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Das Handelsrecht 


In den vergangenen Jahren sind immer mehr Vertriebsunternehmen entstanden. Dies ist insbesondere auf das Wirtschaftswachstum zurückzuführen. Aufgrund der der Globalisierung und Digitalisierung haben sich neue Möglichkeiten und Schwierigkeiten für Handel und Vertrieb gebildet. Der Markt wurde regelrecht auf den Kopf gestellt. Immer neuere Vertriebswege, und Vertriebsregeln entstehen und stellen Unternehmen vor neue Herausforderungen. Insbesondere die Digitalisierung und das Internet führen zu steigenden Ansprüchen an Handel und Logistik.

Die Anforderungen der Kunden steigen und der Wettbewerb in der Wirtschaft vermehrt sich. Die Unternehmen müssen, auf die sich ständig ändernden Bedingungen und Anforderungen, reagieren und sich auf den Wandel einstellen. Hinzukommen immer komplexere rechtliche Vorgaben im Handelsrecht auf deutscher und europäischer Ebene. All dies kann ein Unternehmen selten überblicken, sodass eine kompetente und professionelle rechtliche Expertise gefordert ist. Unsere Anwälte verfügen über umfangreiche Erfahrungen im Handelsrecht und stehen Ihnen in dem sich stetig verändernden Marktumfeld zur Seite.

Anwalt für Handelsrecht in Hamburg für Ihr Unternehmen – fachkundige Beratung 

Durch unsere langjährige Tätigkeit im Bereich des Handelsrechts und der Betreuung sowohl nationaler als auch sehr häufig internationaler Unternehmen ist es uns mit unseren Team von Rechtsanwälten und Experten für Handelsrecht möglich, Handels- und Vertriebsunternehmen im Bereich des Onlinehandels, stationären Handels und Direktvertriebs (Handelsvertretervertrieb, Onlinemarketing, Network Marketing Vertrieb) national und international bei den bestehenden und drohenden Herausforderungen zu unterstützen.

Unsere Leistungen als Anwalt für Handelrecht:

  • Gestaltung, Überprüfung und Überarbeitung von Verträge aus dem Bereich des Handelsrechts;
  • Begleitung internationaler Unternehmen bei deren Eintritt in deutsche und europäischen Märkte
  • Kompetente Prüfung und Bewertung von Vertriebssystemen unter Einbeziehung des Wettbewerbsrechts, Strafrechts, Finanzaufsichtsrechts und Kartellrechts;
  • Anwaltliche Begleitung in bei Verhandlungsverhandlungen national und international;
  • Rechtliche Bewertung und Ausgestaltung von Lizenzregelungen, Wettbewerbsverboten oder Kundenschutzklauseln;
  • Anwaltliche Begleitung in handelsrechtlichen / vertriebsrechtlichen Gerichtsverfahren vor ordentlichen Gerichten, Schiedsgerichten oder im Rahmen einer Wirtschaftsmediation;
  • Rechtliche Betreuung bei der Beendigung von Handels- und Vertriebsverträgen;
  • Durchsetzung und der Abwehr von Provisionsansprüchen, Handelsvertreterausgleichsansprüchen, Buchauszugsansprüchen des Handelsvertreters, Versicherungsvertreters, oder Finanzanlagevermittlers oder Maklers;
  • Erstellung individueller Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) und Prüfung bestehender AGB (AGB-Recht) auf ihre Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit;
  • Beratung und Begleitung internationalen Kooperationen und Joint Ventures;
  • Anwaltliche Hilfe bei der Abwehr von unzulässigen Importen und Produktpiraterie.

Sie brauchen Hilfe im Handelsrecht? Wir als Kanzlei für Handelsrecht sind für Sie telefonisch, per Mail oder über unser Direktkontaktformular da.

Handelsrecht – Sonderprivatrecht der Kaufleute

Das Handelsrecht ist das Sonderrecht der Kaufleute und ist Teil des Privatrechts. Das Handelsrecht ist geprägt von den Grundsätzen der schnellen und einfachen Geschäftsabwicklung. Im Vergleich zu Verbrauchern, werden Kaufleute als weniger schutzbedürftig angesehen. Das Handelsrecht ist in mehreren Gesetzen und hier vor allem im Handelsgesetzbuch (HGB) oder Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Innerhalb des HGB werden Vorschriften zum Handelsregister und Bestimmungen für Handelsgeschäfte reguliert. Wichtig ist es auch Materien des Gesellschaftsrecht, Scheckrecht, Wechselrecht, Wertpapierrecht, Bankrecht oder Kapitalmarktrecht zu kennen und im Blick zu behalten, da auch diese Rechtsgebiete relevant für den rechtlichen Rahmen und die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Kaufleuten und Gesellschaften sind. 


Rechtsbeziehungen zu Vertragspartnern

Die Normen des Handelsrechts regeln die Vertrags- und sonstigen Rechtsbeziehungen des Kaufmanns zu seinen Vertragspartnern. Eine Schnittstelle zum Gesellschaftsrecht stellen die gesellschaftsrechtlichen Beziehungen innerhalb einer Gesellschaft dar, etwa einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), einer Aktiengesellschaft (AG) einer offenen Handelsgesellschaft (OHG), einer Kommanditgesellschaft  (KG) oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

Daneben regelt das Handelsrecht auch die Beziehung des Kaufmanns zu seinen Mitbewerbern. Dem Kaufmann werden eine Reihe von Regeln auferlegt, wie er sich im geschäftlichen Verkehr oder bei der Ausübung seines Gewerbes oder im Bereich des Steuerrechts zu verhalten hat und welche Pflichten ihn treffen. Über die normierten Regelungen hinaus, wird das Handelsrecht durch handelsübliche Bräuche, die sich im Laufe der Jahre unter den Kaufleuten gebildet haben, ergänzt. Wichtig ist außerdem die aktuelle Rechtsprechung im Blick zu behalten und zu beachten.

Wer ist Kaufmann und wer fällt unter den Kaufmannsbegriff?

Bei den abgeschlossenen Rechtsgeschäften kommt es nicht auf die Natur des Vertrages an. Entscheidend ist die Eigenschaft als Kaufmann. Was genau ein Kaufmann ist und welche Voraussetzungen für die Annahme eines Kaufmannes bestehen, wird im Handelsgesetzbuch geregelt. Zu den Kaufleuten zählen dabei die gewerbetreibenden Kaufleute ebenso wie diejenigen, die ein Handwerk (oder eine Industrie) betreiben oder sich auf die Erbringung von Dienstleistungen etwa im Bereich der Touristik oder Gastronomie ausgerichtet haben. Kaufleute werden zwingend in das Handelsregister eingetragen. Unabhängig von der Eintragung, fallen auch juristische Personen per Gesetz unter den Kaufmannsbegriff.

Lediglich Kleingewerbetreibende, die sich nicht freiwillig als Kaufmann eingetragen haben, fallen nicht unter den Kaufmannsbegriff.

Warum ist das Handelsrecht wichtig für Ihr Unternehmen?

Ein erfolgreiches Vertriebsnetz zum Absatz Ihrer Leistungen ist ein elementarer Grundstein für den Erfolg Ihres Unternehmens. Um ein solches Vertriebsnetz aufbauen zu können und vor allem noch wichtiger, auch erfolgreich am Leben erhalten zu können, sind einerseits gut durchdachte wirtschaftliche Entscheidungen notwendig aber auch eine kompetente rechtliche Weichenstellung von großem Nutzen. Im Rahmen der rechtlichen Weichstellung steht zu Beginn der Vertrag. Entscheidend bei der Erstellung und Analysierung der Verträge ist die Durchsetzung Ihrer Interessen und die Optimierung Ihrer Geschäftsbeziehungen. Die Möglichkeiten, Vertriebs- und Handelsbeziehungen zwischen Unternehmen vertraglich zu strukturieren und den Vertrieb durch Kooperationsverträge, Handelsvertreterverträge, Vertriebsvereinbarungen etc. zu gestalten, sind vielfältig.


SBS LEGAL – Rechtsanwälte für Handelsrecht in Hamburg für Ihren Erfolg

Als Kanzlei für Handelsrecht bieten wir ihnen eine fachkundige und kompetente Beratung. Unser Team aus Anwälten für Vertriebsrecht, insbesondere dem Direktvertrieb, Online-Marketing Recht, MLM-Recht und Network Marketing-Recht stellt ihnen einen ganzheitlichen Service für ihr Unternehmen zur Verfügung.

Haben Sie noch Fragen an einen Anwalt für Handelsrecht?

Sie haben Fragen zu den oben angesprochenen Themen oder suchen Beratung von einem Anwalt für Handelsrecht? Dann sind Sie genau richtig bei uns. Kontaktieren Sie uns unter den folgenden Kontaktmöglichkeiten – wir freuen uns bereits jetzt, Ihren Erfolg zu gestalten.

Der Erstkontakt zu SBS LEGAL ist immer kostenlos.

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