Kosmetikrecht
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Der Umsatz mit Kosmetikprodukten steigt produktübergreifend jedes Jahr kontinuierlich an. Mit dieser ungebrochenen Beliebtheit wächst zudem der Anteil am Online-Geschäft mit Kosmetikprodukten. Innovative Produkte, die zunehmend nachhaltiger (v.a. Naturkosmetik) werden, lassen sich hier besonders gut präsentieren.
Wir beraten unsere Mandanten, zu denen mittelständische Unternehmen aber auch Start-ups zählen, in allen Belangen des Kosmetikrechts.
Das Kosmetikrecht wird maßgeblich von der EU-Kosmetikverordnung 1223/2009, die in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, also auch in Deutschland, unmittelbar gilt, bestimmt. Für die Prüfung von Werbeaussagen ist zusätzlich die sogenannte Claims-Verordnung (EU) Nr. 655/2013 zur Festlegung gemeinsamer Kriterien zur Begründung von Werbeaussagen von Bedeutung.
Das spezialisierte Anwaltsteam der Kanzlei SBS Legal begleitet Sie von der Marktanalyse, über die Produktentwicklung bis zum Marketing Ihres Produktes.
Wir unterstützen Sie bei der Auswahl von Rohstoffen, klären Verantwortlichkeiten mit Ihren Vertragspartnern und beraten Sie zu strategisch günstigen Vertriebskonzepten und Marktpositionierung.
Wir schützen und verteidigen Ihre Produkte gegen Beanstandungen durch Dritte, gerichtlich wie außergerichtlich und setzen Ihren Anspruch auf einen fairen Wettbewerb – falls erforderlich – mit gerichtlicher Hilfe durch. Wir vertreten Sie in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren gegenüber Aufsichtsbehörden und Staatsanwaltschaften.
Unsere Expertise:</>
Wie können wir Sie und Ihre Projekte unterstützen? Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme zu allen Fragen des Kosmetikrechts.