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Die Einkommensteuer (ESt) wird in Deutschland auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben und stellt eine bedeutende Quelle für die Einnahmen des Staates dar. Damit werden unter anderem Straßen, Schulen und Krankenhäuser gebaut sowie weitere staatliche Leistungen erbracht.
Die Definition: Bei der Einkommensteuer handelt es sich um eine Gemeinschaftsteuer, da diese sowohl dem Bund als auch Ländern und Gemeinden zusteht.
Juristische Personen bzw. Kapitalgesellschaften zahlen – anders als natürliche Personen – keine Einkommensteuer, unterliegen aber der Körperschaftsteuerpflicht.
Für Personengesellschaften besteht ebenfalls keine Pflicht zur Abführung der Einkommensteuer. In solchen Fällen muss der unter den Gesellschaftern aufgeteilte Gesellschaftsgewinn allerdings von diesen in ihren persönlichen Einkommensteuererklärungen angegeben und als das eigene Einkommen berücksichtigt werden.
Das Einkommensteuergesetz (EStG) ist die maßgebliche Rechtsgrundlage zur Berechnung und Erhebung der Einkommensteuer. Daneben finden auch weitere Gesetze Anwendung.
sonstigen Einkünften (§ 22 EStG) wie zum Beispiel Renteneinnahmen.
Die Einkommensteuer ist eine direkte Steuer, da Träger und Schuldner der ESt personenidentisch sind.
Zudem ist sie eine Ertragsteuer, eine Personensteuer und – in Abgrenzung zur Gewerbesteuer als Objektsteuer – eine Subjektsteuer.
Es existieren unterschiedliche Erhebungsformen der ESt; dazu gehören die Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Bauabzugsteuer sowie die Aufsichtsratsteuer. Diese werden unterschiedlich im Laufe des Jahres erhoben, ohne dass es sich bei ihnen um Steuern eigener Art handelt. Die aufgezählten Steuern werden direkt von der Quelle abgezogen und gelten damit als Quellensteuern.
Durch folgende Prinzipien ist das Recht der Einkommensteuer geprägt:
Das Leistungsfähigkeitsprinzip stellt sicher, dass die Höhe der Steuerbelastung sich nach der persönlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerschuldners orientiert und dieser nur insoweit belastet wird.
Ferner sind nicht nur Personen mit festem Wohnsitz in Deutschland, die ihr Einkommen im Inland erwerben, einkommensteuerpflichtig. Das Welteinkommensprinzip besagt, dass Personen, die ihr Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, nicht nur das inländische Einkommen, sondern das Welteinkommen in Deutschland besteuern müssen. Personen, die weder den Wohnsitz noch den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, unterliegen bezüglich der Einnahmen in Deutschland der deutschen Einkommensteuerpflicht.
Ein weiteres Prinzip ist das sog. Nettoprinzip. Danach sollen nur Nettobeträge als Bemessungsgrundlage für das Einkommen herangezogen werden. Maßgeblich sind lediglich Einnahmen abzüglich der Betriebsausgaben und Werbungskosten.
Das Prinzip der gestaffelten Steuersätze legt für das inländische Einkommen außerdem fest, dass der Steuersatz individuell von der Einkommenshöhe abhängt.
Schließlich prägt noch das Periodizitätsprinzip das ESt-Recht. Auf Grundlage dessen ist das Einkommen ohne Rücksichtnahme auf andere Perioden jeweils getrennt zu versteuern.
Steuerliche Freibeträge sollen bestimmtes Einkommen bzw. Einnahmen bis zu einer bestimmten Höhe von der Besteuerung ausnehmen. Es gibt eine Reihe von festen Frei- und Pauschbeträgen. Relevant ist insbesondere der Grundfreibetrag. Für das Jahr 2023 betrug die Höhe für Unverheiratete 10.908 Euro und für 2024 sind es 11.604 Euro. Für Verheiratete gilt das Doppelte. Bis zu dieser Einkommensobergrenze brauchen Steuerpflichtige keine ESt zahlen, sodass das Existenzminimum gewährleistet bleibt.
Ferner wird auch der persönliche Bedarf an Lebensunterhalt in die Rechnung einbezogen, wie zum Beispiel, dass für Paare die Kinder mitberücksichtigt werden (zusätzliche Kinderfreibeträge und Berücksichtigung von weiteren Kosten inkl. der Kinderbetreuung). Für Land- und Forstwirte existieren nochmal spezielle Freibeträge. Ferner gibt es Werbungskostenpauschale, für Pendler die Entfernungspauschale, Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale, Pflege- Behinderten- und Hinterbliebenen-Pauschbeträge. Außerdem werden ggf. noch Beträge als Altersentlastung oder als Entlastung für Alleinerziehende im Rahmen der Berechnung von den Gesamteinkünften abgezogen. Daneben existieren weitere Steuerminderungsaspekte für Sonderausgaben, Verlustabzüge, etc. Geldanleger können von sog. Sparerpauschbeträgen profitieren, was in Bezug auf Einnahmen aus Zinsen und Dividenden gilt.
Das Einkommen ist die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Einkommensteuerhöhe. Wie viel Steuern auf das Einkommen fallen, ist von der Höhe des Einkommen abhängig, denn der Steuersatz als Prozentsatz ist immer individuell und steigt, je höher das Einkommen ist. Auf niedrigster Stufe zeigt sich der Steuersatz mit 14 Prozent. Ob es sich um Einkünfte aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit handelt, spielt hierbei keine Rolle.
Zur Berechnung der genauen Einkünfte werden positive und negative Einkünfte zwischen allen Einkunftsarten verrechnet; besondere Regelungen zur Verrechnung gelten lediglich bei Verlustzuweisungsmodellen.
Weil die Einkommensteuer erst mit Ablauf eines Jahres entsteht bzw. nach ihrer Festsetzung fällig wird, sind vorher schon ESt-Vorauszahlungen zu zahlen.
Im letzten Schritt erfolgt dann die Verrechnung der festgesetzten ESt mit den bereits abgeführten ESt-Vorauszahlungen und mit den Lohn- bzw. Kapitalertragsteuern.
So können zwei Folgen resultieren: Entweder ergibt die Verrechnung, dass man die Differenz noch zu begleichen hat oder aber, dass man bereits im Laufe des Jahres mehr als die festgesetzte ESt abgeführt hat und bekommt die Zuvielzahlung wieder erstattet.
Der deutsche Staat nahm für das Jahr 2021 ca. 290 Milliarden Euro Lohn- und Einkommensteuer ein, was ein Drittel der gesamten Steuereinnahmen ausmachte.
Verheiratete können bei Steuerangelegenheiten gemeinsam veranlagt werden. Dies gilt ebenfalls für eingetragene Lebenspartner. Es gilt dann der doppelte steuerliche Grundfreibetrag für beide zusammen, unabhängig davon, welcher Ehepartner wie viel Einnahmen bis zu welcher Höhe erzielt.
Steuerpflichtige sind verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Auf dieser Grundlager erfolgt die Veranlagung der ESt.
Einkommensteuererklärungen sind eine komplizierte und umfangreiche Angelegenheit. Erforderlich ist idealerweise spezielles Fachwissen. Außerdem ist es von Vorteil, seine Möglichkeiten und Rechte im Voraus zu kennen, um eine seinen Ausgaben gerecht werdende Steuererklärung abgeben zu können.
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