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Rechtsanwalt für den Gewerblichen Rechtsschutz, Lebensmittel- und Kosmetikrecht
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- Abmahnung von AGB - was nun?
- Abmahnverein / Abmahnvereine
- Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
- Hoheitliche Betätigung / Hoheitliche Aufgabe
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02.12.2024
Das LG Koblenz entschied, dass das Abwerben von Mitarbeitern grundsätzlich erlaubt ist, wenn dabei Grenzen eingehalten werden.
Mehr erfahren01.12.2024
Wann ein Krypto-Token unter die MiCAR oder die MiFID II fällt, ist in der EU umstritten. Die ESMA soll bald Leitlinien dazu veröffentlichen.
Mehr erfahrenDas Wettbewerbsrecht regelt das Miteinander von Konkurrenten in einem Markt und wird auch als Lauterkeitsrecht, Werberecht oder Gewerblicher Rechtsschutz bezeichnet. Als Anwalt für Wettbewerbsrecht wollen wir einen fairen Wettbewerb aufrechterhalten. Dies ist im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und seinen Nebengesetzen geregelt. Es gibt den Wettbewerbern bei einem Verstoß gegen die Spielregeln des fairen Miteinanders eine Reihe von Instrumenten an die Hand, um Wettbewerbsverstöße des Konkurrenten zu unterbinden. Dies sind neben der Abmahnung insbesondere die einstweilige Verfügung, mit der sehr schnell im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes eine verbotene Werbung im Bereich Social Media, Online Handel oder dem stationären Handel oder eine sonst unlautere Werbemaßnahme zur Unterlassung gebracht werden kann.
Die Durchsetzung im Wettbewerbsrecht ist eigentlich eine hoheitliche Aufgabe, wird aber in die Hand der Wettbewerber ebenso wie von Abmahnvereinen und Wettbewerbs- und Verbraucherschutzverbänden gegeben und nicht vom Staat verfolgt. Ebenfalls wichtig im Bereich des Lauterkeitsrechts ist für einen Anwalt für Wettbewerbsrecht die Prüfung von Werbemaßnahmen, die Wahrung des Geheimnisschutzes, ebenso wie die Erstellung von Vertragsklauseln wie etwa Wettbewerbsverbotsklauseln. Besonders wichtig ist in der heutigen Zeit des Online-Handels ist die Abwehr unberechtigter Abmahnung geworden.
Sie brauchen einen Anwalt für Wettbewerbsrecht? Dann sind Sie bei uns richtig! Kontaktieren Sie unsere Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz direkt telefonisch (040 / 7344086-0), per WhatsApp, via E-Mail (mail@sbs-legal.de) oder durch Verwendung unseres Kontaktformular am Ende dieser Seite für eine kostenneutrales Erstgespräch erreichen.
► Springen Sie direkt zur langen Fassung "7 wichtige Tipps beim Erhalt einer Abmahnung"
Wenn Sie eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht erhalten haben, ist es immer wichtig schnell, ruhig, gründlich und innerhalb der geforderten Frist zu handeln. Andernfalls droht eine kostspielige einstweilige Verfügung. Folgende 7 Tipps sollten Sie immer beachten:
Bei der Lektüre der Abmahnung sollten Sie immer prüfen, ob:
• Ihr Unternehmen korrekt und vollständig bezeichnet wurde;
• der im Abmahntext dargestellte Sachverhalt überhaupt richtig ist;
• der Abmahner überhaupt mit Ihnen im Wettbewerb steht;
• der Abmahner seinerseits nicht ebenfalls Fehler in seiner Werbung, auf seiner Website oder sonst in seiner Werbung gemacht hat.
Danach sollten Sie sich umgehend mit einem Anwalt für Wettbewerbsrecht in Verbindung setzen. Anwälte für Wettbewerbsrecht, die auf das Lauterkeitsrecht spezialisiert sind und viele Fälle etwa im Werberecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht bearbeitet haben, können nach einer gesonderten Fortbildung und Prüfung den Titel „Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz“ erwerben. Bei SBS Legal Rechtsanwälte haben wir mit Rechtsanwalt Schenk und Rechtsanwalt Braun gleich zwei Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und sind Spezialisten in diesem Rechtsbereich.
Im Wettbewerbsrecht abmahnt werden können unzulässige Werbungen und Werbemaßnahmen und sämtliche gesetzeswidrige geschäftliche Handlungen (siehe § 3 des Gesetzes zu Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs) eines Wettbewerbers mit Außenwirkung, die sich auf die Verbraucher oder andere Markteilnehmer auswirken.
§ 4 des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs regelt den Mitbewerberschutz.Dabei bewahrt diese Norm vor unlauterer Wettbewerbsbehinderung, unerlaubter Produktnachahmung, die Herkunftstäuschung einer Ware genauso wie vor Rufschädigung des Konkurrenten oder seiner Leistungen.
In § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs normiert ist unter anderem, dass irreführende Werbungen sowohl im Internet als auch stationären Handel abgemahnt werden können. Ein Beispiel für eine irreführende Regel liegt etwa in einer Preisreduzierung für den Produkterwerb, wenn es zuvor keine Preisreduzierung gab oder sie nur geschätzt wurde , oder wenn eine Traditionswerbung (z.B. Werbung mit Unternehmen A gegründet 1950) unwahr ist. Ebenfalls ein Evergreen der irreführenden Werbung ist Werbung mit unwahren Warenverfügbarkeiten. Wichtig zu wissen ist, dass eine Irreführung gemäß § 5 a des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs auch durch Unterlassen erfolgen kann.
§ 6 des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs soll die Wettberber vor unlauterer vergleichender Werbung schützen. Dabei regelt diese Norm zunächst, dass nicht jeder vergleichende Werbung unzulässig ist, sondern nur dann, wenn unlautere Elemente hinzukommen. Dies kann der Fall sein, wenn die Werbung sich nicht auf Leistungen für den gleichen Bedarf oder dieselbe Zweckbestimmung bezieht also im Klartext „Äpfel mit Birnen“ verglichen werden oder sonst der in dem Gesetz benannte Verbotskatalog erfüllt ist.
Ebenfalls verboten ist nach § 7 des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs die unzumutbare Belästigung. Einen Klassiker der unzumutbaren Belästigung stellen werbliche Spam-E-Mails dar, also E-Mails die ohne Einwilligung des Verbrauchers versandt werden. Ebenfalls belästigend kann aber die klassische Haustürwerbung sein, etwa wenn Vertreter unangekündigt und belästigend bei einem Verbraucher erscheinen, um jenen beispielsweise neue Energielieferverträge zu verkaufen. Die belästigende Telefonwerbung ist in § 7a des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs geregelt und verbietet gegenüber Verbrauchern sogenannte Cold-Calls.
Wenn Sie weitere aktuelle Gerichtsentscheidungen oder Gesetzesvorhaben zum Wettbewerbsrecht lesen wollen, so haben wir für Sie auf unserem Blog eine eigene Rubrik zum Wettbewerbsrecht bereitgestellt und wünschen viel Vergnügen bei der Lektüre.
Wir beantworten hier die wichtigsten Fragen:
Sie sind abgemahnt worden oder wollen einen Konkurrenten im Wettbewerbsrecht abmahnen, eine einstweilige Verfügung erwirken oder eine wettbewerbsrechtliche Klage erheben. Sie möchten Ihre Website wettbewerbsrechtliche prüfen lassen, eine Geheimhaltungsklausel oder ein Wettbewerbsverbot aufsetzen. Sie möchte Ihre Werbung, eine Gütesiegel oder ein Gewinnspiel mit dem Lauterkeitsrecht abgleichen. Dann Sie bei SBS LEGAL genau richtig. Unser Team berät Sie fachlich versiert in allen Belangen des Wettbewerbsrechts. Dies umfasst sowohl die Prüfung von Wettbewerbsverträgen, Werbungen oder Website einschließlich der Beratung hierzu ebenso wie die Durchsetzung und Abwehr von wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen sowie die Vertretung in einstweiligen Verfügungsverfahren oder anderer wettbewerbsrechtlicher Gerichtsverfahren.
Ein teilweise themenübergreifendes Fachgebiet ist das Markenrecht, in dem wir Ihnen ebenfalls eine hohe Expertise anbieten können.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne auch telefonisch zur Verfügung. Wünschen Sie die Rechtsberatung von dem erfahrenen Team aus Fachanwälten und Spezialisten von SBS LEGAL?