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Das Steuerrecht


Steuer und Recht - Anwalt für Steuerrecht und Steuerberater arbeiten Hand in Hand

Das Steuerrecht gehört zum öffentlichen Finanz- oder Abgabenrecht und kann grob unterteilt werden in das Einkommenssteuerrecht, Gewerbesteuerrecht, Körperschaftssteuerrecht, Umsatzsteuerrecht und das Steuerstrafrecht.

Die Tätigkeit eines Anwalts für Steuerrechts ist zu unterscheiden zwischen der Steuerberatung und der anwaltlichen Beratung in Steuerrecht. Die Steuerberatung erfolgt zumeist über den Steuerberater und umfasst Tätigkeiten wie die Erstellung des Jahresabschlusses, der Einkommensteuererklärung, Gewerbesteuererklärung oder Umsatzsteuererklärung. Der Anwalt für Steuerrecht ist dagegen regelmäßig mit Steuerverwaltungsverfahren wie etwa einem Einspruch gegen Steuerbescheide oder einer Klage gegen den Steuerbescheid vor einem Finanzgericht betraut. Daneben kommt auch dem Steuerstrafrecht und hier die Steuerhinterziehung eine bedeutende Rolle zu. Außerdem gehört zur Tätigkeit eines Fachanwalts für Steuerrecht die anwaltliche Beratung bei Fragen zur Erbschaftssteuer, Schenkungsteuer oder steuerrechtlichen Behandlung der Unternehmensnachfolge, ebenso wie die steuerrechtliche Begleitung des Unternehmensverkaufs oder M&A Geschäfts zu den steueranwaltlichen Tätigkeiten zu zählen ist.

Einkommenssteuererklärung, Steuerstrafrecht, Einspruch gegen Steuerbescheide

Sie brauchen eine Steuerberatung oder einen Anwalt für Steuerrecht - dann sind Sie bei uns richtig und können unsere Anwälte für Steuerrecht und unsere Steuerberater direkt telefonisch (040 / 7344086-0), per WhatsApp, via E-Mail (mail@sbs-legal.de oder beratung@sbs-tax.de) oder durch Verwendung unseres Kontaktformular am Ende dieser Seite für eine kostenneutrales Erstgespräch erreichen.

Unsere Leistungen als Kanzlei für Steuerrecht und Steuerberatung

  1. Steuerstrategische Beratung;
  2. Einspruch gegen Steuerbescheide und Klagen gegen Steuerbescheide;
  3. Strafrechtliche Verteidigung bei dem Vorwurf der Steuerhinterziehung oder anderen Steuerstraftaten;
  4. Anwaltliche Beratung bei Selbstanzeigen;
  5. Beratung im Steuerrecht;
  6. Beratung zur Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer;
  7. Steuerrechtliche Beratung bei Unternehmensnachfolgen, Immobilienverkäufen und Unternehmensverkäufen;
  8. Steuerrechtliche Begleitung und Steuerberatung für Start-ups;
  9. Beratung zum Umsatzsteuerrecht.

► SBS LEGAL & SBS TAX arbeiten Hand in Hand


Steuergesetze, Steuerstrafrecht, Selbstanzeige - wir helfen Ihnen!

Das Steuerrecht ist in einem schwer durchdringlichen Dschungel von unzähligen und schwer zugänglichen Steuergesetzen geregelt. Es gibt in Deutschland mehr als 200 Steuergesetze und mehr als 100.000 Steuerverordnungen. Sie alle zu erwähnen würde zu einem uferlosen Textvolumen führen, so dass sich hier auf die beispielhafte Benennung der Abgabenordnung, des Einkommensteuergesetzes und der Umsatzsteuergesetzes beschränkt werden soll.

Das gewichtigste Steuergesetz bildet die Abgabenordnung (AO), die daher umgangssprachlich aus das Steuergrundgesetz genannt wird. In ihr sind die Grundlagen für die Besteuerungsverfahren zu den in Deutschland existierenden Steuerarten normiert. Dabei regelt die AO wie Steuern erhoben, festgesetzt und vollstreckt werden, Rechtsbehelfe zu behandeln sind, wie die Grundlagen der Besteuerung zu ermitteln sind und wann eine Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit vorliegt. Im Einkommensteuergesetz wird die Besteuerung des jährlichen Einkommens natürlicher Personen geregelt. Als dessen Pendant für Kapitalgesellschaften und andere juristische Personen könnte man das Gewerbesteuergesetz und Körperschaftsteuergesetz benennen, da hier die Besteuerung der Gewinne von GmbH, UG und Co. geregelt sind. Das Umsatzsteuergesetz wiederum regelt die Umsatzbesteuerungen für in Deutschland erbrachte entgeltliche Warenlieferungen und andere Leistungserbringungen. Eine wichtige Norm für Startups ist der § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG). Diese Norm regelt, bis zu welcher Umsatzgrenze ein Unternehmer als Kleinunternehmer gilt und daher ohne Umsatzsteuerausweisung Leistungen erbringen darf (aber nicht muss).

Online-Vermarkter betreiben ein anmeldepflichtiges Gewerbe

Steuerhinterziehung - was jetzt?

Das Steuerstrafrecht gehört zum Wirtschaftsstrafrecht und sanktioniert Verstöße gegen die Vorgaben des Steuerrechts. Die bekannteste Steuerstraftat ist die Steuerhinterziehung, die in § 370 Abgabenverordnung (AO) geregelt ist. Einfach formuliert liegt eine Steuerhinterziehung bei einer bewussten und rechtswidrigen Verkürzung der zu zahlenden Steuerlast vor. Bei dem Vorliegen eines Anfangsverdachts einer Steuerhinterziehung wird häufig die Steuerfahndung und die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Wichtig zu wissen: Wer etwa eine Steuerhinterziehung begeht, hat gemäß § 371 AO bis zu deren Entdeckung durch die Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige im Steuerrecht. Allerdings sollte man vor der Selbstanzeige stets einen Anwalt für Steuerrecht zu Rate ziehen, da andernfalls verspätete Handlungen dazu führen können, dass die Selbstanzeige fehlerhaft ist und die daher strafbefreiende Wirkung nicht eintritt. Zu den häufigsten inhaltlichen Fehlern bei Selbstanzeigen im Steuerrecht zählen die Adressierung der Selbstanzeige an die falsche Stelle, die Nichtbenennung aller verwirkten Steuerarten in der Selbstanzeige, die Nichtbenennung aller nicht verjährten Steuerzeiträume, die Nichtbenennung aller an der Steuerstraftat beteiligten Personen oder die Berechnung einer zu geringen Steuerlast im Rahmen der Selbstanzeige.

Als weitere Steuerstraftaten zu erwähnen sind die in § 148f Strafgesetzbuch geregelte Wertzeichenfälschung, der in § 372 AO geregelte Bannbruch, der in § 373 AO geregelte bandenmäßige Schmuggel, die nach Maßgabe des § 374 AO normierte Steuerhehlerei und die in § 26 UStG hinterlegte gewerbs- oder bandenmäßige Schädigung des Umsatzsteueraufkommens. Neben der Steuerstraftat gibt es noch die Steuerordnungswidrigkeiten, zu denen die in § 378 AO geregelte leichtfertige Steuerverkürzung, die in § 379 AO normierte Steuergefährdung und der in § 383 AO enthaltene unzulässige Erwerb von Steuererstattungs- oder Steuervergütungsansprüchen zählt.

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Erbschaftsteuerrecht, Schenkungssteuerrecht, Steuerstrategie

Das Erbschaftsteuerrecht ist im Erbschaftssteuergesetz geregelt. Es ist gesetzlich geregelt, dass bei einem Erwerb im Todesfall durch eine Erbschaft der Erbe aufgrund dieses unentgeltlichen Erwerbes mit der Erbschaftssteuer zu belasten ist. Dabei fällt die Erbschaftssteuer an, wenn der Erbe oder der Vererbende (Erblasser genannt) in Deutschland seinen Erst- oder Zweitwohnsitz hat. Die Erbschaftssteuer fällt aber nicht immer an, da jeder Erbe einen persönlichen Steuerfreibetrag hat. Sofern das Erbe dies Grenzen nicht überschreitet, wird keine Erbschaftssteuer erhoben. Die Höhe des Freibetrages hängt von dem jeweiligen Verwandtschaftsgrad der Beteiligten ab. So beträgt der Freibetrag für Eheleute oder eingetragene Lebenspartner 500.000,00 Euro. Für Kinder, Stiefkinder und Enkelkinder, die von den Großeltern erben und deren Eltern bereits verstorben sind, beträgt die Freibetragsgrenze 400.000,00 Euro. Für alle anderen Enkelkinder gilt ein Freibetrag in Höhe von 200.000,00 Euro. Wichtig zu wissen ist, dass nur der Wert einer Erbschaft zu versteuern ist, der den Freibetrag übersteigt. Es gibt noch eine Reihe weiterer Steuerbefreiungsmöglichkeiten, so dass angeraten wird, sich mit diesen Möglichkeiten zur zulässigen Steuerbefreiung in Erbschaftsfragen zu befassen und dabei fachkundigen Rat von einem Anwalt für Erbschaftsteuerrecht einzuholen. Neben dem Erbschaftsteuerrecht gibt es auch das Schenkungssteuerrecht. Für die Schenkungssteuer geltend die weitestgehend identischen Regeln wie für die Erbschaftsteuer, so dass auf die vorangehenden Ausführungen verwiesen wird.

Neben der Beratung in Fragen der Erbschafts- oder Schenkungsfragen gibt es weitere steuerstrategische Fragen, die wir von SBS Legal - Kanzlei für Steuerrecht und Steuerberatung begleiten. Zu den Fragen einer optimierten Steuerstrategie zählen dabei beispielsweise die Besteuerung von Immobilien und die mögliche Gestaltung eines Immobilienportfolios in einer vermögensverwaltenden GmbH.

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Auch die Frage der Reduzierung einer späteren Erblast durch regelmäßige Schenkungen stellt eine steuerstrategische Frage dar. So ist es zum Beispiel möglich, dass ein Erblasser bereits zu Lebzeiten alle 10 Jahre steuerfrei eine Immobilie verschenkt (sofern hierbei der Freibetrag nicht überschritten wird) und der Erblasser sich für die Dauer seines Lebens einen Nießbrauch an der Schenkungssache sichert und er so die wirtschaftlichen Früchte trotz Schenkung ziehen kann. Ebenfalls möglich kann unter Umständen eine Steueroptimierung durch das Gestaltungsmittel der Darlehensverträge im Angehörigenkreis sein. Die Gründung von Familienstiftungen stellt ein weiteres legales Steuergestaltungsventil dar. Steuerstrategische Gedanken sollten sich Unternehmer stets auch bei Gestaltung von Abfindungsverträgen von Arbeitnehmer oder Geschäftsführern machen und sofern sie eine Ehe schließen möchten, auch ihren Ehevertrag steueroptimierend gestalten. Unternehmer haben außerdem in Deutschland die Gestaltungsmöglichkeit einer Holdingstruktur und können sich über die Möglichkeit steueroptimierter Kapitalanlagen oder Denkmal geschützter Immobilien zur Erreichung einer legalen Steueroptimierung steuroptimal aufstellen. Ein noch sehr neues Thema im Steuerrecht ist die Besteuerung von Kryptowährungen und Krypto-Assets, zu denen das Finanzgericht Nürnberg im April 2020 und später auch das Finanzgericht Baden-Württemberg am 11.06.2021 lesenswerte Entscheidungen getroffen haben.


SBS LEGAL - Kanzlei für Steuerrecht und Steuerberatung in Hamburg

Bei uns arbeiten die Abteilungen Steuern und Recht inhouse und unter einem Dach zusammen. Die SBS TAX Steuerberatung wurde aufgrund der Expertise in Bereichen Online- und Network-Marketing, Kryptowährung und dem Recht der neuen Medien ins Leben gerufen. Die Nachfrage war groß und selten fanden unsere Mandanten Experten im Bereich Steuern mit Bezug auf die vorgenannten Bereiche. Nun können wir seit vielen Jahren unserer Mandantschaft das volle Paket und unsere Expertise für Recht und Steuern anbieten.

Sie möchten einen steueroptimierten Ehevertrag oder ein Testament erstellen oder überarbeiten oder brauchen Unterstützung bei der Einkommens- oder Umsatzsteuersteuererklärung? Sie haben ein Geschäft mit Kryptowährungen begonnen oder den Jahresabschluss Ihres Unternehmen finalisieren? Wollen Sie gegen einen Steuerbescheid Einspruch einlegen oder eine Klage beim Finanzgericht einreichen? Bei uns bekommen Sie anwaltliche Hilfe wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung oder eine Beratung im Steuerrecht zu Fragen Ihrer Steuerstrategie. Sprechen Sie uns einfach und jederzeit an!

Noch Fragen zum Thema Steuern und Recht?

Für Anfragen zu einer Rechtsberatung im Steuerrecht oder einer Steuerberatung, stehen wir Ihnen mit unseren erfahrenen Anwälten für Steuerrecht und unserem Steuerberaterteam sehr gerne zur Verfügung. Unser Team berät Sie fachlich versiert, steueroptimierend und kaufmännisch zielorientiert. Wir freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Der Erstkontakt zu SBS Legal ist immer kostenlos.

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