Rechtsanwältin, Fachanwältin für Informationstechnologierecht & Zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV)
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Als Anwalt für Online-Handel befasst sich unser Team von SBS Legal mit dem Online-Handelsrecht, das auch E-Commerce Recht, Online-Shop-Recht oder Internetrecht genannt wird. Der Online-Handel dominiert mittlerweile unser wirtschaftliches Leben. Die Mehrzahl der Menschen nutzt nicht erst seit der Covid19-Pandemie das Internet zur Bestellung von Waren und anderen Leistungen. Zentrale Aufgabe des Anwalts für Online-Handel ist es, den Internethandel rechtssicher zu gestalten. Rechtsicherheit im Online-Handel beginnt dabei stets mit der rechtlichen Absicherung für Ihren Online-Shop oder der Internetseite:
Sie brauchen eine Beratung für einen rechtssicheren Online-Handel oder einen Anwalt für Online-Handelsrecht etwa für die Prüfung Ihres Online-Shops oder die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)? Dann sind Sie bei uns richtig! Unser Anwaltsteam findet gemeinsam mit Ihnen eine Lösung direkt telefonisch über unsere Hotline (040 / 7344086-0), per WhatsApp, via E-Mail (mail@sbs-legal.de) oder durch Verwendung unseres Kontaktformular am Ende dieser Seite für eine kostenneutrales Erstgespräch erreichen.
Im Online-Handel sind eine Vielzahl von Gesetzen zu beachten. Erwähnenswert sind etwa die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) - in 2022 gab es wichtige Änderungen im Datenschutzrecht, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), die Preisangabenverordnung (PAngV), das Telemediengesetz oder das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Als Anwalt für Online-Handel kennen wir uns bei SBS LEGAL mit diesen Normen sehr gut auch und möchten Ihnen nachfolgende 7 Tipps zur Absicherung Ihres rechtssicheren Online-Shops an die Hand geben:
Das im Online-Handel ein ordnungsgemäßes Impressum bereitzustellen ist, dürfte mittlerweile allgemein bekannt sein. Als Online-Shop Betreiber sind Sie aber nicht verpflichtet Ihre Steuernummer anzugeben. Richtig ist, dass nur Ihre Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt.-ID) angeben müssen und dies auch nur dann, wenn Sie ein solche haben. Wichtig zu wissen: Das Impressum darf nicht als Bilddatei hinterlegt werden, sondern muss als Text vorhanden sein. Auch Blogger oder Newsletter-Versender benötigen übrigens ein Impressum. Bitte denken Sie auch dran, im B2C Bereich stets eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung bereitzustellen.
Der Online-Handel ist zur Wahrung der Preisangabenverordnung verpflichtet. Er muss stets rechtzeitig angeben, ob und in welcher Höhe die Umsatzsteuer anfällt. Bei Umverpackungen sind die Grundpreise ordnungsgemäß anzugeben. Zu achten ist dabei auch darauf, die Grundpreise an die richtige Stelle anzubringen, damit sie für den Verbraucher leicht erkennbar sind. Wichtig zu wissen ist übrigens auch, dass auch in 2022 wieder Änderungen in der Preisangabenverordnung erfolgt sind.
Die Versandkosten sind ebenfalls im E-Commerce von großer Bedeutung. Die Versandkosten sind stets klar, leicht erkennbar und transparent zu benennen. Versandkosten – auch wenn sie etwa für den Versand auf eine Insel sogenannte Inselzuschläge erhoben werden - müssen gesondert und in räumlicher Nähe zum Online-Kaufangebot platziert werden. Versandkosten dürfen nicht in der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) versteckt werden und sollten auch nicht erst nach Einleitung der Bestellvorgangs eingeblendet werden. Bei einem Auslandsversand sind die Auslandsversandkosten ebenfalls für jedes Land einzeln aufzuführen.
Rabattaktionen erfreuen sich im Online-Handel einer großen Beliebtheit. Allerdings sollte bei Preisnachlässen immer transparent über die Dauer - also der Beginn und das Ende – des Preisnachlasses informiert werden. Sofern mit durchgestrichenen Preisen in Abweichung des Herstellerpreises geworben wird, sollte stets der durchgestrichene Herstellerpreis zulässig beispielsweise mit „UVP“ bezeichnet werden. Es dürfen keine Scheinpreise oder Mondpreise als durchgestrichene Preise bei eigenen Preisnachlässen angegeben werden. Online-Händler sollte auch vermeiden, für eine unangemessen lange Dauer mit einer Preisreduzierung zu werben.
Sofern Sie besondere kostenpflichtige Servicenummern in Ihrem Online-Shop verwenden, sind Sie als Online-Händler verpflichtet, die Gebühren/Kosten dieses Telefonservices in direkter räumlicher Nähe zu der Telefonnummer genau und vollständig anzugeben.
Die Datenschutzerklärung ist ebenfalls für den Online-Handel verpflichtend. Neben der inhaltlich korrekten Gestaltung sollte die Datenschutzerklärung leicht auffindbar sein und möglichst direkt oder mit ein, zwei Klicks im Online-Shop sichtbar werden. Die Datenschutzerklärung sollte nicht in den AGB verstreckt werden. Achten Sie darauf, dass sämtliche Dienste, die für den Online-Shop genutzt werden, benannt werden. Hierzu gehören auch die Maildienste wie etwa Mailchimp.
Die AGB sind ebenfalls heutzutage in fast jedem rechtssicheren Online-Shop zu finden. Über die Jahre haben unzählige Gerichtsurteile das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen massiv eingeschränkt.
Sofern Sie die vorangehenden 7 Tipps nicht beachten, droht Ihnen als Onlineshop-Betreiber fast immer eine Abmahnung.
Denn die meisten Verstöße im Internet berechtigen die Wettbewerber oder Abmahnvereine zur kostenpflichtigen Abmahnung. Hierdurch entstehen nicht nur ärgerliche Kosten. Vielmehr muss der Online-Shop überabreitet werden, Dokumente anwaltlich geprüft werden, und es droht für den Fall eines Verstoßes nach Zeichnung einer strafbewährten Unterlassungserklärung sogar eine Vertragsstrafe. Falls Sie eine Abmahnung im Online-Handel erhalten, bewahren Sie bitte die Ruhe und unterzeichnen Sie nicht übereilt eine Unterlassungserklärung und bitte niemals eine mit einer Abmahnung mitübersandte Unterlassungserklärung. Andernfalls drohen massiv wirtschaftliche Folgen. Lassen Sie stattdessen die Abmahnung durch einen Anwalt gründlich prüfen! Lassen Sie sich hiernach bestmöglich bei der Bereinigung des Konfliktes mit dem Wettbewerber anwaltlich beraten. Nicht selten verstoßen nämlich abmahnende Wettbewerber selbst gegen das geltende Recht und sind daher rechtlich ebenfalls angreifbar. Aber auch sonst kann durch eine Modifizierung einer Unterlassungserklärung das Vertragsstraferisiko reduziert werden oder durch Vergleichsverhandlungen die Abmahnkosten des gegnerischen Anwalts vermindert werden.
Für Anfragen zu einer Rechtsberatung für den Online Handel, stehen wir Ihnen mit unseren erfahrenen Anwälten und Fachanwälten für gewerblichen Rechtsschutz sehr gerne zur Verfügung. Unser Team berät Sie fachlich kompetent und kaufmännisch zielorientiert. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.