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Due Diligence beim Unternehmensverkauf


Ein Unternehmensverkauf oder der Erwerb einer Beteiligung beginnt nicht unmittelbar mit dem Vertragsentwurf, dazwischen liegt stets eine umfassende Überprüfung des zu kaufenden Unternehmens. Eine solche Prüfung, die sogenannte Due Diligence, dient als Schnittstelle zwischen der Verkaufsabsicht und der vertraglichen Umsetzung. Sie dient nicht nur zur Informationsgewinnung für den künftigen Käufer, sondern strukturiert auch den umfangreichen Verkaufsprozess hinsichtlich Umfang, Inhalt und Risikoverteilung.

Was ist die Due Diligence?

Die Due Diligence (DD), oftmals auch als kaufmännische Sorgfaltsprüfung bezeichnet, ist eine tiefgehende Untersuchung des Zielunternehmens mit dem Ziel, Chancen und Risiken in rechtlicher, finanzieller, steuerlicher und operativer Sicht detailliert zu erkennen. In der Wertfindung spielt die DD deshalb eine doppelte Rolle, denn sie ist Ist-Aufnahme und Risikoinventur zugleich und beeinflusst somit die Genauigkeit der Wertermittlung, da der Informationsstand zum Unternehmen steigt. Quantifizierbare Ergebnisse fließen in die Unternehmensbewertung ein, wobei nicht quantifizierbare Ergebnisse oft als Freistellungen und Gewährleistungen im Vertrag landen.

In den USA wird gewinnt dieser Prozess nochmal verschärft, denn das US-amerikanischem Recht folgt dem Grundsatz des caveat emptor. Demnach trägt der Käufer eine Sorgfaltspflicht und kann sich nicht ohne Weiteres darauf zurückziehen, er habe keine Kenntnis über bestimmte Umstände des Unternehmens  gehabt.  Das steht dem deutschen Grundverständnis gegenüber, das grundsätzlich nicht von einer Pflicht des Käufers zur Prüfung des Vertragsgegenstandes ausgeht. Praktisch führt das dennoch nicht zu einem weniger DD in Deutschland, sondern zu einem anderen Fokus, denn die  Vertragsgestaltung, Garantiearchitektur und das Haftungsmanagement werden im deutschen Markt genauso zentral, nur aus anderer dogmatischer Herleitung.

Mit der Due Diligence steht und fällt jeder Unternehmenskauf und zwar nicht, weil sie alles verhindern kann, sondern weil sie die falschen Annahmen frühzeitig heruasstellen lässt. Wer hier ungenau arbeitet, verlagert das Risiko nicht selten in die Streitphase nach Closing.


Umfang und Kernbereiche der DD

Eine DD prüft das Unternehmen sprichwörtlich auf Herz und Nieren. Der Umfang, auch bekannt als Scope, und die Dauer des DD hängen stark vom tatsächlichen Tätigkeitsbereich des Unternehmens ab. Der Scope wird in der Praxis jedoch oftmals aus Zeit- oder Kostengründen eingegrenzt, sodass es häufig dazu kommt, dass bestimmte Prüfungsgegenstände ganz oder bis zu einer betragsmäßig festgelegten Risikogrenze ausgenommen werden. Diese Eingrenzung ist legitim, aber gefährlich, wenn sie verdeckt bleibt, denn ein eingeschränkter Scope ist keine Entschuldigung, sondern eine dokumentationspflichtige Entscheidung.

Trotz aller Individualität gilt jedoch, dass jede DD die Kernbereiche Legal, Financial, Tax und Commercial umfassen sollte. In einer solchen Prüfung arbeiten regelmäßig verschiedene Fachpersonen zusammen, insbesondere Rechtsanwälte, Steuerberater und Finanzberater. Je nach Geschäftstätigkeit können zusätzliche Prüfstränge angezeigt sein, etwa bei Umweltrisiken eine Environmental Due Diligence (EDD), die dann durch technische Sachverständige geführt wird.

Käufer-DD vor Erwerb und ihre strategische Logik

In der Mehrzahl der Fälle ist die DD eine Käufer-DD vor Erwerb. Ihr Zweck ist zunächst einfach, denn es geht darum, Risiken zu identifizieren, die sich nach dem Erwerb realisieren könnten und im Extremfall in einem finanziellen Fiasko enden. Daneben ist sie Baustein für die Unternehmensbewertung und die Kaufpreisermittlung, etwa über die Überleitung vom Enterprise Value zum Equity Value. Die Risikolandschaft ist vielschichtig und ergibt sich sowohl aus gesellschaftsrechtliche Grundlagen und Finanzen als auch aus der steuerlichen Situation und dem operativen Geschäft des Unternehmens, denn jede dieser Sphären kann kaufpreisrelevant werden.

Während der Enterprise Value den Gesamtwert des Unternehmens, unabhängig von seiner Finanzierungsstruktur, abbildet, bezeichnet der Equity Value den Wert, der nach Berücksichtigung der Finanzverbindlichkeiten den Gesellschaftern verbleibt.


Wenn der Erwerber Risiken findet, kann er versuchen, den Kaufpreis zu senken, jedoch gibt es auch Risiken, die derart gravierend sind, dass die Vertragsverhandlungen beendet werden, sogenannte Deal-Breaker. Ein Aspekt wird im Mittelstand gern unterschätzt. Die DD ist auch Management-Selbstschutz. Die Geschäftsleitung des Kaufinteressenten will sich später nicht vorhalten lassen, Risiken nicht geprüft zu haben, sodass die  DD daher auch der Haftungsbegrenzung des Managements dient.

Post-Merger and Acquisition-Due-Diligence nach Erwerb

Neben der Vorabprüfung existiert die Post Merger and Acquisition-Due-Diligence (Post-M&A-DD) nach Erwerb. Sie ist weniger üblich als die Vorab-DD, kann aber in bestimmten Konstellationen entscheidend werden. Ihr Zweck ist die Prüfung, ob dem Erwerber Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, gegen den Veräußerer aus dem Unternehmenskaufvertrag oder aus gesetzlichen Vorschriften zustehen.

Praktisch ist der Zeitfaktor kritisch, weil Unternehmenskaufverträge regelmäßig Verjährungsfristen vorsehen, die kürzer sein können als gesetzliche Fristen. Anders als in der Vorab-DD ist der Erwerber nach Closing nicht mehr darauf beschränkt, was im Datenraum bereitgestellt wurde, denn err kann auf sämtliche Unterlagen und Informationen der Zielgesellschaft zugreifen und zuständige Personen befragen. Auch hier spielt Managementhaftung hinein. Unterlässt die Leitung eine solche Prüfung und die Durchsetzung von Ansprüchen, kann das eigene Haftungsrisiken auslösen.

Vertraulichkeit, Datenraum und Dokumentationslogik

Da Käufer und Berater Einblick in Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse benötigen, geht jeder DD regelmäßig eine Vertraulichkeitsvereinbarung voraus, eine Non-Disclosure Agreement (NDA). Die Information darf ausschließlich zur Bewertung des zu erwerbenden Unternehmens verwendet werden, nicht für das eigene operative Geschäft.

Operativ beginnt die DD mit einer Anforderungsliste. Käufer und Berater definieren Kernbereiche und konkrete Dokumente, aus der dann die DD Checkliste entsteht. Verkäufer oder Dienstleister bereiten die Unterlagen auf und stellen sie im Datenraum bereit. Die Ergebnisse münden anschließend in einen Bericht, der die erkannten Stärken und Schwächen zusammenfasst.

Transparenz ist in der DD nicht Moral, sondern Preisfaktor, denn unklare Verhältnisse werden als Risiken kategorisiert und wirken kaufpreismindernd oder führen zu haftungsträchtigen Garantien. Wer gewichtige Risiken verschweigt, riskiert nach Closing nicht nur Zivilhaftung, sondern je nach Sachverhalt auch strafrechtliche Vorwürfe.


Typische Prüfungsgegenstände und Change of Control

In der Legal DD wird regelmäßig zuerst die Historie durchleuchtet und der korrekte Status quo nachvollzogen. Gründungsunterlagen, Handelsregisterauszüge, Gesellschafterbeschlüsse, je nach Fall arbeitsrechtliche Situation, Immobilienbesitz oder Mietverträge, gewerbliche Schutzrechte, Versicherungen, Finanzierungsverträge, Kunden- und Lieferantenverträge sowie sonstige Dokumente. Ein regelmäßiger Schwerpunkt liegt auf Change of Control-Klauseln, die Vertragspartnern ein außerordentliches Kündigungsrecht geben, wenn sich durch Gesellschafterwechsel Kontrollmöglichkeiten ändern.

Die Financial DD analysiert wirtschaftliche, bilanzielle und finanzielle Lage, typischerweise anhand von Jahresabschlüssen und Planungen. Häufig werden auch Marktumfeld und Wettbewerbssituation hinterfragt, nicht zuletzt um das Erfordernis von Wettbewerbsverboten im Unternehmenskaufvertrag zu bestimmen.

Die Tax DD identifiziert steuerliche Risiken, die sich erst später realisieren können. Zudem kann die steuerliche Situation die Strukturentscheidung zwischen Asset- oder Share-Deal beeinflussen. Ergänzend kann eine Human Resources DD Personalbestand, Kostenstruktur und Schlüsselpersonen in den Blick nehmen.

Der Q&A-Prozess als Scharnier zwischen Datenraum und Vertrag

Während der Prüfung wird häufig ein Frage- und Antwortprozess initiiert, der Questions and Answers (Q&A) genannt wird. Käufer stellt auf Basis des bisherigen Prüfstands gezielte Fragen zu unklaren Themen. Verkäufer beantwortet, ergänzt und liefert weitere Unterlagen nach.

Das ist keine Höflichkeitsrunde, sondern Effizienzmechanik, denn die Fragen und Antworten werden dokumentiert, in Listen festgehalten und im Datenraum hinterlegt, um Doppelanfragen zu vermeiden und Transparenz herzustellen, welche Frage bereits gestellt und wie sie beantwortet wurde. Bei größeren Transaktionen werden Fragen nach Themenbereichen gebündelt oder der Prozess mehrfach wiederholt.

Weitere Anlässe für die Durchführung einer DD

Die DD findet nicht nur beim Unternehmensverkauf statt, sondern auch beim Erwerb von Immobilien oder bei Börsengängen. Beim Börsengang ist die Funktion besonders haftungsnah. In Deutschland muss bei einem öffentlichen Angebot von Wertpapieren nach § 3 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) ein Wertpapierprospekt erstellt werden und die DD soll Vollständigkeit und Richtigkeit absichern.

Sie dient zudem dem Emissionsbegleiter als Verteidigungslinie gegen den Vorwurf grob fahrlässigen Handelns und kann Rückgriffsfragen gegenüber Sachverständigen vorbereiten. In Großbritannien werden in diesem Kontext typischerweise long-form report, short-form report und working capital report verlangt, in Deutschland hingegen ist der Berichtsumfang gesetzlich nicht definiert, sondern ergibt sich aus dem Auftragsverhältnis, wobei angelsächsisch geprägte Standards faktisch oft mitwandern.


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