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Der Bildungsurlaub


Bildungsurlaub: Anspruch, Antrag und Regelungen in Hamburg

Arbeitnehmer haben das Recht, für Bildungsurlaub beim Arbeitgeber eine Freistellung von der Arbeit zu beantragen, um sich weiterzubilden. Dadurch darf ihnen kein ein finanzieller Nachteil entstehen. Das Hamburgische Bildungsurlaubsgesetz (HmbBUG) gewährt Arbeitnehmern eine bezahlte Freistellung, um für Bildungszwecke bestimmte Weiterbildungsangebote wahrzunehmen. Der Gesetzgeber bezweckt damit, die berufliche und gesellschaftliche Weiterbildung zu fördern und Arbeitnehmern die Möglichkeit zu geben, sich fachlich und persönlich weiterzuentwickeln.

Rechtlicher Anspruch auf Bildungsurlaub in Deutschland und Hamburg

Der Bildungsurlaub findet seine Grundlage im völkerrechtlichen Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), das Deutschland im Jahr 1974 ratifiziert hat und im Rahmen dessen die Mitgliedstaaten zur Förderung des bezahlten Bildungsurlaubs verpflichtet wurden. Aufgrund der Kulturhoheit der Länder existiert jedoch keine bundesweite Regelung. In diesem Artikel beziehen wir uns auf die Regelungen des Bildungsurlaubs in der Freien und Hansestadt Hamburg.

Regelungen laut HmbBUG §§ 3–4 in Hamburg

In Hamburg haben Arbeitnehmer gemäß § 3 HmbBUG die Möglichkeit, einen Anspruch auf Bildungsurlaub für bis zu 10 Arbeitstage in zwei aufeinanderfolgenden Jahren geltend zu machen. Arbeitet der Arbeitnehmer mehr als fünf Tage in der Woche, erhöht sich dessen Anspruch auf Bildungsurlaub nach § 4 HmbBUG sogar auf zwölf Tage. Eine Ansammlung des Bildungsurlaubs ist allerdings nicht möglich. Ausnahmsweise kann eine Übertragung des Bildungsurlaubs ins Folgejahr ermöglicht werden, sofern der Arbeitnehmer diesen Bildungsurlaub rechtzeitig angekündigt und beantragt hat und es sich hierbei um eine berufliche Weiterbildung handelt.

Bildungsurlaub in Deutschland

Auf arbeitsrechte.de können Sie einsehen, in welchen Bundesländer Anspruch auf Bildungsurlaub und welche Fristen bestehen.

arbeitsrechte.de/bildungsurlaub

Wer kann in Hamburg Bildungsurlaub beantragen?

Grundsätzlich ist es möglich, dass alle Arbeitnehmer einen Anspruch auf Bildungsurlaub haben und diesen beantragen können, vorausgesetzt, sie sind seit mindestens sechs Monaten im Betrieb tätig. Somit steht es sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitbeschäftigten, Heimarbeitern, arbeitnehmerähnlichen Personen und unter bestimmten Voraussetzungen auch Auszubildenden zu, Bildungsurlaub zu beantragen.

Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen. Bundesbeamte, die nicht unter das Landesrecht fallen, Arbeitnehmer von Kleinbetrieben, die weniger als zehn Beschäftigte haben und Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsort außerhalb von Hamburg liegt, können sich leider nicht auf das HmbBUG berufen und können keinen Bildungsurlaub beantragen.

Inhalte und Inhalte des Bildungsurlaubs: Bildungsangebote im Überblick

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Arbeitnehmer für berufliche und gesellschaftspolitische  Weiterbildungsangebote einen Antrag auf Bildungsurlaub stellen können. Firmeninterne Veranstaltungen, die sich auf die jeweilige Tätigkeit beziehen, oder andere private Schulungen sind von diesem Grundsatz ausgeschlossen. Thema und Inhalt eines Bildungsurlaubs können somit berufliche Qualifizierungsveranstaltungen, politische Bildungsmaßnahmen oder auch gesellschaftlich relevante Angebote, die auch ehrenamtlichen Aufgaben dienen können,  sein.


Wichtig:

Die jeweilige Veranstaltung, die als Bildungsurlaub wahrgenommen werden soll, muss durch eine anerkannte Einrichtung durchgeführt werden. Selbststudiengänge, die offiziell nicht anerkannt sind, oder andere eigenständige Veranstaltungen können nicht als Bildungsurlaub gelten.


Wie läuft der Antrag auf Bildungsurlaub ab?

Möchte ein Arbeitnehmer einen Bildungsurlaub machen, muss er sich zunächst auf eine Veranstaltung einer offiziell anerkannten Einrichtung festlegen. Anschließend muss der Arbeitnehmer mindestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Arbeitgeber einen Antrag auf Bildungsurlaub einreichen. Diesem Antrag sind Name und Anschrift der Veranstaltungseinrichtung, die Inhalte der Veranstaltung inklusive Dauer und Veranstaltungsort und der Anerkennungsnachweis beizulegen. Sind die Unterlagen vollständig, erfolgt eine Genehmigung durch den Arbeitgeber.

Ablehnung des Bildungsurlaubs: Gründe und Fristen

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass der Arbeitgeber den Antrag auf Bildungsurlaub ablehnt. Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn dringliche betriebliche Gründe es nicht hergeben, dass der Arbeitnehmer in diesem Zeitraum abwesend ist oder sich der Bildungsurlaub mit anderen Urlaubsanträgen überschneidet, sodass der Besuch des Bildungsangebots den betrieblichen Ablauf erheblich stören würde. Eine Ablehnung kann aber auch dann erfolgen, wenn die zulässige Anzahl an Bildungsurlaubstagen innerhalb des Betriebs überschritten wird.


Lehnt der Arbeitgeber den Antrag auf Bildungsurlaub ab, so muss er dies schriftlich und ausreichend begründet tun. Erfolgt die Ablehnung nicht fristgemäß, so gilt der Antrag als genehmigt.


Bezahlte Freistellung und Kostenübernahme beim Bildungsurlaub

Ist der Bildungsurlaub genehmigt, so erfolgt weiterhin die vollständige Gehaltszahlung des Arbeitnehmers. Die Berechnung des Gehalts während des Bildungsurlaubs basiert auf den Grundlagen der Berechnung des normalen Erholungsurlaubs, richtet sich also nach dem Durchschnittsgehalt der letzten 13 Wochen.

Eine weitere Frage bildet die Kostenregelung: Wer trägt die Kosten des Bildungsurlaubs? Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass grundsätzlich der Arbeitnehmer die Kosten des Bildungsurlaubs zu tragen hat. Hiervon sind erfasst die Veranstaltungsgebühr, Unterkunft- und Reisekosten. Ist der Bildungsurlaub von besonderem Interesse für das Unternehmen, kann es auch dazu kommen, dass der Arbeitgeber die Kosten übernimmt.

Übertragung nicht genutzter Bildungsurlaubstage ins Folgejahr

Nimmt der Arbeitnehmer die vorgesehenen Tage für den Bildungsurlaub nicht wahr, kann er diese unter bestimmten Voraussetzungen ins Folgejahr übertragen. Hierbei ist wichtig, dass dies nur für berufliche Bildungsmaßnahmen gilt, und nicht für gesellschaftspolitische, und dass die Übertragung rechtzeitig vor dem 31. Dezember des laufenden Jahres beantragt wird.


Es ist auch möglich, dass man mehrere Bildungsurlaubstage aus verschiedenen Jahren zusammenfasst, vorausgesetzt, man hat es mit dem Arbeitgeber abgesprochen und vereinbart.


Sonderregelungen für Auszubildende und Teilzeitkräfte

Wie zuvor erwähnt, gibt es einige Sonderregelungen für bestimmte Arbeitnehmergruppen, die ihren Anspruch auf Bildungsurlaub geltend machen wollen. Hierzu zählen etwa Berufsauszubildende, die zwar während der gesamten Ausbildungszeit bis zu zehn Tage Bildungsurlaub beantragen können, diese aber nur für bestimmte Bildungsangebote gelten. Auch Teilzeitkräfte haben Anspruch auf Bildungsurlaub, jedoch reduziert sich die Anzahl der Tage entsprechend der wöchentlichen Arbeitszeit, sodass der Anspruch nur anteilig besteht.

Krankheit während des Bildungsurlaubs: Attest und Nachweispflicht

Der Bildungsurlaub ist beantragt und genehmigt, die Veranstaltung steht vor der Tür, aber der Arbeitnehmer ist unerwartet erkrankt. In diesen Fällen kann er durch ein ärztliches Attest nachweisen, dass er während des Veranstaltungszeitraums krank gewesen ist und der Arbeitgeber rechnet die Krankentage nicht auf den Bildungsurlaub an.


Eine Verrechnung des Bildungsurlaubs mit anderen gesetzlichen oder tariflichen Freistellungen, wie etwa dem Erholungsurlaub, ist nicht möglich. 


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