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Das JArbSchG ist ein deutsches Bundesgesetz, das seit dem 12. April 1976 den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Arbeitsleben regelt. Es legt Altersgrenzen, Arbeitszeiten, Pausen, Urlaub und die Pflicht zu ärztlichen Untersuchungen fest.
Jugendlich sind Personen zwischen vollendetem 15. und noch nicht erreichtem 18. Lebensjahr (§ 2 Abs. 1 JArbSchG). Kinder unter 15 Jahren fallen unter das generelle Beschäftigungsverbot.
Grundsätzlich verboten (§ 5 Abs. 1 JArbSchG). Ausnahmen: kulturelle und künstlerische Auftritte oder Rundfunk/Werbung mit behördlicher Genehmigung. Leichte Tätigkeiten ab 13 (z. B. Zeitungszustellung) nur mit Einwilligung der Sorgeberechtigten und zeitlich stark limitiert.
Maximal 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche (§ 8 Abs. 1 JArbSchG). Verkürzte Tage können in derselben Woche auf bis zu 8,5 Stunden an anderen Tagen ausgeglichen werden (§ 8 Abs. 2a JArbSchG).
Ja. Jugendliche über 16 Jahre dürfen während der Erntezeit bis zu 9 Stunden pro Tag und 85 Stunden in einer Doppelwoche arbeiten.
Grundsätzlich nur zwischen 6 und 20 Uhr (§ 17 Abs. 1 JArbSchG). Ausnahmen z. B. im Gastgewerbe oder Schichtbetrieb (bis 22/23 Uhr); Bäckereien mit Arbeitsbeginn ab 4 Uhr für über 17‑Jährige. An gesetzlichen Feiertagen (z. B. 1. Januar, 1. Mai, erste Weihnachts‑ und Osterfeiertage) sowie am 24. und 31. Dezember nach 14 Uhr ist Arbeit untersagt.
Im Bergbau unter Tage gibt es zusätzlich 3 Werktage.
Nein. Ausnahmen (§ 1 JArbSchG) gelten für unentgeltliche, gelegentliche Hilfe im Familienkreis, in der Jugendhilfe oder innerhalb des eigenen Haushalts.
Das Gesetz schützt alle Jugendlichen in abhängigen Arbeitsverhältnissen, z. B. Ausbildungsverträge, Heimarbeit oder vergleichbare Tätigkeiten, unabhängig von der Wirksamkeit des Vertrags.
Arbeitgeber müssen alle Schutzvorschriften beachten, die Erziehungsberechtigten informieren und bei Verstößen (z. B. fehlende Nachuntersuchung) den Betriebsrat sowie die Sorgeberechtigten schriftlich benachrichtigen.
► Detaillierte Infos finden Sie in unserem Lexikonartikel zum Jugendarbeitsschutz
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