Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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Mit einer Abmahnung im Wettbewerbsrecht wird regelmäßig die Beseitigung eines Wettbewerbsverstoßes nach der Maßgabe des geltenden Wettbewerbsrechts verlangt. Dabei geht es in der Abmahnung um das Verbot einer Werbung, eines Slogans, eines Produktes oder sogar um den Verbot eines ganzen Vertriebssystems z.B. wegen progressiver Kundenwerbung. Häufig werden Abmahnungen mittlerweile für Verstöße auf Internetseiten von Unternehmen ausgesprochen, da die Unternehmen nicht selten keinen ordentlichen wettbewerbsrechtlichen Website-Check durchgeführt haben. Eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht kann daher mit sehr weitreichenden Einschnitten in die wirtschaftliche Betätigung eines Unternehmens verbunden sein.
Aus diesem Grund sollte man eine Abmahnung nie auf die „leichte Schulter nehmen“, da man andernfalls mit sehr erheblichen wirtschaftlichen Folgen belastet wird, wenn man z.B. unbedarft die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreibt. Besser ist es einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz oder jedenfalls einen Anwalt für Wettbewerbsrecht mit der Prüfung der Abmahnung im Wettbewerbsrecht zu beauftragen.
In der Abmahnung werden häufig auch die Rechtsanwaltskosten miteingefordert, wenn die Abmahnung über einen Anwalt für Wettbewerbsrecht versandt wird. Die Berechtigung der Einforderungen Rechtsanwaltskosten regelt der § 12 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs (UWG). Die Kosten sind aber nur bei einer berechtigten Abmahnung zu ersetzen. Häufig sind die Kosten durch den Abmahnanwalt auch zu hoch angesetzt. Daher sollte nicht unbedarft die geforderte Anwaltsrechnung gezahlt werden.
Wichtig ist, es bei Erhalt einer Abmahnung in Ruhe die Abmahnung zu prüfen, nicht mit dem gegnerischen Anwalt zu sprechen sondern das Abmahnschreiben zunächst dahingehend zu prüfen, ob der dort geschilderte Sachverhalt überhaupt zu verstehen ist und richtig ist. Danach sollte sich mit einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz oder Anwalt für Wettbewerbsrecht beraten werden, um so eine gute Strategie zur Abwehr der Abmahnung oder zur Abmilderung der Abmahnung zu planen.
Die 7 wichtigsten Regeln, wenn Sie eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht erhalten haben, sind zusammengefasst:
Anwälte für Wettbewerbsrecht, die auf das Lauterkeitsrecht spezialisiert sind und viele Abmahnfälle im Wettbewerbsrecht bearbeitet haben, können nach einer gesonderten Fortbildung und Prüfung den Titel „Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz“ erwerben. Bei SBS Legal Rechtsanwälte sind wir mit Rechtsanwalt Schenk und Rechtsanwalt Braun nicht nur Anwälte für Wettbewerbsrecht in Hamburg sondern Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und als deutschlandweit also auch in München, Berlin, Frankfurt oder Köln solche auf Abmahnungen im Wettbewerbsrecht spezialisiert.
Der Erhalt einer Abmahnung führt bei unerfahrenen Unternehmern immer wieder zu einer sprichwörtlichen Schockstarre, da in der Abmahnung mit Verboten, Vertragsstrafen, hohen Rechtsanwaltskosten, manchmal sogar mit Schadensersatzforderungen und Auskunftsansprüchen oder gar Androhungen von Strafanzeigen gedroht wird.
Bitte bewahren Sie die Ruhe und lassen Sie sich von einer Abmahnung nicht einschüchtern. Lesen Sie stattdessen, nachdem Sie den ersten Schock verdaut haben, den Vorwurf in Ruhe durch. Immer wieder nämlich passiert es, dass eine alte Website oder Werbung abgemahnt wird, in der Abmahnung falsche Tatsachen unterstellt werden oder gar ein vollkommen falsches Unternehmen in Anspruch genommen wird. In diesen Fällen ist die Abmahnung unberechtigt.
Ebenfalls geschieht es häufig, dass die Tatsachen und somit der Abmahngrund in der Abmahnung nicht nachvollziehbar sind. Auch dieser Mangel führt zur Unwirksamkeit der Abmahnung.
Auf jeden Fall kann man den in der Abmahnung vorgeworfenen Wettbewerbsverstoß nach einer gründlichen Lektüre besser bewerten, um sich danach mit einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz gut vorbereitet zu beraten.
Daher lohnt es sich immer die Abmahnung in Ruhe und in aller Gründlichkeit zu prüfen.
Sofern Sie nach einer Abmahnung den Abmahnanwalt kontaktieren, ist dies für jenen bereits ein Zeichen der Schwäche, da er zügig durch gezielt Nachfragen herausfinden wird, dass Sie „unbewaffnet“, nämlich ohne plausible Einwendungen auftreten. Dies wird ein Anwalt für Wettbewerbsrecht auszunutzen versuchen, um Sie zu einer Abgabe der strafbewährten Unterlassungserklärung und der Übernahme seiner Rechtsanwaltskosten zu bewegen. Vergessen Sie nie, der Abmahnanwalt ist im Wettbewerbsrecht gut geschult und Ihnen fachlich überlegen. Er wird häufig gut formulierte Argumente verbunden mit harschen Konsequenzen vortragen, auch um Ihnen Angst zu machen. Daher sollten Sie einen Direktkontakt vermeiden.
Wenn Sie vorschnell die geforderte Unterlassungserklärung abgeben, kann dies zu immensen Konsequenzen für Ihr Unternehmen führen. Abmahnanwälte formulieren die vorgefertigten strafbewährten Unterlassungserklärungen in vielerlei Hinsicht ungünstig. So sind vorgefertigte Unterlassungserklärungen häufig
Merken Sie sich das Folgende: Lassen Sie sich auf das Spiel des Abmahnanwaltes ein und zeichnen die vorgefertigte Unterlassungserklärung, so schließen Sie einen Unterlassungs- und Verpflichtungsvertrag ab. Dieser Vertrag gilt 30 Jahre!! Folglich kann der Mitbewerber über 30 Jahre Ihre Werbung prüfen und Sie bei einem Verstoß gegen den Unterlassungsvertrag mit einer Vertragsstrafe belegen. Auch bei kleinen Wettbewerbsverstößen halten die Gerichte eine Vertragsstrafe von 2.000 € für angemessen. Bei einem durchschnittlichen Wettbewerbsverstoß werden nicht selten Vertragsstrafen in Höhe von 5.000 € und mehr für angemessen erklärt. Gerade im Internet, wenn man auf mehrere Websites, Handelsplätzen (Amazon, Google-Shopping) oder auf mehreren Social Media Plattformen (Facebook und Instagram) Handel treibt, übersieht ein Unternehmen schnell einen Verstoß oder vergisst dessen Beseitigung. Eben diesen Umstand nutzt dann Ihr neuer „Vertragspartner“ aus und überzieht Sie mit einer hohen Vertragsstrafe.
Aus diesem Grund sollten Sie nie eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zeichnen, da man fast immer selbst bei Vorliegen eines Verstoßes eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben kann, die die Folgen mildert, nachdem zuvor die Wettbewerbsverstöße überall beseitigt wurden.
Mitwettbewerber, die Sie wegen eines Wettbewerbsverstoßes über deren Rechtsanwalt abmahnen, können die Kosten auf Sie „abwälzen“, wenn die Abmahnung berechtigt ist. Ein Abmahnanwalt wird dabei immer die höchstmöglichen und teilweise sogar überzogenen Kosten einfordern. Aus unserer umfassenden Tätigkeit als Hamburger Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz wissen wir, dass es beinahe immer möglich ist, die geforderten Rechtsanwaltskosten für eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht selbst dann reduzieren kann, wenn sie vollumfänglich berechtigt war.
Dies ist aber nicht mehr möglich, wenn die Rechtsanwaltskosten bereit gezahlt wurden oder die vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung durch Sie unterzeichnet wurde.
Durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz schaffen Sie sprichwörtliche „Waffengleichheit“. So kennen sich unsere SBS Legal Fachanwälte aus Hamburg mit Abmahnungen aus eine Vielzahl an Fällen aus, erkennen die Fallstricke, beraten Sie bei der Beseitigung der Wettbewerbsverstöße, der Modifikation der Unterlassungserklärung und somit der Herabsetzung des Vertragsstrafenrisikos, der Herabsetzung der Rechtsanwaltskosten des Abmahners oder der Abwehr der Abmahnung. Möglich ist es auch das Recht zum Gegenschlag zu nutzen, da Abmahner nicht selten ebenfalls offene Flanken im Wettbewerbsrecht haben, die man im Gegenzug ebenfalls abmahnen kann. In einigen Fällen unserer anwaltlichen Praxis waren Abmahnungen auch immer wieder unberechtigt, so dass über einen Spezialisten im Wettbewerbsrecht das Recht des Gegenschlags auch über eine negative Feststellungklage möglich ist.
Schließlich gibt auch immer wieder Abmahner, deren Abmahnung allein auf die Erzielung von Kosten oder Schäden ausgerichtet ist. In diesen Fällen können Sie über unsere Hamburger Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz den Einwand des Rechtsmissbrauchs erheben und müssen weder eine Unterlassungserklärung abgegeben noch die Rechtsanwaltskosten tragen.
Haben Sie eine Abmahnung erhalten oder möchten einen wettbewerbswidrig agierenden Mitwettbewerber abmahnen?
Sie haben Fragen zu dem Thema Abmahnung im Wettbewerbsrecht oder suchen Beratung von einem bundesweit tätigen Fachanwalt? Dann sind Sie genau richtig bei uns. Kontaktieren Sie uns unter den folgenden Kontaktmöglichkeiten – wir freuen uns bereits jetzt, Ihren Erfolg zu gestalten.
Der Erstkontakt zu SBS LEGAL ist immer kostenlos.
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