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Bei Bestandsdaten handelt es sich um personenbezogene Kundendaten von Handy- und Internetnutzern, die bei Vertragsabschlüssen und -durchführungen erhoben werden. Nach §111 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sind das zum Beispiel der Name, das Geburtsdatum, die Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Die sogenannten „Verkehrsdaten“ jedoch, d.h. einzelne Verbindungen oder der Inhalt von Telefonaten, Chats und anderen Kommunikationsvorgängen, gehören nicht zu den Bestandsdaten.
Unsere Kanzlei berät Mandanten im Umgang mit Bestandsdaten nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG). SBS LEGAL ist Experte für das Datenschutzrecht.
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