Rechtsanwalt & Spezialist für Handels- und Gesellschaftsrecht
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08.10.2024
Versicherungsmakler, Finanzanlageberater und -dienstleister aufgepasst: DORA gilt auch für Euch! Die EU-Verordnung kommt am 17. Januar 2025 zur Anwendung.
Mehr erfahren07.10.2024
Um Produkte von der Konkurrenz abzusetzen, greifen Unternehmen gerne zur Werbung mit Selbstverständlichkeiten, die jedoch irreführend sein kann.
Mehr erfahrenViele Menschen beschäftigen sich mit der Frage, ob Sie erbrechtlich gut abgesichert sind. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, was jeder Bürger zur Absicherung einer längeren Erkrankung zu Lebzeiten tun kann.
Das Erbrecht, also das private Nachfolgerecht, betrifft in Deutschland viele Menschen und beginnt bei Vorsorgeverfügungen schon zu Lebzeiten. In vielen Fällen macht es insbesondere steuerlich Sinn, Vermögen zu Lebzeiten rechtzeitig und unter Nutzung der Freibeträge und Fristen an nahe Verwandte weiter zu übertragen. Diese Gestaltung begleiten wir zivilrechtlich mit angemessenen Schutzvorschriften in Ihrem Interesse.
Wir sehen die erbrechtliche Beratung als eine einheitliche Beratung an, die auch die vorweggenommene Erbfolge zu Lebzeiten umfasst. Ein ebenfalls in diesen Bereich fallendes Rechtsgebiet ist die sogenannte Vorsorgeverfügung. Nachdem wir Ihnen einen Überblick über Ihre Möglichkeiten der vorweggenommenen Erbfolge zu Lebzeiten verschafft haben, können erbrechtliche Verfügungen für Sie entworfen werden, die persönlich auf Sie zugeschnitten und für Ihre Vermögenslage angemessen gewählt sind.
Nach deutschem BGB gilt das Konzept der Erbfolge nach Ordnungen. Kurz gesagt: Hinter diesem Begriff verbirgt sich die Erbfolge in Ihrer Familie. Sie hängt davon ab, ob Sie Kinder haben und wenn dies nicht der Fall ist, ob Ihre Eltern, Geschwister oder andere Verwandte noch leben. Ist dies nicht der Fall, sieht das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) stets die jeweils entferntere Verwandtschaft als erbberechtigt an.
Dies kann im Einzelfall zu komplizierten Nachforschungen der Nachlassgerichte führen. In vielen Fällen ist die aus dem 19. Jahrhundert stammende Qualifizierung des deutschen Erbrechts für Ihre persönliche Vermögensnachfolgesituation insbesondere im unternehmerischen Bereich nicht geeignet und birgt zahlreiche Gefahren für Ihre Rechtsnachfolge.
Das BGB sieht vor, dass im Fall nicht vorhandener erbrechtlicher Verfügungen alle Positionen Ihres Vermögens, bestehend aus Aktiva und Passiva, auf Ihre gesetzlichen Rechtsnachfolger übergehen. Diesen stehen dann verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um das Erbe anzutreten oder möglicherweise auch eine Ausschlagung zu erklären.
In vielen Fällen ist hier die Entstehung streitanfälliger Erbengemeinschaften die Folge.
Seit einigen Jahren ist die europäische Erbrechtsverordnung in Kraft. Sie besagt insbesondere, dass Sie Ihr Erbrecht wählen dürfen. D.h., dass Sie insbesondere in Ihrem Testament auf Grundlage des deutschen BGB eine Rechtswahl für das deutsche Erbrecht/Testamentsrecht treffen dürfen und dies auch tun sollten.
Für internationale Fälle sind außerdem Regelungen im deutschen internationalen Privatrecht einschlägig. Sollte Ihr Erbfall ausländischen Rechts Ordnungen mit umfassen, können wir gerne eine unserer internationalen ausländischen Partnerkanzleien mit konsultieren.
Gleich, ob Sie mitten im Berufsleben stehen, als Angestellter, oder als unternehmerisch tätige Person: das deutsche Erbrecht bietet alle Möglichkeiten, um Ihre individuelle Vermögenssituation angemessen auszugestalten. Neben der bekannten Möglichkeit der Erbeinsetzung können Sie Vermächtnisse, Auflagen und andere Verfügungen treffen. Auf diese Weise sichern Sie Ihre persönliche Vermögensnachfolge gut ab.
Ein Testament muss in den gesetzlich vorgesehenen streng einzuhaltenden Formen errichtet werden. Wir sind Ihnen behilflich, Ihr Testament mit unserer Beratung selbst, persönlich und handschriftlich zu Papier zu bringen. Ein maschinengeschriebenes Testament ist hingegen ungültig.
"Sie hängt davon ab, ob Sie Kinder haben und wenn dies nicht der Fall ist, ob Ihre Eltern, Geschwister oder andere Verwandte noch leben. Ist dies nicht der Fall, sieht das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) stets die jeweils entferntere Verwandtschaft als erbberechtigt an."
Sind Sie Erbe geworden? Wir unterstützen Sie gerne in der Durchsetzung ihrer Ansprüche. In diesem Fall ist insbesondere zwischen der Einsetzung als Erbe und der Position als Vermächtnisnehmer klar zu differenzieren. Hier sind wir gerne behilflich. Erbscheinsverfahren, Anfechtungen oder Auslegungsfragen im einschlägigen Testament sollten hier genau überprüft werden.
Ab einer gewissen Vermögenshöhe bietet sich auch die Möglichkeit an, Stiftungen mit in Ihre testamentarische Verfügung einzubeziehen. Stiftungen können gemeinnützig oder privatnützig ausgestaltet werden. So ist seit einigen Jahren die so genannte Familienverbrauchsstiftung ein wichtiges Thema.
In manchen Fällen stellt sich die Frage, ob Sie das Erbe überhaupt antreten sollten. Gerne sind wir behilflich, wenn sich der Verdacht erhärtet, dass der Nachlass überschuldet sein könnte. In diesem Falle sind im deutschen BGB verschiedene Schutzmechanismen vorgesehen, vom Aufgebotsverfahren bis hin zum Nachlassinsolvenzverfahren.
Nach deutscher Rechtslage ist es nicht möglich, nahe Verwandte wie Kinder und Ehegatten vollständig zu „enterben“ - untechnisch gesagt. Der Pflichtteil ist Ihr gesetzlich und verfassungsrechtlich abgesicherter Mindestanspruch, den Sie als Pflichtteilsberechtigter gegen die Erben durchsetzen können und ggf. auch sollten.
Anders als eine Erbeinsetzung enthält die Einsetzung als Vermächtnisnehmer nur einen Rechtsanspruch schuldrechtlicher Art gegen die Erben. Die Position als Vermächtnisnehmer ist daher deutlich schwächer als die des Erben oder mit Erben.
Viele Unternehmer benötigen schon frühzeitig qualifizierte erbrechtliche Beratung, insbesondere zur Unternehmensabsicherung und Unternehmensnachfolge. Auch als Unternehmer sollten sie frühzeitig Vorsorge für eine längere Erkrankung treffen. Hier bietet sich die Vorsorgeverfügung für eine besonders vertrauenswürdige Person an. Nur eine solche Person ist geeignet, um einen längeren insbesondere krankheitsbedingten Ausfall des Unternehmers, zum Beispiel mittels einer Generalvollmacht als Bestandteil einer Vorsorgevollmacht, zu kompensieren.
Testamentarische Verfügungen des Unternehmers sind oft sehr individuell und hoch komplex: Sie stehen stets im Zusammenhang mit den einschlägigen erbschaft- u. schenkungsteuerlichen Regelungen des deutschen Steuerrechts.
In diesem Zusammenhang sind auch Bewertungsfragen des Unternehmens zu klären. Außerdem ist die schwierige Frage eines geeigneten Nachfolgers auf lange Sicht ins Auge zu fassen, damit im Falle eines Falles keine unangenehmen Überraschungen eintreten.
Testamentsvollstreckung
Viele Menschen stehen vor der Problematik, dass ihr Nachlass möglicherweise komplex strukturiert oder unübersichtlich ist oder sie bei ihren Erben Interessensgegensätze vorfinden.
Für diese Fälle bieten wir Ihnen an, Ihr Testament als Ihr Testamentsvollstrecker in die Tat umzusetzen und Ihre Wünsche damit zu schützen. Als Testamentsvollstrecker unterliegen wir strengen gesetzlichen Auflagen und führen sozusagen eine amtliche Position für Sie aus.
Für Schenkungen zu Lebzeiten, die wir ebenfalls gern beraten, sowie für den konkreten Erbfall sieht das deutsche Steuerrecht eine Vielzahl von Freibeträgen und Vergünstigungen vor.
Das gilt auch und insbesondere für betriebliches Vermögen. Persönliche Freibeträge, sachliche Freibeträge (z. B. für Ihr Familienheim) und Verschonungsvorschriften machen das deutsche Erbschaftssteuerrecht kompliziert und unübersichtlich. Wir helfen Ihnen dabei, für Ihren persönlichen Fall alle einschlägigen Vergünstigungen zu ermitteln und ihnen Alternativen für die Gestaltung ihres Testaments vorzuschlagen.
Wenn Sie Erbe geworden sind oder Fragen zu Ihrer persönlichen lebzeitigen Vermögensnachfolge, vorweggenommenen Erfolge oder Gestaltung ihres Testaments haben, steht Ihnen unser Team von SBS Legal zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter den folgenden Kontaktmöglichkeiten – wir freuen uns auf Ihre Nachricht oder Ihren Anruf!