Rechtsanwalt & Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
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- Allgemeines Persönlichkeitsrecht
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- Jugendschutzgesetz (Medienrecht)
- Kunsturheberrechtsgesetz (KUG)
- Medienstrafrecht und Pressestrafrecht
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19.01.2025
Ab Januar 2025 sind neue Regelungen in der AWV eingeführt worden. Die Meldepflicht besteht nun erst bei Zahlungen über 50.000 €.
Mehr erfahren17.01.2025
Die Streitplattform führt nicht zu weniger, sondern zu mehr Streit. Jetzt kommt die Abschaltung.
Mehr erfahrenDas Medienrecht regelt die Nutzung von Informationen und die Kommunikation sowie die Darstellung von Personen und Unternehmen in allen Online-Medien und Offline-Medien. Es befasst sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der verschiedenen Medien wie Printmedien, Rundfunk, Fernsehen, Film, Internet und Telekommunikation.
Das Medienrecht findet sich abhängig von seinem spezifischen Inhalt in verschiedenen Rechtsgebieten und ist daher kein homogenes Rechtsgebiet. Das heißt, es umfasst verschiedene Rechtsgebiete, wie Marken- und Urheberrecht oder Domain- und Namensrecht sowie Internetrecht, Presse- und Rundfunkrecht. Als sogenannte „Querschnittsmaterie“ setzt es sich aus öffentlichem Recht, Strafrecht und Zivilrecht zusammen.
Einige der wichtigsten Bestandteile des Medienrechts sind:
Das Presserecht ist insbesondere in den Pressegesetzen der jeweiligen Bundesländer geregelt. Dort finden sich unter anderem die von der Presse zu erfüllenden Anforderungen wieder, wie zum Beispiel die publizistische Sorgfaltspflicht oder das Recht auf Gegendarstellung. Hörfunk und Fernsehen sind im Rundfunkrecht geregelt. Der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) regelt hierbei den öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk. Internetrechtliche Regelungen finden sich im Telemediengesetz (TMG) wieder. Dort enthalten sind beispielsweise Anforderungen zum Impressum bzw. Impressumspflicht, Datenschutz, zur Bekämpfung von Spam und Haftung von Betreibern für rechtswidrige Inhalte in Telemediendiensten. Bei Telemedien handelt es sich um elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, wozu fast alle Angebote im Internet zählen (beispielsweise Webshops, Suchmaschinen, Online-Auktionshäuser, Webmail-Dienste, Informationsdienste, Podcasts, Chatrooms, Dating-Communitys, Webportale und auch private Websites und Blogs).
Wir schützen die Rechtsgüter unserer Mandanten in allen Teilen des Medienrechts und sorgen dafür, dass sich die Medien an die bestehenden Pflichten halten und bei Rechtsverletzungen auch entsprechend reagieren und haften. Wir sind ferner damit beauftragt, dass die Nutzung und Darstellung von Information und Kommunikation den Interessen unserer Mandanten entsprechen.
Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere folgende Bereiche:
Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise als anwaltliche Hilfe bei allen Belangen des Medienrechts zur Seite. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung als Presse- und Medienrechtler und Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht. Wir beraten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Verbände, Journalisten und viele weitere und setzen Ihre Belange auch vor Gericht durch.
Wir stehen auch Ihnen gern als Partner zur Seite. Sehen Sie sich entsprechenden rechtlichen Fragestellungen ausgesetzt, freuen wir uns jederzeit über Ihre Kontaktaufnahme.