Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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Das Verwenden von allgemeinen Geschäftsbedingungen ist im Geschäftsverkehr kein Muss. Allerdings sollte jeder Händler welche verwenden, da er so den Vertrag individuell gestalten und zum Beispiel Haftungsrisiken ausschließen kann. Viele gestalten ihre AGB allerdings selbst oder übernehmen einfach welche von Dritten, ohne diese auf ihre Wirksamkeit hin zu kontrollieren. So kommt es häufig dazu, dass AGB fehlerhaft gestaltet werden und einzelne Klauseln unwirksam werden.
Verstößt man gegen Vorgaben für allgemeine Geschäftsbedingungen und sind infolgedessen Klauseln unwirksam, kann es sein, dass man abgemahnt wird. Abmahnbefugt sind dabei alle Mitbewerber, also Unternehmen, die mit Ihnen in einem direkten Wettbewerbsverhältnis stehen (§2 Absatz 1 Nummer 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb), und rechtsfähige Wettbewerbsverbände und Vereine. Dabei sind insbesondere irreführende Klauseln oder Klauseln, die Verbraucherrechte einschränken, immer noch kostenpflichtig abmahnbar. Denn die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sogenannte Marktverhaltensregeln. Bekommt man eine Abmahnung, kann das schnell teuer werden. Denn die Kosten können schnell mal bei 5000€ anfangen und bis 100.000€ steigen. Bekommt man eine Abmahnung sollte man sich daher schnellstmöglich anwaltliche Hilfe suchen. Ansonsten droht ein Gerichtsverfahren in Form einer einstweiligen Verfügung. Dies würde wiederum noch teurer werden.
Benutzt man fehlerhafte AGB, kann es schnell zu einer Abmahnung kommen. Erstellt man diese selbst, oder übernimmt einfach welche von Dritten, schleichen sich so schnell Fehler ein. Daher sollte man sich vorher anwaltlich beraten lassen, um Kosten vorzubeugen.
Allerdings gibt es Klauseln, die besonders häufig unwirksam sind und daher abgemahnt werden können.
Beispielsweise ist eine Klausel unwirksam, wenn sich der Verkäufer vorbehält, die Art der Nacherfüllung bei einer mangelhaften Kaufsache selbst auszuwählen. Dies verstößt nämlich gegen §475 BGB, der vorgibt, dass von den Regelungen der §§437 Nummer 1, 439 BGB nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden darf. So besteht bei derartigen Klauseln ein besonders hohes Risiko, abgemahnt zu werden.
Außerdem wird oft abgemahnt:
Da es noch viel mehr fehleranfällige Klauseln gibt, sollte man sich vorher ausführlich mit dem Thema auseinandersetzen.
Um auf der sicheren Seite beim Verwenden von allgemeinen Geschäftsbedingungen zu sein, sollte man ein paar Dinge beachten.
Zum einen sollte man sich immer an die gesetzlichen Vorgaben halten. So umgeht man die Gefahr, dass die Klauseln schon aufgrund der §§308,309 BGB unwirksam werden.
Zum anderen sollten die AGB klar und verständlich für den Vertragspartner sein. So umgehen sie die Gefahr, dass anders formulierte Klauseln gegen §307 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verstoßen.
Als letztes sollten Sie darauf achten, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen fair für beide Vertragsparteien sind und der Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligt wird.
Wir als Kanzlei für AGB-Recht sind darauf spezialisiert, diese Fehler zu erkennen und die Klauseln besser zu gestalten. Unsere Leistungen:
Sie brauchen Hilfe bei der Erstellung von allgemeinen Geschäftsbedingungen, sind abgemahnt worden oder wollen selbst einen Mitbewerber abmahnen? Dann Sie bei SBS LEGAL genau richtig. Für Anfragen zu einer Rechtsberatung für AGB-rechtliche Fragestellungen stehen wir Ihnen mit unseren erfahrenen Anwälten für AGB-Recht sehr gerne zur Verfügung. Unser Team von Rechtsanwälten und Fachanwälten für Gewerblichen Rechtsschutz berät Sie fachlich versiert und zielorientiert in allen Belangen des AGB-Rechts. Wir freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
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