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10.12.2024
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Mehr erfahren09.12.2024
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Mehr erfahrenDer Markt für Kosmetikprodukte steigt produktübergreifend jedes Jahr kontinuierlich an.
Auf die hohe Nachfrage reagieren auch die Hersteller: Immer mehr innovative Produkte, die zunehmend nachhaltiger werden (v.a. Naturkosmetik), sind in Zeiten des Klimawandels besonders beliebt.
Auch das Online-Geschäft mit den Kosmetika boomt. Doch mit dem steigenden Umsatz werden auch die Anforderungen an die Herstellung und die Werbung von kosmetischen Mitteln immer mehr unter die Lupe genommen.
Der Verkauf von Kosmetika wird maßgeblich durch die EU-Kosmetikverordnung reguliert. Die Kosmetikverordnung der EU (EU-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009) ist eine am 22.12.2009 veröffentlichte Verordnung, welche durch Bestimmungen, die frei verkäuflichen Produkte sicherer und risikoärmer machen soll. Das erreicht die EU-Kosmetikverordnung durch Festlegung der Inhaltsstoffe und deren Kennzeichnung.
Diese Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der europäischen Union.
Für die Prüfung von Werbeaussagen ist zusätzlich die sogenannte Claims-Verordnung (EU) Nr. 655/2013 zur Festlegung gemeinsamer Kriterien zur Begründung von Werbeaussagen von Bedeutung.
In der Kosmetikverordnung gibt es eine Liste von verbotenen Inhaltsstoffen, die kontinuierlich aktualisiert wird. Auf dieser Liste sind CMR-Stoffe aufgeführt, das sind Stoffe, die krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend sind und daher verboten werden. Diese strengen Regulierungen von Inhaltsstoffen gewährleisten den Schutz des Verbrauchers von kosmetischen Mitteln. Außerdem müssen die verwendeten Inhaltsstoffe besonders gekennzeichnet werden. Die strikte Einhaltung der Kennzeichnungspflichten ist hier von entscheidender Bedeutung.
Als Schnittstelle zum Wettbewerbsrecht ist auch der rechtssichere Umgang mit den Vorschriften des Wettbewerbsrecht unverzichtbar.
Für eine fundierte Rechtsberatung ist sowohl fachspezifisches Wissen im Bereich des Kosmetikrechts als auch in dessen Schnittstellen des Wettbewerbs- und des Lebensmittelrechts unerlässlich. Als spezialisierte Fachanwälte sind wir in allen Bereichen zu Hause uns stehen Ihnen mit unserer fachübergreifenden Expertise zur Seite.
Nahrungsergänzungsmittel und Haut in der Werbung
Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz begleiten wir Sie von Anfang an: Wir unterstützen Sie bei der Auswahl von Rohstoffen, klären Verantwortlichkeiten mit Ihren Vertragspartnern und beraten Sie zu strategisch günstigen Vertriebskonzepten und Marktpositionierung.
Wir schützen und verteidigen Ihre Produkte gegen Beanstandungen durch Dritte, gerichtlich wie außergerichtlich und setzen Ihren Anspruch auf einen fairen Wettbewerb – falls erforderlich – auch gerichtlich durch. Wir vertreten Sie in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren gegenüber Aufsichtsbehörden und Staatsanwaltschaften.
Das Kosmetikrecht ist verwandt mit dem Lebensmittelrecht und dem Nahrungsergänzungsmittelrecht und stellt eine Unterkategorie des Wettbewerbsrechts dar. Hier ist SBS LEGAL seit über 15 Jahren erfolgreich tätig. Passend ermöglicht es uns als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz mit unserer breiten Expertise weitreichend und flächendeckend zu beraten.
Sie wollen Ihre Marke auf deutschsprachigen oder europäischen Markt bringen oder haben Fragen zur Unternehmensgründung? Wir stehen Ihnen bei allen Fragen zur Verfügung und beraten Sie auch in allen steuerlichen Angelegenheiten. Auch bei der Werbung Ihres Produktes räumen wir alle Unklarheiten aus dem Weg. Mit unserer Online-Shop-Prüfung machen wir Ihren Shop abmahnsicher!
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