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Das Arbeitszeugnis


Die Ausstellung des Arbeitszeugnisses

Spätestens im Rahmen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird es um die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses gehen. Es ist ein wichtiger Bestandteil für die erfolgreichen zukünftigen Bewerbungen. Aber was gilt es eigentlich als Arbeitgeber und als Arbeitnehmer zu beachten? Und was ist der Unterschied zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis oder auch einem sogenannten Zwischenzeugnis? Und gibt es tatsächlich eine Geheimsprache im Arbeitszeugnis?

1) Anspruch auf das Arbeitszeugnis

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer (§ 109 Gewerbeordnung) und jeder Beamte (§ 85 BBG) ein Recht auf die Ausstellung eines schriftlichen Arbeitszeugnisses von seinem Arbeitgeber. Dies gilt sowohl für Minijobber als auch für Teilzeitarbeiter. Für Auszubildende ist dies in § 16 des Berufsbildungsgesetztes geregelt.

2) Verjährung - Wie lange habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Grundsätzlich unterliegt der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis gemäß § 195 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) der sogenannten Regelverjährung von drei Jahren. Die Frist beginnt dabei am Ende des Kalenderjahres, in dem das Arbeitsverhältnis endet. Dann sollten sich Arbeitnehmer zügig um ihr Zeugnis kümmern. Schließlich wird eine Beurteilung auch immer schwieriger, je länger die Beschäftigung zurückliegt.

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3) Formulierungen & Geheimcodes

Ja, grundsätzlich gibt es tatsächlich eine Geheimsprache beziehungsweise Codes für die Verschlüsselung von Noten. Es kommt auf die genauen Formulierungen an! Allerdings sind diese heutzutage nicht mehr wirklich geheim. Vielmehr sind diese sogar für jedermann recherchierbar.

Die Formulierungen sind zum Beispiel in folgendem PDF nachlesbar: https://www.arbeitszeugnis.de/presse/geheimcodeliste.pdf

4) Welche unterschiedlichen Zeugnisarten gibt es?

Einfaches Zeugnis

Das einfache Arbeitszeugnis ist eine Bestätigung oder Bescheinigung, dass der Arbeitnehmer innerhalb eines bestimmten Zeitraums für den Arbeitgeber tätig war.

Qualifiziertes Zeugnis

Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist wesentlich umfassender als das einfache Arbeitszeugnis gestaltet. Es enthält neben allen Zeugniskomponenten auch qualifizierte Bewertungen zur Leistung und zum Verhalten.

5) Fälligkeit der unterschiedlichen Arbeitszeugnisse

Das Zwischenzeugnis

Das Zwischenzeugnis ist bei einem wichtigen Grund sofort fällig. Dabei ist dem Arbeitgeber jedoch ein angemessener Zeitraum einzuräumen, in welchem er das Zwischenzeugnis ausstellen kann. Ein wichtiger Grund ist zum Beispiel die Bewerbung bei einem neuen Unternehmen.

Vorläufiges Arbeitszeugnis

Ein vorläufiges Arbeitszeugnis wird bei Zugang der Kündigung – sowohl bei Kündigung seitens des Arbeitgebers, als auch bei Kündigung seitens des Arbeitnehmers – fällig.

Abschließendes Arbeitszeugnis

Für ein abschließendes Arbeitszeugnis entsteht die Fälligkeit im Zeitpunkt der Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

6) Welcher Inhalt muss ins Arbeitszeugnis?

Zum Inhalt eines qualifizierten Arbeitszeugnisses zählen folgende Aspekte:

Aufgaben- oder Tätigkeitsbeschreibung

  1. Leistungsbeurteilung, dazu gehören Motivation, Befähigung, Fachwissen, Arbeitsweise, Arbeitsergebnis, außergewöhnliche Erfolge sowie Bewertungen zum Führungsstil (bei Führungskräften)
  2. Zusammenfassende Leistungsbeurteilung
  3. Sozialverhalten und soziale Kompetenz
  4. Austrittsgrund

7) Abschiedsformel (kein Anspruch lt. BAG)

Der Arbeitgeber hat bei der Ausstellung des Arbeitszeugnisses einerseits seine Wahrheits- und Wohlwollenspflicht zu wahren, um dem beruflichen Weiterkommen des Arbeitnehmers nicht entgegenzustehen. Andererseits kann auch nicht eine bessere Note verlangt werden, wenn diese nicht der Realität entspricht. Andernfalls würde sich der Arbeitgeber schadensersatzpflichtig machen.

In jedem Fall sollte bei Unklarheiten und Fragen zum Thema Arbeitszeugnis professionelle Unterstützung hinzugezogen werden. Ein laienhaftes Übersehen von doch versteckten Geheimcodes, Fristen oder Ansprüchen könnte negative Folgen für das zukünftige Berufsleben haben. Kontaktieren Sie uns, das SBS Legal Team, gerne jederzeit. Wir bieten Ihnen gerne ein kostenloses Erstgespräch an.

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