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Welche Rechtsform wähle ich am Besten? Wann übernimmt wer die Haftung für mein Unternehmen? Gründe ich allein oder sollte ich mir einen Partner suchen? Wir schaffen einen kurzen Überblick. Grundsätzlich lassen sich Unternehmen wie folgt unterscheiden:
Wer ohne andere ein Unternehmen betreibt ist keine Gesellschaft (s.o.) und wird als Einzelunternehmer bezeichnet. Oft wird auch der Begriff Solo-Selbständig verendet und besagt, dass ein solcher Einzelunternehmer oder -unternehmerin keine Angestellten beschäftigt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Einzelunternehmen im Handelsregister eingetragen werden. Man spricht dann vom eingetragenen Kaufmann, bzw. der eingetragenen Kauffrau (e.K.).
Personengesellschaften entstehen, wenn mehr als eine Person – das können natürliche Personen oder auch Kapitalgesellschaften (dazu s.u.) sein – zur Verfolgung eines gemeinsamen Geschäftszweckt zusammenschließen. Ein Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben.
Grundform aller Personengesellschaften ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder auch BGB-Gesellschaft genannt. Beide Begriffe stammen daher, dass diese Rechtsform in den §§ 705 ff. BGB geregelt. Die GbR wird in keinem Register eingetragen.
Die offene Handelsgesellschaft ist in den §§ 105 ff. HGB geregelt. Die OHG wird im Handelsregister Abteilung A eingetragen und erhält dann eine sog. HRA-Nummer. Schließen sich mehrere Personen zusammen, um ein kaufmännisches Unternehmen zu betreiben und haftet jeder von diesen Gesellschaftern vollständig für die Gesellschaft, dann entsteht eine eintragungspflichtige OHG.
Die Kommanditgesellschaft ist in den §§ 161 ff HGB geregelt. Bei einem Zusammenschluss von Gesellschaftern von denen aber einzelne Gesellschafter voll und andere nur mit dem eingebrachten Kapital haften entsteht eine eintragungspflichtige KG. Der sog. Vollhafter wird auch als Komplementär der KG bezeichnet. Er haftet – wie die Gesellschafter der OHG oder GbR – auch mit seinem gesamten Privatvermögen. Die Gesellschafter, welche nur mit dem eingebrachten Kapital haften, werden als Kommanditisten bezeichnet.
Hierbei handelt es sich um eine Sonderform der KG, bei welcher die Rolle des vollhaftenden Komplementärs durch eine in der Haftung begrenzte Gesellschaft (GmbH oder UG) übernommen wird. So ließe sich theoretisch eine Gesellschaft mit nur einem Euro Kapital in der KG und einem Euro Kapital in der haftenden Komplementärin gestalten. Dass eine solche Gesellschaft nicht kreditwürdig ist, sollte auf der Hand liegen. Gerne wird die Komplementärrolle auch durch andere Rechtsformen wie die der englischen Ltd ersetzt. Hier sollte jedoch äußerste Vorsicht gelten, da diese Konstruktionen im Hinblick auf den Brexit nicht mehr Bestand haben können.
Die Grundform der Kapitalgesellschaft ist der in den §§ 21 ff. BGB geregelte Verein, der hier aber nicht weiter vertieft werden soll. Der Verein kann – im Gegensatz zur GbR auch eingetragen werden (e.V.). Das Wesen der Kapitalgesellschaft ist, dass hauptsächlich die Bündelung von Kapital verfolgt wird.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist im GmbH-Gesetz (GmbHG) geregelt und ersteht durch Eintragung in das Handelsregister in Abteilung B. Sie erhält dann eine HRB-Nummer. Die GmbH ist eine eigen Rechtspersönlichkeit. Das Stammkapital der GmbH beträgt mindestens 25.000 € wobei die Gründung bereits mit 12.500 € erfolgen kann. Auf dieses Kapital ist die Haftung der Gesellschafter beschränkt. Organe der GmbH sind die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung.
Bei der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gelten dieselben Regelungen wie bei der GmbH. Die UG kann aber mit einem Stammkapital von 1,00 € gegründet werden. Im Rahmen der Gründung nach Musterprotokoll können Kosten bei der Gründung eingespart werden. Es ist jedoch zu beachten, dass eine Ein-Euro-Gesellschaft nach Musterprotokoll unter Umständen nicht sehr zukunftsfähig ist.
Die Aktiengesellschaft ist im Aktiengesetz (AktG) geregelt. Sie entsteht durch Eintragung im Handelsregister. Sie wird durch Ausgabe von Aktien im Wert von mindesten 50.000 € gegründet. Organe der AG sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung in welcher sich die Aktionäre versammeln.
Unternehmen benötigen, um langfristig erfolgreich zu sein, eine ganzheitliche rechtliche Beratung, die neben gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Themen vor und während der Geschäftstätigkeit insbesondere auch die wettbewerbsrechtlichen Themen im Auge behält.
Sie brauchen eine Beratung als Gesellschaft, Gesellschafter, Geschäftsführer oder Gründer oder einen Anwalt für Gesellschaftsrecht für Ihr Unternehmen oder Ihre Geschäftsidee, dann sind Sie bei uns richtig und können unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht direkt telefonisch (040/7344086-0), per WhatsApp, via E-Mail (mail@sbs-legal.de) oder durch Verwendung unseres Kontaktformular am Ende dieser Seite für eine kostenneutrales Erstgespräch erreichen.
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