Rechtsanwalt & Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
T (+49) 040 / 7344 086-0
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Spezialist für Arbeitsrecht, Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV)
T (+49) 040 / 7344 086-0
► KI & Urheberrecht: Nutzer vs Urheber
159 Bewertungen
https://www.provenexpert.com/sbs-legal-rechtsanwaelte
91 Bewertungen
https://www.anwalt.de/sbs-legal-rechtsanwaelte
17 Bewertungen
https://www.google.com/search?&q=sbs-legal
14 Bewertungen
https://www.facebook.com/SBS-LEGAL-Rechtsanw%C3%A4lte
Das Persönlichkeitsrecht ist ein grundlegendes Recht, das jedem Menschen zusteht. Es schützt die Privatsphäre und verbietet es anderen, diese ohne Zustimmung zu verletzen. Beispielsweise darf niemand ohne deine ausdrückliche Erlaubnis Fotos von dir aufnehmen oder Informationen über dich online verbreiten.
Eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts liegt vor, wenn jemand etwas über dich sagt oder tut, das dir schadet oder dich verletzt. Ein Beispiel dafür wäre, wenn jemand absichtlich gemeine Bemerkungen über dich macht oder dich ohne Grund provoziert.
Es ist entscheidend, dass wir darauf achten, die Persönlichkeitsrechte anderer zu wahren und niemanden zu verletzen. Solltest du feststellen, dass dein Persönlichkeitsrecht verletzt wird, sprich mit einer Vertrauensperson oder einem Erwachsenen, der dir helfen kann, die Situation zu klären.
Vergiss nicht: Jeder Mensch hat das Recht, mit Würde, Respekt und Frieden behandelt zu werden.
Einige wichtige Persönlichkeitsrechte sind im deutschen Recht festgelegt. Dazu gehören das Namensrecht (§ 12 BGB), das Urheberrecht (§ 12 UrhG) und das Recht am eigenen Bild (§ 22 KunstUrhG). Im Gegensatz dazu ist das Allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht unabhängig gesetzlich verankert.
Das Grundrecht wurde vom Bundesverfassungsgericht in den 1950er Jahren entwickelt. Es basiert auf der Allgemeinen Handlungsfreiheit, Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG). Außerdem bezieht es sich auf die Menschwürdegarantie aus Art. 1 Abs. 1 GG. Heute ist das Grundrecht gewohnheitsrechtlich anerkannt und durch zahlreiche Urteile konkretisiert worden.
Neben dem verfassungsrechtlich verankerten Grundrecht besteht auch ein zivilrechtliches Allgemeines Persönlichkeitsrecht mit gleichen Ausprägungen. Die Wirkungsweise ist unterschiedlich. Das verfassungsrechtliche Allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt den Einzelnen vor staatlichen Eingriffen. Das zivilrechtliche Allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt die Bürger untereinander vor Eingriffen.
Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt die Persönlichkeit. Es schützt vor Eingriffen in das Leben, die Freiheit und die Privatsphäre. So hilft es auch, die Menschenwürde zu wahren. Diesen umfangreichen Schutzbereich hat die Rechtsprechung durch verschiedene Fallgruppen weiter präzisiert, einschließlich:
Das Grundrecht bietet Schutz für jede natürliche Person. Es ist umstritten, ob und wie Personenvereinigungen, besonders juristische Personen, das Allgemeine Persönlichkeitsrecht nutzen können.
Der Grund für diese Uneinigkeit ist, dass das Allgemeine Persönlichkeitsrecht aus dem Grundrecht der Menschenwürde stammt. Juristische Personen können keine persönliche Würde haben. Es existiert keine ähnliche "Würde des Unternehmens".
Allerdings gewährt der Bundesgerichtshof Unternehmen ein sogenanntes "Recht auf Unternehmenspersönlichkeit", das den sozialen Anerkennungs- und Respektbereich des Unternehmens schützt. Juristische Personen können sich daher unter anderem auf ihr Recht am gesprochenen Wort (BVerfG, Beschl. v. 09.10.2002 – 1 BvR 1611/96) oder ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Bezug auf die auf die juristische Person bezogenen Daten berufen.
Das Recht auf Unternehmenspersönlichkeit ist weniger stark als das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Unternehmen agieren freiwillig in der Öffentlichkeit. Daher müssen sie sich auch Kritik für ihre Produkte oder Dienstleistungen gefallen lassen. Je bekannter ein Unternehmen, desto weniger Schutz steht ihm in dieser Hinsicht zu.
Immer wieder wir das Persönlichkeitsrecht verletzt durch Meinungs- bzw. Tatsachenäußerungen eines Anderen. Zusätzlich existieren Situationen innerhalb des Arbeitsverhältnisses, wie beispielsweise die Videoüberwachung am Arbeitsplatz.
Im Kontext des Datenschutzes hat das Allgemeine Persönlichkeitsrecht ebenfalls eine bedeutende Bedeutung. Wegen der vielen Anwendungsbereiche kann man nicht einfach sagen, wann das Allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt wird. Eine Beeinträchtigung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann in zahlreichen Situationen auch verfassungsrechtlich legitimiert und somit erlaubt sein.
Die Gerichtspraxis differenziert bei Eingriffen gemäß der sogenannten „Sphärentheorie“ zwischen drei Bereichen: Sozialsphäre, Privatsphäre und Intimsphäre.
Die Sozialsphäre bezieht sich auf das öffentliche Leben einer Person, etwa berufliche oder politische Aktivitäten. Ein Individuum kann nicht erwarten, dass seine Darstellung in der Öffentlichkeit seiner Selbstwahrnehmung entspricht. Daher besteht gegen Eingriffe in den Bereich der Sozialsphäre nur begrenzter Schutz, wodurch Verletzungen in der Regel erlaubt sind.
Ein wesentlich stärkerer Schutz wird dem Betroffenen innerhalb der Privatsphäre gewährt. Dies umfasst das private Leben sowie das Leben im häuslichen Umfeld und im Familienkreis. Eingriffe sind nur erlaubt, wenn das Interesse der Allgemeinheit groß ist. Andernfalls sind solche Verletzungen nicht erlaubt.
Der höchste Grad an Schutz wird auf der Ebene der Intimsphäre gewährt, dem unverletzlichen Kern des Persönlichkeitsrechts. Dies umfasst die innere emotionale Welt einer Person, den sexuellen Bereich oder auch den zentralen Bereich der Ehre. Jede Beeinträchtigung der Intimsphäre ist nicht zulässig.
Wenn das Allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt wird und der Eingriff nicht zulässig ist, hat die betroffene Person das Recht auf Unterlassung, Beseitigung oder Löschung und gegebenenfalls Schadensersatz.
Der Anspruch auf Schmerzensgeld wird nur bei sehr schweren Verletzungen des Persönlichkeitsrechts anerkannt. Für Unternehmen gibt es keinen Anspruch.
Das Persönlichkeitsrecht umfasst zahlreiche Fachgebiete, die wir mit unserer Fachkenntnis bedienen können. Darunter fallen das Reputationsrecht, Presserecht und das Medienrecht. Diese Kenntnisse hat das Anwaltsteam von SBS Legal.
Persönliche Daten müssen in sozialen Netzwerken geschützt werden. Ebenso die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Auch der Schutz der Menschenwürde hat besonders im World Wide Web hohe Priorität!
Um gegen üble Nachrede anzugehen, benötigen Sie einen Experten für das Persönlichkeitsrecht.
Wir sind jederzeit, auch telefonisch, für zusätzliche Rückfragen für Sie da.
Möchten Sie eine Rechtsberatung von dem versierten Team aus Fachanwälten und Experten der SBS LEGAL in Anspruch nehmen? Droht Ihnen ein Verfahren und sind an einer außergerichtlichen Lösung interessiert? Oder benötigen Sie anwaltliche Hilfe von erfahrenen Anwälten beim zuständigen Gericht?