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Gesellschaftsvertrag erstellen - so klappt die Gründung


Gesellschaftsvertrag: Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit

Ein Gesellschaftsvertrag ist eine wesentliche Komponente und ein wichtiger Schritt für die Gründung und den Betrieb eines Unternehmens. Er legt die Regeln und Bedingungen für die Zusammenarbeit der Gründer und die Geschäftsaktivitäten fest. Ein solcher Vertrag ist unerlässlich, um Konflikte zu vermeiden und den Betrieb des Unternehmens reibungslos zu gestalten. In diesem Artikel werden wir Schritt für Schritt erklären, wie man einen Gesellschaftsvertrag erstellt und welche Bestandteile unbedingt enthalten sein sollten.

Warum ist ein Gesellschaftsvertrag wichtig?

Der Gesellschaftsvertrag ist ein Rechtsgeschäft, mit dem sich die Gesellschafter einer Gesellschaft auf ihre wesentlichen Rechtsbeziehungen einigen. Der Gesellschaftsvertrag bildet dabei die Grundlage für geschäftliche Entscheidungen und regelt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, wodurch er als Basis für die Zusammenarbeit der Gesellschafter dient. Ein Gesellschaftsvertrag ist für jede Gesellschaft notwendig – sei es die GmbH, die KG oder die OHG. Er legt die vertraglichen Grundlagen für die Zusammenarbeit der Gesellschafter fest und bildet somit die Grundlage für die Entstehung der Gesellschaft. Ohne einen Gesellschaftsvertrag kann die Gesellschaft nicht rechtlich existieren und auch keine Handlungen im Rechtsverkehr vornehmen.

Es ist ratsam, im Gesellschaftsvertrag alle für den Geschäftsbetrieb relevanten Verhältnisse zu regeln, da ansonsten das dispositive Gesetzesrecht greift, was nicht immer in allen Gesellschafterkonstellationen interessengerecht ist.

Der Unterschied zwischen Gesellschaftsvertrag und Gesellschaftervertrag

Moment mal..?!

Gesellschaftvertrag oder GesellschafTERvertrag? 

Außerhalb des Gesellschaftsvertrags können die Gesellschafter untereinander durch Nebenverträge (Gesellschaftervereinbarungen) beliebige zusätzliche Verpflichtungen im Hinblick auf das Gessellschafterverhältnis begründen. Dies könnte man auch Gesellschaftervertrag nennen.

Der Gesellschaftsvertrag selbst ist ein Rechtsgeschäft, mit dem sich die Gesellschafter einer Gesellschaft auf ihre wesentlichen Rechtsbeziehungen einigen - wie in diesem Blogartikel erklärt.

Gesellschaftsvertrag erstellen - aber wie?

Wie erstelle ich einen Gesellschaftsvertrag? Der grundlegendste Schritt bei der Gründung eines Unternehmens ist es natürlich erst einmal die Art der Gesellschaft zu bestimmen, die gegründet werden soll. Sie müssen einen Gesellschaftsvertrag erstellen. Für die unterschiedlichen Gesellschaftsformen gelten auch unterschiedliche Anforderungen an einen Gesellschaftsvertrag. 

Als zweiter Schritt sollte die Verteilung der Aufgaben und Rollen innerhalb der Gesellschaft und unter ihren Mitgliedern stattfinden. Dies dient dazu, die Aufgaben und Verantwortlichkeiten festzulegen, um Konflikte und Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Ein wichtiges Thema bei der Gründung einer Gesellschaft ist darüber hinaus die Finanzierung: Unerlässlich für einen Gesellschaftsvertrag ist die Bestimmung der Finanzierungsbedingungen. Je nach Gesellschaftsform wird möglicherweise ein Stammkapital gefordert. Darüber hinaus ist es aber auch ratsam, die Aufteilung der Finanzen sowie die Verantwortlichkeit für den Haushalt der Finanzen festzulegen.
Weitere zu regelnde Bereiche in einem Gesellschaftsvertrag sollten sein,der verfolgte Zweck der Gesellschaft sowie Geschäftsaktivitäten, Regeln zur Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis und Regelungen dazu, wie und unter welchen Bedingungen ein Gesellschaftsmitglied die Gesellschaft verlassen kann. Außerdem wird genau geregelt, welche Leistungen jeder Gesellschafter einbringt. Darunter können Geldmittel, Wirtschaftsgüter, einschlägige Erfahrung und Arbeitskraft fallen.

Was muss ein Gesellschaftsvertrag beinhalten?

Welche Inhalte genau ein Gesellschaftsvertrag beinhalten muss, hängt grundsätzlich von der jeweilig gewählten Gesellschaftsform ab. Es gibt jedoch Elemente, die Bereichsübergreifend für alle Gesellschaftsformen gelten.

Die folgenden rechtsformunabhängigen Formvorschriften und Inhalte sind für jeden Gesellschaftsvertrag zwingend notwendig:

  • Gesellschafter mit Namen und Anschrift
  • Firma mit Namen und Rechtsform
  • Zweck der Gesellschaft: Je nach Geschäftsvorhaben kann der Inhalt des Zwecks unterschiedlich sein.
  • Innenverhältnis der Gesellschaft
  • Dauer der Gesellschaft
  • Außenverhältnis der Gesellschaft
  • Sitz der Gesellschaft
  • Namen und Einlagen der Gesellschafter
  • Geschäftsführung und Vertretung
  • Gewinn sowie Verlustbeteiligung
  • Stimmrecht
  • Auflösungsgründe
  • Regelungen der Nachfolge
  • Förderungspflichten


Die meisten Vorgaben sind jedoch disponibel. Das heißt, dass durch eine gesellschaftsvertragliche Regelung, vom Gesetz und der Rechtsprechung im Interesse einzelner oder aller Gesellschafter Abweichungen möglich sind. 

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Diese Vorgaben gelten für die Gründung einer GmbH

Die GmbH hat ein eigenes Gesetz das GmbHG, worin auch die Anforderungen an einen Gesellschaftsvertrag einer GmbH geregelt sind. Gemäß § 2 bedarf der Gesellschaftsvertrag einer GmbH der notariellen Form und muss von allen Gesellschaftern unterschrieben werden. 
Pflichtbestandteile im Gesellschaftsvertrag sind dann laut § 3 GmbH Gesetz folgende Punkte:

  • Firma und Sitz der Gesellschaft
  • Gegenstand also Geschäftszweck des Unternehmens
  • Betrag des Stammkapitals (mindestens 25.000 Euro)
  • die Zahl und die Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter gegen Einlage auf das Stammkapital (Stammeinlage) übernimmt - die Summe muss dann dem Betrag des Stammkapitals entsprechen.

In der Praxis sind allerdings meist noch zahlreiche weitere Regelungen in einem Gesellschaftsvertrag zu finden. Dazu zählen bspw.:

  • Dauer der Gesellschaft, in der Regel wird die GmbH auf unbestimmte Zeit gegründet, es kann aber auch ein Zeitraum im Gesellschaftsvertrag angegeben werden
  • Angabe des Geschäftsjahrs falls abweichend vom Kalenderjahr
  • Organe der Gesellschaft wie bspw. Gesellschaftsversammlung und Geschäftsführer
  • Geschäftsführung und Vertretungsregelungen der Gesellschaft durch die Geschäftsführung.
  • Regelungen zur Gesellschafterversammlung
  • Regelungen zum Jahresabschluss und zur Gewinnausschüttung
  • Stammeinlagenausschüsse
  • Tod und Ausscheiden eines Gesellschafters

Diese Punkte können so für die Erstellung eines Gesellschaftsvertrages bei einer Offenen Gesellschaft (OG) oder einer Kommanditgesellschaft (KG) übernommen werden.

Das gilt für Personengesellschaften

Der Abschluss eines Gesellschaftsvertrags bei einer Personengesellschaft kann im Einzelfall sogar konkludent und ohne einen schriftlichen Vertrag erfolgen.

Bei einer Personengesellschaft ist eine mündliche Vereinbarung also ausreichend. Auch kann eine Personengesellschaft sogar stillschweigend durch schlüssiges Verhalten entstehen. Jedoch ist eine schriftliche Version immer sinnvoll, denn so kann bei Konflikten auf die schriftliche Version zurückgegriffen werden.

Wichtige Punkte für den Gesellschaftsvertrag der GbR sind beispielsweise:

  • Anteilshöhe der einzelnen Gesellschafter an der Gesellschaft
  • Gewinnverteilung
  • Vorabentnahmen durch die Gesellschafter
  • Umfang der Arbeitsleistung der Gesellschafter und Urlaubsanspruch
  • Regelungen für den Krankheitsfall
  • Geschäftsführung und Befugnissen
  • Mehrheiten für Gesellschafterbeschlüsse
  • Kündigung des Gesellschaftsvertrags und Folgen

Bei der GbR ist darauf zu achten, dass der Gesellschaftsvertrag Regelungen über die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft beinhaltet. Denn wenn keine abweichenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag getroffen werden, sind laut Gesetz alle Gesellschafter zu Geschäftsführung und Vertretung befugt. Durch eine solche Regelung können Mehrheitsentscheidungen ermöglicht werden, was die Handlungsfähigkeit der GbR erhöht und auch Konflikte unter den Gesellschaftern vermeiden kann.


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Der Erstkontakt zu SBS LEGAL ist immer kostenlos. 

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