsvertrag oder Arbeitnehmererfindungsvertrag prüfen lassen oder eine Kündigungsschutzklage erheben oder abwehren? Sie benötigen Hilfe mein Prüfen vom Arbeitszeugnis oder wollen eine Abfindung im Arbeitsrecht einfordern oder zurückweisen?

Anwalt für für Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Personalräte und Betriebsräte

Vielleicht geht es bei Ihnen auch darum eine Wettbewerbsklausel im Arbeitsvertrag prüfen zu lassen, eine Abmahnung im Arbeitsrecht durchzusetzen oder abzuwehren oder Sie brauchen als Betriebsrat oder Personalrat Unterstützung bei Konflikten mit dem Arbeitgeber oder benötigen als Arbeitgeber anwaltlichen Rat bei der Entlassung von Arbeitnehmern?

Dann sind Sie bei uns von SBS LEGAL mit all diesen Fragen goldrichtig! Für Anfragen zu einer Rechtsberatung für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte, stehen wir Ihnen mit unseren erfahrenen Anwälten für Arbeitsrecht sehr gerne zur Verfügung. Unser Team berät Sie fachlich kompetent und kaufmännisch zielorientiert. Wir freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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