Rechtsanwältin, Fachanwältin für Informationstechnologierecht & Zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV)
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Als Anwälte für Datenschutzrecht und Internetrecht begleiten wir Sie auf Ihrem Weg durch den Normen-Dschungel.
Bei Bestandsdaten handelt es sich um personenbezogene Kundendaten von Handy- und Internetnutzern, die bei Vertragsabschlüssen und -durchführungen erhoben werden. Nach §111 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sind das zum Beispiel der Name, das Geburtsdatum, die Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Die sogenannten „Verkehrsdaten“ jedoch, d.h. einzelne Verbindungen oder der Inhalt von Telefonaten, Chats und anderen Kommunikationsvorgängen, gehören nicht zu den Bestandsdaten.
Wenn Sie einen Experten für das Datenschutzrecht suchen oder datenschutzrechtlichen Fragen gegenüber stehen, dann zögern Sie nicht und kommen direkt auf uns zu. Fragen Sie einfach nach einem Termin und wir werden eine Lösung für Ihr Problem oder die Antworten auf Ihre Fragen finden.