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Bestandsdaten sind personenbezogene Kundendaten, die bei einem Vertragsabschluss oder während eines Vertragsverhältnisses erhoben werden.
Im Telekommunikationsrecht gehören dazu zum Beispiel
Ein wesentliches Merkmal von Bestandsdaten ist, dass sie Anbietern helfen, einen Vertrag zu verwalten oder einen Nutzer zu identifizieren.
Verwechselt werden sollten Bestandsdaten nicht mit den Inhalten von Gesprächen, Nachrichten oder E-Mails. Auch einzelne Verbindungen oder Nutzungsdetails zählen grundsätzlich nicht zu den Bestandsdaten.
Die rechtlichen Regeln zu Bestandsdaten finden sich vor allem im Telekommunikationsgesetz. Dort ist festgelegt, welche Daten gespeichert werden dürfen und unter welchen Voraussetzungen eine Auskunft zulässig ist.
Besonders wichtig ist dabei § 174 TKG.
Für Unternehmen bedeutet das: Bestandsdaten dürfen nicht beliebig verwendet werden. Für eine Herausgabe braucht es eine gesetzliche Grundlage und ein zulässiges Auskunftsersuchen.
Bestandsdaten sind von den sogenannten Verkehrsdaten abzugrenzen. Bestandsdaten betreffen die Person des Kunden und das Vertragsverhältnis. Verkehrsdaten dagegen entstehen bei der Nutzung des Telekommunikationsdienstes, etwa bei Verbindungen, Zeitpunkten oder technischen Abläufen.
Die Unterscheidung ist rechtlich sehr wichtig, da Verkehrsdaten in der Regel besonders sensibel sind. Sie unterliegen strengeren Schutzvorschriften als Bestandsdaten.
Bestandsdaten spielen vor allem bei der Identifizierung von Anschluss- oder Kontoinhabern eine große Rolle. Telekommunikationsanbieter speichern die Daten, um Verträge abzuwickeln und gesetzliche Pflichten zu erfüllen. Auch Behörden können unter bestimmten Voraussetzungen Auskunft über Bestandsdaten verlangen.
In der Praxis betrifft das neben klassischen Mobilfunk- und Internetverträgen auch digitale Dienste, bei denen Nutzerkonten angelegt werden. Deshalb ist die Frage, ob eine Information als Bestandsdatum gilt, oft von großer rechtlicher Bedeutung.
In der Rechtsprechung und Gesetzgebung kam in den letzten Jahren immer wieder die Frage auf, wie weit Auskunftspflichten von Anbietern reichen und wann ein Zugriff auf Nutzerdaten zulässig ist. Dabei haben Gerichte und Gesetzgeber die Anforderungen an die Herausgabe von Bestandsdaten mehrfach konkretisiert.
Für Anbieter ist deshalb wichtig, ihre Prozesse rechtssicher zu gestalten. Für Betroffene ist relevant, dass auch Bestandsdaten nicht schrankenlos herausgegeben werden dürfen.
Bestandsdaten sind personenbezogene Daten, die ein Anbieter braucht, um einen Vertrag abzuschließen oder zu verwalten. Dazu gehören zum Beispiel Name, Adresse oder Rufnummer.
Bestandsdaten betreffen die Identität des Kunden und den Vertrag. Verkehrsdaten entstehen bei der Nutzung von Telekommunikationsdiensten, zum Beispiel bei Verbindungen oder Nachrichtenübertragungen.
Nein. Eine Herausgabe ist nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen erlaubt, etwa wenn eine berechtigte Stelle einen zulässigen Auskunftsanspruch hat.
Weil sie helfen, Nutzer und Anschlussinhaber zu identifizieren. Gleichzeitig sind sie personenbezogene Daten und deshalb rechtlich geschützt.
SBS LEGAL berät umfassend zu Bestandsdaten, Telekommunikationsrecht, Datenschutzrecht und datenschutzrechtlichen Anforderungen nach dem TKG. Unsere Expertise umfasst insbesondere die rechtssichere Datenverarbeitung und Auskunftsersuchen zu personenbezogenen Daten.
Unternehmen im Telekommunikations- und Digitalbereich stehen vor der Herausforderung, Bestandsdaten gesetzeskonform zu verarbeiten und zugleich Auskunftspflichten korrekt umzusetzen. SBS LEGAL unterstützt bei der rechtlichen Einordnung von Datenkategorien, der Prüfung von Herausgabeverlangen sowie der Gestaltung interner Prozesse im Einklang mit dem TKG und der DSGVO.