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SBS | Fachgebiete Abfindung

Abfindung nach der Kündigung?


Bekomme ich Geld (Abfindung), wenn ich gekündigt werde?

In Bezug auf das Thema Abfindung werden häufig dieselben Fragen gestellt. Was ist eigentlich genau eine Abfindung? Wann bekomme ich als Arbeitnehmer eine Abfindung beziehungsweise wann muss ich eine Abfindung als Arbeitgeber zahlen? Hilft eine Kündigungsschutzklage bei der Verhandlung um die Abfindung? Wie hoch ist eine Abfindung im Allgemeinen und im konkreten Fall? Und wie bekomme ich eine Abfindung durchgesetzt?

Was ist eine Abfindung?

Die Abfindung ist eine einmalige außerordentliche Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und den sich daraus ergebenden Verdienstmöglichkeiten. Durch Zahlung einer Abfindung kann für den Arbeitgeber die Möglichkeit bestehen, einen Arbeitnehmer trotz bestehendem Kündigungsschutz aus dem Unternehmen zu verabschieden. Dies gilt auch für andere sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, die nicht als Arbeitnehmer eingestuft werden, wie zum Beispiel den Fremdgeschäftsführer einer GmbH.

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass grundsätzlich ein Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Abfindung besteht. Das deutsche Recht sieht eine derartige Rechtsgrundlage nicht grundsätzlich vor. Davon gibt es jedoch Ausnahmen.

Eine davon ist in § 1a KSchG normiert. Dort ist ein Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung gesetzlich geregelt. Voraussetzung dafür ist eine schriftliche Kündigung des Arbeitgebers, die einen Hinweis auf die Abfindung enthalten muss. Die Höhe der Zahlung muss dabei nicht beziffert werden. Zudem muss der Arbeitnehmer in dem Kündigungsschreiben darüber informiert werden, dass die Abfindung erst in Anspruch genommen werden kann, wenn die Klagefrist von drei Wochen nach Zustellung der Kündigung verstrichen ist.

Dieser gesetzliche Anspruch gilt aber eben nur für die betriebsbedingte Kündigung. Bei sämtlichen anderen ordentlichen Kündigungen oder außerordentlichen Kündigungen kann nicht auf eine im Gesetz normierte Rechtsgrundlage zurückgegriffen werden.

Es können auch Abfindungsansprüche in Tarifverträgen, Sozialplänen, Einzelarbeitsverträgen und Geschäftsführerverträgen geregelt sein. Zudem können die Parteien auch einen Aufhebungsvertrag oder einen Abwicklungsvertrag mit Abfindungsklausel schließen.

Abfindung durch Kündigungsschutzklage?

Grundsätzlich dient die Kündigungsschutzklage dem Ziel, festzustellen, ob die Kündigung des Arbeitgebers unwirksam ist. Insofern ist sie nicht explizit darauf gerichtet, dass der klagende Arbeitnehmer eine Abfindung erhält. Vielmehr hat der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz gerettet, wenn er mit der Kündigungsschutzklage Erfolg hat.

In den meisten Fällen möchte aber ein Arbeitnehmer nicht wieder an den Arbeitsplatz zurück, der ihm zuvor gekündigt wurde. Und ein Arbeitgeber ist in diesen Fällen durchaus gewillt eine Abfindung zu zahlen. Vor allen Dingen auch, weil er dadurch sein finanzielles Risiko minimieren kann. Bei langer Verfahrensdauer und der Feststellung, dass die ausgesprochene Kündigung unwirksam ist, wäre der Arbeitgeber dazu verpflichtet, das Gehalt für den Zeitraum nachzuzahlen, in dem der Arbeitnehmer nicht gearbeitet hat. Zudem wird er in den meisten Fällen bereit sein eine Abfindung zu zahlen, weil er nur so den gekündigten Arbeitnehmer aus seinem Unternehmen bekommt. Letztlich verkauft der Arbeitnehmer durch die Entgegennahme einer Abfindung den Bestandschutz seines Arbeitsplatzes, welcher ihm durch das Gesetz gegeben ist.

Eine weitere Möglichkeit, die zur Zahlung einer Abfindung führen kann ist, dass das Gericht den Arbeitgeber zur Zahlung verurteilt. Dazu müssen zwei Voraussetzungen vorliegen. Zum einen muss die Kündigung nach Auffassung des Gerichts unwirksam sein und zum anderen muss feststehen, dass die Fortführung der Arbeit dem Arbeitnehmer nicht zugemutet werden kann. Ein Beispiel dafür können unüberwindbaren Differenzen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sein sowie stark herabwürdigende Aussagen gegenüber des Arbeitnehmers.

Wie hoch ist die Abfindung?

Die Faustregel zur Berechnung der Höhe der Abfindung ist die Hälfte des Bruttomonatsgehalts des gekündigten Arbeitnehmers multipliziert mit der Anzahl der Jahre der Betriebszugehörigkeit. Diese Regelung ist jedoch keinesfalls bindend und stellt lediglich einen Anhaltspunkt dar.

Es können auch wesentlich höhere Abfindungssummen verhandelt werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Sonderkündigungsschutz des Arbeitnehmers besteht, eine sehr lange Betriebszugehörigkeit gegeben ist und damit der Bestandschutz des Arbeitsverhältnisses besonders hoch ist.

Ebenso können aber auch geringere Abfindungen vereinbart werden, wenn zum Beispiel die betriebsbedingte Kündigung bei Schließung eines Unternehmens juristisch einwandfrei ist.

Die Abfindung wird bei Bezug von Arbeitslosengeld angerechnet, wenn die ordentliche Kündigungsfrist bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht eingehalten wurde. Wird hingegen die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten, wird keine Anrechnung vorgenommen.

Abfindungen unterliegen in der Regel der Steuerpflicht, können aber als außerordentliche Einkünfte steuerbegünstigt sein.

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Ein erfahrener und kompetenter Rechtsanwalt mit Spezialisierung im Arbeitsrecht weiß im konkreten Einzelfall, welche Strategie und Taktik zu wählen ist, um das bestmögliche Ziel für seinen Mandanten zu erreichen.

Die Interessen der Arbeitsvertragsparteien sind in der Regel gegensätzlich. Der Arbeitgeber möchte die Abfindung weitestgehend gering halten. Wohingegen der Arbeitnehmer eine möglichst hohe Abfindung erreichen möchte. Daher bedarf es neben der Expertise und dem Geschick auch das notwendige Durchsetzungsvermögen des Rechtsanwalts.

Nur durch fundierte Expertise kann eingeschätzt werden, wie wertvoll der bereits oben erwähnte Bestandschutz des Arbeitsnehmers tatsächlich ist. Die Interessen des Mandanten durchzusetzen kann sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich erfolgen. Auch hier kann insbesondere durch eine kompetente Rechtsberatung der richtige Weg eingeschlagen werden.

Zudem können die vollständigen Verhandlungen rund um die Abfindung weitere juristische Herausforderungen umfassen, wie zum Beispiel die Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrages, eines Abwicklungsvertrages oder aber eines gerichtlichen Vergleichs.

Lassen Sie sich frühzeitig professionell beraten, um schwerwiegende Fehler und Fehleinschätzungen sowie Kosten zu vermeiden.

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