Rechtsanwältin, Fachanwältin für Informationstechnologierecht & Zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV)
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Die Datenschutzkonferenz (DSK) ist ein Gremium der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder, das erstmals im Jahre 1978 zusammenkam. Seither tagt die DSK zweimal im Jahr, darüber hinaus sind jeder einzelnen Datenschutzbehörde bestimmte ständige Arbeitskreise zugeteilt, die die Arbeit der DSK unterstützen und sich mit aktuellen Fragen des Datenschutzrechts aus bestimmten Themengebieten befassen. Die Stellungnahmen der DSK, die sie in Form von Beschlüssen und Entschließungen erlässt, haben zwar keine bindende Wirkung, tragen aber richtungsweisend zu der Entwicklung des nationalen Datenschutzrechts bei. Die DSK hat damit quasi den Status einer eigenständigen Institution erreicht und ist lange nicht mehr nur ein bloßes Treffen der Behörden bzw. ihrer Teilnehmer.
Das selbstgesetzte Ziel der DSK ist es unter anderem, eine einheitliche Anwendung des Datenschutzrechts zu erreichen. Einen Beitrag hierzu hat die DSK vor allem durch diverse sog. Kurzpapiere geleistet, die die Anwendung der im Jahre 2018 in Kraft getretenen DSGVO veranschaulichen.
Zuletzt hat die DSK Beschlüsse zu aktuellen Themen wie Datenübermittlung nach dem Brexit, Facebook-Fanpages sowie die Weitergabe von Gesundheitsdaten im Rahmen von Gesundheits-Apps veröffentlicht.
Das Team von SBS Legal ist für Sie in Datenschutzfragen stets up to date und verfolgt laufend behördliche Stellungnahmen sowie Rechtsprechung zum Thema Datenschutz!