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Das AGB-Recht


Als Kanzlei für AGB-Recht befassen wir von SBS LEGAL uns mit der Erstellung, Prüfung und Überarbeitung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB). Dazu gehören auch einzelne Vertragsklauseln, Nutzungsbedingungen für Apps und Plattformen, Shop-AGB sowie Bedingungen für Mitgliedschaften oder digitale Angebote. Geregelt ist das AGB-Recht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als besonderer Teil des Vertragsrechts und zugleich Bestandteil des IT-Rechts und Internetrechts.

Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen?

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert und von einer Vertragspartei gestellt werden. Gegenüber Verbrauchern kann bereits die einmalige Verwendung genügen, wenn der Verbraucher wegen der Vorformulierung keinen Einfluss auf den Inhalt nehmen konnte. Entscheidend ist, dass die Bedingungen nicht im Einzelnen ausgehandelt wurden. Es reicht nicht aus, dem Vertragspartner lediglich freizustellen, ob er unterschreibt. Von einer Individualvereinbarung ist erst dann auszugehen, wenn der Inhalt ernsthaft zur Diskussion gestellt wird und der Vertragspartner tatsächlich auf die Formulierung Einfluss nehmen kann.

AGB werden häufig als Kleingedrucktes bezeichnet. Ihre Funktion geht jedoch weit darüber hinaus. Sie sollen wiederkehrende Vertragsabläufe vereinheitlichen, Rechte und Pflichten festlegen und gesetzliche Regelungen an das jeweilige Geschäftsmodell anpassen.

Sind AGB erforderlich?

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Verwendung von AGB besteht nicht. Trotzdem sind sie im Geschäftsleben oft sinnvoll oder sogar kaum entbehrlich, denn Unternehmen müssen nicht bei jedem Vertrag erneut über Zahlungsfristen, Lieferbedingungen, Haftung oder Kündigung verhandeln. Besonders wichtig sind AGB bei Vertragstypen, die gesetzlich nicht vollständig geregelt sind, etwa bei Leasing-, Factoring- oder Franchiseverträgen. Auch unbestimmte Rechtsbegriffe können darin näher ausgestaltet werden.

Auch einzelne vorformulierte Klauseln können rechtlich AGB sein. Es kommt nicht darauf an, ob das Dokument ausdrücklich mit „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ überschrieben ist.


Was regeln AGB?

AGB können insbesondere folgende Punkte enthalten:

  • Zustandekommen des Vertrages,
  • Vertragsdauer und Kündigung,
  • Preise, Fälligkeit und Zahlungsbedingungen,
  • Liefer- und Leistungsfristen,
  • Versand- und Transportkosten,
  • Folgen eines Liefer- oder Zahlungsverzugs,
  • Nachbesserung und Ersatzlieferung,
  • Gewährleistung und Haftung,
  • Eigentumsvorbehalt,
  • Vertragsstrafen und Sicherungsmittel,
  • Gerichtsstand und anwendbares Recht, soweit dies zulässig ist.

Im Online-Handel kommen weitere Informationspflichten hinzu. Dazu gehören beispielsweise Angaben zum technischen Ablauf des Vertragsschlusses, zu Korrekturmöglichkeiten bei Eingabefehlern und zur Speicherung des Vertragstextes. Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular können gemeinsam mit den AGB bereitgestellt werden, sollten aber deutlich von ihnen getrennt sein. Datenschutzinformationen gehören regelmäßig in eine eigene Datenschutzerklärung.

Wie müssen AGB gestaltet sein?

AGB müssen verständlich, übersichtlich und lesbar sein. Der Vertragspartner muss erkennen können, welche rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen eine Klausel hat. Unnötige Abkürzungen, unstrukturierte Textblöcke oder bloße Verweise auf Gesetzesparagraphen können gegen das Transparenzgebot verstoßen.

Schriftgröße, Absätze und Überschriften müssen eine zumutbare Kenntnisnahme ermöglichen. Unklare Formulierungen gehen im Zweifel zulasten des Verwenders. Überraschende Klauseln werden gar nicht erst Vertragsbestandteil.

Wie werden AGB zum Vertragsbestandteil?

Gegenüber Verbrauchern muss spätestens bei Vertragsschluss deutlich auf die AGB hingewiesen werden. Der Kunde muss außerdem die Möglichkeit erhalten, ihren Inhalt in zumutbarer Weise zur Kenntnis zu nehmen. Ein erstmaliger Hinweis in der Rechnung, im Lieferschein oder in einer nachträglich versandten Auftragsbestätigung ist zu spät.

Sind die AGB auf der Rückseite eines Formulars abgedruckt, muss auf der Vorderseite darauf hingewiesen werden. Bei typischen Massengeschäften ohne persönlichen Kontakt kann ein gut sichtbarer Aushang genügen. Bei mündlichen oder telefonischen Vertragsschlüssen müssen die Bedingungen rechtzeitig zugänglich gemacht werden.

Im Online-Shop sollten die AGB vor Abschluss der Bestellung deutlich verlinkt und abrufbar sein. Der Kunde muss sie speichern und ausdrucken können. Eine gesonderte Checkbox ist nicht in jedem Fall gesetzlich zwingend, erleichtert aber den Nachweis der Einbeziehung. Sie darf nicht vorangekreuzt sein.

Im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr sollten Hinweis und AGB in der verwendeten Verhandlungssprache vorliegen.

AGB im B2B-Bereich

Zwischen Unternehmen gelten weniger strenge Einbeziehungsvoraussetzungen, doch trotzdem werden AGB nicht automatisch Vertragsbestandteil. Der Geschäftspartner muss erkennen können, dass der Verwender den Vertrag nur zu seinen Bedingungen abschließen möchte. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte deshalb auch im B2B-Bereich in jedem Angebot auf die AGB hingewiesen werden. Verwenden beide Vertragsparteien eigene AGB, gelten regelmäßig die übereinstimmenden Klauseln. Widersprechen sich einzelne Bestimmungen, tritt an ihre Stelle grundsätzlich die gesetzliche Regelung.

Diese sieben Klauselarten sollten Unternehmen vermeiden

Pauschale Haftungsausschlüsse

Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit kann nicht pauschal ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Auch bei leichter Fahrlässigkeit muss die Haftung für wesentliche Vertragspflichten angemessen berücksichtigt werden.

Unzulässige Beschränkungen der Mängelrechte

Gegenüber Verbrauchern dürfen gesetzliche Mängelrechte nicht vollständig ausgeschlossen werden. Starre Prüf- und Rügefristen sind im B2C-Bereich regelmäßig unwirksam. Bei gebrauchten Waren kann die Verjährung nicht ohne Weiteres durch eine gewöhnliche AGB-Klausel auf ein Jahr verkürzt werden.

Unzulässige Preisänderungsklauseln

Eine Preiserhöhung für Waren oder Leistungen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss erbracht werden sollen, ist gegenüber Verbrauchern grundsätzlich unzulässig. Auch spätere Preisänderungen müssen transparent geregelt sein und dürfen nicht allein im freien Ermessen des Unternehmens stehen.

Unbestimmte Lieferzeiten

Formulierungen wie „Lieferzeit auf Nachfrage“ oder „Lieferung in der Regel“ können unwirksam sein. Der Kunde muss erkennen können, innerhalb welchen Zeitraums er mit der Leistung rechnen darf.

Unzulässige Gerichtsstands- und Rechtswahlklauseln

Gegenüber Verbrauchern kann nicht pauschal der Sitz des Unternehmens als ausschließlicher Gerichtsstand festgelegt werden. Bei grenzüberschreitenden Verbraucherverträgen darf eine Rechtswahl nicht den Eindruck erwecken, der Verbraucher verliere den zwingenden Schutz seines Aufenthaltsstaates.

Zu weitgehende Aufrechnungs- und Abtretungsverbote

Die Aufrechnung mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen darf nicht ausgeschlossen werden. Auch weitergehende Beschränkungen können unwirksam sein, wenn sie eng verbundene Gegenansprüche oder Rechte aus der Rückabwicklung unangemessen erschweren. Pauschale Abtretungsverbote für Geldforderungen von Verbrauchern sind ebenfalls problematisch.

Unzulässige Laufzeit- und Verlängerungsklauseln

Für seit dem 1. März 2022 geschlossene Verbraucherverträge gelten strengere Regeln. Nach Ablauf der Erstlaufzeit darf sich ein Vertrag grundsätzlich nur auf unbestimmte Zeit verlängern, wenn der Verbraucher mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen kann. Für Telekommunikationsverträge bestehen zusätzliche Vorgaben.

Weitere Risiken unwirksamer AGB

Auch pauschale Mahnkosten können unwirksam sein, wenn sie den gewöhnlich entstehenden Schaden übersteigen. Der Kunde muss außerdem nachweisen dürfen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

Ist eine Klausel unwirksam, bleibt der Vertrag grundsätzlich bestehen. An die Stelle der Klausel tritt die gesetzliche Regelung. Diese ist für den Verwender häufig ungünstiger als eine wirksam formulierte Bestimmung. Hinzu kommen mögliche Abmahnungen und Unterlassungsansprüche.

Besonderheiten im Online-Handel

Verbraucher haben bei vielen Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Wird nicht richtig belehrt, kann sich die Frist um bis zu zwölf Monate verlängern.

Für online geschlossene Verbraucherverträge ist seit 2026 zudem eine elektronische Widerrufsfunktion vorgesehen. Sie muss leicht zugänglich sein, den Widerruf eindeutig ermöglichen und während der Widerrufsfrist verfügbar bleiben. Der Eingang ist auf einem dauerhaften Datenträger, etwa per E-Mail, zu bestätigen.


Was gilt für Selbstständige und Kleinunternehmer?

Für Selbstständige gelten dieselben Grundsätze wie für andere Unternehmen. Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz ändert am AGB-Recht nichts. Kleinunternehmer müssen ihre Preisangaben und Rechnungen korrekt gestalten. Eine allgemeine Pflicht, den Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung zusätzlich in die AGB aufzunehmen, besteht nicht.

Warum AGB professionell erstellt werden sollten

AGB müssen zum Unternehmen, zur angebotenen Leistung und zum Kundenkreis passen. Hinzu kommt eine umfangreiche Rechtsprechung, die sich fortlaufend weiterentwickelt. Bedingungen sollten deshalb regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden.

Im B2B-Bereich bieten sorgfältig formulierte AGB erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten, etwa bei Haftung, Gewährleistung, Eigentumsvorbehalt, Vertragsstrafen und Gerichtsstand. Im B2C-Bereich helfen rechtssichere Regelungen, Abmahnungen und Streitigkeiten mit Kunden zu vermeiden.


SBS LEGAL – Kanzlei für AGB-Recht

SBS LEGAL berät Unternehmen im AGB-Recht bei der Erstellung, Prüfung und Überarbeitung Allgemeiner Geschäftsbedingungen. Dies umfasst insbesondere AGB für Online-Shops, digitale Geschäftsmodelle sowie Vertragsgestaltungen im B2B- und B2C-Bereich.

AGB erstellen und rechtliche Risiken frühzeitig erkennen

Welche Klauseln wirksam verwendet werden können, hängt vom Geschäftsmodell, dem Vertragstyp und dem jeweiligen Kundenkreis ab. Wir prüfen bestehende Vertragsbedingungen auf ihre Vereinbarkeit mit den §§ 305 ff. BGB und unterstützen Unternehmen dabei, AGB an neue Geschäftsmodelle, gesetzliche Änderungen und relevante Entwicklungen in der Rechtsprechung anzupassen. Dabei berücksichtigen wir neben dem klassischen AGB-Recht auch angrenzende Anforderungen des IT-, Internet- und Verbraucherschutzrechts.

Der Erstkontakt zu SBS LEGAL ist kostenlos.

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