Rechtsanwalt & Spezialist für Handels- und Gesellschaftsrecht
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Mehr erfahrenUnsere Tätigkeiten im Gesellschaftsrecht bewegen sich im Spannungsfeld zwischen Gesellschaft, Gesellschafter, Geschäftsführern und den Aufsichtsorganen wie z.B. dem Aufsichtsrat.
Sollten Sie eine Geschäftsidee mit einem oder mehreren Partnern umsetzen und eine Gesellschaft gründen, ist immer die wichtige Frage nach der besten Gesellschaftsform und insbesondere deren Anwendbarkeit in der Praxis auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu beachten. Nutzen Sie hierbei unser Fachwissen vom Anwalt für Gesellschaftrecht. Wer sich zum ersten Mal mit dem Gedanken befasst, eine Geschäftsidee umzusetzen oder sein bestehendes Unternehmen organisatorisch auf ein neues Level zu heben, kommt an den Fragen zu Gesellschaftsform, Art der Geschäftsleitung und wie all das zusammenhängt nicht vorbei. Alle rechtlichen Fragen zur Gründung, Beteiligung, Geschäftsleitung, Beschlussfassung oder dem Ausschluss von Gesellschaftern fallen dabei hauptsächlich in den Bereich im sogenannten Gesellschaftsrecht.
Befindet sich Ihre Gesellschaft im Wandel? Möchten Sie die Unternehmensnachfolge regeln? Oder bestehen Streitigkeiten innerhalb der Gesellschaft oder unter den Geschäftsführern, die das operative Geschäft behindern? Nutzen Sie unsere praxisorientierte Beratung oder auch Vertretung. Jede unternehmerische Entscheidung die Sie treffen, ob bei der Gründung, Umstrukturierung oder auch bei der Auflösung, zieht immer verschiedene Konsequenzen nach sich. In jedem dieser Fälle haben Sie zu entscheiden, ob und wenn ja wie die Beteiligungsstruktur der Gesellschaft zu ändern ist oder ob die Besetzung der Geschäftsleitung beibehalten werden. So etwas kann nicht einfach entschieden werden, sondern muss durch eine Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung beschlossen werden. Vor allem Beschlüsse, die den Ausschluss eines Gesellschafters fassen sollen, sind dabei immer hoch umstritten.
Ebenso haben Beschlüsse zur Gewinnverwendung erhebliches Potential, Streit auszulösen oder gar eine gesamte Gesellschaft in Schwierigkeiten zu bringen. Zum einen ist das Interesse der Gesellschafter auf Rendite auch unter steuerlichen Gesichtspunkten zu beachten, zum anderen ist die Gesellschaft als solche und deren Fortdauer über längere Zeit zu berücksichtigen. Daneben gibt es auch gesetzliche Vorschriften aus dem Gesellschaftsrecht und Steuerrecht zu beachten, die eingehalten werden müssen.
Neben den betriebswirtschaftlichen, familiären und psychischen Belastungen, die Fehlentscheidungen mit sich bringen können, können Fehlentscheidungen auf dem Gebiet des Rechts und der Steuer erhebliche Folgen haben. Jede Entscheidung hat steuerliche, gesellschaftsrechtliche, insolvenzrechtliche und haftungsrechtliche Konsequenzen, die sich unter Umständen auch erst Jahre später ergeben können. Dies im Vorherein und bei der Entscheidungsfindung mit einfließen zu lassen ist eine der wichtigsten Aufgaben für Sie als Unternehmer. Wir, als Anwalt für Gesellschaftsrecht, finden gemeinsam mit Ihnen eine auf Sie zugeschnittene Lösung! Profitieren Sie dabei von unserer Erfahrung, Kenntnis der aktuellen Entwicklung und interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Spezialgebieten unserer Kanzlei. Wir verfolgen immer das Ziel, die für unseren Mandaten wirtschaftlich sinnvollste Lösung herbeizuführen. Dabei scheuen unsere Experten nicht davor, eine Lösung auch mittels gerichtlicher Hilfe zu erstreiten. Hierzu kann es unter Umständen auch nötig sein im gerichtlichen Eilverfahren zu verhindern, dass ein Zustand eintritt, welcher im Nachhinein nur schwer wieder zu beseitigen ist.
Die Auseinandersetzung der Gesellschaft als solches mit ihrem Vertretungsberechtigten Organ liegt ebenfalls in unserer Spezialisierung. Der häufigste Fall dürfe dabei die Auseinandersetzung zwischen Geschäftsführer und Gesellschaft betreffen. Streit kann aber auch zu einem Verwaltungsrat oder Beirat entstehen. Es sind auch Auseinandersetzungen zwischen den jeweiligen Organen der Gesellschaft möglich. In diesen Fällen ist es gut, sich frühzeitig die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen zu lassen, um insbesondere keine gesetzlich aufgestellten Fristen zu versäumen. Ein Großteil solcher Streitigkeiten lässt sich jedoch im Vorfeld bereits durch korrekte Dienstverträge für die Organe der Gesellschaft und sauber erstellte Geschäftsordnungen vermeiden.
Eine unzulässige Konkurrenztätigkeit oder andere Vertragsverletzung ihres Mitgesellschafters oder Geschäftsführers kann schnell zu existenzbedrohenden Situationen führen. Hier gilt es unverzüglich zu handeln und mit Abmahnungen solches Handeln zu unterbinden. Oftmals wird handelnden Organen oder auch Gesellschaftern solches unlautere Verhalten jedoch auch zu Unrecht unterstellt. Auch dann muss umgehend professionell reagiert werden, um zu vermeiden, dass Fakten geschaffen werden, die später nicht oder nur mit erheblichem Aufwand zu beseitigen sind.
Sofern das Unternehmen z.B. in Form der GmbH betrieben wird, bestehen auch für die Geschäftsführung erhöhte Pflichten hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit und Überschuldungssituation. Sollte ein Geschäftsführer diese Punkte aus den Augen verlieren oder sich keine professionelle Hilfe bedienen, gerät er nicht nur in die persönliche Haftung, sondern kann sich auch strafbar machen. Sollten Sie Anzeichen einer Kriese erkennen, oder meinen erkannt zu haben, zögern sich nicht, unser fachliche und auf langjährige Erfahrung gestützte Hilfen in Anspruch zu nehmen.
Sollten Sie als Geschäftsführer oder Ihre Gesellschaft also vor vollendete Tatsachen gestellt worden sein, zögern Sie nicht uns anzurufen. Hierbei ist nicht selten ein Handeln innerhalb kürzester Zeit notwendig. Nutzen Sie unsere praktische Erfahrung als Geschäftsführer oder Aufsichtsrat bei der Gründung einer Gesellschaft oder Fragen zu einer bestehenden Gesellschaft.
Wichtige Weichenstellung gleich zu Beginn Ihrer unternehmerischen Tätigkeit. GbR, GmbH, UG, OHG,... - welche Gesellschaftsform ist die Richtige?
Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform für den Erfolg des eigenen Unternehmens ist für Gründer von überragender Bedeutung und hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Eine Gesellschaftsform, die sich aktuell als optimal darstellt, könnte sich aufgrund später eintretender Veränderungen schnell nachteilig entwickeln. Sowohl aus persönlicher, finanzieller als auch aus steuerlicher Perspektive heraus, muss die Wahl der Gesellschaftsform daher gut durchdacht sein.
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Unternehmen benötigen, um langfristig erfolgreich zu sein, eine ganzheitliche rechtliche Beratung, die neben gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Themen vor und während der Geschäftstätigkeit insbesondere auch die wettbewerbsrechtlichen Themen im Auge behält.
SBS LEGAL bietet Ihnen und Ihrem Unternehmen einen „Full-Service“ aus einer Hand. Die Anwälte für Handels- und Gesellschafsrecht und Wettbewerbsrecht beraten und unterstützen Sie nicht nur zu gesellschaftsrechtlichen Themen Ihres Unternehmens, sondern unterstützen Sie z.B. auch
Sie brauchen eine Beratung als Gesellschaft, Gesellschafter, Geschäftsführer oder Gründer oder einen Anwalt für Gesellschaftsrecht für Ihr Unternehmen oder Ihre Geschäftsidee, dann sind Sie bei uns richtig und können unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht direkt telefonisch (040/7344086-0), per WhatsApp, via E-Mail (mail@sbs-legal.de) oder durch Verwendung unseres Kontaktformular am Ende dieser Seite für eine kostenneutrales Erstgespräch erreichen.
Ihr SBS LEGAL Team