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CBD-Recht: Was ist bei CBD-Produkten erlaubt?


CBD-Öl im Drogeriemarkt, CBD-Kosmetik im Onlineshop und CBD-Blüten im Hanfladen: Der Markt wirkt auf den ersten Blick völlig legal. Das CBD-Recht ist jedoch komplizierter, als viele Anbieter vermuten. Denn die entscheidende Frage lautet nicht, ob Cannabidiol als Substanz verboten ist. Sie lautet, in welcher Produktkategorie ein bestimmtes Erzeugnis landet. Lebensmittel, Kosmetik und Arzneimittel folgen jeweils eigenen Regeln. Seit dem Konsumcannabisgesetz vom 1. April 2024 hat sich zudem die strafrechtliche Ausgangslage grundlegend verschoben. Dieser Beitrag erklärt verständlich, was bei CBD-Produkten erlaubt ist und wo Händler in Haftungsfallen laufen.

Was ist CBD und worin unterscheidet es sich von THC?

Cannabidiol, kurz CBD, ist einer von über hundert Wirkstoffen der Hanfpflanze. Diese Wirkstoffe heißen Cannabinoide. Der bekannteste unter ihnen ist Tetrahydrocannabinol, kurz THC. THC wirkt psychoaktiv und löst einen Rausch aus. CBD tut das nach dem aktuellen Stand der Forschung nicht.

Beide Stoffe stammen aus derselben Pflanze. Rechtlich werden sie aber völlig unterschiedlich behandelt. Genau daraus entsteht die Verwirrung im CBD-Recht. Ein Produkt kann CBD enthalten und trotzdem verboten sein. Ein anderes kann Spuren von THC enthalten und trotzdem verkehrsfähig sein. Entscheidend sind der Ausgangsstoff, der Herstellungsprozess und der Verwendungszweck.

Ist CBD in Deutschland verboten?

Nein, CBD als Reinsubstanz ist kein verbotener Stoff. Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 19. November 2020 in der Rechtssache C-663/18, bekannt als Kanavape-Entscheidung, klargestellt, dass CBD kein Suchtstoff im Sinne des Einheitsübereinkommens von 1961 ist. Ein nationales Vermarktungsverbot verstößt danach grundsätzlich gegen die Warenverkehrsfreiheit.

Der deutsche Gesetzgeber hat das inzwischen nachvollzogen. Das Konsumcannabisgesetz, kurz KCanG, nimmt Cannabidiol ausdrücklich aus dem Cannabisbegriff aus. Cannabis ist seit dem 1. April 2024 außerdem kein Betäubungsmittel mehr. Wer heute noch mit dem Betäubungsmittelgesetz argumentiert, arbeitet mit einer überholten Rechtsgrundlage.

Was bedeutet die Nutzhanf-Ausnahme im KCanG?

Das KCanG kennt eine Ausnahme für sogenannten Nutzhanf. Erfasst sind Pflanzen aus zertifiziertem Saatgut zugelassener Sorten, deren Gehalt an THC 0,3 Prozent nicht übersteigt. Wichtig ist die Änderung gegenüber der alten Rechtslage: Der frühere Grenzwert von 0,2 Prozent gilt nicht mehr. Er wurde auf europäischer Ebene angehoben und im deutschen Recht übernommen.

Die Ausnahme greift allerdings nur, wenn der Verkehr gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen. Diese sogenannte Rauschklausel ist der eigentliche Streitpunkt im CBD-Recht.

Wie bewerten Gerichte die Rauschklausel bei CBD-Blüten?

Der Bundesgerichtshof hatte mit Urteil vom 23. Juni 2022, Aktenzeichen 5 StR 490/21, noch zur alten Rechtslage entschieden, dass bereits ein theoretisch denkbarer Missbrauch von Hanfblüten die Ausnahme entfallen lassen kann. Auf dieser Linie wurden Händler von CBD-Blüten jahrelang verurteilt.

Nach Inkrafttreten des KCanG bewegt sich die Rechtsprechung. Das Amtsgericht Amberg sprach am 30. Oktober 2025 einen Angeklagten frei und begründete dies damit, dass sich mit Hanf bis 0,3 Prozent THC praktisch kein Rausch erzielen lässt. Die Staatsanwaltschaft nahm ihr Rechtsmittel zurück, das Urteil wurde rechtskräftig. Eine höchstrichterliche Klärung zur neuen Rechtslage steht aber weiterhin aus. Wer mit CBD-Blüten handelt, bewegt sich deshalb nach wie vor in einem Risikobereich.

Warum sind CBD-Öl und CBD-Lebensmittel das größte Problem?

Hier liegt der praktisch wichtigste Punkt, den viele Anbieter unterschätzen. Selbst wenn ein Produkt strafrechtlich unbedenklich ist, kann es lebensmittelrechtlich nicht verkehrsfähig sein.

Was besagt die Novel-Food-Verordnung?

Nach der Verordnung (EU) 2015/2283 gelten Lebensmittel als neuartig, wenn sie vor dem 15. Mai 1997 in der Europäischen Union nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurden. Neuartige Lebensmittel dürfen erst nach einer Zulassung durch die Europäische Kommission in den Verkehr gebracht werden.

Genau das ist bei CBD der Fall. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit stellt klar, dass für Cannabidiol kein nennenswerter Verzehr vor dem Stichtag dokumentiert ist. Eine Zulassung als neuartiges Lebensmittel ist bislang nicht erfolgt. CBD-Öle, CBD-Kapseln, CBD-Getränke und andere CBD-Lebensmittel sind damit nach behördlicher Auffassung nicht verkehrsfähig.

Die Aussage, die Anwendung von CBD-Öl sei erlaubt, ist in dieser Pauschalität also falsch. Behörden ordnen regelmäßig Rücknahmen an, Staatsanwaltschaften leiten Ermittlungsverfahren ein und Wettbewerber mahnen ab.

Welche Hanfprodukte sind als Lebensmittel zulässig?

Nicht alles aus der Hanfpflanze ist betroffen. Als verkehrsfähig gelten insbesondere Hanfsamen und daraus hergestellte Erzeugnisse wie Hanfsamenöl oder Hanfmehl. Auch wässrige Teeaufgüsse aus Hanfblättern ohne Blüten und Fruchtstände werden von der Behörde nicht als neuartig eingestuft.

Unzulässig sind dagegen isoliertes CBD, Hanfextrakte mit angereicherten Cannabinoiden und synthetisch hergestellte Cannabinoide. Der Unterschied liegt also nicht im Rohstoff, sondern in der Anreicherung.

Wann wird aus einem CBD-Produkt ein Arzneimittel?

Ein Produkt wird zum Arzneimittel, wenn es entweder pharmakologisch wirkt oder wenn es als Mittel zur Heilung oder Linderung von Krankheiten dargestellt wird. Der zweite Punkt ist eine Werbefalle.

Wer ein CBD-Öl mit Aussagen wie Schmerzlinderung, Senkung des Blutdrucks oder Heilung von Entzündungen bewirbt, macht daraus ein sogenanntes Präsentationsarzneimittel. Ohne Zulassung ist das Inverkehrbringen dann unzulässig. Für Lebensmittel kommt hinzu, dass gesundheitsbezogene Angaben nach der Health-Claims-Verordnung nur zulässig sind, wenn sie zugelassen wurden. Für CBD existiert keine solche zugelassene Angabe.

Dass Cannabidiol arzneilich wirken kann, ist im Übrigen anerkannt. Es gibt ein europäisch zugelassenes Fertigarzneimittel auf CBD-Basis für bestimmte schwere Epilepsieformen. Genau deshalb prüfen Gerichte bei höher dosierten CBD-Ölen regelmäßig, ob ein Funktionsarzneimittel vorliegt. Je höher die Dosierung und je medizinischer die Bewerbung, desto größer das Risiko.

Ist CBD in Kosmetik erlaubt?

In Kosmetikprodukten ist die Lage etwas entspannter, aber nicht eindeutig. Die Europäische Kommission führt Cannabidiol seit Februar 2021 in der Inhaltsstoffdatenbank CosIng, und zwar sowohl synthetisch gewonnenes als auch aus Extrakt oder Tinktur der Pflanze gewonnenes CBD.

Die Kosmetikverordnung, Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, verbietet in Anhang II unter der Nummer 306 allerdings weiterhin bestimmte Stoffe aus dem Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe. Behörden leiten daraus teilweise ein Verbot für Kosmetik ab, die aus Blüten, Fruchtständen oder Harz gewonnen wurde. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat ein solches behördliches Verkehrsverbot bestätigt. Für Hersteller heißt das: Der verwendete Pflanzenteil und die Dokumentation der Lieferkette entscheiden über die Verkehrsfähigkeit.

Welche Folgen drohen Händlern und Konsumenten?

Für Unternehmen sind drei Risikoebenen relevant. Erstens das Lebensmittelrecht mit Verkehrsverboten, Rückrufen und Bußgeldern nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch. Zweitens das Wettbewerbsrecht, denn nicht verkehrsfähige Ware und unzulässige Gesundheitswerbung sind klassische Abmahngründe. Drittens das Strafrecht, wenn die Nutzhanf-Ausnahme nicht greift. § 34 KCanG sieht im Grundtatbestand Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor, in besonders schweren Fällen einen deutlich höheren Strafrahmen.

Für Konsumenten ist der bloße Erwerb geringer Mengen zulässiger CBD-Produkte in aller Regel kein Problem. Wer allerdings größere Mengen CBD-Blüten bestellt, riskiert ein Ermittlungsverfahren. In diesem Fall gilt: Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und lassen Sie zuerst die Ermittlungsakte einsehen. Eine Vorladung durch die Polizei müssen Beschuldigte nicht befolgen.

Praxistipps für Unternehmen, die CBD vertreiben wollen

Klären Sie zuerst die Produktkategorie. Lebensmittel, Kosmetik und Arzneimittel unterliegen völlig unterschiedlichen Anforderungen. Diese Einordnung entscheidet über alles Weitere.

Lassen Sie sich vom Lieferanten Analysezertifikate zu THC-Gehalt und Sortenzertifizierung vorlegen und archivieren Sie diese. Ohne Nachweis greift die Nutzhanf-Ausnahme nicht.

Prüfen Sie Ihre Werbung Satz für Satz. Streichen Sie jede Aussage zu Krankheiten, Schmerzen, Schlaf oder Blutdruck. Solche Angaben sind der häufigste Abmahngrund im CBD-Recht.

Achten Sie beim Import darauf, dass eine Zulassung in einem anderen EU-Staat kein Freibrief für den deutschen Markt ist. Die Behördenpraxis unterscheidet sich erheblich.

Dokumentieren Sie die Entscheidungswege. Wer die Rechtslage geprüft und dokumentiert hat, steht im Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren deutlich besser da.


SBS Legal: Kanzlei für CBD-Recht

Das CBD-Recht liegt an der Schnittstelle von Lebensmittelrecht, Arzneimittelrecht, Kosmetikrecht, Wettbewerbsrecht und Strafrecht. Genau diese Kombination führt in der Praxis zu Fehleinschätzungen. SBS LEGAL begleitet Hersteller, Importeure und Händler von der Produktentwicklung über die Kennzeichnung und die Werbeprüfung bis zur Verteidigung gegen behördliche Verkehrsverbote und Abmahnungen. Auch wenn bereits ein Ermittlungsverfahren läuft, prüfen wir für Sie die Erfolgsaussichten einer Verfahrenseinstellung.

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