Rechtsanwalt & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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Das Recht rund um den E-Commerce ist vielfältig. Da kann man schnell den Überblick verlieren. Unsere spezialisierten Anwälte für E-Commerce und Internetrecht begleiten Sie auf Ihrem Weg durch den Normen-Dschungel!
Unter E-Commerce versteht man den Handel mit Waren und Dienstleistungen mittels des Internets.
Das Internet ist in den letzten Jahrzenten mit all seinen Angeboten und Vorteilen regelrecht aufgeblüht.
Doch wie vieles ist auch der E-Commerce ein zweischneidiges Schwert. Denn neben den enormen Vorteilen, die es mit sich bringt, birgt der Online-Handel auch Risiken.
Vor allem Betreiber von Online-Shops müssen aufpassen, dass sie sich mit ihren E-Commerce-Plattforen nicht aufs Glatteis begeben. Die rechtlichen Anforderungen und die damit verbundenen Risiken sind oftmals für den Otto-Normalverbraucher schwer zu überblicken.
Gerade in dieser speziellen Branche ist wohl jeder schon mal mit dem Wort „Internetrecht“ in Berührung gekommen. Und auch, wenn sich diese Bezeichnung auf den ersten Blick wohl sehr eingängig und simpel anhören mag, ist die Komplexität der Thematik, die sich dahinter versteckt, nicht zu verachten.
Der Gesetzgeber gibt jedem „E-Commerceler“ eine Vielzahl an Vorschriften an die Hand, um auch in diesem Bereich des Handels eine gewisse Rechtssicherheit für jeden Teilnehmer zu gewährleisten.
So geben zum Beispiel das Urheberrecht bei Filesharing-Fällen und das Fernabsatzrecht bei Vertragsschlüssen im Internet entsprechende rechtliche Strukturen vor. Mittels des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb können etwa fehlerhafte AGB oder auch Verstöße gegen die Impressumspflicht auf dem Wege einer sog. Abmahnung geahndet werden. Und als großer Schirm über dem ganzen Geschehen wacht das Datenschutzrecht. Und das nur um einige Bereiche zu nennen, die sich hinter dem Sammelbegriff des Internetrechts verstecken.
Es ist wohl kaum überraschend, dass es zahlreichen Anbietern im Internet schwerfällt, hier den genauen Überblick zu behalten. Ärgerlich ist das besonders dann, wenn man wegen eines Verstoßes gegen zum Beispiel,
mit kostenpflichtigen Abmahnungen der Konkurrenz oder gar einer Einstellung des Online-Betriebes zu rechnen hat. Aber auch die Behörden ahnden Verstöße gegen die genannten und zahlreichen weiteren Vorschriften z.B. mit nicht unbeachtlichen Bußgeldern.
Gerade als Betreiber von einem Online-Handel, sei es auf der eigenen Website, über eBay, Amazon oder sonstige Plattformen, ist es eine oftmals energiezehrende Zusatzaufgabe, sich durch den Normen-Dschungel zu kämpfen. Daher arbeiten wir von SBS LEGAL ganz nach dem Motto: Jeder macht das, was er oder sie am Besten kann. Wir haben uns mit langjähriger Erfahrung, sowohl auf nationaler, als auch auf internationaler Ebene, genau auf die rechtssichere Gestaltung von
spezialisiert. Unsere Anwälte für E-Commerce gestalten für Sie, auf Ihr Unternehmen individuell abgestimmte, Websitetexte im Einklang mit dem Deutschen bzw. Europäischen Recht. Wir führen Sie durch den Normen-Dschungel und helfen Ihnen so dabei, dass Sie Ihren Fokus auf die Weiterentwicklung und den erfolgreichen Fortbestand Ihres Unternehmens legen können.
Besonders tückisch ist, dass das Recht rund um den E-Commerce eine ständige Weiterentwicklung durchmacht. Vor allem die aufbrausenden Zeiten der Jahreswechsel sieht der Gesetzgeber oft als optimal an um Regeln weiterzuentwickeln, Richtlinien umzusetzen und Neuerungen einzuführen. So muss man fast zu jeder Zeit mit zahlreichen rechtlichen Änderungen im E-Commerce rechnen. Damit an Ihnen nichts vorbeigeht stehen wir Ihnen zur Seite und halten Sie und Ihr Unternehmen auf dem Laufenden. So können Sie sich auf Ihr Spezialgebiet konzentrieren und wir uns auf unseres: Wir arbeiten zu jeder Neuerung heraus, inwieweit Sie betroffen sind und leiten die nötigen Schritte ein um Pflichtverstöße zu vermeiden.
Da der Gesetzgeber den Jahreswandel für Umsetzungen von Richtlinien und Neuerungen als optimalen Zeitpunkt hält, bringt auch das Jahr 2023 neue Pflichten mit sich.
Das Neue Jahr bringt für Marktplatzbetreiber und Fulfillment-Dienstleister eine neue Prüfpflicht. Zwar kann erstmal aufgeatmet werden, denn die Frist wurde auf den 01. Juli 2023 verlängert, jedoch sollte sich trotzdem nicht zu viel Zeit gelassen werden.
Die neue Prüfpflicht sieht vor, dass sich Marktplatzbetreiber und Fulfillment-Dienstleister vor Inverkehrbringen der Ware die Registrierung des Herstellers nachweisen lassen.
Und sollte eine solche noch nicht geschehen sein, können nötige Behördengänge und Anträge viel Zeit kosten. Daher sollten Sie sich so schnell wie möglich darauf vorbereiten.
Auch für das Verpackungsgesetz gibt es eine große Änderung. Seit dem 01. Januar 2023 müssen Letztvertreiber von Lebensmitteln zum unmittelbaren Verzehr zur herkömmlichen Einwegverpackung eine Mehrwegalternative anbieten.
Kleinere Betriebe profitieren von einer Ausnahmeregelung: Lebensmittel dürfen hier auch in mitgebrachte Behältnisse umgefüllt werden.
Die letzte große Änderung ist die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltsgesetzes. Großunternehmen müssen nun für eine faire und nachhaltige Wirtschaft sorgen, indem sich ihre Sorgfaltspflicht nicht nur auf das eigenen Unternehmen beschränkt, sondern sich nun auf die gesamte Lieferkette erstreckt.
Wenn Sie weitere Fragen zu den Themen E-Commerce, Online-Shops, Handel oder Internetrecht haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Unser Team von Spezialisten wird eine Lösung für Ihr Problem finden.