Rechtsanwalt & Spezialist für Handels- und Gesellschaftsrecht
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Wenn sich Krisensituationen ankündigen, unterstützen wir Vorstände, Geschäftsführer, Inhaber und Gesellschafter – bevor die Pflicht zur Stellung Insolvenzantrag entsteht oder sogar ein Insolvenzfremdantrag durch Gläubiger gestellt wird, aber auch im Insolvenzverfahren selbst bzw. der Sanierung des Unternehmens.
Ihnen kommt dabei die Expertise unserer Anwälte auf dem Gebiet des Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Insolvenzrecht zugute, unabhängig von Ihrer als Rolle als Schuldner oder Gläubiger. Der Fokus unserer Beratung liegt dabei insbesondere auf der Vertretung von Unternehmen, Selbständigen oder Freiberuflern als Insolvenzschuldner oder Insolvenzgläubiger. Unser Ziel ist es dabei möglichst frühzeitig mit Ihnen zusammen zu erkennen, ob ein Fall der Zahlungsunfähigkeit (§17 InsO), drohenden Zahlungsunfähigkeit (§18 InsO) oder Überschuldung (§19 InsO) vorliegt und welche geeigneten Maßnahmen jeweils zu ergreifen sind. Wir, als Anwalt für Insolvenzrecht, beraten Sie dabei nicht nur zivilrechtlich, sondern auch strafrechtlich und aus steuerlicher Sicht.
Wir begleiten Sie dabei von der Ermittlung des Insolvenzstatus über die Stellung des Insolvenzantrages bis hin zur Begleitung und wenn notwendig auch Verteidigung im Prozess. Unsere rechtliche Vertretung für Sie persönlich umfasst dabei sowohl die Abwehr von Schadenersatzansprüchen wegen Insolvenzverschleppung als auch die strafrechtliche Vertretung. Die Vertretung Ihres Unternehmens umfasst sowohl die Betreuung im Insolvenzverfahren mit dem Ziel der Sanierung und Beendigung des Insolvenzverfahrens, als auch ihre Beratung und Vertretung als Gläubiger einer insolventen Vertragspartei, Gesellschafter einer insolventen Gesellschaft oder deren verantwortlichem Organ wie z.B. Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsrat.
In vielen Fällen können Schuldner aus wirtschaftlichen Gründen nicht zahlen. Diese Forderungsausfälle führen bei Unternehmen nicht selten zu eigenen erheblichen finanziellen Schwierigkeiten. Die Insolvenz droht! Daher bedarf es einer frühzeitigen Vorbeugung, um eigene Nachteile zu vermeiden, wenn der Geschäfts- oder Vertragspartner einen Insolvenzantrag stellt.
Wir kennen Ihren Interessenskonflikt als Unternehmer in diesem Falle gut: Sie möchten natürlich den Vertragsschluss nicht schon im Vorwege gefährden, allerdings wollen Sie im Falle einer Insolvenz auch nicht auf Ihren Forderungen „sitzenbleiben“. Auch eine immer notwendige Auseinandersetzung mit dem vom Insolvenzgericht bestellen Insolvenzverwalter soll möglichst effizient erfolgen, um eine notleidende Forderung und das Insolvenzverfahren nicht durch weiter Kosten zu belasten.
Um das Risiko eines Ausfalls Ihrer Forderungen, vor allem auch im Hinblick auf einen späteren Insolvenzantrag Ihres Schuldners, so gering wie möglich zu halten, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Unsere Empfehlung ist daher: Holen Sie sich rechtliche Beratung von unseren Steuerberatern und Insolvenzanwälten nicht erst ein, wenn keine Zahlung mehr erfolgt oder Ihr Schuldner einen Insolvenzantrag gestellt hat, sondern bereits, wenn Sie bei Vertragsschluss befürchten, dass die Bezahlung Ihrer Rechnung für Ihren Kunden schwierig werden könnte oder nach Vertragsschluss Anzeichen auftreten, die einen Ausfall Ihrer Forderung vermuten lassen.
In vielen Fällen können Schuldner aus wirtschaftlichen Gründen nicht zahlen. Diese Forderungsausfälle führen bei Unternehmen nicht selten zu eigenen erheblichen finanziellen Schwierigkeiten. Daher bedarf es einer frühzeitigen Vorbeugung, um eigene Nachteile zu vermeiden, wenn der Geschäfts- oder Vertragspartner einen Insolvenzantrag stellt.
Wir kennen Ihren Interessenskonflikt als Unternehmer in diesem Falle gut: Sie möchten natürlich den Vertragsschluss nicht schon im Vorwege gefährden, allerdings wollen Sie im Falle einer Insolvenz auch nicht auf Ihren Forderungen „sitzenbleiben“. Auch eine immer notwendige Auseinandersetzung mit dem vom Insolvenzgericht bestellen Insolvenzverwalter soll möglichst effizient erfolgen, um eine notleidende Forderung nicht durch weiter Kosten zu belasten.
Um das Risiko eines Ausfalls Ihrer Forderungen, vor allem auch im Hinblick auf einen späteren Insolvenzantrag Ihres Schuldners, so gering wie möglich zu halten, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Unsere Empfehlung ist daher: Holen Sie sich rechtliche Beratung von unseren Steuerberatern und Insolvenzanwälten nicht erst ein, wenn keine Zahlung mehr erfolgt oder Ihr Schuldner einen Insolvenzantrag gestellt hat, sondern bereits, wenn Sie bei Vertragsschluss befürchten, dass die Bezahlung Ihrer Rechnung für Ihren Kunden schwierig werden könnte oder nach Vertragsschluss Anzeichen auftreten, die einen Ausfall Ihrer Forderung vermuten lassen.
Sollten Sie sich im Geschäftsalltag mit einer Frage hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit konfrontiert sehen, nehmen Sie so früh wie möglich mit uns Kontakt auf, bestenfalls rufen Sie direkt an. Gerne beraten wir Sie zu allen insolvenzrechtlichen Risiken.
SBS LEGAL ist Experte für wirtschaftsrechtliche Themen: Handelsrecht, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Anwalt für Unternehmer mit Schwerpunkt für Vertriebsrecht und spezialisiert auf mittelständische Unternehmen.
Hierzu steht Ihnen die gesamte interdisziplinäre Kompetenz und langjährige Erfahrung des Teams von SBS LEGAL, SBS TAX und SBS DATA zur Verfügung.Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater und Datenschützer unter einem Dach. Diese geballte Kraft setzen wir für Sie und Ihr Unternehmen ein.
Zögern Sie nicht uns auf den vielen Wegen zu kontaktieren, die wir Ihnen für einen Kontakt anbieten. Ob einfach via E-Mail, telefonisch, per WhatsApp oder auf Facebook, Instagram oder Twitter. SBS LEGAL steht Ihnen auf zahlreichen Wegen zur Verfügung! Oder besuchen Sie unseren Youtube-Kanal mit vielen interessanten Videos zu Themen aus unseren Fachbereichen.