Rechtsanwalt und Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht
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Rechtsanwalt & Spezialist für Handels- und Gesellschaftsrecht
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14.01.2021
Die Grundpreisangabe muss nicht in räumlicher Nähe zum Endpreis erfolgen. Das Kriterium der „unmittelbaren Nähe“ ist nach Auffassung des OLG Hamburg nicht unionsrechtskonform.
Mehr erfahren12.01.2021
Google und Amazon sollen in Frankreich gegen geltende Datenschutzrichtlinien verstoßen haben, indem sie ohne ausreichende Information und ohne Erlaubnis Cookies bei Nutzern setzten.
Mehr erfahrenDas deutsche und internationale Steuerrecht wird ständig komplizierter, vernetzter und damit anspruchsvoller. Egal ob Sie Einzelunternehmer, Privatperson oder GmbH-Geschäftsführer einer größeren Gesellschaft sind: erst im Zusammenspiel zwischen zielorientierter Rechtsberatung und fundierter Steuerberatung kommen Sie ans Ziel. Oft ist das Steuerrecht entscheidend für die gesamte Gestaltung ihres Unternehmens oder Vorhabens.
SBS Tax Steuerberatung – zielorientierte steuerliche Beratung für Ihr Unternehmen oder Ihre private Steuererklärung
SBS Tax mit seinem eigenen Team von Steuerberatern und Mitarbeitern steht Ihnen mit vielfältigen Beratungsangeboten zur Verfügung. Hier kommt es darauf an, ob sie uns als Unternehmer oder als Privatperson beauftragen.
Im unternehmerischen Bereich sind die Anforderungen andere als für Sie als Gesellschafter oder Privatperson. Insbesondere müssen Sie in folgenden Bereichen steuerlich gut beraten sein:
- Beratung Ihres Start-up Unternehmens
- Differenzierung der verschiedenen Rechtsformen, beispielsweise Einzelunternehmen oder GmbH
- Erledigung ihrer Buchführung unter Nutzung digitaler Verarbeitungsangebote
- Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung/Dauerfristverlängerung
- Beratung im Bereich des Steuerrechts, z.B. beim Kauf von Unternehmen oder im Bereich der
Unternehmensnachfolge
- Erledigung der Jahresabschlusserstellung mit den dazugehörigen fachlichen Beratung, bspw. der korrekten Bildung von Rückstellungen
- Beratung besonderer Anfragen im Bereich des Multi Level Marketing (MML)
Wir verstehen uns als Ihre Steuerberater nicht nur zur Erstellung einer ordnungsgemäßen und korrekten Buchhaltung und der Erarbeitung des Jahresabschlusses: Sie können uns vor der Umsetzung Ihrer Projekte stets zu Rate ziehen, um hier auch steuerlich gut gegen die Nachfragen des Finanzamtes in vielen Konstellationen gewappnet zu sein. Für uns ist Steuerberatung mehr als die Erstellung Ihres Zahlenwerkes: unser Schwerpunkt liegt in der Beratung Ihrer Projekte und der Umsetzung Ihrer unternehmerischen Ziele mit steuerlicher Begleitung.
Wenn Sie den ersten Schritt in die Selbstständigkeit erfolgreich umgesetzt haben oder bereits länger als Unternehmen am Markt tätig sind, müssen Sie in den verschiedensten Steuergebieten Steuererklärungen für Ihr Unternehmen abgeben. Je nach Rechtsform sind das am Jahresende die Körperschaftssteuererklärung, die Gewerbesteuererklärung, die Einkommensteuererklärung mit dem Sonderbereich der gewerblichen Einkünfte, in jedem Falle eine Umsatzsteuererklärung.
Jede dieser betrieblichen Steuererklärungen ist verbunden mit den im laufenden Jahr erledigten Buchhaltungs- und Jahresabschlusstätigkeiten für Ihr Unternehmen, so dass sich diese steuerlichen Verpflichtungen logisch aus den erarbeiteten Zahlenwerken ergeben. Auf diesen Grundlagen werden wir sie dann adäquat steuerlich beraten.
Hinter jedem Unternehmen steht ein Eigentümer, steht ein oder mehrere Gesellschafter, also Sie als Privatperson. Auch wenn sie kein Unternehmen betreiben, sondern als Angestellter tätig sind, unterliegen sie möglicherweise steuerlichen Erklärungspflichten. Hierfür sind im Einkommensteuergesetz klare Vorgaben gemacht worden. Während ein Angestellter nicht zwingend eine Steuererklärung abgeben muss, da er bereits seine Lohnsteuer gezahlt hat, ändert sich diese Situation möglicherweise, wenn sie ein Mietobjekt erwerben und hier eine gesonderte Anlage, Vermietung und Verpachtung beim Finanzamt alljährlich einreichen müssen. Wenn sie sich nicht sicher sind ob sie einer steuerlichen Erklärungspflicht unterliegen, kommen Sie bitte gerne auf uns zu. Unser Ziel ist es, Ihre Steuererklärung optimal so zu gestalten dass alle Steuer-Sparmöglichkeiten für Sie legal und effizient ausgenutzt werden. Der Bundesfinanzhof hat mehrfach entschieden, dass die Zielsetzungen Steuern zu sparen mit den Vorschriften der deutschen Abgabenordnung im Einklang stehen. Entscheidend ist immer, dass die gewählte Gestaltung nicht rechtsmissbräuchlich ist. Hier stehen wir für Ihre proaktive legale Steuerberatung jederzeit gern zur Verfügung.
Unsere Steuerberater und unser Fachanwalt für Steuerrecht verfügen über eine langjährige Praxis und nachgewiesene Fachkompetenz in den Bereichen der Unternehmensnachfolge und Ihrer privaten Vermögensnachfolge.
Das gilt besonders für Ihre testamentarische Verfügung oder für ihre vorweggenommene Erbfolge zu Lebzeiten.
Unsere Steuerberater, die auf die Beratung von Unternehmen, Privatleuten, Vermögensnachfolge oder Unternehmensnachfolge spezialisiert sind und teilweise auch den Titel Fachanwalt für Steuerrecht tragen, sind Spezialisten für ihre steuerlichen Anfragen.
Im Team von SBS Tax stehen Ihnen Herr Steuerberater Dr. Arne Hahner, Herr Rechtsanwalt Andre Schenk und Frau Steuerberaterin Nadja Dluhosch in allen steuerlichen Fragen zur Verfügung, um Sie fachkompetent und schnell in der Umsetzung Ihrer Wünsche auf privater oder unternehmerische Ebene zu begleiten. Da Dr. Arne Hahner Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht ist, sind Sie hier zugleich auch in sicheren Händen, was qualifizierte rechtliche Beratung angeht. Unser Steuerbüro ist insbesondere sehr erfahren im Bereich von Multi Level Marketing (MML) und Network Marketing Unternehmen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die internationale steuerliche Beratung unserer Mandanten.
Ihre Fragen zu allen steuerlichen Themen oder Rechtsgestaltungen mit steuerliche Implikationen sind bei uns bestens aufgehoben. Kontaktieren Sie uns jederzeit gern unter den folgenden Kontaktmöglichkeiten – wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.
IHR SBS LEGAL TEAM
19.08.2020
FG Nürnberg zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährung: sind erklärte Einkünfte aus privaten Spekulationsgeschäften durch den Handel mit Kryptowährung steuerpflichtig?
Mehr erfahren31.07.2020
Pressemitteilung: Die Bundesregierung hat die Antragsfrist für die Überbrückungshilfen für Unternehmen um einen Monat bis zum 30. September 2020 verlängert!
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Rechtsanwalt André Schenk mit einem Artikel in der Sparkassen Zeitung zum Thema Steuererleichterungen in der Coronakrise. Was Unternehmen nun beachten sollten.
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