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- Lebensmittelinformationsverordnung
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Mehr erfahrenDas Nahrungsergänzungsmittelrecht ist vielseitig. Als Sondergruppe des allgemeinen Lebensmittelrechts regelt das Nahrungsergänzungsmittelrecht die Ausgestaltung des Handels mit Nahrungsergänzungsmitteln.
Durch das Nahrungsergänzungsmittelrecht soll sichergestellt werde, dass trotz des wirtschaftlichen Konkurrenzkampfes im Bereich der Nahrungsergänzungsmittel, die Verbraucher geschützt sind. Durch Anzeigepflichten, Hinweispflichten und der Beschränkung von Werbeangaben soll dieser Schutz erreicht werden.
Diese Schutzmaßnahmen stellen die Händler jedoch vor Herausforderungen. Im gesamten Bereich des Lebensmittelrechts gibt es viele Rechtsquellen die zu beachten sind. So müssen Händler die Nahrungsergänzungsmittel vertreiben, sowohl die nationalen Gesetze beachten als auch die Verordnungen der Europäischen Union zum Umgang mit Nahrungsergänzungsmitteln einhalten.
Wenn Sie eine Beratung durch einen Anwalt im Nahrungsergänzungsmittelrecht benötigen, etwa für die Prüfung von Werbemitteln oder zur Unterstützung im Anzeigeverfahren, sind Sie bei uns richtig und können unser Anwaltsteam direkt telefonisch (040 / 7344086-0), per WhatsApp, via E-Mail (mail@sbs-legal.de) oder durch Verwendung unseres Kontaktformular am Ende dieser Seite für eine kostenneutrales Erstgespräch erreichen.
Als Nahrungsergänzungsmittel werden Lebensmittel bezeichnet, die dazu bestimmt sind, zusätzlich zur Grundernährung eingenommen zu werden. Dabei enthalten diese Mittel ein Konzentrat von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung. Diese Nahrungsergänzungsmittel werden dann in dosierter Form z.B. in Form von Kapseln oder Tabletten in den Verkehr gebracht.
Als Nährstoffe im Allgemeinen werden Vitamine und Mineralstoffe, einschließlich Spurenelemente bezeichnet.
Grundsätzlich besteht keine Zulassungspflicht für Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland. Es ist jedoch die Anzeigepflicht beim erstmaligen Invehrkehrbringen zu beachten, § 5 Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV). Diese hat beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zu erfolgen.
Diese Pflicht gilt auch dann, wenn das Nahrungsergänzungsmittel bereits in einem anderen EU-Mitgliedsstaat angezeigt wurde.
Für eine ordnungsgemäße Anzeige bedarf es der Einreichung eines Musters des Etiketts, den Produktnamen sowie die Anschrift, die beim Vertrieb des Nahrungsergänzungsmittels verwendet werden soll.
Nahrungsergänzungsmittel müssen hinreichend deutlich als solche gekennzeichnet werden. Weiter müssen Angaben zu den Nährstoffen oder sonstigen Stoffen in der empfohlenen Tagesdosis angegeben werden. Dies ist dabei nur ein kleiner Ausschnitt zu den Kennzeichnungspflichten.
Aufgrund der Vielzahl an Regelungen können im Bereich der Kennzeichnung erhebliche Fehler gemacht werden. Für weitere Informationen sehen Sie auch unseren folgenden Blog-Beitrag: Nahrungsergänzungsmittel-Kennzeichnungs-Recht - was ist das?
Im Bereich der Werbung setzt das Verbot zur Irreführung die Rahmenbedingungen, § 5 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und Art. 7 Abs. 1 Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV).
Insbesondere darf nicht behauptet werden, dass eine ausgewogene Ernährung durch die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln ersetzt werden könne, § 4 Abs. 2 NemV.
Auch im Bereich der krankheitsbezogenen Bewerbung ist Achtsamkeit bei den Angaben geboten. Alle gesundheitsbezogenen Angaben zur Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln müssen mit den Vorschriften aus der Health-Claims-Verordnung (HCVO) im Einklang stehen. Siehe zu diesem Thema auch den Blog-Beitrag: Die Health-Claims-Verordnung - was zu beachten ist
Als Kanzlei für Lebensmittelrecht kümmern wir uns auch um alle Belange aus dem Nahrungsergänzungsmittelrecht. Zwar bestehen umfangreiche rechtliche Vorgaben, dabei ist jedoch jedes Unternehmen auf sich allein gestellt, diese rechtlichen Anforderungen einzuhalten.
Dabei werden Kenntnisse über nationale und europäische Vorgaben vorausgesetzt. Zusätzlich wird dies durch die ständigen Änderungen von Verordnungen und Gesetzen erschwert.
Unsere Anwälte sind bezüglich der nationalen und europarechtlichen Vorgaben auf dem neuesten Stand. Auf dieser Grundlage beraten wir unsere Mandanten von der Idee bis zum Produkt und schaffen Rechtssicherheit für Marketing- und Vertriebsprozesse.
Ihre Ansprechpartner für Nahrungsergänzungsmittelrecht in unserem Hause finden Sie in unter ►Team.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne auch telefonisch zur Verfügung. Wünschen Sie die Rechtsberatung von dem erfahrenen Team aus Fachanwälten und Spezialisten von SBS LEGAL?