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Das Medienrecht


Medienrechtliche Fragen entstehen überall dort, wo Inhalte veröffentlicht, verbreitet oder bewertet werden – etwa in Presseartikeln, Social-Media-Beiträgen, Podcasts, Websites, Online-Shops oder Rundfunkangeboten. Für Unternehmen, Privatpersonen, Journalistinnen und Journalisten geht es dabei häufig um Persönlichkeitsrechte, Pressefreiheit, Urheberrecht, Datenschutz, Impressumspflichten nach dem DDG oder die Verantwortlichkeit nach dem Medienstaatsvertrag. Dieser Beitrag erklärt, welche Rechtsgrundlagen im Medienrecht aktuell wichtig sind, welche Ansprüche bei rufschädigender Berichterstattung bestehen und wann anwaltliche Beratung im Medienrecht in Hamburg sinnvoll ist.

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht in Hamburg

Das Medienrecht regelt die Nutzung von Informationen, die Kommunikation sowie die Darstellung von Personen und Unternehmen in allen Online- und Offline-Medien. Es bestimmt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Printmedien, Rundfunk, Fernsehen, Film, Internet und Telekommunikation – und damit für nahezu jede öffentliche Veröffentlichung, von der Tageszeitung über den Podcast bis zum Social-Media-Profil.

Das Medienrecht ist kein einheitliches, in einem Gesetzbuch zusammengefasstes Rechtsgebiet, sondern eine sogenannte Querschnittsmaterie. Es verbindet je nach Sachverhalt unterschiedliche Rechtsgebiete – darunter Markenrecht und Urheberrecht, Domain- und Namensrecht, Internetrecht sowie Presse- und Rundfunkrecht – und setzt sich aus öffentlichem Recht, Strafrecht und Zivilrecht zusammen.

Als SBS LEGAL Rechtsanwälte in Hamburg beraten und vertreten wir Privatpersonen, Unternehmen, Verbände, Journalistinnen und Journalisten in allen Fragen des Medienrechts – außergerichtlich wie gerichtlich

Die wichtigsten Bestandteile des Medienrechts

  • Pressefreiheit: Sie ist in Art. 5 Abs. 1 GG verankert und sichert das Recht auf freie Berichterstattung und Meinungsäußerung. Sie gilt als einer der Grundpfeiler der Demokratie.
  • Urheberrecht: Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt die Rechte von Urhebern an Medieninhalten wie Texten, Fotos, Filmen und Musik.
  • Datenschutz: DSGVO und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) stellen sicher, dass personenbezogene Daten nur mit entsprechender Rechtsgrundlage – etwa der Einwilligung der Betroffenen – verarbeitet werden.
  • Telekommunikationsrecht: Das Telekommunikationsgesetz (TKG) regelt die Nutzung von Telefon, Internet und anderen Kommunikationsmitteln. Datenschutzrechtliche Vorgaben für digitale Dienste – etwa zu Cookies – finden sich seit Mai 2024 im Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG), dem vormaligen TTDSG.
  • Medienkonzentrationsrecht: Es soll verhindern, dass zu viele Medien in der Hand einer einzelnen Person oder eines einzelnen Unternehmens liegen, und so Medienmonopole und Meinungsmacht begrenzen.
  • Presserecht: Anders als die Pressefreiheit regelt das Presserecht die Beziehung zwischen den Medien und den Personen, über die berichtet wird. Es behandelt Fragen des Persönlichkeitsschutzes, der Gegendarstellung, der Richtigstellung von Falschmeldungen und der Vermeidung von Rufschädigungen.


Die aktuellen gesetzlichen Grundlagen des Medienrechts

Das Medienrecht hat in den vergangenen Jahren tiefgreifende Reformen erfahren. Wer Websites, Shops, Blogs oder Social-Media-Kanäle betreibt, sollte die aktuellen Rechtsgrundlagen kennen – nicht zuletzt, weil veraltete Gesetzesverweise im Impressum abgemahnt werden können.

Vom Rundfunkstaatsvertrag (RStV) zum Medienstaatsvertrag (MStV)

Hörfunk und Fernsehen sind im Rundfunkrecht geregelt. Der über 30 Jahre alte Rundfunkstaatsvertrag (RStV) wurde am 7. November 2020 durch den Medienstaatsvertrag (MStV) abgelöst. Der MStV regelt weiterhin den öffentlich-rechtlichen und den privaten Rundfunk, nimmt darüber hinaus aber erstmals auch die digitale Medienwelt umfassend in den Blick: Er erfasst unter anderem Medienintermediäre (etwa Suchmaschinen und soziale Netzwerke), Medienplattformen, Benutzeroberflächen und Video-Sharing-Dienste und enthält neue Transparenz- und Diskriminierungsverbote zum Schutz der Meinungsvielfalt.

Für Anbieter journalistisch-redaktioneller Online-Angebote ist eine Vorschrift besonders praxisrelevant: Die Pflicht zur Benennung eines inhaltlich Verantwortlichen, die früher in § 55 Abs. 2 RStV stand, findet sich heute in § 18 Abs. 2 MStV. Impressen, die noch auf den Rundfunkstaatsvertrag verweisen, sind veraltet und sollten angepasst werden.

Vom Telemediengesetz (TMG) zum Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)

Die internetrechtlichen Regelungen, die früher im Telemediengesetz (TMG) standen, sind seit dem 14. Mai 2024 im Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) geregelt. Das DDG setzt den europäischen Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene um; das TMG ist außer Kraft getreten und im DDG aufgegangen. Das DDG enthält weiterhin die zentralen Vorgaben für Telemedien bzw. „digitale Dienste“ – etwa zur Impressumspflicht, zur Haftung von Diensteanbietern für rechtswidrige Inhalte und zu Anforderungen an kommerzielle Kommunikation.

Bei digitalen Diensten handelt es sich um elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, zu denen nahezu alle Angebote im Internet zählen – beispielsweise Webshops, Suchmaschinen, Online-Auktionshäuser, Webmail-Dienste, Informationsdienste, Podcasts, Chatrooms, Dating-Communitys, Webportale sowie private Websites und Blogs.

Die Impressumspflicht ergibt sich heute aus § 5 DDG

Die Impressumspflicht – also die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung – ergibt sich seit dem 14. Mai 2024 nicht mehr aus § 5 TMG, sondern aus § 5 DDG. Inhaltlich haben sich die Anforderungen an ein korrektes Impressum nicht geändert: Aus ihm muss weiterhin hervorgehen, wer eine Internetpräsenz betreibt, unter welcher Anschrift der Betreiber sitzt und wie er erreichbar ist. Geändert hat sich jedoch die Rechtsgrundlage. Wer in seinem Impressum oder seiner Datenschutzerklärung noch auf das TMG bzw. § 5 TMG verweist, sollte diesen Verweis durch das DDG ersetzen, da die Angabe einer nicht mehr existierenden Norm als irreführend gewertet und abgemahnt werden kann. Bei journalistisch-redaktionellen Angeboten ist zusätzlich der inhaltlich Verantwortliche nach § 18 Abs. 2 MStV zu benennen.

Ein zentraler Teil des Medienrechts: das Presserecht

Im Presserecht ist entscheidend, ob eine Äußerung als zulässige Meinungsäußerung, wahre Tatsachenbehauptung, unwahre Tatsachenbehauptung oder Schmähkritik einzuordnen ist.

Das Presserecht ist insbesondere in den Landespressegesetzen der Bundesländer geregelt. Dort finden sich die von der Presse zu erfüllenden Anforderungen – etwa die publizistische Sorgfaltspflicht oder das Recht auf Gegendarstellung. Hörfunk und Fernsehen sind im Rundfunkrecht und damit im Medienstaatsvertrag (MStV) geregelt, der den öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk ebenso erfasst wie digitale Medienanbieter. Die internetrechtlichen Vorgaben – darunter Impressumspflicht, Haftungsfragen und Anforderungen an die kommerzielle Kommunikation – ergeben sich aus dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG).

Gerade an der Schnittstelle von Persönlichkeitsschutz und Berichterstattung entstehen viele Konflikte: rufschädigende Artikel, unzulässige Bildveröffentlichungen, Schmähkritik oder unwahre Tatsachenbehauptungen. Hier setzen wir die Ansprüche unserer Mandanten durch – von der Gegendarstellung über die Unterlassung bis zum Schadensersatz.

Unsere Expertise im Medienrecht

Wir schützen die Rechtsgüter unserer Mandanten in allen Bereichen des Medienrechts und sorgen dafür, dass Medien ihre Pflichten einhalten und bei Rechtsverletzungen entsprechend haften. Ebenso unterstützen wir Sie dabei, dass die Nutzung und Darstellung von Information und Kommunikation Ihren Interessen entspricht.

Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere folgende Bereiche:

  • Regulierung von Telemedien mit journalistisch-redaktionellen Inhalten sowie der Schutz von Kindern und Jugendlichen (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, Jugendschutzgesetz)
  • Urheberrecht, Schutzrechte, Lizenzen sowie das Recht am eigenen Bild (Kunsturheberrechtsgesetz – KUG)
  • Presse- und Reputationsrecht, Persönlichkeitsschutz und Gegendarstellung
  • Domain- und Namensrecht
  • Rechtskonformer Auftritt in den sozialen Medien (Social Media Recht)
  • Impressums- und Informationspflichten nach DDG und MStV
  • Datenschutzrecht in den Medien

Häufige Fragen zum Medienrecht (FAQ)

Was fällt unter das Medienrecht – und warum ist es eine Querschnittsmaterie?

Das Medienrecht bündelt unter anderem Presse-, Rundfunk-, Internet- und Telemedienrecht sowie Urheber-, Marken- und Datenschutzrecht. Es betrifft Online- wie Offline-Medien und verbindet Zivilrecht, Strafrecht und öffentliches Recht – daher die Bezeichnung als Querschnittsmaterie.

Worin unterscheidet sich Pressefreiheit vom Presserecht?

Die Pressefreiheit (Art. 5 GG) schützt die freie Berichterstattung. Das Presserecht regelt demgegenüber konkrete Pflichten und Ansprüche, etwa Sorgfaltspflichten, Gegendarstellung, Richtigstellung und den Schutz von Persönlichkeitsrechten gegenüber den Medien.

Welches Gesetz regelt heute die Impressumspflicht – noch § 5 TMG?

Nein. Das Telemediengesetz (TMG) ist am 14. Mai 2024 außer Kraft getreten und durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt worden. Die Impressumspflicht ergibt sich heute aus § 5 DDG. Inhaltlich sind die Anforderungen weitgehend gleich geblieben, allerdings sollten Verweise auf § 5 TMG im Impressum durch § 5 DDG ersetzt werden, um Abmahnungen zu vermeiden.

Gilt der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) noch?

Nein. Der Rundfunkstaatsvertrag wurde am 7. November 2020 durch den Medienstaatsvertrag (MStV) abgelöst. Für journalistisch-redaktionelle Online-Angebote ist der inhaltlich Verantwortliche heute nach § 18 Abs. 2 MStV zu benennen – nicht mehr nach § 55 Abs. 2 RStV.

Was kann ich bei rufschädigender Berichterstattung oder falschen Tatsachenbehauptungen tun?

Je nach Einzelfall kommen Gegendarstellung, Berichtigung, Unterlassung und gegebenenfalls Schadensersatz in Betracht. SBS LEGAL prüft zügig die Erfolgsaussichten und setzt Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch.

Darf mein Bild ohne Einwilligung veröffentlicht werden?

In der Regel ist nach dem Kunsturheberrechtsgesetz (KUG) eine Einwilligung erforderlich. Ausnahmen können etwa bei Bildnissen aus dem Bereich der Zeitgeschichte bestehen. Maßgeblich ist eine Einzelfallprüfung von Kontext, Erkennbarkeit und Begleittext.

Welche Pflichten gelten für Websites, Shops und Social-Media-Auftritte?

Zu den Klassikern zählen die Impressumspflicht nach § 5 DDG, der Datenschutz nach DSGVO und TDDDG, Haftungsfragen für Inhalte und Werbung sowie – bei journalistisch-redaktionellen Angeboten – die Benennung eines Verantwortlichen nach § 18 Abs. 2 MStV und der Jugendmedienschutz.

Haftet ein Unternehmen für rechtswidrige Nutzerkommentare in Social Media?

Das hängt unter anderem von Kenntnis, der Zumutbarkeit von Prüfpflichten und der Reaktionsgeschwindigkeit ab. Rechtssichere Prozesse und eine konsequente Moderation helfen, Haftungsrisiken zu minimieren.

Wie unterstützt SBS LEGAL konkret im Medien- und Presserecht?

Die Kanzlei berät und vertritt bei Presse-, Rundfunk- und Onlinethemen, im Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht und bei Lizenzen, im Domain- und Namensrecht, bei Social-Media-Auftritten, im Datenschutz und im Jugendmedienschutz – als Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht.


SBS LEGAL – Kanzlei für Medienrecht

SBS LEGAL berät im Medienrecht, Presserecht und Reputationsrecht Unternehmen, Privatpersonen, Verbände sowie Journalistinnen und Journalisten. Unsere Anwältinnen und Anwälte unterstützen Sie bei Fragen zu Berichterstattung, Persönlichkeitsrecht, Impressumspflichten nach dem DDG, Social Media Recht und rechtssicherer Online-Kommunikation.

Medienrechtliche Beratung bei Berichterstattung, Online-Inhalten und Reputation

Ob rufschädigende Veröffentlichung, unzulässige Bildnutzung, Gegendarstellung, Unterlassungsanspruch oder rechtliche Prüfung eines digitalen Angebots: SBS LEGAL unterstützt Sie dabei, medienrechtliche Risiken einzuordnen und Ihre Interessen außergerichtlich oder gerichtlich durchzusetzen. Dabei verbinden wir presserechtliche, urheberrechtliche, datenschutzrechtliche und internetrechtliche Expertise mit einem klaren Blick für wirtschaftliche und kommunikative Folgen.

Der Erstkontakt zu SBS LEGAL ist kostenlos.

SBS Direktkontakt

telefonisch unter (+49) 040 / 7344086-0 oder
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