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- Allgemeines Persönlichkeitsrecht
- HateAid: Kooperation mit SBS LEGAL
- Image | Überwachung des Images
- Jugendschutzgesetz (Medienrecht)
- Kunsturheberrechtsgesetz (KUG)
- Medienstrafrecht und Pressestrafrecht
20.05.2022
Oberlandesgericht gibt Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung statt. Der Verkehr darf nicht durch Überschriften in die Irre geführt werden.
Mehr erfahren18.05.2022
Wann ein Gutschein eine Geldleistung und wann eine Sache ist, war bislang schwierig abzugrenzen. Das BMF hat sich nun dazu geäußert.
Mehr erfahrenDas Medienrecht regelt die Nutzung von Information und Kommunikation sowie die Darstellung von Personen und Unternehmen in allen Offline- sowie Online-Medien.
Das Medienrecht findet sich abhängig von seinem spezifischen Inhalt in verschiedenen Rechtsgebieten und ist daher kein homogenes Rechtsgebiet. Das heißt, es umfasst verschiedene Rechtsgebiete, wie Marken- und Urheberrecht oder Domain- und Namensrecht sowie Internet-, Presse- und Rundfunkrecht.
Das Presserecht ist insbesondere in den Pressegesetzen der jeweiligen Bundesländer geregelt. Dort finden sich unter anderem die von der Presse zu erfüllenden Anforderungen wieder, wie zum Beispiel die publizistische Sorgfaltspflicht oder das Recht auf Gegendarstellung. Hörfunk und Fernsehen sind im Rundfunkrecht geregelt. Der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) regelt hierbei den öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk. Internetrechtliche Regelungen finden sich im Telemediengesetz (TMG) wieder. Dort enthalten sind beispielsweise Anforderungen zum Impressum bzw. Impressumspflicht, Datenschutz, zur Bekämpfung von Spam und Haftung von Betreibern für rechtswidrige Inhalte in Telemediendiensten. Bei Telemedien handelt es sich um elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, wozu fast alle Angebote im Internet zählen (beispielsweise Webshops, Suchmaschinen, Online-Auktionshäuser, Webmail-Dienste, Informationsdienste, Podcasts, Chatrooms, Dating-Communitys, Webportale und auch private Websites und Blogs).
Wir schützen die Rechtsgüter unserer Mandanten in allen Teilen des Medienrechts und sorgen dafür, dass sich die Medien an die bestehenden Pflichten halten und bei Rechtsverletzungen auch entsprechend reagieren und haften. Wir sind ferner damit beauftragt, dass die Nutzung und Darstellung von Information und Kommunikation den Interessen unserer Mandanten entsprechen.
Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere folgende Bereiche:
Wir stehen auch Ihnen gern als Partner in allen Belangen des Medienrechts zur Seite. Sehen Sie sich entsprechenden rechtlichen Fragestellungen ausgesetzt, freuen wir uns jederzeit über Ihre Kontaktaufnahme.
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