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Die Errichtung einer privatnützigen Stiftung


Wie errichte ich eine privatnützige Stiftung?

Eine Stiftung entsteht durch das sogenannte Stiftungsgeschäft. Dabei legt der Stifter in einer Satzung fest:

  • den Stiftungszweck,
  • das Stiftungsvermögen und
  • die Organisation der Stiftung.

Damit die Stiftung rechtsfähig wird, muss sie von der zuständigen Stiftungsbehörde anerkannt werden. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, besteht sogar ein Anspruch auf Anerkennung. Erst danach wird das Vermögen endgültig auf die Stiftung übertragen.

Wie lege ich einen Stiftungszweck fest?

Der Zweck ist das Herzstück jeder Stiftung. Der Stifter kann diesen weitgehend frei bestimmen, unzulässig sind lediglich Selbstzweckstiftungen oder solche, die dem Gemeinwohl schaden. Änderungen des Stiftungszwecks sind nur in Ausnahmefällen möglich.
Beispiel: Eine Familienstiftung kann festlegen, dass die Erträge für die Ausbildung und Versorgung von Kindern und Enkeln verwendet werden.

Ausstattung mit Stiftungsvermögen

Der Stifter widmet der Stiftung ein Vermögen, das in zwei Teile unterteilt wird:

  • Grundstockvermögen: dauerhaft zu erhalten, bildet das Fundament der Stiftung.
  • Sonstiges Vermögen: Erträge, Spenden oder Zuschüsse, die flexibel für den Stiftungszweck eingesetzt werden dürfen.

Wichtig ist, dass das Grundstockvermögen nicht aufgebraucht werden darf. Eine Ausnahme bildet die Verbrauchsstiftung, bei der das gesamte Vermögen innerhalb einer festgelegten Zeitspanne für den Zweck verbraucht werden darf.

Organisation der Stiftung

Die innere Struktur wird in der Satzung geregelt. Obligatorisch ist ein Vorstand, der die Stiftung leitet und nach außen vertritt. Ergänzend können weitere Gremien wie Kuratorium oder Beirat vorgesehen werden, um Kontrolle und Beratung sicherzustellen.
Die Organisation hängt stark von der Größe und den Zielen der Stiftung ab – sie kann schlank oder komplex ausgestaltet sein.

Ein neuer Trend für Anleger: privatnützige Stiftungen mit Kryptowährungen

Die Verbindung von Kryptowährungen mit privatnützigen Stiftungen eröffnet neue Möglichkeiten. Während klassische Anlagen wie Immobilien oder Aktien seit jeher üblich sind, können heute auch Bitcoin, Ethereum oder andere digitale Assets in eine Stiftung eingebracht werden.
Das macht die Stiftung für erfolgreiche Krypto-Anleger interessant, die ihr digitales Vermögen dauerhaft sichern und zugleich die Familie versorgen wollen.

Damit wird deutlich, dass Kryptowährungen nicht nur dem Handel oder dem Investment dient, sondern kann auch zur Vermögenssicherung in einer Stiftung eingesetzt werden kann! 

Gehen Sie zurück zum Überblick und lesen Sie alles zu privatnützigen Stiftungen mit Krypto-Assets!

Zusammenfassung zur privatnützigen Stiftung

Die Errichtung einer privatnützigen Stiftung ist ein effektives Instrument, um Vermögen – einschließlich Krypto-Assets – langfristig und rechtssicher zu sichern. Für viele erfolgreiche Anleger im Kryptobereich eröffnet sich damit eine bislang wenig bekannte, aber hochinteressante Option.

Fragen? SBS Legal Rechtsanwälte – Hamburg.


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Die Kombination aus Stiftungsrecht und Krypto-Assets ist komplex und erfordert eine präzise rechtliche Gestaltung. SBS Legal Rechtsanwälte in Hamburg verfügen über besondere Expertise sowohl im Bereich Stiftungsrecht als auch bei Kryptovermögen und Krypto-Betrugsfällen. Wenn Sie als Krypto-Anleger über eine Stiftung nachdenken, beraten wir Sie umfassend und begleiten Sie bei jedem Schritt – von der Satzungsgestaltung bis zur Anerkennung durch die Behörden.

Der Erstkontakt zu SBS LEGAL ist kostenlos.

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