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Einwilligung als Grundlage der Datenverarbeitung


Was bedeutet Einwilligung im Datenschutz?

Die Einwilligung ist eine der wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Sie bedeutet, dass eine betroffene Person der Verarbeitung ihrer Daten bewusst zustimmt. Nach der DSGVO ist eine Datenverarbeitung nur dann rechtmäßig, wenn eine gesetzliche Erlaubnis vorliegt oder die betroffene Person wirksam eingewilligt hat.

Die Einwilligung wird im Alltag etwa bei der

  • Nutzung von Websites,
  • Newslettern,
  • Apps oder
  • Werbung

relevant.

Sie gibt Betroffenen die Möglichkeit, selbst darüber zu entscheiden, ob und in welchem Umfang ihre Daten verwendet werden dürfen.

Rechtsgrundlage der Einwilligung

Die rechtliche Grundlage für die Einwilligung findet sich vor allem in Art. 6 (Rechtmäßigkeit der Verarbeitung) Abs. 1 (Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:) lit. a (Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben;) DSGVO.

Danach ist eine Datenverarbeitung rechtmäßig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung zu einem bestimmten Zweck gegeben hat.

Welche Voraussetzungen muss eine Einwilligung erfüllen?

Damit eine Einwilligung wirksam ist, müssen mehrere Voraussetzungen vorliegen. Die betroffene Person muss klar und verständlich informiert werden und ihre Entscheidung freiwillig treffen. Außerdem muss die Einwilligung sich auf einen bestimmten Zweck beziehen.

Wichtig ist insbesondere:

  • Die Einwilligung muss freiwillig erfolgen.
  • Die betroffene Person muss ausreichend informiert sein.
  • Die Erklärung muss eindeutig sein.
  • Der Zweck der Datenverarbeitung muss konkret benannt werden.
  • Der Widerruf muss genauso einfach möglich sein wie die Erteilung der Einwilligung.

Fehlt eine dieser Voraussetzungen, kann die Einwilligung unwirksam werden. Dann fehlt für die Datenverarbeitung unter Umständen die notwendige Rechtsgrundlage.

Das Kopplungsverbot

Das sogenannte Kopplungsverbot bedeutet, dass ein Vertrag nicht ohne Weiteres davon abhängig gemacht werden darf, dass eine Person in eine für den Vertrag nicht erforderliche Datenverarbeitung einwilligt. Die Einwilligung darf also nicht erzwungen werden, wenn die Datenverarbeitung für die eigentliche Leistung nicht notwendig ist.

Gerade im Online-Bereich ist das wichtig. Wenn ein Unternehmen etwa zusätzliche Daten für Werbung oder Tracking erheben will, darf es diese Verarbeitung nicht einfach zur Bedingung für den Vertragsschluss machen, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht erforderlich ist.

Form der Einwilligung

Eine Einwilligung ist grundsätzlich an keine bestimmte Form gebunden. Sie kann also mündlich, schriftlich oder elektronisch erteilt werden. In der Praxis ist jedoch eine dokumentierte Form sinnvoll, da der Verantwortliche nachweisen können muss, dass eine wirksame Einwilligung vorliegt.

Bei besonders sensiblen Daten nach Art. 9 DSGVO ist eine ausdrückliche Einwilligung in den meisten Fällen verpflichtend. Darunter fallen zum Beispiel Gesundheitsdaten oder Angaben zur Religionszugehörigkeit.

Einwilligung bei Kindern und Jugendlichen

Bei Kindern und Jugendlichen gelten besondere Regeln. Für Dienste der Informationsgesellschaft können in bestimmten Fällen die Eltern oder Erziehungsberechtigten einwilligen. Die DSGVO lässt den Mitgliedstaaten dabei Spielraum bei der Altersgrenze.

Neue Anforderungen an die Cookie-Einwilligung

Die Einwilligung für Cookies und ähnliche Technologien muss heute transparent, freiwillig und eindeutig erfolgen. Maßgeblich ist § 25 TDDD (Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen). Informationen dürfen nur in der Endeinrichtung gespeichert oder ausgelesen werden, wenn der Nutzer auf Basis klarer und umfassender Informationen eingewilligt hat. Die Einwilligung selbst richtet sich zusätzlich nach den Vorgaben der DSGVO, insbesondere nach Art. 4 Nr. 11 und Art. 7 DSGVO.

Damit sind voreingestellte Häkchen, versteckte Ablehnungen oder irreführende Banner unzulässig. Nutzer müssen die Möglichkeit haben, Cookies aktiv zu akzeptieren oder abzulehnen, bevor nicht notwendige Cookies gesetzt werden. Eine Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie freiwillig und informiert erfolgt und der Widerruf genauso einfach möglich ist wie die Zustimmung.

Widerruf der Einwilligung

Eine wirksame Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf muss genauso einfach möglich sein wie die Erteilung der Einwilligung. Ab dem Zeitpunkt des Widerrufs darf die betroffene Person betreffend die Datenverarbeitung grundsätzlich nicht mehr auf die Einwilligung gestützt werden.


FAG zur Einwilligung

Wann ist eine Einwilligung im Datenschutz wirksam?

Eine Einwilligung ist wirksam, wenn sie freiwillig, informiert, eindeutig und zweckbezogen erteilt wurde. Außerdem muss der Widerruf jederzeit möglich sein.

Kann ich eine Einwilligung später widerrufen?

Ja. Eine Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Ab dem Widerruf darf die Datenverarbeitung in der Regel nicht mehr auf diese Einwilligung gestützt werden.

Muss eine Einwilligung schriftlich erfolgen?

Nein, grundsätzlich nicht. Sie kann auch elektronisch oder mündlich erteilt werden. Aus Beweisgründen ist eine dokumentierte Form aber meist sinnvoll.

Wann ist eine Einwilligung unzulässig?

Eine Einwilligung ist unzulässig, wenn sie nicht freiwillig erfolgt, nicht ausreichend informiert wurde oder wenn sie für Datenverarbeitungen verlangt wird, die für den Vertrag gar nicht notwendig sind.


SBS LEGAL – Kanzlei für Datenschutzrecht

SBS LEGAL berät umfassend zur Einwilligung im Datenschutz und zur DSGVO-konformen Datenverarbeitung. Unsere Expertise umfasst insbesondere Einwilligungen, Cookie-Compliance und rechtssichere Datenstrategien.

Rechtssichere Einwilligung nach DSGVO gestalten

Unternehmen stehen vor der Herausforderung, Einwilligungen rechtskonform, transparent und technisch korrekt umzusetzen. Fehlerhafte Einwilligungsprozesse – etwa bei Cookie-Bannern, Newslettern oder Tracking – können zu erheblichen Bußgeldern und Abmahnungen führen. SBS LEGAL unterstützt Sie bei der rechtssicheren Gestaltung von Einwilligungserklärungen, prüft bestehende Prozesse und entwickelt DSGVO-konforme Lösungen, die sowohl regulatorische Anforderungen als auch Nutzerfreundlichkeit berücksichtigen.

Der Erstkontakt zu SBS LEGAL ist kostenlos.

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