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Wenn ein Arbeitnehmer gegen die Pflichten aus seinem Arbeitsvertrag verstößt, kann der Arbeitgeber ihn abmahnen. Dazu müssen jedoch bestimmte formale und inhaltliche Voraussetzungen gegeben sein, andernfalls wäre die Abmahnung unwirksam. Der Arbeitnehmer kann in diesem Fall verlangen, die Abmahnung aus der Personalakte entfernen zu lassen.
Die Abmahnung hat insbesondere drei Funktionen. Dazu zählen die Hinweis-, Ermahn- und Warnfunktion.
Die wohl wichtigste Funktion ist die Hinweisfunktion. Der Arbeitnehmer soll durch die Abmahnung auf sein pflichtwidriges Verhalten hingewiesen werden. Der Arbeitgeber muss bei der Erstellung der Abmahnung stets beachten, dass er das gerügte Verhalten so genau wie möglich beschreibt. Der Arbeitnehmer muss genau erkennen können, welches Verhalten ihm vorgeworfen wird.
Die Ermahnfunktion wird umgesetzt, indem die Abmahnung den Arbeitnehmer zu einem künftigen vertragsgemäßen Verhalten auffordert.
Der Arbeitgeber sollte auch beachten, dass die Warnfunktion an Bedeutung verliert, wenn mehrere aufeinanderfolgende Abmahnungen ohne Konsequenzen für den Arbeitnehmer bleiben.
Grundsätzlich gibt es keine Formvorschriften für die Abmahnung und somit könnte sie auch mündlich ausgesprochen werden. Davon ist allerdings abzuraten. Vielmehr sollte die Abmahnung stets schriftlich gegen Empfangsbekenntnis ausgesprochen werden. Denn für den Fall eines auf eine mögliche Kündigung folgenden Kündigungsschutzprozesses trägt der Arbeitgeber die Beweislast dafür, dass vor Ausspruch der Kündigung tatsächlich abgemahnt wurde. Wenn der Arbeitgeber der Beweislast nicht gerecht werden kann, droht unter Umständen das Unterliegen im Rechtsstreit. Es ist auch zu empfehlen, die Abmahnung unverzüglich nach dem pflichtwidrigen Verhalten des Arbeitnehmers auszusprechen. Andernfalls könnte der Arbeitnehmer denken, dass sein Verhalten akzeptiert werde.
Sollten Sie als Arbeitgeber Fragen zu den formalen und inhaltlichen Anforderungen einer Abmahnung haben, wenden Sie sich gerne an unser auf das Arbeitsrecht spezialisiertes Team.
Dann sind Sie bei uns von SBS LEGAL mit all diesen Fragen goldrichtig! Für Anfragen zu einer Rechtsberatung für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte, stehen wir Ihnen mit unseren erfahrenen Anwälten für Arbeitsrecht sehr gerne zur Verfügung. Unser Team berät Sie fachlich kompetent und kaufmännisch zielorientiert. Wir freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.