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Unternehmensgründungen sind aufregend, bringen jedoch auch komplexe gesellschaftsrechtliche Fragen und Fallstricke mit sich. Gerade in Deutschland unterliegt die Gründung und Führung von Unternehmen strengen gesetzlichen Vorgaben. Dieser Fachartikel gibt einen Überblick über die Rechtsformen (GmbH, UG, GbR und Einzelunternehmen) und typische Probleme bei der Gründung.
Gesellschaftsrecht ist das Rechtsgebiet, das die Gründung, Organisation und Haftung von Unternehmen regelt.
Es umfasst unter anderem Regelungen zur Gründung von Unternehmen, den Beziehungen zwischen Gesellschaftern, der Geschäftsführerbestellung, Haftungsfragen und der Auflösung von Gesellschaften. In Deutschland sind zentrale Gesetze z.B. das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) für die GbR, das Handelsgesetzbuch (HGB) für die OHG/KG und das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) für die GmbH und UG. Für Unternehmer:innen ist Gesellschaftsrecht deshalb so wichtig, weil bereits bei der Gründungsphase die richtigen Weichen gestellt werden müssen. Fehler oder Unklarheiten im Gesellschaftsvertrag, der Wahl der Rechtsform oder bei Haftungsfragen können später teuer werden oder sogar die Existenz des Unternehmens gefährden.
Mit fundiertem Wissen im Gesellschaftsrecht können Gründer die passende Rechtsform wählen und ihre Haftung steuern. So hat beispielsweise die Wahl zwischen einer Personengesellschaft (etwa GbR) oder Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) direkte Auswirkungen darauf, ob das Privatvermögen für Unternehmensschulden haftet oder nicht . Unternehmer:innen sollten zudem wissen, welche Formalitäten (etwa notarielle Beurkundung, Handelsregistereintragung) erforderlich sind, damit ihre Gesellschaft rechtlich wirksam entsteht.
SBS LEGAL berät Unternehmen und Gründer im Gesellschaftsrecht insbesondere bei Gründung, Vertragsgestaltung, Restrukturierung und Geschäftsführerhaftung. Unsere Leistungen sind wie folgt:
► Was macht ein Anwalt für Gesellschaftsrecht für Gründer konkret?
In Deutschland stehen Existenzgründer:innen mehrere Rechtsformen zur Verfügung, von denen jede ihre Vor- und Nachteile hat. Im Fokus dieses Artikels stehen die GmbH, UG (haftungsbeschränkt), GbR und das Einzelunternehmen, da diese für viele Gründer:innen die relevantesten Optionen sind. Im Folgenden beleuchten wir jede dieser Rechtsformen und gehen auf Besonderheiten, Haftung und typische Problemfelder ein.
Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit Haftungsbeschränkung und einem Stammkapital von 25.000 Euro.
Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist die in Deutschland am weitesten verbreitete Kapitalgesellschaft. Kennzeichnend ist die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen; das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt grundsätzlich geschützt. Voraussetzung ist ein Stammkapital von 25.000 €, wovon mindestens die Hälfte vor Anmeldung eingezahlt sein muss, sowie ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag. Die GmbH entsteht rechtlich erst mit Eintragung im Handelsregister.
Bis dahin haften die Handelnden persönlich und unbeschränkt (§ 11 Abs. 2 GmbHG). Wer also im Namen einer „GmbH i.G.“ Verträge schließt, kann selbst in Anspruch genommen werden. Laut BGH (2021) kann dieses Risiko reduziert werden, wenn Verträge unter die aufschiebende Bedingung der Eintragung gestellt werden.
Erforderlich sind zudem Firma mit „GmbH“-Zusatz, Unternehmensgegenstand und Geschäftsführerbestellung. Verstöße gegen Kapitalvorschriften (z. B. „Hin- und Herzahlen“) führen zu Haftungsrisiken. Die GmbH bietet Sicherheit, erfordert jedoch sorgfältige Planung und rechtliche Begleitung.
Die Unternehmergesellschaft (UG) ist eine haftungsbeschränkte Einstiegsform der GmbH und kann bereits mit geringem Kapital gegründet werden („Mini-GmbH“). Anders als die GmbH erfordert sie kein Stammkapital von 25.000 €, sondern kann ab 1 € gegründet werden. Voraussetzung ist jedoch die vollständige Einzahlung in Geld vor Eintragung; Sacheinlagen sind ausgeschlossen (§ 5a Abs. 2 S. 2 GmbHG). Zudem besteht eine Thesaurierungspflicht: 25 % des Jahresüberschusses sind in eine Rücklage einzustellen, bis 25.000 € erreicht sind; anschließend ist eine Umwandlung in eine GmbH möglich.
Die UG bietet Haftungsbeschränkung, muss aber den Zusatz „haftungsbeschränkt“ führen (§ 5a Abs. 1 GmbHG). Fehlt dieser, droht persönliche Haftung (BGH, Urteil vom 13.01.2022 – III ZR 210/20). Die Gründung ist vereinfacht, etwa durch das Musterprotokoll bei maximal drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer, ersetzt jedoch keine individuelle Vertragsgestaltung. Nachteile sind geringere Reputation und Vertrauen im Geschäftsverkehr.
Die GbR ist eine einfache Personengesellschaft, bei der die Gesellschafter persönlich haften.
Die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist die grundlegende Personengesellschaft des deutschen Rechts und entsteht nach § 705 BGB durch Vertrag zwischen mindestens zwei Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks. Sie kann formlos, sogar mündlich, gegründet werden und erfordert weder Mindestkapital noch Handelsregistereintragung, solange kein Handelsgewerbe betrieben wird. Dadurch ist sie besonders für kleine Unternehmungen, Freiberufler oder Projektgesellschaften attraktiv. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist zwar nicht Pflicht, aber dringend zu empfehlen, um interne Regelungen wie Gewinnverteilung oder Geschäftsführung festzulegen.
Größter Nachteil ist die Haftung: Gesellschafter haften persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen – vergleichbar mit § 128 HGB. Gläubiger können jeden Gesellschafter vollständig in Anspruch nehmen. Versicherungen oder vertragliche Regelungen mindern das Risiko nur begrenzt. Überschreitet die GbR eine kaufmännische Schwelle, wird sie zur OHG mit Registerpflicht. Ohne klare Verträge drohen Konflikte. Daher ist die GbR einfach im Start, aber risikobehaftet.
Auch die Außendarstellung und rechtliche Einordnung der GbR kann in der Praxis Herausforderungen mit sich bringen. Bei weiteren Fragen zur Gründung einer GbR kommen Sie gern jederzeit auf uns zu!
Das Einzelunternehmen ist die unkomplizierteste Form der Selbstständigkeit, allerdings ohne Haftungsbeschränkung.
Hier gründet eine einzelne Person ein Unternehmen, ohne dass eine eigene juristische Person entsteht. Der Start ist einfach: Gewerbeanmeldung oder freiberufliche Tätigkeit genügen; Mindestkapital und notarielle Beurkundung sind nicht erforderlich. Der Einzelunternehmer entscheidet allein, haftet aber mangels rechtlicher Trennung zwischen Person und Geschäft unbeschränkt mit Geschäfts- und Privatvermögen für sämtliche Schulden und Schadenersatzforderungen; im schlimmsten Fall droht die Privatinsolvenz. Gerade für Kleingewerbetreibende und Solo-Selbstständige ist diese Rechtsform wegen des geringen bürokratischen Aufwands attraktiv.
Zu beachten sind jedoch die gewerberechtlichen Pflichten, insbesondere die Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls die Eintragung als Kaufmann ins Handelsregister, wenn ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb vorliegt (§ 1 HGB). Auch steuerlich kann es bei kleinen Umsätzen Erleichterungen geben, etwa durch die Kleinunternehmerregelung. Wächst das Unternehmen, werden Kredite, Mitarbeiter und Haftungsrisiken größer; dann ist häufig der Wechsel in eine haftungsbeschränkte Rechtsform wie GmbH oder UG ratsam. Versicherungen und Vertragsklauseln mindern Risiken nur teilweise.
Ohne anwaltliche Begleitung besteht ein hohes Risiko, teure Fehler bei der Unternehmensgründung zu machen. Die gesetzlichen Anforderungen und Rechtsprechungen sind komplex – als Laie schwer einzuordnen. Um Ihnen die Unternehmensgründung so einfach, wie möglich zu gestalten, haben wir "SBS Startup 2 go" ins Leben gerufen - Eine Plattform zur blitzschnellen Gründung einer GmbH oder UG. Mehr dazu unter sbstogo.de!
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Die Gründung eines Unternehmens ist kein alltäglicher Vorgang – umso verständlicher, dass dabei immer wieder Fehler passieren, vor allem wenn Gründer ohne anwaltliche Begleitung agieren. Im Folgenden sind einige der häufigsten Fallstricke aufgeführt, die wir in der Praxis beobachten. Diese Fehler können zu verzögerten Eintragungen, finanziellen Nachteilen oder sogar persönlichen Haftungen führen. Durch frühzeitige Beratung lassen sie sich jedoch vermeiden:
Fehlen im Gesellschaftsvertrag wichtige gesetzlich vorgeschriebene Angaben (z.B. Unternehmensgegenstand, Stammkapital, Geschäftsanschrift ), wird das Handelsregister die Eintragung der GmbH/UG verweigern. Auch inhaltlich schlecht gestaltete Verträge – etwa ohne klare Regelungen zu Stimmrechten, Gewinnausschüttung oder Nachfolgeklauseln – führen später oft zu Streit unter Gesellschaftern. Ein individuell ausgearbeiteter Vertrag durch einen Fachanwalt kann diese Probleme verhindern.
Wer die Rechtsform ungeeignet wählt, kann später böse Überraschungen erleben. Beispiel: Zwei Gründer starten vorschnell als GbR, ohne sich der persönlichen Gesamthaftung bewusst zu sein – kurz darauf ergeht eine hohe Forderung, und beide haften mit ihrem Privatvermögen. Oder jemand gründet eine UG, obwohl große Investoren gewonnen werden sollen, die jedoch einer „1-Euro-Gesellschaft“ misstrauen. Die Wahl der Rechtsform sollte strategisch und mit Blick auf Haftung, Finanzierung und Außenwirkung getroffen werden.
Das gesetzliche Musterprotokoll für GmbH/UG-Gründungen ist verlockend einfach, hat aber Grenzen. Experten raten, spätestens bei mehr als einem Gesellschafter unbedingt einen individuellen Gesellschaftsvertrag erstellen zu lassen . Das Musterprotokoll darf nicht angepasst werden und enthält keine speziellen Regelungen für den Einzelfall. So fehlen z.B. Vorkaufsrechte, Regelungen zum Ausscheiden von Gesellschaftern oder Wettbewerbsverbote. Diese Lücken bergen erhebliches Konfliktpotential für die Zukunft . Wenn mehrere Gründer nur mit dem Musterprotokoll arbeiten, riskieren sie spätere Zerwürfnisse, die ein maßgeschneiderter Vertrag von vornherein verhindert hätte.
Einige Gründer versuchen, es „auf eigene Faust“ zu schnell zu erledigen und übersehen Ein häufiger Fehler ist z.B., schon vor der Handelsregistereintragung im Namen der neuen GmbH Verträge zu schließen, ohne Absicherung. Wie oben erläutert, haften die Handelnden in diesem Fall persönlich (§ 11 Abs. 2 GmbHG) . Wer das nicht weiß, tappt in die Haftungsfalle. Ein anderes Beispiel sind UG- Gründer, die den vorgeschriebenen Zusatz „(haftungsbeschränkt)“ im Namen weglassen – etwa auf dem Briefkopf oder Vertrag. Dadurch entsteht ein falscher Eindruck und der UG- Geschäftsführer kann persönlich zur Verantwortung gezogen werden . Ebenso problematisch: Das Stammkapital zwar einzahlen, aber sofort für private Zwecke wieder abziehen (Verstoß gegen Kapitalaufbringungsregeln). Solche Formfehler können die gesamte Gründung gefährden oder im Nachhinein zu Haftungsansprüchen führen.
In der Gründungshektik wird manchmal vergessen, dass neben dem Gesellschaftsvertrag weitere Anmeldungen nötig sind. Jede gewerbliche Tätigkeit muss beim Gewerbeamt angemeldet werden. Je nach Branche sind spezielle Erlaubnisse oder Mitgliedschaften (IHK, Handwerkskammer) erforderlich. Wer z.B. als Kaufmann nach HGB gilt, muss sich ins Handelsregister eintragen lassen – unterlässt er das, drohen Zwangsgeld und reputative Nachteile. Auch die rechtzeitige Anmeldung beim Finanzamt (Steuernummer, Umsatzsteuervoranmeldung) ist essentiell. Ohne juristische Begleitung läuft man Gefahr, hier Fristen oder Pflichten zu versäumen, was später zu Bußgeldern führen kann.
Gründer ohne anwaltliche Beratung neigen dazu, Risiken auszublenden. Beispielsweise werden in einer GbR keine Haftungsbegrenzungen vereinbart oder im Gesellschaftsvertrag einer GmbH keine Nachschusspflichten geregelt, obwohl Kapitalbedarf besteht. Einzelunternehmer starten ohne ausreichende Versicherungen (etwa Betriebshaftpflicht), obwohl sie mit ihrem gesamten Vermögen haften. Solche Nachlässigkeiten können im Ernstfall existenzbedrohend werden. Ein Anwalt hätte frühzeitig auf diese Risiken hingewiesen und Schutzmaßnahmen empfohlen.
Dies sind nur einige Beispiele - die Liste ließe sich fortführen. Entscheidend ist: Viele Fehler lassen sich durch frühzeitige juristische Beratung vermeiden. Ein verbreiteter Irrtum von Gründern ist etwa, anzunehmen, der Notar werde schon alles Wichtige regeln. Doch Notare beraten nicht umfassend in der Gestaltung, sie nehmen vor allem Beurkundungen und gesetzliche Pflichtbelehrungen vor. So achtet der Notar zwar darauf, dass der Gesellschaftsvertrag keine unmöglichen oder offensichtlich benachteiligenden Klauseln enthält, aber er ersetzt keine strategische Rechtsberatung. Die inhaltliche Ausarbeitung eines auf das konkrete Unternehmen zugeschnittenen Gesellschaftsvertrags gehört in die Hand eines Rechtsanwalts für Gesellschaftsrecht . Dieser kann auch schon im Vorfeld der Gründung Hinweise geben – etwa zur optimalen Rechtsform, zu Haftungsbegrenzungen in Verträgen oder zur Aufteilung von Geschäftsanteilen.
Das hängt vom Haftungsrisiko, dem Kapital und von dem Geschäftsmodell ab. Erfahrungsgemäß werden häufig UG oder GmbH gewählt.
Das Gesellschaftsrecht regelt Gründung, Organisation, Haftung und Beendigung von Gesellschaften (u. a. GmbH, UG, GbR). Eine frühzeitige, spezialisierte Beratung hilft, Haftungsrisiken zu vermeiden und die passende Rechtsform zu wählen.
GmbH/UG bieten Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen; GbR und Einzelunternehmen haften persönlich und unbeschränkt mit Privatvermögen. Die Wahl beeinflusst Ihr Risiko und die Außenwirkung erheblich.
Erforderlich sind u. a. notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag, Stammkapital von 25.000 € (mind. 12.500 € vor Anmeldung) und Handelsregistereintragung. Vor Eintragung droht persönliche Handelndenhaftung.
UG-Gründung bereits ab 1 € möglich; Sacheinlagen sind ausgeschlossen, Gewinne sind zu 25 % zu thesaurieren, bis 25.000 € erreicht sind. Der Zusatz „(haftungsbeschränkt)“ ist verpflichtend – fehlende Kennzeichnung kann zur persönlichen Haftung führen.
Ja, Gesellschafter haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen.
Häufig: unpassende Rechtsform, lückenhafter Gesellschaftsvertrag, vorzeitige Vertragsabschlüsse vor Handelsregistereintrag, Weglassen des UG-Zusatzes oder fehlerhafte Kapitalaufbringung. Frühzeitige anwaltliche Begleitung vermeidet diese Risiken.
Von der Rechtsformwahl über maßgeschneiderte Gesellschaftsverträge bis zur rechtssicheren Gründungsumsetzung – praxisnah, erfahren und auf Ihr Vorhaben zugeschnitten.
Als erfahrene Wirtschaftskanzlei mit Schwerpunkt Gesellschaftsrecht wissen wir genau, worauf es bei einer erfolgreichen Unternehmensgründung ankommt. Unser Team von spezialisierten Rechtsanwälten berät Sie aufgrund jahrelanger Erfahrung und hoher Spezialisierung fachkundig und praxisorientiert.
Wer ein Unternehmen gründet oder eine bestehende Gesellschaft neu strukturieren möchte, sollte die rechtlichen Grundlagen frühzeitig sauber aufsetzen. SBS LEGAL unterstützt Gründer:innen, Gesellschafter und Unternehmen bei der Wahl der passenden Rechtsform, bei der Erstellung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen, bei Geschäftsführerfragen sowie bei Restrukturierungen und haftungsrelevanten Entscheidungen. Ziel ist eine rechtlich belastbare, wirtschaftlich sinnvolle und praxistaugliche Lösung, die zur konkreten Unternehmenssituation passt.