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Mehr erfahrenArbeitsrecht besteht aus zwei Teilbereichen mit klar abgegrenzten Zuständigkeiten: Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht. Kollektivarbeitsrecht ordnet die Beziehungen zwischen kollektiven Arbeitnehmervertretungen wie Betriebsrat oder Personalrat und Arbeitgebern und umfasst Mitbestimmung, Information und kollektive Vereinbarungen. Individualarbeitsrecht regelt die konkrete Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, einschließlich Vertragsschluss, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Abmahnung, Kündigung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Aufgrund der immensen Zahl an Arbeitsverhältnissen mit detaillierten Pflichten- und Rechtekatalogen kommt es fortlaufend zu Auseinandersetzungen über vertragliche Pflichten; dadurch beansprucht das Individualarbeitsrecht besonders häufig die Arbeitsgerichtsbarkeit.
Beispiel: Nach einer betriebsbedingten Kündigung erhebt ein Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage, um die soziale Rechtfertigung der Kündigung, die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats und die Einhaltung von Fristen gerichtlich prüfen zu lassen; diese typische Streitigkeit gehört zum Individualarbeitsrecht. Demgegenüber betrifft eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeitgestaltung das Kollektivarbeitsrecht, weil kollektive Regelungen für Belegschaften verhandelt und abgeschlossen werden. Während Kollektivarbeitsrecht die Rahmenbedingungen zahlreicher Einzelverhältnisse vorgibt, manifestieren sich Konflikte überwiegend in individuellen Verfahren, insbesondere bei Kündigungen, Lohnansprüchen, Überstundenvergütung und Arbeitszeugnissen.
Die klare Trennung beider Ebenen ermöglicht eine präzise Anspruchszuordnung, die richtige Wahl des Verfahrens und eine fokussierte Rechtsdurchsetzung. Nutzen: Eine systematische Einordnung erleichtert Beratung, Prozessstrategie und Compliance und erhöht die Erfolgswahrscheinlichkeit arbeitsrechtlicher Maßnahmen.
Der Arbeitsvertrag legt die maßgeblichen Spielregeln für das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber fest! Dabei gibt es unterschiedliche Vertragsarten. Der häufigste Vertrag im Arbeitsrecht ist der normale Arbeitnehmervertrag. Eine besondere Ausgestaltung hiervon wird im Geschäftsführervertrag für angestellte Geschäftsführer geregelt.
Daneben zu erwähnen ist der verwandte Dienstvertrag, der umgangssprachlich auch als Arbeitsvertrag für Selbständige bezeichnet wird. Der Aufhebungsvertrag spielt eine große Rolle im Arbeitsrecht. Eher weniger bekannt als der Aufhebungsvertrag ist der Abwicklungsvertrag. Zu guter Letzt findet auch der Arbeitnehmerfindungsvertrag Eingang in das Arbeitsrecht.
Arbeitsverträge sollten selbstverständlich stets schriftlich vereinbart werden! Von lediglich mündlichen Arbeitsverträgen dagegen wird dringend abgeraten, da im Nachgang häufig nicht mehr beweisbar ist, was die Parteien wirklich vereinbart haben. SBS Legal Rechtsanwälte betreut bundesweit Unternehmen, Startups und jegliche Arbeitgeber mit der nötigen Expertise im Arbeitsrecht
Tipp: Hat man als Arbeitnehmer den Eindruck, dass der Arbeitgeber keinen schriftlichen Arbeitsvertrag eingehen möchte, so kann das Nachweisgesetz helfen. Jenes Nachweisgesetz verpflichtet Arbeitgeber, die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsvertrages aufzuzeichnen, eine Niederschrift zu fertigen und diese dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen. Der Arbeitnehmer kann also den Arbeitgeber auffordern, ihm eine Niederschrift über die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsvertrages zu übergeben.
Im dem schriftlichen Arbeitsvertrag sollte stets mindestens der Arbeitslohn, die wöchentliche Arbeitszeit, Regelungen zu Überstunden, der Urlaub, der Arbeitsort und die Beschreibung der Arbeitstätigkeit normiert werden. Bei der Regelung des Gehaltes gibt es außerdem Gestaltungsmöglichkeiten, das Grundgehalt positiv zu gestalten. Neben dem Urlaubs- und Weihnachtsgeld als betriebliche Übungen können Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch Gewinn- und Umsatzbeteiligungen oder Abschlussprovisionsregelungen zusätzlich vereinbaren.
Weitere Gestaltungsmöglichkeiten im Arbeitsverragsrecht können durch Zuschüsse zur Altersversorgung oder eine betrieblichen Altersvorgabe gewährt werden. Beliebt sind auch Sachzuschüsse wie etwa der Firmenwagen, das Firmenlaptop, das Firmenhandy oder Leistungsangebote zur Gesundheitsfürsorge wie zum Beispiel der firmeninterne Yoga-Kurs. Außerdem sind bei der Vertragsgestaltung im Arbeitsrecht Fahrtkostenzuschüsse, Kundenwagenzuschüsse oder Einkaufsgutscheine nicht aus der Acht zu lassen bei der Verhandlung des indirekten Gehaltes. Abgerundet werden diese Möglichkeiten der Gestaltung des Gehalts durch die Kostenübernahmen von Fortbildungen.
Tipp: Der alte Arbeitsvertrag sollte durch den Arbeitnehmer erst gekündigt werden, wenn der neue Vertrag von Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterzeichnet wurde.
Im Arbeitsvertrag sollte genau geregelt werden, welchen Aufgabenbereich der Arbeitnehmer hat und an welchen Ort er seiner Tätigkeit zu verrichten hat. Je genauer die Beschreibung in dem Arbeitsvertrag ist, desto so geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Arbeitnehmer keine unliebsame Versetzung im Arbeitsrecht an einen anderen Ort oder in eine andere Abteilung innerhalb des Unternehmens des Arbeitgebers erlebt. Allerdings hat eine sehr genaue Aufgabendefinition auch eine Kehrseite.
Sofern bei einem Arbeitgeber Entlassungen anstehen und er eine Sozialauswahl im Arbeitsrecht durchzuführen hat, kann eine zu genaue Aufgabendefinition dazu führen, dass der Arbeitnehmer leichter zu entlassen ist, weil etwa dieses Stellenprofil im Unternehmen wegfällt oder nur sehr wenige Arbeitnehmer eine vergleichbaren Aufgabenbereich haben und diese beispielsweise länger im Unternehmen sind.
Arbeitsverträge enthalten fast immer Regelungen zur Probezeit im Arbeitsrecht, die nicht länger als 6 Monate sein dürfen.
Tipp: Aufpassen muss ein Arbeitnehmer aber, wenn es in der Vertragsklausel heißt, dass der Arbeitsvertrag zum Zwecke der Erprobung befristet wird. Eine solche Vertragsklausel stellte keine Probezeit, sondern einen befristeten Arbeitsvertrag dar, der ohne Kündigung nach Ablauf der befristeten Zeit endet.
Die Arbeitszeit wird meistens in den Arbeitsverträgen genau mit beispielsweise 38 Wochenstunden angegeben.
Tipp: Häufig nicht geregelt in Arbeitsverträgen ist aber die Verteilung Wochenarbeitszeit auf die einzelnen Werktage. Sofern es der Arbeitnehmerseite wichtig ist, an allen 5 Tagen etwa die gleich lang zu arbeiten, sollten dies auch so im Arbeitsvertrag festgehalten werden, da andernfalls die Arbeitszeit auch an vier Tagen in der Woche vom Arbeitgeber abverlangt werden kann.
Auch Überstunden im Arbeitsrecht sind von dem Arbeitgeber auch ohne entsprechende Überstundenabgeltungsklausel stets zu zahlen. Diese Rechtslage gilt jedoch nicht für Arbeitnehmer mit einem monatlichen Gehalt von mehr als 5.800,00 Euro in Westdeutschland beziehungsweise 4.900,00 Euro in Ostdeutschland oder bei einem sogenannten „Dienst höherer Art.“ Hier sollten die Arbeitnehmer auf eine Einfügung einer Vertragsklausel achten, die die Überstundenzahlung berücksichtigt.
Tipp: Arbeitsverträge, die etwa zu einer Leistung von 4 Überstunden wöchentlich verpflichten und 2 dieser Überstunden als durch das normale Gehalt abgegolten erachten, benachteiligen die Arbeitnehmer. Solche Klauseln können vor einem Arbeitsgericht aber trotzdem Bestand haben und sind daher von Arbeitnehmerseite mit Vorsicht zu genießen.
Des Weiteren sollten Arbeitnehmer drauf achten, dass Kündigungsfristen hinreichend klar formuliert werden, die Sondervergütungen einfach verständlich in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden oder die nachvertraglichen Wettbewerbsverbote vorab durch einen Anwalt für Arbeitsrecht mit Blick auf den erheblichen Folgen geprüft werden.
Wirksam kündigen ist in Deutschland nur unter engen Voraussetzungen möglich, insbesondere ab einer Betriebsgröße von mehr als 10 Vollzeitkräften nach § 23 Abs. 1 KSchG.
Kündigungsrecht unterscheidet zwischen ordentlicher fristgerechter Kündigung, Kündigung in der Probezeit und außerordentlicher Kündigung aus wichtigem Grund. Mit Erreichen des Schwellenwerts gilt der allgemeine Kündigungsschutz: Außerhalb der Probezeit genügt keine „einfache“ Beendigung; erforderlich ist ein tragfähiger Kündigungsgrund, bei betriebsbedingter Kündigung zusätzlich eine gesetzeskonforme Sozialauswahl.
Typisches Beispiel: Bei Wegfall einer Abteilung müssen Arbeitgeberstelle, Betriebszugehörigkeit, Lebensalter und Unterhaltspflichten im Rahmen der Sozialauswahl berücksichtigt werden; fehlerhafte Auswahl führt häufig zur Kündigungsschutzklage mit dem Ziel, die Unwirksamkeit der Kündigung und die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses feststellen zu lassen. In der Praxis dienen Kündigungsschutzverfahren regelmäßig als Bühne für Vergleiche: Häufiges Ergebnis ist eine Beendigung gegen Zahlung einer Abfindung und Erteilung eines wohlwollenden Arbeitszeugnisses.
Abfindung stellt eine finanzielle Kompensation für den Verlust des Arbeitsplatzes und des Lohnanspruchs dar; eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage enthält § 1a KSchG lediglich für betriebsbedingte Kündigungen, wenn ein entsprechendes Angebot unterbreitet wird. Nutzen: Die klare Einordnung von Kündigungsart, Schwellenwert und Sozialauswahl ermöglicht eine belastbare Prozessstrategie und erhöht die Chancen auf Bestandsschutz oder eine angemessene Abfindung.
Eine Abmahnung im Arbeitsrecht erfolgt, sofern der Arbeitnehmer gegen die Pflichten des Arbeitsvertrages verstößt. Wichtig zu wissen ist, dass eine Abmahnung jedenfalls im Wiederholungsfalle zu einer arbeitsrechtlichen Kündigung führen kann. Daher sollten Sie als Arbeitnehmer folgende 5 Tipps bei einer Abmahnung im Arbeitsrecht unbedingt beachten, wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber eine arbeitsrechtliche Abmahnung erhalten:
SBS Legal Rechtsanwälte ist eine Kanzlei im Arbeitsrecht mit dem Fokus auf Arbeitgeber. Sie möchten einen Arbeitnehmervertrag, einen Geschäftsführervertrag oder anderen Arbeitsvertrag erstellen oder überarbeiten? Sie wollen einen Aufhebungsvertrag oder Arbeitnehmererfindungsvertrag prüfen lassen oder eine Kündigungsschutzklage erheben oder abwehren? Sie benötigen Hilfe mein Prüfen vom Arbeitszeugnis oder wollen eine Abfindung im Arbeitsrecht einfordern oder zurückweisen?
Als Anwalt für den deutsche Mittelstand haben wir eine weitreichende Expertise im allgemeinen Wirtschaftsrecht und sind somit auch der geeignete Ansprechpartner für Arbeitgeber im Arbeitsrecht.
Vielleicht geht es bei Ihnen auch darum eine Wettbewerbsklausel im Arbeitsvertrag prüfen zu lassen, eine Abmahnung im Arbeitsrecht durchzusetzen oder abzuwehren oder Sie brauchen als Betriebsrat oder Personalrat Unterstützung bei Konflikten mit dem Arbeitgeber oder benötigen als Arbeitgeber anwaltlichen Rat bei der Entlassung von Arbeitnehmern?
Dann sind Sie bei uns von SBS LEGAL mit all diesen Fragen goldrichtig! Für Anfragen zu einer Rechtsberatung für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte, stehen wir Ihnen mit unseren erfahrenen Anwälten für Arbeitsrecht sehr gerne zur Verfügung. Unser Team berät Sie fachlich kompetent und kaufmännisch zielorientiert. Wir freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Das Individualarbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das Kollektivarbeitsrecht die Beziehungen von Betriebs-/Personalräten zu Arbeitgebern. Bei Streitigkeiten geht es besonders häufig um Kündigung, Verträge und Zeugnisse.
Von Vertragsprüfung/-erstellung über Beratung für Arbeitgeber/Arbeitnehmer, Kündigung & Kündigungsschutzklage, Befristungs-/Entfristungsklagen, Urlaubs-/Mutterschutz, Arbeitszeugnisse bis zu Datenschutz, Mobbing/Diskriminierung und Compliance.
Schriftform schafft Beweisbarkeit; das Nachweisgesetz verpflichtet Arbeitgeber, wesentliche Vertragsbedingungen schriftlich zu dokumentieren und auszuhändigen.
Mindestens Vergütung, Arbeitszeit/Überstunden, Urlaub, Arbeitsort, Tätigkeitsbeschreibung; zusätzlich möglich: Boni, Beteiligungen, Sachleistungen, Fortbildungen, Altersvorsorge.
Probezeit max. 6 Monate; Befristung ist von Probezeit zu unterscheiden; klare Kündigungsfristen und Wettbewerbsverbote vorab prüfen lassen.
Grundsätzlich ja; Ausnahmen können bei sehr hohen Gehältern oder Diensten „höherer Art“ gelten – Vertragsklauseln sorgfältig prüfen.
Nach Kündigung kann Klage auf Unwirksamkeit erhoben werden; häufig endet das Verfahren mit Vergleich, Abfindung und wohlwollendem Zeugnis.
In Betrieben mit mehr als 10 Vollzeitmitarbeitenden; dann sind besondere Kündigungsgründe und ggf. Sozialauswahl erforderlich.
Wir haben ein umfangreiches Lexikon für Arbeitsrecht erstellt. Es enthält eine umfangreiche Sammlung an Begrifflichkeiten zum Thema Arbeitsrecht - kostenlos und frei verfügbar!