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Exportbürgschaft und Unternehmen


Die Definition der Exportbürgschaft

Die Exportbürgschaft dient der Absicherung von Exportunternehmen sowie exportfinanzierenden Banken. Bürgen übernehmen das Risiko der Zahlungsunfähigkeit von ausländischen Unternehmen, den Importeuren. Unterstützt wird der Export von Waren und Dienstleistungen über den gesamten Wertschöpfungsprozess, von Anfertigung der Waren bis hin zur Zahlung des letzten Cents.

Durch die finanzielle Sicherheit der Exportbürgschaft erlangen Exporteure ein verstärktes Vertrauen in den internationalen Handel und erfahren eine Erleichterung in ihren Geschäften mit ausländischen Kunden.

Die Exportbürgschaft deckt neben wirtschaftlich bedingten Zahlungsausfällen auch politisch begründete Risiken ab. Sie stellt ein wesentliches Mittel zur Förderung der Außenwirtschaft dar.

Neben den privaten Kreditversicherern gibt es auch die sogenannte Exportkreditgarantie des Bundes (auch genannt als Hermesdeckung).


Bedeutung der Exportbürgschaft

Die weiter ansteigende Globalisierung ist ein erheblicher Faktor für die Zunahme der Bedeutung von Exportbürgschaften. Daneben spielen auch die komplexer werdenden internationalen Geschäftsstrukturen eine Rolle. Insbesondere profitieren kleine bzw. mittlere Exporteure von diesem Angebot und sichern ihre Risiken ab.

Der besondere Vorteil dieser Absicherung liegt darin, dass verschiedenste Risiken abgedeckt werden können. Zum Beispiel gehören Vertragsbrüche seitens der Importeure zum Umfang der Absicherungsmöglichkeit. Aber auch politische Aspekte, wie etwa Kriege oder Transferverbote, die sich plötzlich ereignen und sodann als Hürde für die wirtschaftliche Zusammenarbeit erweisen, können durch die Exportbürgschaft abgesichert werden.

Ungewissheiten können Exporteure vor Eingehung vertraglicher Bindungen grundsätzlich abhalten. Gleichzeitig sorgen Unsicherheiten und Zweifel auch für eine Zurückhaltung der kreditgewährenden Banken. Die Exportbürgschaft steigert durch ihre Garantie die Finanzierungschancen der Unternehmen. Oftmals wird die Finanzierung eines solchen Exportgeschäfts durch die Exportbürgschaft erst möglich gemacht. Gleichzeitig wird durch die Exportbürgschaft auch die Verhandlungsstärke der Exporteure gegenüber den ausländischen Vertragspartnern gesteigert.

Auf übergeordneter Ebene fördert das Konstrukt der Exportbürgschaft zudem das Wachstum des internationalen Marktes.

Private Exportbürgschaft vs. Exportkreditgarantie des Bundes

Die Exportbürgschaft ist eine spezielle Bürgschaft. Als Bürge tritt in der Regel eine Bank oder Versicherung ein und gewährleistet die Absicherung des Exporteurs. Zuvor legen der Bürge und der Exporteur die Bedingungen der Bürgschaft in einem Vertrag fest. Banken und Versicherungen nehmen oftmals auch die Dienstleistung der Bürgschaftsberatung wahr.

Neben diesen privaten Kreditversicherern stehen den Exporteuren die Exportkreditgarantie des Bundes (Hermesdeckung) zur Verfügung. Grundsätzlich umfassen diese vor allem die Exportgeschäfte in Schwellen- und Entwicklungsländern, da die privaten Angebote diesen Bereich nur unzureichend abdecken.

Die Exportkreditgarantie des Bundes stellt die Exportbürgschaft des Bundes dar. Die Risiken einer Zahlungsunfähigkeit des ausländischen Geschäftspartners wird auf den Staat übertragen. Davon profitieren können Exportunternehmen sowie exportfinanzierende Banken nur, wenn sie über einen Sitz in Deutschland verfügen.

Von Bedeutung sind bei Gewährung der Exportkreditgarantie des Bundes die Förderungswürdigkeit des Exportgeschäfts, also insbesondere ob dadurch Arbeitsplätze und Absatzmärkte in Deutschland geschaffen und ob kleinere bzw. mittlere Exportunternehmen dadurch unterstützt werden, sowie die Vertretbarkeit des Geschäfts in Anbetracht seiner Risiken. Maßgeblich sind bei der Entscheidung ferner, ob die Exportgeschäfte mit den Menschenrechten sowie den Umwelt- und Sozialstandards des Bundes im Einklang sind.

Im Jahre 2023 ergaben Statistiken eine Deckungssumme in Höhe von 18,4 Milliarden Euro und einem Gewinn des Bundes in Höhe von 739,8 Millionen Euro.

Rechtlicher Hintergrund

Der Exportbürgschaft liegt eine vertragliche Vereinbarung zugrunde. Die Ausgestaltung dieses Vertrags ist enorm wichtig, um spätere Auseinandersetzungen wegen missverständlicher und mehrdeutiger Klauseln zu vermeiden. Die Regelungen sollten eindeutig formuliert sein. Ferner sollten die abzusichernden Risiken so präzise wie möglich bezeichnet werden. Schließlich sind auch auf die vertraglichen Rahmenbedingungen zu achten, wie zum Beispiel die Vertragslaufzeit, die Bedingungen der Kündigung, etc.

Kosten einer Exportbürgschaft

Welche Risiken eine Exportbürgschaft absichern soll, ist eine Frage des Einzelfalls. Sie kann für bestimmte, einzelne Geschäfte oder aber für langjährige Vertragsbeziehungen gelten. Die Kostenhöhe wird vor allem an der Höhe des abzusichernden Betrags und an dem bestehenden Risiko bemessen. Auch variieren die Kosten von Bürge zu Bürge.

Achtung: Fehler vermeiden!

Die Exportbürgschaft ist eine Angelegenheit, bei der Genauigkeit von großer Bedeutung ist. Exporteure sollten bereits zu Beginn dem Bürgen die Einzelheiten des Exportgeschäfts aufzeigen. Jede Exportbürgschaft ist individuell und es bedarf stets einer vertraglichen Anpassung auf die jeweilige Situation. Es ist darauf zu achten, dass alle Vertragsklauseln klar und eindeutig zu verstehen sind. Des Weiteren ist auch die Risikoanalyse umfassend und korrekt durchzuführen. Nur so kann vollumfänglich auf die Bürgschaft vertraut werden.

SBS Legal – Kanzlei für Wirtschafts- und Unternehmensrecht

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