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Das Wirtschaftsstrafrecht


Unternehmen bzw. Unternehmer können auf vielerlei Art mit strafrechtlich relevanten Problematiken in Berührung kommen.

Betrug, Bestechung oder Untreue sind typische Vergehen auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts. Diese von Wirtschaftsunternehmen begangenen Straftaten werden auch ‚white-collar-crimes‘ genannt.

Darüber hinaus können auch steuerrechtliche Belange die Steuerfahndung bei einem Unternehmen auf den Plan rufen.

Im Rahmen des Network Marketings spielt häufig die Vorschrift des § 16 Abs. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), der das Verbot der Progressiven Kundenwerbung regelt, eine maßgebliche Rolle. Hierbei geht es um das Betreiben von verbotenen Schneeballsystemen.

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Kryptowährungen oder Token gehen die Strafverfolgungsbehörden wegen Verstößen gegen das Kreditwesengesetz (KWG) vor, da zahlreiche vertriebliche Aktivitäten in diesem Zusammenhang ohne behördliche Zulassung strafbar sind. 

Ebenso können aus einer Produktverantwortung heraus Straftaten verfolgt werden, wenn zum Beispiel eine Substanz die Gesundheit der Verbraucher schädigt.


Die Frage der Haftung

Bei der Unternehmenskriminalität besteht eine weitere Besonderheit in der Haftungsfrage. Neben der Strafbarkeit des vorwerfbaren Verhaltens muss auch geklärt werden, wie und durch wen die Verantwortung im Unternehmen für die Straftat übernommen wird.

Sie als Unternehmer können in Ihrer täglichen Arbeit von strafrechtlichen Verfahren betroffen sein, sei es als geschädigtes oder als betroffenes Unternehmen.

Auch in diesen wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren vertreten wir Ihre Interessen.

Ebenso beraten wir Sie gern in Fragen des Wirtschaftsstrafrechts.


SBS LEGAL – Der Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht

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Rechtsanwälte, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt in den Bereichen Wirtschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, MLM-Recht haben, benötigen eine spezielle Expertise.

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