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Das AGB-Recht


Allgemeine Geschäftsbedingungen erstellen, prüfen oder überabreiten

Als Anwalt für AGB-Recht befassen wir von SBS LEGAL uns mit der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder kurz gefasst dem Erstellen von AGB ebenso wie dem Prüfen und Überarbeiten einzelner AGB (auch Vertragsklauseln oder Klauseln bezeichnet). AGB können auch als Allgemeine Nutzungsbedingungen bezeichnet werden, wenn es um die vertragliche Regelung der Nutzung von Internetplattformen, Social Media Plattformen oder Mitgliedschaften aller Art geht. Geregelt ist das AGB-Recht im Bürgerlichen Gesetzbuch als besonderer Teil des Vertragsrechts und Zugleich Bestandteil des IT-Rechts und Internetrechts.

Anwalt für AGB-Recht - Soforthilfe durch Erstkontakt

Sie brauchen eine Beratung im AGB-Recht oder einen Anwalt für AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) etwa für die Überarbeitung Ihrer AGB, sonstige Online-Rechtstexte oder dem Erstellen neuer Geschäftsbedingungen oder Nutzungsbedingungen? Dann sind Sie bei uns richtig und können unser Anwaltsteam direkt telefonisch (040 / 7344086-0), per WhatsApp, via E-Mail (mail@sbs-legal.de) oder durch unser Direktkontaktformular erreichen.

Unsere Leistungen als Kanzlei für AGB-Recht:

  1. Erstellung individueller AGB, auch für die Verwendung bei internationalen Vertragsschlüssen (internationales Privatrecht);
  2. Erstellung von AGB und Rechtstexten für die Nutzung von Apps (App-AGB und Allgemeine Nutzungsbedingungen);
  3. Erstellung von AGB für eBay (eBay-AGB);
  4. Erstellung von Internet-AGB und Rechtstexten für Onlineshops (Shop-AGB);
  5. Erstellung von AGB für den Bereich B2B (Business to Business);
  6. Prüfung von AGB und Rechtstexten auf Rechtmäßigkeit bzw. Wirksamkeit;
  7. Überarbeitung bereits vorhandener AGB und Rechtstexte;
  8. Prüfung konkreter Fragen zu AGB-Klauseln und Standardvertragsklauseln;
  9. Abwehr von einer Abmahnung im Wettbewerbsrecht wegen rechtswidriger AGB.

 


Was regeln AGB eigentlich und wozu dienen die Standardklauseln?

AGB sind Vertragsklauseln, die Online-Shop-Betreiber, E-Commerce Anbieter, oder sonstige Unternehmen für eine Vielzahl von Warenkäufen oder andere Leistungen vorformuliert und standarisiert gegenüber den Kunden verwenden. Dabei regeln die AGB zunächst die Vertragsbeziehung mit dem Kunden, geben ihm Hinweis dazu, welche Gewährleistungsrechte der Kunde hat oder wann eine Haftung des Webshops ausgeschlossen ist. Ferner ist in den AGB auch häufig der Versand der Ware, die Versandkosten und die Lieferkosten mitgeregelt. Auch ist es sinnvoll, die gesetzlich geregelten Informationsplichten und Belehrungspflichten (vor allem gegenüber Verbrauchern im Bereich des B2C-Online-Handels) im Rahmen von AGB mitzuregeln. Die wichtigsten Belehrungspflichten sind dabei: a) die Belehrung über das Widerrufsrecht, b) die Bereitstellung eines Widerrufsformulars, c) die Information über den Ablauf des Vertragsschlusses im Onlineshop und die Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutz), für die auch das Datenschutzrecht wichtig ist. Die AGB sind durch den Endkunden im B2C Bereich stets aktiv als Vertragsbestandteil zu akzeptieren. In Online-Shops sollten die AGB zur Einhaltung des AGB-Rechts nach dem Abschluss der Bestellungen im Warenkorb unmittelbar vor Abschluss des Kaufvertrages durch ein aktiv zu setzendes Häkchen durch den Endkunden akzeptiert werden. Nach Abschluss des Vertrages ist ferner auch eine Bestätigung und Wiedergabe der AGB und anderer Rechtstexte via E-Mail etwa im Rahmen der Bestellbestätigung aus Transparenzgründen empfehlenswert.

Diese 7 AGB-Klauseln sollten Unternehmen unter KEINEN Umständen verwenden

AGB als Standardvertragsklauseln sind insbesondere im B2C Bereich sehr stark reglementiert. Die wichtigsten Regelungen zur Prüfung von AGB finden sich in den §§ 305 - 310 BGB. §§ 308 BGB und 309 BGB geben direkt konkrete Klauselverbote gegenüber Verbrauchern vor. Sofern eine AGB-Klausel eines Unternehmens gegen ein solches gesetzliches Verbot verstößt, ist die Klausel rechtswidrig und nicht mehr durch den Shop-Betreiber verwendbar.

Folgende 7 Klauseln sollten Sie für Ihren Online-Shop oder sonst für Ihr Unternehmen niemals verwenden:

  1. Verwenden Sie als beispielsweise auch nach Österreich liefernder Web-Shop bitte keine Klausel gegenüber Verbrauchern, die das deutsche Recht für ausschließlich anwendbar erklärt. Eine solche Klausel gegenüber österreichischen Verbrauchern (Konsumenten) stellte eine unzulässig Rechtswahlklausel dar und ist stets rechtwidrig.
  2. Verwenden Sie als Unternehmen gegenüber Privatkunden niemals eine Klausel, wonach der Gerichtstand ausschließlich der Sitz Ihres Unternehmens ist. Eine solche Klausel stellt eine stets gegenüber Verbrauchern unzulässig Gerichtsstandklausel dar.

  3. Häufig zu finden sind gegenüber Verbrauchern auch Klauseln, die den Käufer verpflichten, die Waren binnen weniger Tage zu prüfen und gefundene Mängel zu rügen. Klauseln wie diese sind bei ordnungsgemäßer Formulierung im B2B Bereich zulässig. Im B2C Bereich aber sind diese Klauseln stets unzulässig, da gegenüber einem Verbraucher das gesetzliche Gewährleistungsrecht nicht eingeschränkt werden darf.

  4. Ebenfalls beliebt sind pauschale Mahngebühren für den Fall des Zahlungsverzugs des Verbrauchers in Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Aber Achtung - § 309 Nummer 5a BGB regelt, dass keine Mahngebühren gefordert werden dürfen, die höher als der Verzugsschaden sind. So wurde bereits gerichtlich festgestellt, dass pauschale Mahngebühren von 3,00 € zu hoch sind. Dies führte für die Verwender einer solchen unzulässigen Klauseln dazu, dass sie dann keine Mahngebühr mehr verlangen konnten.

  5. Vorsicht ist auch bei der Formulierung der Lieferzeiten in den AGB geboten, da unverbindliche Lieferzeiten in den AGB verboten sind. So wurden bereits gerichtliche Klauseln wie „Lieferzeit auf Nachfrage“ oder „Die Lieferzeit ergibt sich aus unserem elektronischen Katalog“ gerichtlich für unzulässig erklärt.

  6. Auch die Haftungsauschlussklauseln in den AGB sind mit der gebotenen Sorgfalt zu formulieren. So ist ein Haftungsausschluss in AGB zunächst nur für leichte Fahrlässigkeit niemals aber für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zulässig. Aber auch bei leichter Fahrlässigkeit ist kein Ausschluss der Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit erlaubt. Daher sollte eine Haftungsklausel für leichte Fahrlässigkeit stets den Zusatz: „Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.“ Andernfalls ist die Klausel unzulässig und das Unternehmen haftet uneingeschränkt auch bei leichter Fahrlässigkeit.

  7. Ein weiterer Evergreen unter den unzulässigen AGB-Klausel stellt auch die folgende Regelung dar: „Der Kunde darf Forderungen gegen ein Unternehmen nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.“ Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 20.03.2018 – Az.: XI ZR 309/16) benachteilig diese Standardregelung Privatkunden unangemessen, da der Verbraucher hierdurch nach einer Widerruferklärung in der Rückabwicklung eines Vertrages unzulässig beschränkt wird, sofern er eine Forderung eben nur dann aufzurechnen berechtig ist, wenn sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Vorgenannte Auflistung unzulässiger AGB-Klausel ließe sich noch erheblich ausweiten, da es hierzu gefühlt unzählige Urteile – wie auch das aktuelle BGH-Urteil zu der Zustimmungsfiktion im AGB-Recht - in den letzten Jahren gab. Auch ist hinzuweisen, dass jährlich neue Urteile aufkommen, die bisher zulässige AGB für unzulässig erklären. Aus diesem Grund sollten auch bestehende (zum Zeitpunkt der Erstellung zulässige) AGB regelmäßig überprüft und gegebenenfalls überabreitet werden

Warum AGB wichtig sind und wieso man die AGB durch einen Profi erstellen lassen sollte

Unternehmen, die durch einen Anwalt für AGB-Recht erstellte AGB verwenden, geben nicht nur die rechtlichen Spielregeln des Warenkaufs oder Leistungserwerbs vor. Vielmehr stärken diese Marktteilnehmer auch ihr Image durch ihren professionellem Rechtsauftritt und stärken so die professionelle Außendarstellung. Die AGB sollten dabei durch einen Anwalt für AGB-Recht erstellt werden, da es im B2C Bereich wie bereits vorangehend dargelegt  „eine Flut“ von Gerichtsurteilen zu unwirksamen und wettbewerbswidrigen AGB gibt. Eben diese Rechtsprechung ist uns von SBS LEGAL bekannt, so dass wir die Rechtmäßigkeit Ihrer AGB gewähren können. Durch regelmäßige Updates Ihrer AGB beugen Sie unangenehmen rechtlichen Auseinandersetzungen und Streitigkeiten vor Gericht mit Ihren Kunden oder Geschäftspartnern ebenso wie wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen vor. Im B2B Bereich kann ein Unternehmen sich mithilfe der Verwendung von rechtssicheren AGB enorme geschäftliche und rechtliche Vorteile sichern. Angefangen bei der Vereinbarung eines Gerichtsstands, der Modifizierung der gesetzlichen Gewährleistung zugunsten des AGB-Verwenders, der Einführung einer Vertragsstrafe-Klausel für den Fall von Pflichtverletzungen des Vertragspartners, über die Einfügung von Haftungsbeschränkungen bis zur Formulierung von vertraglichen Sicherungsmitteln (z.B. der Eigentumsvorbehalt) bietet das AGB-Recht im B2B Bereich erhebliche Gestaltungsmöglichkeit, kein AGB-Verwender versäumen sollte.


SBS LEGAL - Kanzlei für AGB-Recht

Sie möchten einen Standardvertrag, die AGB, Allgemeines Nutzungsbedingungen oder Vertragsklauseln erstellen, prüfen oder überarbeiten, haben eine Abmahnung wegen einer wettbewerbswidrigen AGB-Klausel erhalten, oder Ihnen wird im Rahmen eines Rechtsstreits die Unzulässigkeit einer Regelung in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegengehalten. Dann sind Sie bei uns von SBS LEGAL genau richtig. Für Anfragen zu einer Rechtsberatung zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen, stehen wir Ihnen mit unseren erfahrenen Anwälten für AGB-Recht sehr gerne zur Verfügung.

Unser Team berät Sie fachlich kompetent und kaufmännisch zielorientiert.

Wir freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Der Erstkontakt zu SBS Legal ist immer kostenlos.

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