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Die Wirtschaftsmediation


Kooperation statt Konfrontation.

Die Wirtschaftsmediation ist eine interessante Möglichkeit, Konflikte des Wirtschaftslebens außergerichtlich zu lösen. Sie kann im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren die kosten- und zeiteffizientere Alternative sein.

Die Wirtschaftsmediation ist ein strukturiertes Verfahren, in dem die Konfliktparteien mit Hilfe des Mediators auf freiwilliger Basis, eine Vereinbarung über die Beilegung ihrer Streitigkeiten erzielen. Der Mediator hat keine Entscheidungsbefugnis und somit auch keine Lösung vorzugeben. Daraus ergibt sich ein entscheidender Unterschied zum Richter und Schiedsrichter. Demnach wird die Lösung des Konflikts im Gegensatz zu einem gerichtlichen Verfahren von den Medianden selbst erarbeitet. Im Vordergrund stehen die tatsächlichen Interessen der Konfliktparteien und das gemeinsame Erarbeiten von Lösungen.

Auf der Suche nach langfristigen Lösungen durchlaufen die Konfliktparteien mit dem Mediator einen Prozess, der aus mehreren Phasen besteht. Somit gibt es grundsätzlich einen strukturierten Ablauf des Mediationsverfahrens. Dennoch können die Parteien in den Grenzen des Rechts ihre Vorgehensweise frei bestimmen. Sie können von ihrer Privatautonomie Gebrauch machen und das Verfahren in gewissem Umfang flexibel gestalten. Die erste Kontaktaufnahme zum Mediator findet in den meisten Fällen durch einen der Konfliktbeteiligten oder eine unbeteiligte dritte Person statt.

Der Verfahrensablauf besteht aus fünf Phasen:

  • 1. Phase: Vorbereitung und Mediationsvertrag
  • 2. Phase: Informationsgewinnung und Themensammlung
  • 3. Phase: Herausarbeiten von Interessen
  • 4. Phase: Finden von Lösungsoptionen
  • 5. Phase: Verfassen einer Mediationsvereinbarung

Zudem gibt es die Grundsätze der Wirtschaftsmediation, die ein wichtiger Bestandteil eines professionellen Mediationsverfahrens sind und von den Beteiligten beachtet werden müssen. Diese dienen dem Schutz des Mediators, der Medianden und dem ordentlichen Ablauf des Mediationsverfahrens.

Die fünf Grundsätze der Wirtschaftsmediation sind:

  • der Grundsatz der Freiwilligkeit
  • der Grundsatz der Selbstverantwortlichkeit
  • der Grundsatz der Neutralität und Allparteilichkeit des Mediators
  • der Grundsatz der Offenlegungspflicht
  • der Grundsatz der Vertraulichkeit

Unsere Expertise:

Die Beteiligten eines Mediationsprozesses können als Expertenrunde bezeichnet werden. Die Medianden sind die Spezialisten des Konflikts, den nur sie am Besten kennen. Der Mediator ist der ausgebildete Fachmann für das Verfahren selbst. Die Qualität und die fachlichen Kompetenzen des Mediators haben dabei einen entscheidenden Einfluss auf den Ausgang des Mediationsverfahrens. Nur durch eine qualifizierte Ausbildung zum Wirtschaftsmediator und langjährige Erfahrungen in diesem Bereich lassen sich die häufig anspruchsvollen und komplexen Verfahren im Rahmen der Wirtschaftsmediationen durchführen. Diese Anforderungen kann SBS Legal professionell und kompetent gewährleisten.

Wir bieten unsere Leistung auf dem Gebiet der Wirtschaftsmediation insbesondere bei Konflikten in folgenden Konstellationen an:

  • Gesellschafterstreitigkeiten
  • Konflikte unter Unternehmern
  • Konflikte zwischen Unternehmen und Vertriebspartnern
  • Konflikte zwischen Kunde und Lieferant
  • Konflikte im Rahmen der Unternehmensnachfolge
  • Konflikte zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber
  • Konflikte zwischen dem Vorgesetzten und Mitarbeiter
  • Konflikte unter den Arbeitnehmern
  • Konflikte zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat
  • Bei Mobbing am Arbeitsplatz
  • Unterstützung bei der Organisationsentwicklung

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen zum Thema Wirtschaftsmediation im Allgemeinen oder im Speziellen haben.


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telefonisch unter (+49) 040 / 7344086-0 oder
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