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Die Datenschutzvertreter


Laut DSGVO muss Datenschutzvertreter (EU-Vertreter) benannt werden

Neben Datenschutzbeauftragten verpflichtet Art. 27 DSGVO Verantwortliche für die Datenverarbeitung sowie Auftragsverarbeiter, unter bestimmten Voraussetzungen einen sog. Datenschutzvertreter (oder auch EU-Vertreter) mit Niederlassung in der EU zu benennen. Ausnahmen hiervon bestehen nur in engen Grenzen. Als Anwalt für Datenschutzrecht klären wir Sie über diese Begrifflichkeit auf.

Unternehmen mit Sitz in der EU - Wann muss Datenschutzvertreter benannt werden?

Diese Verpflichtung trifft jedoch nur solche für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortliche, z.B. Unternehmen, welche Daten von EU-Bürgern außerhalb der EU im Zusammenhang mit dem Angebot von Waren/Dienstleistungen oder der sog. Verhaltensbeobachtung (z.B. durch „Tracking“ im Rahmen der Nutzung von entsprechenden Cookies auf einer Webseite) verarbeiten. Die Verpflichtung trifft also beispielsweise auch ein Unternehmen, welches in der EU niedergelassen ist, jedoch für einzelne Teilbereiche der Datenverarbeitung eine andere Unternehmensniederlassung mit Sitz außerhalb der EU beauftragt hat.

Der Datenschutzvertreter ist nicht zu verwechseln mit dem Datenschutzbeauftragten!

Aufgabe von einem Datenschutzvertreter ist es vorrangig, als EU-Vertreter des Verantwortlichen vor Ort in der EU präsent zu sein und als Ansprechpartner zu fungieren, der zum einen den von der Datenverarbeitung des Verantwortlichen Betroffenen als Ansprechpartner, zum anderen aber auch den Datenschutzbehörden als Adressat zur Verfügung steht. Aufgrund der Niederlassung außerhalb der EU, ist der Verantwortliche für die von der Datenverarbeitung betroffenen Unionsbürger grundsätzlich schwerer erreichbar – dieses Kommunikationsproblem wird durch den Datenschutzvertreter behoben.

Der Datenschutzvertreter ist dabei schriftlich zu benennen, um die offizielle Benennung im Zweifel z.B. den Aufsichtsbehörden nachweisen zu können. Zudem hat auch der Datenschutzvertreter ein Verzeichnis über dessen Verarbeitungstätigkeit für den Vertretenen zu führen.

SBS LEGAL - Anwalt für Datenschutzrecht

Gerne prüfen wir für Sie, ob auch Ihr Unternehmen zur Benennung eines Datenschutzvertreters in der EU verpflichtet ist. Unser Partnerunternehmen SBS DATA fungiert auf Ihren Wunsch als externer Datenschutzvertreter, der in ständigem Austausch mit den Rechtsanwälten von SBS LEGAL steht, um die Einhaltung des geltenden Datenschutzrechts umfassend zu gewährleisten. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Als Anwalt für Datenschutzrecht sind wir selbstredend auch auf das Thema Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) spezialisiert. Wir schreiben Ihre Datenschutzerklärung für Ihr Unternehmen und Sie können sich auch in anderen wirtschaftsrechtlichen Fragen an uns richten. Durch unsere breit gefächerte Expertise ist SBS LEGAL der ideale Ansprechpartner für Ihr Unternehmen!

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Es ist ein Einfaches uns zu erreichen! SBS LEGAL ist auf vielen Kanälen für Sie verfügbar. So können Sie uns via E-Mail oder telefonisch, aber auch per Facebook, WhatsApp, Instagram, Twitter oder LinkedIn erreichen. Oder Sie schauen einmal auf unserem Youtube-Kanal vorbei. Dort finden Sie weitere Themen, die wir mit informationsreichen Videos versehen haben.

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