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Employee Sharing


Das Employee Sharing entstand durch den Wandel und neuen Herausforderungen der zeitgemäßen Arbeitswelt. Es bildet ein Konzept, welches mindestens zwei Arbeitgebern die Möglichkeit bietet, untereinander das Fachpersonal zu teilen, um so eine bessere Entlastung und effizientere Nutzung von Ressourcen zu gewährleisten. Oft sind es Großkonzerne in den Bereichen IT, Automobilindustrie und Consulting, die sich dieses Konzeptes bedienen und Mitarbeiter in verschiedenen Konzerngesellschaften einsetzen.

Der Ablauf des Employee Sharing

Am Beispiel des Großkonzerns kann der Ablauf des Employee Sharing wie folgt gestaltet sein:  Eine Konzerngesellschaft stellt einen Engpass oder einen konkreten Bedarf an Fachpersonal für ein Projekt fest und kann diesen Bedarf nicht mit eigenen Mitteln decken. Anschließend wendet sie sich an eines der anderen passenden Konzerngesellschaften, welches möglicherweise über das passende Personal verfügt. Kommt es zu einer Vereinbarung über das Employee Sharing, verhandeln sie über die Bedingungen des Sharing, insbesondere über die Dauer des Einsatzes vom Fachpersonal, die Entlohnung und weitere wichtige Faktoren. Erst dann kommt es zur Auswahl des Fachpersonals. Geeignete Arbeitskräfte werden auf Grundlage ihrer Fähigkeiten und Verfügbarkeit ausgewählt und nach ihrer Zustimmung zu den vereinbarten Konditionen ausgetauscht. Hierbei ist die Ausgestaltung flexibel und richtet sich nach dem Bedarf und dem Projekt der Konzerngesellschaft, das bedeutet, dass das Fachpersonal sowohl eine bestimmte Dauer bei der Konzerngesellschaft arbeiten kann, als auch, dass das Fachpersonal seine Tätigkeiten in beiden Gesellschaften fortführen kann, vorausgesetzt, das Arbeitspensum lässt dies zu. Sobald das Projekt beendet oder der Personalmangel behoben ist, kehrt das Fachpersonal zur Stammgesellschaft zurück. Da beide Konzerngesellschaften die Verantwortung für das Fachpersonal tragen, müssen auch die Konditionen des Fachpersonals angepasst werden, denn durch die Ausweitung des Arbeitspensums steht dem Fachpersonal auch ein höheres Einkommen zu.

Vorteile und Nachteile des Employee Sharing

Das Employee Sharing behebt nicht nur Engpässe und eine effizientere Ressourcennutzung der Arbeitgeber, sondern bringt auch Vorteile für die Mitarbeiter mit sich. Diese können nämlich durch den Austausch des Employee Sharing vielfältige Arbeitserfahrungen sammeln und durch den Einsatz in anderen Bereichen und Gesellschaften ihr Fachwissen erweitern und Fähigkeiten vertiefen. Durch das Engagement in verschiedenen Projekten können sie sich ein Netzwerk aufbauen oder ausweiten und dadurch für neue Karrierechancen nutzen. Da der Austausch nur befristet sind, können sie sich durch diese Flexibilität neuen Herausforderungen stellen und neue Betriebskulturen kennenlernen.

Durch diese schnell wechselnde Dynamik kann es aber auch zu Nachteilen aus Sicht der Mitarbeiter kommen. Insbesondere wenn die Arbeit bei der Stammgesellschaft weiterhin andauert und ein Pendeln zwischen beiden Konzerngesellschaften erfolgen muss, kann sich dies zeitlich äußerst herausfordernd für Mitarbeiter auswirken. Gepaart mit der Anpassung an das neue Arbeitsumfeld und dem Druck, im Rahmen des Projekts sehr gute Leistungen erbringen zu müssen, kann es zu einem erhöhten Stresslevel kommen. Wer hierbei Schwierigkeiten hat, sich kurzfristig in neue Teams zu integrieren, könnte schon erste Unzufriedenheiten mit dem Employee Sharing entwickeln.

Auch aus Sicht der Arbeitgeber gibt es Risiken: Durch den Austausch des Fachpersonals könnte die Kontrolle der Stammgesellschaft über ihre Mitarbeiter, die sich im Austausch befinden, beschränkt werden. Qualifiziertes Fachpersonal ist auf dem Arbeitsmarkt stets gefragt – dies kann dazu führen, dass die Konzerngesellschaften beginnen, um die qualifizierten Mitarbeiter zu konkurrieren. Die Verwaltung des Employee Sharing-Konzeptes gestaltet sich ebenfalls als komplex, denn es mangelt an einer gesetzlichen Regelung und beherbergt somit viele Fragen und Lücken hinsichtlich der Verträge, Entlohnung und anderen Rechtsbelangen. Ob sich das Konzept des Employee Sharing in Themen wie Arbeitnehmerschutz und die Einbindung von Betriebsräten behaupten kann, ist aktuell ungewiss.

Abgrenzung zum Jobsharing

Während beim Employee Sharing die Mitarbeiter ausgetauscht bzw. in anderen (Konzern-) Gesellschaften eingesetzt werden, teilt man beim Jobsharing eine Vollzeitstelle zwischen mindestens zwei Mitarbeitern auf. Die Mitarbeiter, die diese Vollzeitstelle gemeinsam innehaben, teilen sich nicht nur die gemeinsame Stelle, sie teilen sich auch die Aufgaben und Verantwortung, die diese Stelle mit sich bringt. Hierbei arbeiten sie grundsätzlich an verschiedenen Tagen bzw. Uhrzeiten. Dieses Arbeitsmodell ist insbesondere bei Pflegekräften und Eltern beliebt, denn Ziel dieses Jobsharing ist, dass Mitarbeiter auch in anspruchsvollen Positionen tätig sein können und trotzdem ihre Arbeitszeit flexibel gestalten können sollen.

Während beim Employee Sharing die Mitarbeiter durch den Austausch flexibel in verschiedenen Unternehmen oder Abteilungen eingesetzt werden, teilt man beim Jobsharing die Aufgaben und die Verantwortung auf. Hier wird eine Position aufgeteilt und von mindestens zwei Mitarbeitern übernommen. Auch die Flexibilität beider Konzepte ist verschieden, denn beim Employee Sharing sammelt der Mitarbeiter aufgrund des Austauschs umfangreiche Erfahrungen in einem anderen Unternehmen, während beim Jobsharing die tatsächliche Arbeitszeit flexibel gestaltet wird, um in einer bestimmten Position arbeiten zu können. Hierbei ändert sich der Arbeitsort nicht.

Gemeinsam haben diese Arbeitsarrangements aber, dass sie den Mitarbeitern eine Flexibilität in ihrer Karriere ermöglichen, um ihre Arbeit leichter an ihr Privatleben anpassen zu können.


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