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Organhaftung für unerlaubte Bankgeschäfte (BGH)

23.03.2024

Der BGH entschied jüngst über die Thematik der Organhaftung im Zusammenhang mit unerlaubten Bankgeschäften.

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MiCAR-Verordnung interessant für ausländische Unternehmen

22.03.2024

Die MiCAR-Verordnung der EU erleichtert den Handel mit Kryptowerten. Auch ausländische Unternehmen können davon profitieren.

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Das Markenrecht


Markenanmeldung, Abmahnung & Rechtsschutz

Das Markenrecht organisiert den Schutz der Kennzeichen. Dabei regelt es die Anmeldung von Wort-, Bild- und anderen Marken. Erfahren Sie (hier klicken) mehr zur Markenanmeldung ihrer Marke.

Ferner formuliert das zum gewerblichen Rechtsschutz gehörende Rechtsgebiet die Handlungsmöglichkeiten im Fall einer Markenverletzung wie etwa die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen oder Schadensersatzforderung im Wege einer Abmahnung, Klage oder einstweiligen Verfügung. Über die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für Marken hinaus regelt das Markenrecht als Teil des Kennzeichenrechts zugleich auch den Schutz geschäftlicher Bezeichnungen, geographischer Herkunftsangaben und Werktiteln. Die gesetzlichen Grundlagen des Markenrechts finden sich im Markengesetz (MarkenG) und in der Unionsmarkenverordnung (UMV), die durch die Unionsmarkendurchführungsverordnung (UMDV) flankiert wird. Das Markenrecht unterstützt Unternehmen dabei, ihre Waren und Dienstleistungen durch die Registrierung von unterscheidungskräftigen Kennzeichen von denjenigen Zeichen anderer Unternehmen abzuheben. Hierdurch können Unternehmen eine besondere Stellung im Markt festigen, ihr Image positiv gestalten und eigene Werte schaffen, da Marken als immaterielle Güter mit eigenem Wert frei handelbar sind. Zugleich bietet das Markenrecht den Markeninhabern die Möglichkeit, unerlaubtemarkenrecht weltweit Nutzungen ihrer Handelsmarken und Warenzeichen zu beseitigen und zusätzlich eine geldentschädigende Kompensation (nebst verbundener Auskunftsansprüche) für die unbefugte Nutzung ihrer Marke zu verlangen.

Sie brauchen einen Anwalt für Markenrecht - dann sind Sie bei uns richtig und können unsere Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz direkt telefonisch (040 / 7344086-0), per WhatsApp, via E-Mail (mail@sbs-legal.de) oder durch Verwendung unseres Kontaktformulars am Ende dieser Seite für eine kostenneutrales Erstgespräch erreichen.

Unsere Leistungen als Kanzlei für Markenrecht

  • Durchführung von Markenrecherchen und anwaltliche Prüfung der Eintragungsfähigkeit von Kennzeichen;
  • Anmeldung und Eintragung von deutschen Marken, EU Marken und internationalen Marken;
  • Anmeldung und Eintragung von Markenerweiterungen auch bei der WIPO;
  • Überwachung und Verwaltung von nationalen und internationalen Marken;
  • Geltendmachung von markenrechtlichen Unterlassungsansprüchen, Auskunftsansprüchen und/oder Schadensersatzansprüchen;
  • Durchsetzung und/oder Abwehr markenrechtlicher Abmahnungen;
  • Vertretung in markenrechtlichen Gerichtsverfahren;
  • Erstellung von Markenlizenzverträgen und Markenübertragungsverträgen;
  • Durchführung von markenrechtlichen Löschungsklagen und Klagen wegen bösgläubiger Markenanmeldungen;
  • Anmeldung von Werktiteln;
  • anwaltliche Prüfung geografischer Herkunftsangaben und Unternehmenskennzeichen;
  • Beratung und strategische Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung nationaler und internationaler Markenstrategien.

Wie wird ein Markenschutz erlangt und welcher Umfang an Schutz wird erlangt

Markenschutz wird in der Regel durch eine Markenanmeldung bei der zuständigen Behörde wie etwa dem Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) oder dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) oder für internationale Markenerweiterungen bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) erlangt. Außerdem kann ein Markenschutz auch durch Nutzung eines Kennzeichens erreicht werden, wenn das Kennzeichen berühmt ist, eine erhebliche Bekanntheit hat oder jedenfalls ein messbare Verkehrsgeltung in dem betreffenden Marktsegment bei den angesprochenen Verkehrskreisen aufweisen kann.

Wichtige Tipps: Wichtig zu wissen ist für EU-Markenanmeldungen ferner, dass die EU während der Covid19-Pandemie, Markenanmeldungen fördert. Außerdem sollte man sich mit den markenrechtlichen Folgen des Brexits vertraut machen. Nunmehr ist nach Ablauf einer Übergangsphase durch die Anmeldung einer EU-Marke nicht mehr das Gebiet Großbritannien abgedeckt und dort eine eigenständige Registrierung von Nöten ist; ebenso können Markeninhaber einer UK-Marke keinen Widerspruch mehr (wie noch bis zum Brexit möglich) gegen eine EU-Marke einlegen.


Dem Inhaber einer Marke gewährleistet das Markenrecht ein sogenanntes Ausschließlichkeitsrecht. Das Recht der „Ausschließlichkeit“ ist gesetzlich etwa in § 14 Absatz 1 Markengesetz ausdrücklich geregelt und gewährt dem Inhaber der Marke nach § 4 Markengesetz ein quasi Monopolrecht in Form eines „positiven“ Benutzungsrechts und eines „negativen“ Verbotsrechts. Denn nur der Markeninhaber entscheidet, wer, wann und wo seine Marke nutzt und kann jedermann verbieten, seine Marke gegen seinen Willen zu verwenden. Dritten ist es gesetzlich untersagt, im geschäftlichen Verkehr ohne Zustimmung des Markeninhabers dessen geschütztes Zeichen zu benutzen. Die Verbotswirkung gilt in erster Linie für mit der geschützten Marke identische oder ähnliche Zeichen, sofern die durch die geschützte Marke und das gegnerische Zeichen erfassten Leistungsangebote identisch oder ähnlich sind und hierdurch die Gefahr von Verwechslungen oder einer gedanklichen Verbindung der beiden kollidierenden Zeichen entsteht.

Markenrechte können dabei auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene bestehen. Schon bei der Anmeldung der Marke ist es daher wichtig, den territorialen Wirkungsbereich als zukünftiger Markeninhaber festzulegen, um einen möglichst umfassenden Schutz zu erreichen.

Wer haftet bei einer Markenrechtsverletzung?

Von zentraler Bedeutung ist in der heutigen Zeit der Online-Vermarktung neben der Durchsetzung von Markenansprüchen auch die Abwehr unberechtigter Abmahnungen im Markenrecht geworden. Dabei können nicht nur die Markenrechtsverletzer direkt im Wege einer Abmahnung oder Klage auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen werden, sondern unter Umständen auch Dritte als Störer (mit-)haften. Mit eben dieser Frage der Störerhaftung im Markenrecht hatte sich von einiger Zeit der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu befassen und die Frage zu klären, ob Amazon für Markenrechtsverletzungen Dritte haftbar ist. Ein deutsches Unternehmen vertrieb als Lizenznehmerin der Unionsmarke Davidoff Parfüms. Die Davidoff-Lizenznehmerin warf in dem Rechtsstreit zwei Unternehmen des Amazon Konzerns vor, diese Marke verletzt zu haben. Dies sei nach der Überzeugung der Anwälte jenes Unternehmens dadurch geschehen, dass Flakons des Parfums „Davidoff Hot Water“ durch Drittanbieter auf dem Amazon-Marketplace zum Verkauf ohne die erforderliche Zustimmung angeboten worden seien. Infolge dessen wurden die beiden Amazon-Unternehmen vor deutschen Gerichten auf Unterlassung verklagt.

Was ist eigentlich eine Marke und welche Markenformen gibt es?

Eine Marke ist gemäß anerkannter Wirtschaftslexika die Summe aller Vorstellungen, die ein Markenname (Brand Name) oder ein Markenzeichen (Brand Mark) bei Kunden hervorruft bzw. beim Kunden hervorrufen soll, um eine Erkennbarkeit eines Produktes und zugleich eine Abgrenzung von Produkten anderer Anbieter zu erreichen. Eine Marke dient somit der Kennzeichnung von Waren und/oder Dienstleistungen und ermöglicht es den Kunden, die jeweiligen Produkte oder Leistungen eines Marktteilnehmers von denjenigen anderer Anbieter zu unterscheiden. marke schokolade ritter sport

Für die Markendarstellung können verschiedene Formen verwendet werden. Die häufigsten Markenformen sind Wortmarken (der geschriebene Name) und Bildmarken (z.B. ein Logo). Auch ist eine Kombination von Wort- und Bildmarke möglich. Weitere Markenformen sind u.a. Zahlen, Klänge, dreidimensionale Gestaltungen, Farben oder auch Form der Verpackung (sehr lesenswert zu Verpackungsmarken ist der Beitrag „…quadratisch, praktisch, Marke?“). Die Frage, wann eine Hörmarke vorliegt, hat in der jüngeren Vergangenheit immer skurrilere Ausmaße angenommen. So musste etwa das Gericht der Europäischen Union (EuG) im Jahr 2021 die Frage klären, ob das Öffnen einer Dose ein schutzfähige Hörmarke sein kann. Auch die Farbmarken beschäftigen die Gerichte immer häufiger. Lesenswert ist hierzu das BGH Urteil vom 29.07.2021 zum markenrechtlichen Schutz des „Goldtons“ der Lindt-Osterhasen.

► Ausführliche Infos zum Thema Markenformen

Welche Nutzungsrechte gibt es im Markenrecht?

Ein Markeninhaber kann die eingetragene Marke für sich und seine Leistungen nutzen. Dabei kann er das geschützte Zeichen auf seinen Produkten, den Umverpackungen, seinen Werbemitteln ebenso wie auf Websites oder Internetmärkten verwenden. Das Nutzungsrecht kann gezielt eingesetzt werden, um die Leistungen des Markeninhabers von denjenigen anderer abzugrenzen, die Qualität seiner Waren hervorzuheben, ein Markenimage zu etablieren, die Wertschöpfung der Werbefunktion seiner Marke auszunutzen oder einen wirtschaftlichen Wert, der handelbar ist, zu erschaffen.

Außerdem kann ein Markeninhaber einer dritten Person ein Nutzungsrecht (umgangssprachlich auch Markenlizenz genannt) an seiner Marke einräumen und ihr so erlauben, die Marke in einem bestimmten Umfang, in festgelegten Gebieten und/oder zu einem gewissen Zwecke im geschäftlichen Verkehr zu nutzen. Durch die Einräumung eines Nutzungsrechts wird der Markeninhaber zum Lizenzgeber und der Dritte zum. Lizenznehmer. Dieses Vorgehen kann Markeninhabern erhebliche wirtschaftliche und zugleich wettbewerbsrechtliche Vorteile verschaffen. Denn der Lizenzgeber bleibt Inhaber der Marke und profitiert zugleich vom wirtschaftlichen Erfolg des Dritten.

► Weitere Informationen zum Thema Nutzungsrechte im Markenrecht

Prüfung der Verwechslungsgefahr und des Freihaltebedürfnisses

Bevor eine Marke anmeldet wird, sollte der Rechteinhaber stets prüfen, ob seine beabsichtigte Marke im Konflikt mit älteren sogenannten prioritätsälteren Marken steht. Dies ist immer dann der Fall, wenn ein Zeichen mit einer identischen oder ähnlichen älteren Marke kollidiert und beide Marken für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragen sind. Um eine mögliche Kollisionsgefahr im Vorfeld zu klären, ist häufig ein umfassende Markenrecherche in den einschlägigen Markendatenbanken erforderlich, an die eine markenrechtliche Prüfung und Risikoabwägung der Eintragbarkeit des Wunschkennzeichens anschließt. Unterlässt ein Kennzeicheninhaber eine solche Prüfung, so sieht er sich nicht selten mit markenrechtlichen Widersprüchen oder Löschungsklagen konfrontiert, die häufig erheblich kostspieliger sind als die anwaltliche Vorabrecherche und -prüfung.

Im Rahmen einer markenrechtlichen Prüfung wird ferner auch das sogenannte Freihaltebedürfnis eines Zeichens mitgeprüft. Das Freihaltebedürfnis gehört zu den absoluten Schutzhindernissen im Markenrecht. Es schützt das Bedürfnis der Allgemeinheit, bestimmte Zeichen sowie Gattungsbezeichnungen, frei für eigene Zwecke zu verwenden. So hat das EUIPO beispielsweise den Begriff „CBD“ in 2020 als freihaltebedürftig eingestuft, da es für Cannabidiole stehe und dieser Begriff durch jedermann genutzt werden dürfe.

► Weitere Informationen zum Freihaltebedürfnis für Marken


SBS LEGAL - Kanzlei für Markenrecht in Hamburg

Sie möchten eine Marke anmelden, eine Markenanmeldung vorab prüfen, einen Markenlizenzvertrag erstellen, eine Markenrechtsverletzung abmahnen, eine einstweilige Verfügung im Markenrecht erwirken oder eine markenrechtliche Schadensersatzklage erheben. Dann Sie bei SBS LEGAL genau richtig. Für Anfragen für eine Rechtsberatung im Markenrecht stehen wir Ihnen mit unserem erfahrenen Fachanwälten und Anwälten für Markenrecht sehr gerne zur Verfügung. Unser Team berät Sie fachlich versiert und kaufmännisch zielorientiert in allen Belangen des Markenrechts. Wir freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Der Erstkontakt zu SBS LEGAL ist immer kostenlos.


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