Rechtsanwältin, Fachanwältin für Informationstechnologierecht & Zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV)
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Bei Bestandsdaten handelt es sich um personenbezogene Kundendaten von Handy- und Internetnutzern, die bei Vertragsabschlüssen und -durchführungen erhoben werden. Nach §111 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sind das zum Beispiel der Name, das Geburtsdatum, die Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Die sogenannten „Verkehrsdaten“ jedoch, d.h. einzelne Verbindungen oder der Inhalt von Telefonaten, Chats und anderen Kommunikationsvorgängen, gehören nicht zu den Bestandsdaten.
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