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Ein Gesellschaftsvertrag ist eine wesentliche Komponente und ein wichtiger Schritt für die Gründung und den Betrieb eines Unternehmens. Er legt die Regeln und Bedingungen für die Zusammenarbeit der Gründer und die Geschäftsaktivitäten fest. Ein solcher Vertrag ist unerlässlich, um Konflikte zu vermeiden und den Betrieb des Unternehmens reibungslos zu gestalten. In diesem Artikel werden wir Schritt für Schritt erklären, wie man einen Gesellschaftsvertrag erstellt und welche Bestandteile unbedingt enthalten sein sollten.
Der Gesellschaftsvertrag ist ein Rechtsgeschäft, mit dem sich die Gesellschafter einer Gesellschaft auf ihre wesentlichen Rechtsbeziehungen einigen. Der Gesellschaftsvertrag bildet dabei die Grundlage für geschäftliche Entscheidungen und regelt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, wodurch er als Basis für die Zusammenarbeit der Gesellschafter dient. Ein Gesellschaftsvertrag ist für jede Gesellschaft notwendig – sei es die GmbH, die KG oder die OHG. Er legt die vertraglichen Grundlagen für die Zusammenarbeit der Gesellschafter fest und bildet somit die Grundlage für die Entstehung der Gesellschaft. Ohne einen Gesellschaftsvertrag kann die Gesellschaft nicht rechtlich existieren und auch keine Handlungen im Rechtsverkehr vornehmen.
Es ist ratsam, im Gesellschaftsvertrag alle für den Geschäftsbetrieb relevanten Verhältnisse zu regeln, da ansonsten das dispositive Gesetzesrecht greift, was nicht immer in allen Gesellschafterkonstellationen interessengerecht ist.
Moment mal..?!
Außerhalb des Gesellschaftsvertrags können die Gesellschafter untereinander durch Nebenverträge (Gesellschaftervereinbarungen) beliebige zusätzliche Verpflichtungen im Hinblick auf das Gessellschafterverhältnis begründen. Dies könnte man auch Gesellschaftervertrag nennen.
Der Gesellschaftsvertrag selbst ist ein Rechtsgeschäft, mit dem sich die Gesellschafter einer Gesellschaft auf ihre wesentlichen Rechtsbeziehungen einigen - wie in diesem Blogartikel erklärt.
Wie erstelle ich einen Gesellschaftsvertrag? Der grundlegendste Schritt bei der Gründung eines Unternehmens ist es natürlich erst einmal die Art der Gesellschaft zu bestimmen, die gegründet werden soll. Sie müssen einen Gesellschaftsvertrag erstellen. Für die unterschiedlichen Gesellschaftsformen gelten auch unterschiedliche Anforderungen an einen Gesellschaftsvertrag.
Als zweiter Schritt sollte die Verteilung der Aufgaben und Rollen innerhalb der Gesellschaft und unter ihren Mitgliedern stattfinden. Dies dient dazu, die Aufgaben und Verantwortlichkeiten festzulegen, um Konflikte und Unstimmigkeiten zu vermeiden.
Ein wichtiges Thema bei der Gründung einer Gesellschaft ist darüber hinaus die Finanzierung: Unerlässlich für einen Gesellschaftsvertrag ist die Bestimmung der Finanzierungsbedingungen. Je nach Gesellschaftsform wird möglicherweise ein Stammkapital gefordert. Darüber hinaus ist es aber auch ratsam, die Aufteilung der Finanzen sowie die Verantwortlichkeit für den Haushalt der Finanzen festzulegen.
Weitere zu regelnde Bereiche in einem Gesellschaftsvertrag sollten sein,der verfolgte Zweck der Gesellschaft sowie Geschäftsaktivitäten, Regeln zur Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis und Regelungen dazu, wie und unter welchen Bedingungen ein Gesellschaftsmitglied die Gesellschaft verlassen kann. Außerdem wird genau geregelt, welche Leistungen jeder Gesellschafter einbringt. Darunter können Geldmittel, Wirtschaftsgüter, einschlägige Erfahrung und Arbeitskraft fallen.
Welche Inhalte genau ein Gesellschaftsvertrag beinhalten muss, hängt grundsätzlich von der jeweilig gewählten Gesellschaftsform ab. Es gibt jedoch Elemente, die Bereichsübergreifend für alle Gesellschaftsformen gelten.
Die folgenden rechtsformunabhängigen Formvorschriften und Inhalte sind für jeden Gesellschaftsvertrag zwingend notwendig:
Die meisten Vorgaben sind jedoch disponibel. Das heißt, dass durch eine gesellschaftsvertragliche Regelung, vom Gesetz und der Rechtsprechung im Interesse einzelner oder aller Gesellschafter Abweichungen möglich sind.
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Die GmbH hat ein eigenes Gesetz das GmbHG, worin auch die Anforderungen an einen Gesellschaftsvertrag einer GmbH geregelt sind. Gemäß § 2 bedarf der Gesellschaftsvertrag einer GmbH der notariellen Form und muss von allen Gesellschaftern unterschrieben werden.
Pflichtbestandteile im Gesellschaftsvertrag sind dann laut § 3 GmbH Gesetz folgende Punkte:
In der Praxis sind allerdings meist noch zahlreiche weitere Regelungen in einem Gesellschaftsvertrag zu finden. Dazu zählen bspw.:
Diese Punkte können so für die Erstellung eines Gesellschaftsvertrages bei einer Offenen Gesellschaft (OG) oder einer Kommanditgesellschaft (KG) übernommen werden.
Der Abschluss eines Gesellschaftsvertrags bei einer Personengesellschaft kann im Einzelfall sogar konkludent und ohne einen schriftlichen Vertrag erfolgen.
Bei einer Personengesellschaft ist eine mündliche Vereinbarung also ausreichend. Auch kann eine Personengesellschaft sogar stillschweigend durch schlüssiges Verhalten entstehen. Jedoch ist eine schriftliche Version immer sinnvoll, denn so kann bei Konflikten auf die schriftliche Version zurückgegriffen werden.
Wichtige Punkte für den Gesellschaftsvertrag der GbR sind beispielsweise:
Bei der GbR ist darauf zu achten, dass der Gesellschaftsvertrag Regelungen über die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft beinhaltet. Denn wenn keine abweichenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag getroffen werden, sind laut Gesetz alle Gesellschafter zu Geschäftsführung und Vertretung befugt. Durch eine solche Regelung können Mehrheitsentscheidungen ermöglicht werden, was die Handlungsfähigkeit der GbR erhöht und auch Konflikte unter den Gesellschaftern vermeiden kann.
Durch die Befolgung dieser Schritte können Sie sicherstellen, dass Sie einen klaren und umfassenden Gesellschaftsvertrag erstellen. Sind Sie sich dennoch nicht sicher, ob Sie alle Anforderungen erfüllen, möchten wir Ihnen auch das letzte Stück Unsicherheit nehmen, indem wir Ihnen die Möglichkeit der Überprüfung ihres Gesellschaftsvertrages geben.
Mithilfe von unserem Gründer-Tool SBS Start-up 2 go gewähren wir Ihnen die Möglichkeit, ihren Gesellschaftsvertrag durch unsere erfahrenen Anwälte überprüfen zu lassen, um so sicher zu stellen, dass alle Details korrekt sind und ihre Bedürfnisse und Anforderungen erfüllt werden. In wenigen Schritten und innerhalb von 24 Stunden bereiten unsere Anwälte alle notwendigen Unterlagen für die Unternehmensgründung für Sie vor, sodass Sie diese nur noch dem Notar ihrer Wahl vorlegen müssen. Unsere Anwälte bieten Expertise insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen.
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