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Das Chemikalienrecht ist hauptsächlich durch EU-Verordnungen geregelt. Es entwickelte sich aus dem Giftrecht und ist heute sehr viel weiter gefasst. Der Regelungsgegenstand des Chemikalienrechts ist der Umgang mit chemischen Stoffen. Zentral für dieses Rechtsgebiet sind die REACH-Verordnung und die CLP-Verordnung. Es gibt jedoch auch nationale Regelungen wie das Chemikaliengesetz, welches überwiegend am 1. Januar 1982 in Kraft trat.
Wie bereits angeführt, befinden sich die Kernvorschriften des Chemikalienrechts auf europäischer Ebene. Dabei sind die REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006) und die CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008) zu nennen.
Zur REACH-Verordnung bietet SBS LEGAL einen eigenen Lexikonartikel an. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen, indem sie den Umgang mit chemischen Stoffen reguliert. Gleichzeitig soll die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie der EU erhöht werden. Um die Anzahl der Tierversuche zu verringern, soll auch die Entwicklung alternativer Beurteilungsmethoden für von Stoffen ausgehende Gefahren gefördert werden. Zu einigen ihrer Teilbereiche gibt es ergänzende Regelungen, wie etwa das Biozidrecht.
Einen ähnlichen Regelungsgehalt wie die REACH-Verordnung hat die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. CLP steht dabei für Classification, Labelling und Packaging. Wie dieser Name vermuten lässt, enthält die Verordnung einheitliche Regelungen und Anforderungen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gemischen.
Um zu bestimmen, ob mit einem Stoff eine physikalische Gefahr, eine Gesundheitsgefahr oder eine Umweltgefahr verbunden ist, sollen die Hersteller, Importeure und nachgeschalteten Anwender des Stoffes die relevanten verfügbaren Informationen ermitteln. Tierversuche sollen dabei nur eingesetzt werden, wenn es keine Alternativen gibt. Ein Stoff oder Gemisch, der bzw. das als gefährlich eingestuft und verpackt ist, muss sodann ein Kennzeichnungsetikett tragen.
Die Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe (Sog. POP-Verordnung) ist ebenfalls zu nennen. Ziel dieser Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor persistenten organischen Schadstoffen (POP) zu schützen, und zwar durch das Verbot oder die möglichst baldige Einstellung oder die Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung dieser Stoffe. Dies soll durch die Beschränkung der Freisetzungen solcher Stoffe auf ein Minimum mit dem Ziel der möglichst baldigen Einstellung dieser Freisetzungen geschehen.
Für das Chemikalienrecht ist außerdem die Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012 wichtig (siehe Biozidrecht). Zweck der Biozidverordnung ist es, den freien Verkehr von Biozidprodukten innerhalb der Union zu verbessern und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt zu gewährleisten. Hierbei sollen besonders gefährdete Gruppen, wie Schwangere oder Kinder, umso mehr berücksichtigt werden.
Schließlich soll auf EU-Ebene noch die Prior Informed Consent Verordnung (EU) Nr. 649/2012 (Sog. PIC-Verordnung) genannt werden. Sie regelt die Ein- und Ausfuhr von Chemikalien. Jeder Mitgliedstaat musste hierfür eine oder mehrere Behörden zur Wahrnehmung der nach dieser Verordnung erforderlichen Verwaltungsaufgaben bezeichnen.
Offiziell heißt das Chemikaliengesetz (ChemG) „Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen.“ Hierin lässt sich schnell eine Parallele zu den Regelungsbereichen der EU-Verordnungen erkennen. § 1 ChemG schreibt als Ziel vor, den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Gemische zu schützen, insbesondere sie erkennbar zu machen, sie abzuwenden und ihrem Entstehen vorzubeugen.
Das Gesetz regelt vor allem Verfahrensfragen zur nationalen Umsetzung einiger Vorgaben. So werden nationale Stellen zur Mitwirkung festgelegt, bspw. die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, die insoweit der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit unterliegt, als Bundesstelle für Chemikalien.
Außerdem wird die Bundesregierung ermächtigt, soweit es zur Erfüllung des genannten Gesetzeszwecks erforderlich und unionsrechtlich zulässig ist, vorzuschreiben, dass bestimmte gefährliche Stoffe, bestimmte gefährliche Gemische oder Erzeugnisse, die einen solchen Stoff oder ein solches Gemisch freisetzen können oder enthalten, zu beschränken.
Das Chemikalienrecht wird durch weitere Rechtsverordnungen ergänzt. Dazu zählen insbesondere die Chemikalienverbotsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Giftinformationsverordnung sowie die Chemikalien-Klimaschutzverordnung.
Am wichtigsten ist dabei die Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens und über die Abgabe bestimmter Stoffe, Gemische und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (sog. Chemikalien-Verbotsverordnung oder ChemVerbotsV). Sie regelt zum Schutz des Menschen und der Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische sowie bestimmter Erzeugnisse, die diese freisetzen können oder enthalten. Und außerdem noch Anforderungen, die in Bezug auf die Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische einzuhalten sind.
Außerdem sei noch die Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (sog. Chemikalien-Klimaschutzverordnung oder ChemKlimaschutzV) genannt. Hiernach müssen bspw. die Betreiber bestimmter ortsfester Einrichtungen sicherstellen, dass der spezifische Kältemittelverlust der Einrichtung während des Normalbetriebs festgelegte Grenzwerte nicht überschreitet.
SBS Legal Rechtsanwälte hat seit vielen Jahren Zugriff auf eine umfangreiche Expertise im Wettbewerbsrecht, auch durch die Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz. Untergeordnete Rechtsgebiete wie das Kosmetikrecht, Markenrecht, Lebensmittelrecht und Nahrungsergänzungsmittelrecht oder das Apothekenrecht und Medizinrecht erlaubten den Einblick in ein weiteres Genre: Dem Chemikalienrecht. Diese Expertise möchten wir an unsere Mandanten weitergeben in stets gewohnter Qualität und Zielstrebigkeit.
Das Chemikalienrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet mit zahlreichen Vorschriften und Regelungen auf nationaler Ebene (z.B. das Chemikaliengesetz) sowie auf Unionsebene (z.B. die REACH-Verordnung). Bei der Anwendung dieser Vorschriften müssen auch andere Rechtsbereiche - wie das Biozidrecht - beachtet werden. Unsere Rechtsanwälte für Wettbewerbsrecht und Chemikalienrecht helfen Ihnen mit der entsprechenden Expertise dabei, die Regelungsmodelle zielgerichtet zu navigieren.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Sie wollen sich rechtlich absichern, etwa als Lieferant oder Abnehmer von chemischen Stoffen? Dann sind Sie bei uns richtig. Wir bieten Ihnen rechtliche Beratung in jeglicher Hinsicht des Chemikalienrechts.